EU verbessert Täterschutz radikal mit der DSGVO

Der Blog qpress ist bekannt für scharfe Politsatire. Im folgenden Artikel nimmt er die Datenschutz-Verordnung ins Visier. Diesmal allerdings weniger satirisch, sondern sehr real. Ziel dieser DSGVO ist es, die Systemkritiker mundtot zu machen. Einige (rottmeyer, altermannblog) haben bereits das Handtuch geworfen.

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von WiKa (qpress)

EU EU EU: Besonders Gewalttäter und Einbrecher haben in den letzten Jahren sehr viel zu leiden gehabt. Immer wieder gab es beherzte Passanten, die die Exzesse solcher Unholde kurzentschlossen und gerichtsverwertbar in Bild- und/oder Tonaufnahmen festhielten. Hernach war es ein Leichtes diese Gestalten für ihren Frevel einer gerechten Strafe vor einem ordentlichen Gericht zuzuführen. Nach dem Willen der EU soll damit jetzt endgültig Schluss sein. Vor einer künftigen Gerichtsverwertbarkeit so erlangter Beweismittel, ist man nunmehr geneigt, die Leute, die so etwas festhalten, empfindlich zu bestrafen. Verbrecher im Kleinen als auch im Großen werden sich immer gegenseitig schützen.

Der springende Punkt dabei ist die Verletzung der Privatsphäre des Täters. Sowas kann ab dem 25. Mai 2018 dann nicht mehr passieren, soweit eine ab dann unerlaubte Datenerhebung ohne Zustimmung des mutmaßlichen Straftäters stattfindet. Im Sinne der neuen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist auch das Filmen und Fotografieren eine Datenerhebung. Genau die bedarf nun allerdings der expliziten Zustimmung des/der Betroffenen. Dazu muss man ab dem besagten Datum entsprechend autorisiert sein. Sie sollten diesen Umstand allerdings auch für die nächste Hochzeit oder Party im Hinterkopf behalten. Denn ohne vorherige schriftliche Zustimmung kann das künftig schon mal satte Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen. Zumindest wenn sich unter den so Geschädigten jemand befindet, der nicht die Absicht hatte ausgerechnet von ihnen ablichtet zu werden.

Sollten sie zukünftig einmal rein zufällig einem Bankraub, Einbruch, Mord oder einer anderen Gewalttat beiwohnen, empfiehlt es sich, kurzerhand ein Zustimmungsformular zu zücken. Damit stürmen sie zunächst auf den mutmaßlichen Täter zu und ersuchen diesen vor der Fortsetzung seiner Tat um schriftliche Zustimmung für eine entsprechende Datenerhebung via Film- oder Fotoaufnahme. Dasselbe gilt natürlich auch für Vergewaltigungen, Messerstechereien, Unfälle oder was auch immer. Eben alles was man sonst gern und schnell in der Weise technisch dokumentierte und wo auch Leute mit auf den Bildern erscheinen konnten. Neben dem Zustimmungsformular ist es in manchen Gegenden ratsam auch gleich noch einen Übersetzer dabeizuhaben, damit ihr Ansinnen nicht an der Sprachbarriere scheitern muss. Das alles kann im Zweifel ungut und wenig erfolgreich enden. Aber ohne besagte Zustimmung geht es für sie garantiert noch sehr viel schlechter aus.

Aber Vorsicht: Sie dürfen den Täter selbst nach seiner Zustimmung noch lange nicht wieder zu Werke schreiten lassen! Die neue DSGVO erfordert selbstverständlich auch entsprechende Zustimmungen von den nicht minder abzubildenden Opfern. Hier mehr zur Datenerhebung mittels Fotoapparat: DSGVO und Fotografie – ein Update[Fotorecht-Seiler]. Das wird besonders kritisch, wenn das Opfer nur bewusstlos daliegt und gerade ihre wohlgemeinte Einwilligungserklärung nicht unterzeichnen kann. Sollte das mutmaßliche Opfer bereits tot sein (sie sind beweispflichtig), können sie ggf. ohne Zustimmung fortfahren, weil dessen Persönlichkeitsrechte nun nicht mehr zwingend verletzt werden. Das allerdings ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, sodass sie zumindest den Versuch der Zustimmung durch die Leiche nicht unterlassen sollten. Immer bitte im Hinterkopf haltend, dass auch Schadenersatzansprüche erblich sind und so dennoch an sie herangetragen werden können.


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Kurz um, wenn sie nicht alle Formerfordernisse für die von ihnen beabsichtigte Datenerhebung mittels Foto- / Filmapparatur zusammenbringen, dann lassen sie es besser gleich bleiben. Das Risiko ist beträchtlich, dass sie sich noch vor dem mutmaßlichen Täter juristisch für ihre unerlaubte Datenerhebung verantworten müssen. Denn selbst wenn ihnen die Aufnahmen wunderbar gelingen, dürften diese nach der neuen DSGVO illegal sein und damit darf das Gericht selbige nicht berücksichtigen. Irrwitzigerweise hat man gerade entschieden, dass die Aufnahmen von Dashcams teilweise gerichtlich verwendet werden dürfen: Grundsatzentscheidung ❖ Bundesgerichtshof erlaubt Dashcam-Videos als Beweismittel[FAZ].

Allerdings erging die Entscheidung noch vor dem Inkrafttreten der DSGVO. Mit dem 25. Mai ist also auch das bereits wieder bundesdeutsche Rechtsgeschichte. Schließlich rangiert das unangepasste EU-Recht immer vor nationalem Recht, egal wie schwachsinnig das auch gerade sein mag. Deutschland hat es verpasst, anders als Österreich und einige skandinavische Länder, hier entsprechende Anpassungen bei der Überleitung in nationales Recht vorzunehmen. In den besagten Ländern darf nach wie vor (fast alles) fotografiert werden, was das Herz begehrt. Die unangepasste Regelung in Deutschland kommt mehr oder minder einem Fotografierverbot gleich, soweit die Gefahr besteht das eine Person ins Bild gelangen könnte. Ob das vielleicht Absicht war?

Um den Mut nicht zu verlieren, sei an dieser stelle noch erwähnt, dass ihre womöglich so mühevoll dennoch erlangten Aufnahmen tatsächlich ein wunderbarer Beweis sind. Sie sind als Beweismittel zulässig, allerdings nur gegen sie auf der Anklagebank. Ihre Bilder belegen im Zweifel, mit Datum, Uhrzeit und womöglich noch mit GPS-Daten, wann und wo sie gegen die neue DSGVO verstoßen haben. Das kann gemäß dem zugehörigen Bußgeldkatalog schnell mal in die Millionen gehen. Wer das alles doch lieber gerne schwarz auf weiß hätte, dem kann hier weitergeholfen werden. Ein überaus langweiliger Text übrigens, der alsbald die deutsche Wirklichkeit völlig auf den Kopf stellt: DSGVO[dejure]

Deutschland – der künftige Musterstaat der EU-Freiheiten

Passend zum Inkrafttreten der DSGVO wird auch Bayern sein „Polizei Aufgaben Gesetz“ in Dienst stellen. Damit kann man womöglich bald sogar die rechtlichen Zustände unter Adolf Hitler noch üebrholen. Der scherte sich auch nicht sonderlich darum, unliebsame Personen wegzusperren und zu entsorgen. Damit schaffen wir hier im Namen der Freiheit auch noch die letzten privaten Freiheiten ab. Freiheit gibt es nur noch für das System und für die Menschen gibt es demnächst die garantierte Sicherheit vor einer möglicherweise ausartenden  Freiheit. Das ist fürs Individuum sehr viel sicherer. Etwas bösartiger formuliert, ist es ist „die Freiheit“ mit den Menschen umspringen zu können wie es der Herrschaft gerade beliebt. Und da es erfahrungsgemäß immer nur einzelne schwarze Schafe betrifft, die zur Schlachtbank geführt werden, kann sich die Masse der Schafe jetzt in verschärfter Sicherheit wiegen. Hmm, bis auch das letzte Schlafschaf irgendwann einmal zielsicher zur Schlachtbank geführt wird, wenn es anderweitig nicht mehr nutzbar ist.

Viel perverser geht es eigentlich nimmer. Aber das ist exakt der Weg, den die EU im Rahmen einer optimierten Massennutzmenschhaltung für ihr zweibeiniges Eigentum so vorgesehen hat. Und sie macht kein Geheimnis daraus. Die Beendigung der persönlichen Freiheiten und die Überführung der Menschen in die grenzenlose systemische Ausbeutung, macht damit einen riesigen Schritt voran. Es ist eine ganz wesentliche Voraussetzung zur weiteren Entrechtung der Menschen, die interessanterweise genau mit dem Gegenteil gerechtfertigt wird, mit ihrem angeblichen Schutz. Viel zynischer hätten wir das hier bei qpress gar nicht ersinnen können. Immerhin gelten für den Staat am Ende wieder ganz andere Voraussetzungen für die Erhebung von Daten, siehe auch das neue Polizei Aufgabengesetz in Bayern. Die sind nicht wirklich mit dem vergleichbar, was Privatpersonen zukünftig noch erlaubt sein wird.

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Wandere aus, solange es noch geht!

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