EU-Schleichbeitritt

Quelle: (politonline)

Nach wie vor streben deutliche Mehrheiten sowohl im Bundesrat als auch im Parlament den EU-Beitritt an. Dass dieser durch direkte Fragestellung in einer Volksabstimmung keine Chance hat, ist diesen Befürwortern bekannt. Darum versuchen sie, einerseits mittels «Beseitigung von Beitrittshürden», andererseits mittels Schaffung von Sachzwängen die Schweiz gleichsam nach Brüssel zu drängen. Offensichtlich besteht auch der Wille, unser Land bewusst in eine unvorteilhafte Lage gegenüber Brüssel zu bringen. Dieses Vorgehen Bundesberns ist wohl mit der Hoffnung verbunden, … in der Bevölkerung auf diese Weise allmählich eine Mehrheit gewinnen zu können, die glaubt, in einem Vollbeitritt der Schweiz zur EU eine «bessere Alternative» zu dem ehrlosen und rechtlosen Zustand eines Brüssel ausgelieferten Untertanenlandes Schweiz erkennen zu können.

Die Schleichbeitritts-Strategie   
Da die EU-Mitgliedschaft auf direktem Weg nicht erreichbar ist, hat der Bundesrat eine Strategie des schleichenden EU-Beitritts entwickelt. Im Rahmen derselben haben Bundesrat und Bundesverwaltung – neuerdings auch vom Bundesgericht unterstützt – ein Vorgehen gewählt, das einerseits klare Entscheide für oder gegen den EU-Beitritt konsequent vermeidet, andererseits aber laufend Beschlüsse herbeiführt, welche die Eingliederung der Schweiz in die Strukturen der EU bei gleichzeitiger Aushöhlung ihrer Souveränität Schritt für Schritt vorantreiben.

Noch zu Beginn der Neunzigerjahre, als der Bundesrat das EU-Beitrittsgesuch in Brüssel deponierte, wähnte die Landesregierung eine klare Mehrheit der Bevölkerung hinter ihrer den EU-Beitritt anstrebenden Politik. Das Nein zum EWR-Vertrag am 6. Dezember 1992 hatte diese bundesrätliche Erwartung als Illusion entlarvt. Indessen ist die Zahl der Befürworter eines EU-Beitritts in der Schweiz angesichts der seither in der EU eingetretenen Entwicklungen und angesichts der EU-Überschuldungs- und Euro-Krise massiv zusammengeschmolzen. Der Bundesrat eruierte Ende 2013 in einer Umfrage – deren Ergebnis nicht veröffentlicht wurde –   dass lediglich noch rund 16 % der Bevölkerung einem EU-Beitritt zustimmen würden.

Vom «strategischen Ziel»
Dennoch halten sowohl im Bundesrat als auch im Parlament noch immer klare Mehrheiten am «strategischen Ziel EU-Beitritt» fest. Weil dieser jedoch auf direktem Weg nicht erreichbar ist, soll er durch ein Ausweichen auf verdeckte Wege Schritt für Schritt, sozusagen schleichend, herbeigeführt werden. Dies geschieht durch die akribische Übernahme möglichst aller, selbst für unser Land ausgesprochen nachteiliger EU-Bestimmungen, wobei deren Übernahme gleichzeitig mit spöttischem Unterton als ein uns auferlegter autonomer Nachvollzug demonstrativ lächerlich gemacht wird. Der Bundesrat ist dabei zur Übernahme selbst unsinnigster Beschlüsse bereit. Die neue Staubsauger-Verordnung Brüssels, die mit Ausnahme der Aufblähung kostspieliger Bürokratie- und Kontrollapparate nichts, sondern höchstens viel Ärger bei der Staubsauger-Benutzung, bewirkt, illustriert diese Politik der Nachäffung Brüssels bis in unsinnigste Regulierungsbestimmungen. Als Joseph Deiss Aussenminister war, hat er derartige Übernahmen von Brüsseler Regulierungsbeschlüssen mit dem Ziel der Beseitigung von Beitrittshürdengerechtfertigt. Er war es auch, welcher den EU-Beitritt nicht länger nur als «strategisches Ziel bundesrätlicher Politik» verstanden haben wollte, sondern vielmehr als «ein in Umsetzung begriffenes Projekt». Bemerkenswerterweise wurde diese von Joseph Deiss verbreitete Absichtserklärung vom Bundesrat nie widerrufen. Sie repräsentiert offensichtlich noch heute das Denken der Mehrheit im Bundesrat. Ein Teil dieser indirekten Strategie der Bundesverwaltung zur Herbeiführung des EU-Beitritts ist auch das Bestreben, unser Land Brüssel gegenüber bewusst in eine nachteilige Position zu bringen.

Souveränitäts-Untergrabung  
Mit dem geplanten Rahmenvertrag zur institutionellen Einbindung der Schweiz in die EU-Strukturen will der Bundesrat auf dem Weg des Schleichbeitritts offensichtlich entscheidend vorankommen. Indem die Schweiz nach dem Willen des Bundesrats mit diesem Rahmenvertrag fortan automatisch alle EU-Beschlüsse und alle EU-Gesetze übernehmen soll, die Sachverhalte betreffen, die in irgend einer Weise in bilateralen Vereinbarungen angesprochen und geregelt werden, verzichtet er auf die gleichberechtigte Mitbestimmung der Schweiz, wie sie bei der Aushandlung der bilateralen Verträge Tatsache war. Stattdessen will der Bundesrat den EU-Gerichtshof als jene Instanz anerkennen, die bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von Verträgen den letztinstanzlichen, nicht mehr anfechtbaren, und somit auch für die Schweiz gültigen Entscheid trifft. Der EU werden sogar Sanktionen – also Strafmassnahmen – gegen die Schweiz zugebilligt, falls unser Land ein solches EU-Urteil [z.B. wegen eines davon abweichenden Volksentscheids] einmal nicht wie vorgesehen übernehmen kann.

Weitere Forderungen  
Die EU hat ihren Forderungskatalog für den geplanten Rahmenvertrag inzwischen noch erweitert. Sie verlangt zusätzlich, dass die Schweiz die Zahlungen an den EU-Kohäsionsfonds, die sie in der Vergangenheit jeweils bei geografischer Erweiterung der EU von Fall zu Fall geleistet hat, in jährliche Zahlungen umwandelt. Die Schweiz würde damit der EU gegenüber tributpflichtig.   Des weiteren soll sie ein von der EU eingesetztes Überwachungsorgan akzeptieren, das, in unserem Land wirkend, darüber zu wachen hätte, ob die Schweiz alle im Rahmenvertrag akzeptierten Verpflichtungen auch buchstabengetreu erfülle. Wir stünden damit gleichsam wieder unter der Aufsicht fremder Vögte. Der Bundesrat mutet unserem Land durch seine mit dem Rahmenvertrag Brüssel gegenüber zum Ausdruck gebrachten Bereitschaft das Dasein eines ständig überwachten Untertanen zu. Er manövriert die Schweiz offenbar bewusst in eine rechtlose und ehrlose Situation, wohl von der Hoffnung motiviert, diese ehrlose Position lasse, sobald ihre schweren Nachteile von der Bevölkerung erkannt würden, in der Schweiz mit der Zeit doch eine Mehrheit entstehen, die dieser Situation des tributpflichtigen Untertanenlandes einen Vollbeitritt zur EU vorziehen würde.

Diese Strategie ist als «Weg des schleichenden EU-Beitritts» zu bezeichnen. Sie umgeht Volksentscheide und politische Rechte des Volkes. Darum wird sie vom Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» bekämpft.

Das vollständige Wörterbuch zum Schleichbeitritt finden Sie auf

www.eu-no.ch
www.ue-non.ch
www.ue-no.ch

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