EU-Generalanwältin: Merkels Grenzöffnung war rechtens

von floydmasika (bayernistfrei)

Historische Aktenzeichen setzten Richterrecht an Stelle der Dublin-Verordnung

Von wegen “Merkels Rechtsbruch”. Die so argumentieren, übersehen das EU-Recht, das Nichtzurückweisungsprinzip und die vielen Weichenstellungen seit 1967, die auf normativen Individualismus, Entnationalisierung und Selbstzerstörung Europas hinauslaufen. Menschenrechtspapst und Hobbyjurist Heribert Prantl triumphiert:

Am kommenden Mittwoch entscheidet der Europäische Gerichtshof über Angela Merkel. … Die Aktenzeichen in der Rechtssache C-490/16 und in der Rechtssache C-646/16 sind nicht nur juristische Aktenzeichen, sie sind historische Aktenzeichen.

“Nach Meinung von Eleanor Sharpston liegt Seehofer juristisch falsch, sein Gutachter, der frühere Verfassungsrichter di Fabio, auch. Die Britin ist nun nicht irgendwer, sie ist nicht irgendeine Juristin, sie ist die zuständige europäische Generalanwältin. Die Aufnahme der Flüchtlinge im Spätsommer war, so ihr Plädoyer, eindeutig rechtens.”

In ihrem Schlussantrag vom 8. Juni 2017 spricht sie von ganz außergewöhnlichen Umständen, …; sie spricht davon, dass der Gerichtshof in einer “noch nie dagewesenen, durch die Flüchtlingskrise entstandenen Sachlage” eine angepasste rechtliche Lösung zu finden habe. Und diese Lösung sieht für die Generalanwältin so aus, dass eine sture Anwendung der sogenannten Dublin-III-Verordnung nicht in Frage kommen könne.

Der Europäische Gerichtshof ist nicht an die Bewertung seiner Generalanwälte gebunden; er folgt dieser Bewertung aber sehr häufig. Wenn er dies in diesem Fall tut, erhält die Flüchtlingspolitik Angela Merkels vom Spätsommer den höchstrichterlichen Segen. Sie erhält einen Stempel auf dem steht: Die Grenzöffnung und die Aufnahme der schutzsuchenden Flüchtlinge entspricht der Herrschaft des Rechts.

Prantl meint ferner, der EUGH werde eine Rechtsauslegung liefern, die im Falle der Überlastung Italiens, wie sie sich jetzt abzeichne, die Dublin-Verordnung durchbrechen und andere Mitgliedsstaaten in die Pflicht nehmen werde.

Die Flüchtlingskrise habe Dublin III außer Kraft gesetzt, meint Sharpston laut ZEIT:

Kroatien habe die Fälle der dort Ankommenden unmöglich alle allein prüfen können, stellte Sharpston fest. Wenn Ländern mit einer EU-Außengrenze die Zuständigkeit für die Aufnahme und Betreuung außergewöhnlich hoher Zahlen von Asylbewerbern auferlegt würde, bestehe ein Risiko, dass sie nicht in der Lage seien, die Situation zu bewältigen und ihre EU-rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Zudem liege kein “illegaler Grenzübertritt” im Dublin-III-Sinne vor, wenn Mitgliedstaaten den Flüchtlingen gestattet hätten, in ihr Land einzureisen und es zu durchqueren, heißt es in den Schlussanträgen.

Damit entspricht Sharpston ganz dem Drängen der ZEITgeistlichen MenschenrechtlerInnen. “Der Skandal heißt Dublin” lautet etwa ein paralleler Artkel der Hamburger.


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LTO berichtet ausführlich über den Schlussantrag. Es gibt dort besonders viele kritische Anmerkungen rechtskundiger Leser. Viel Unbehagen erregt die Bereitschaft der Generalanwältin, unter “besonderen Umständen” Regelbrüche zu akzeptieren.  Ihre „besonderen Umstände“ ähneln den von Udo Di Fabio beschriebenen Zuständen der Überlastung, aber sie zieht umgekehrte Schlussfolgerungen: wenn ein Staat unter den humanitären Imperativen zerbricht, sollen andere solidarisch  einspringen.  Die Imperative haben in jedem Falle Vorrang.   Von einer „Herrschaft des Unrechts“ (Seehofer) scheint das nicht weit entfernt zu sein.

Der EUGH hat den Schlussantrag seiner Generalanwältin in einer englischsprachigen Presseerklärung zusammengefasst.

Wollte die CSU den Bock zum Gärtner machen?

Im EU-Recht haben Migrantenrechte einen überragenden Stellenwert. Das Interesse der Nationalstaaten an Fortbestand hat hingegen bestenfalls einen geringen Stellenwert. CSU-Gutachter Di Fabio bemüht sehr grundsätzliche Argumente, die dem Asylrecht Grenzen zu setzen versuchen, aber beim EUGH kaum verfangen können:

„Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen.

Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung und letztlich auch das völkerrechtliche System sprengen, dessen Fähigkeit, den Frieden zu sichern, von territorial abgrenzbaren und handlungsfähigen Staaten abhängt. … Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung.“

Wie sollte der Motor der Europäischen Integration, als der der EUGH sich versteht, solchen Argumenten zustimmen? Sie würden bedeuten, dass der Übertragung von Souveränität von Deutschland auf höhere Ebenen Grenzen gesetzt wären. Es gibt aber kaum einen stärkeren Motor der Integration als die #Flüchtlingsrevolution, die diese Mitgliedsstaaten durchschüttelt.  Die von der CSU anvisierte Klage wäre bei dessen eher für bunte Doktrinen bekannten Richtern Andreas Voßkuhle, Susanne Baer etc und dann indirekt beim EUGH gelandet.

Deshalb schließt der Europäist und Menschenrechtspapst Heribert Prantl mit einer hoffnungsvollen Note:

Wenn Europa Glück hat, setzen die Richter in Luxemburg in der kommenden Woche diesem System der Unverantwortlichkeit ein Ende. Deshalb widme ich diesem Thema den ganzen Newsletter. Wenn Europa Glück hat, legen die Richter in Europa den Grundstein für eine solidarische Flüchtlingspolitik.

Ohne Austritt aus EU, EMRK und GFK ist nichts zu wollen, liebe rechtstreue Rechtspopulisten! Wer einfach nur auf der Seite des Rechts stehen und “Merkel muss weg” rufen will, schliddert im Grunde genommen schon Merkel auf ihrer und unserer abschüssigen Spur hinterher.   Denn Verfassungsklagen enden letztlich mit einer Anrufung des EUGH, der dann im Sinne der Europäischen Einigung das Recht weiterentwickelt.  Die Verlagerung politischer Fragen auf das Europarecht ist nicht die Lösung sondern das Problem. Heribert Prantl, Georg Restle und der durchschnittliche Grüfri sind nicht durchgeknallte Linksextremisten sondern denkfaule Anhänger von Recht und Ordnung.  Sie wollen, dass alles in rechtsstaatlichen Bahnen im Geiste der Gleichheit und Brüderlichkeit aller ErdenbürgerInnen abläuft.   Dass ein solches Recht Unordnung, Ungerechtigkeit und Untergang erzeugt, wollen sie nicht sehen.

Im Zweifelsfall für die Unterprivilegierten Fremden

Generalanwältin Sharpston verärgert gerade viele Briten weil sie darauf besteht, dass der EUGH es sei, der über die Bedingungen des BREXIT entscheidet.

Wer die Person skandalisieren will, könnte in diesem Video fündig werden. Interessanter wäre es allerdings, die Argumentation ihrer asylrechtlichen Plädoyers unter die Lupe zu nehmen. Sie fallen kaum aus dem Rahmen der heutigen höchstrichterlichen Gepflogenheiten und sie ähneln dem jetzigen.  Bei Fristverstreichung wegen Überlastung von Asylsystemen haben etwa Asylbewerber ein Recht, nicht gemäß Dublin-Verordnung zurückgeschoben zu werden, plädierte sie erst am 20. Juni.  Ein früheres Plädoyer von ihr (2013) sorgte dafür, dass Homosexualität heute ein Asylgrund ist.

Und was sagt uns das? Die EU-Diktatur und deren Vollpfosten braucht kein Mensch! Kostet viel Geld und bringt nur Unheil über die europäischen Völker!

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