„Wenn eine zum Tatzeitpunkt 17-jährige Sekretärin mit neunundneunzig Jahren wegen x-tausendfacher Beihilfe zum Mord nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, dann sollte man sich darüber Gedanken machen, ob eine Bundesinnenministerin Faeser nicht Beihilfe zum Mord durch Unterlassen leistet dadurch, dass sie nicht konsequent und systematisch gegen Morde durch Flüchtlinge vorgeht. Konsequenterweise machen sich dann auch über 700 Bundestagsabgeordnete ihrerseits nach §138 StGB strafbar, weil sie gegen Frau Faeser keine Strafanzeige erstattet haben.“
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FIRMA Nancy Faeser, Innenministerium