
Von Sabiene Jahn (globalbridge)
Militärische Stabilität in der Ukraine verkennt die Lehren des Balkans. – „Stabilisierung“ klingt nach Friedenssicherung, kann jedoch zum Eintritt in ein nicht kalkulierbares Einsatzfeld werden. Westliche Truppenpläne für die Ukraine werden zunehmend als Mittel gegen inneren Zerfall gerahmt. Der Rückgriff auf den Balkan als Blaupause verkennt jedoch die zentrale Differenz: In der Ukraine ginge es um Ordnungspolitik innerhalb eines aktiven Großmachtkonflikts – ohne Neutralität, ohne Mandat und mit unkalkulierbarer Haftung. Damit entstünde ein Präzedenzfall mit doppeltem Risiko: Militärische Zielbarkeit nach außen und Eskalation nach innen.
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Europäische Pläne zur militärischen „Stabilisierung“ der Ukraine erhalten eine neue, brisante Deutung. Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom Mai 2025 wurde der ehemalige ukrainische Präsidialberater Aleksij Arestowytsch mit persönlichen Sanktionen belegt und hält sich seither außerhalb der Ukraine auf (29). Arestowytsch kritisierte die Sanktionen als Instrument politischer Repression und steht inzwischen offen in Opposition zur Regierung Selenskyj.
Bereits zuvor hatte Arestowytsch wiederholt erklärt, die Fortsetzung des Krieges sei „sinnlos“, und Friedensverhandlungen gefordert. Zugleich widersprach er der westlichen Darstellung, in der Ukraine entstehe unter Kriegsbedingungen eine offene, liberale Gesellschaft nach westlichem Vorbild. Stattdessen beschrieb er die Entwicklung des Landes als zunehmende Militarisierung mit stark ultranationalistischen Zügen.
In jüngsten Interviews und Analysen vom 6. Januar 2026 äußerte Arestowytsch zudem die Einschätzung, westliche Überlegungen zu einer Truppenentsendung zielten weniger auf die Eindämmung Russlands als auf die Kontrolle innerukrainischer Destabilisierungsrisiken. Er warnte vor einem möglichen inneren Zerfall nach einem Waffenstillstand und sprach von einer explosiven Mischung aus bewaffneten Veteranen, massenhaft verfügbaren automatischen Waffen, tiefen politischen Rivalitäten und massiven wirtschaftlichen Belastungen. Die Ukraine sei, so Arestowytsch, „reif für einen blutigen Zusammenstoß zwischen Militär und ultranationalistischen Kräften“(29). Besonders verwies er auf das Risiko innerer Machtkämpfe zwischen konkurrierenden politischen und militärischen Lagern – etwa zwischen Anhängern des ehemaligen Oberbefehlshabers Waleri Saluschnyj und ultranationalistischen Netzwerken um den Asow-Gründer Andrij Bilezkyj. In westlichen Szenarien, so Arestowytsch, werde eine militärische Präsenz daher als „Stabilisierungsmission“ gedacht, die solche Konfrontationen kontrollieren oder neutralisieren solle.
Sollte diese Lesart zutreffen, stünden europäische Soldaten mitten in einem fragilen innerstaatlichen Machtgefüge als Ordnungsmacht gegen potenziellen inneren Zerfall.
Als historischer Referenzrahmen werden in der europäischen Diskussion häufig frühere internationale Stabilisierungsmissionen herangezogen, insbesondere die Einsätze in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo, bei denen externe Militärpräsenz Gewalt begrenzen und politische Übergänge absichern sollte.
Würde dieses Modell auf die Ukraine übertragen, hielte der Vergleich einer nüchternen Analyse nicht stand. Die Ukraine ist nicht Balkan 2.0. Der Rückgriff auf diese Orientierungsfolie machte aus einer möglichen Truppenentsendung ein gefährliches und weltweit präzedenzloses Experiment – mit unkalkulierbaren Risiken für Soldaten, Zivilgesellschaft und die europäische Sicherheit insgesamt.
Der Balkan ist Referenz-Mythos
Nach den Kriegen im zerfallenden Jugoslawien setzte der Westen auf eine Kombination aus militärischer Trennung der Konfliktparteien und politischer Überformung der Nachkriegsordnung. In Bosnien-Herzegowina etablierten NATO und später die EU mit IFOR, SFOR und EUFOR Althea eine robuste militärische Präsenz. Die offenen Kampfhandlungen endeten, schwere Waffen wurden separiert, Frontlinien eingefroren. Politisch entstand jedoch ein hochgradig fragmentierter Staat, dessen institutionelle Funktionsfähigkeit bis heute wesentlich von externer Aufsicht abhängt.
Der Politikwissenschaftler David Chandler beschrieb Bosnien früh als System „externer Souveränität“: Sicherheit sei erreicht worden, „aber um den Preis politischer Entmündigung“ (1). Internationale Verwaltung ersetzte demokratische Selbstbestimmung; Stabilität wurde administrativ hergestellt. Ähnlich verlief die Entwicklung im Kosovo. Die NATO-geführte KFOR stellte militärische Kontrolle her, während UNMIK und später EULEX zentrale Staatsfunktionen übernahmen. Die International Crisis Group sprach wiederholt von einer „Illusion der Stabilität“, hinter der ungelöste ethnische Spannungen, organisierte Kriminalität und politische Abhängigkeiten fortbestünden (2). Der britische Journalist Jonathan Steele fasste diese Erfahrung prägnant zusammen: Internationale Truppen hätten „Zeit gekauft, aber keine politische Lösung geschaffen“ (3).
Diese Missionen galten dennoch als hinreichend erfolgreich, um als sicherheitspolitische Blaupause zu dienen. Dabei wird ein entscheidender Unterschied häufig übersehen. Auf dem Balkan war der militärische Gegner geschlagen oder strategisch marginalisiert. Es existierte keine Großmacht, die die Ordnungsmacht offen in Frage stellte, und keine nukleare Abschreckung, die jede Eskalation existenziell riskant gemacht hätte.
Zugleich markierte der NATO-Luftkrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 den entscheidenden militärischen Wendepunkt. Dieser Einsatz erfolgte ohne Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und außerhalb des in Artikel 51 der UN-Charta geregelten Selbstverteidigungsrechts. In der überwiegenden völkerrechtlichen Literatur gilt er daher als völkerrechtswidrige Anwendung militärischer Gewalt. Die damalige politische Rechtfertigung durch eine angeblich drohende humanitäre Katastrophe – einschließlich der sogenannten Auschwitz-Analogie – erwies sich später als nicht belegbar und hielt der historischen Überprüfung nicht stand.
Diese Intervention stellte einen Bruch mit der bis dahin geltenden völkerrechtlichen Ordnung dar. Sie etablierte eine Praxis, in der „Stabilisierung“ als militärisch durchgesetzte Ordnung verstanden wurde. Der Balkan wurde so weniger zum Erfolgsmodell denn zum Präzedenzfall dafür, wie rechtliche Maßstäbe im Namen politischer Zielsetzungen suspendiert werden konnten. Eine Erfahrung, die bis heute sicherheitspolitisch nachwirkt und die aktuelle Debatten über „Stabilisierung“ entscheidend prägt.
Diese Logik war jedoch bereits auf dem Balkan empirisch brüchig, wie zahlreiche Berichte deutscher Soldaten aus den Einsätzen in Bosnien und im Kosovo zeigen. Der ehemalige Bundeswehrsoldat Werner Pfeil, der 1999 im Kosovo eingesetzt war, dokumentierte in seinem Erfahrungsbericht wiederholt Situationen, in denen humanitäre Hilfe aufgrund rigider Einsatzregeln und unklarer Mandatsgrenzen unterblieb (4). Oberstleutnant a. D. Siegfried Zepter, 1996 im Rahmen der IFOR-Mission in Bosnien stationiert, kritisierte nach seiner Rückkehr öffentlich unzureichende Schutzkonzepte, fehlende Einsatznachbereitung und die systematische Vernachlässigung psychischer Belastungen des Personals (5).
Der langjährige Offizier Hagen Vockerodt, der sowohl in Bosnien als auch später im Kosovo diente, beschrieb die Missionen rückblickend als militärisch stabilisierend, zugleich jedoch als politisch entmündigend. Sicherheit sei hergestellt worden, ohne tragfähige politische Selbststeuerung zu ermöglichen (6). Diese Stimmen widersprechen nicht der militärischen Befriedung des Balkans, sie relativieren jedoch den bis heute wirksamen Mythos einer übertragbaren Erfolgsgeschichte.
Der Westen hat keine handlungsleitende Realität
Die Übertragung dieser Logik auf die Ukraine ignoriert grundlegende Unterschiede. Der Ukrainekrieg ist ein internationalisierter Großmachtkonflikt und lässt sich analytisch nicht auf einen Bürgerkrieg reduzieren. Die Russische Föderation ist Kriegspartei mit strategischer Tiefe, militärischer Parität und nuklearer Abschreckung. Anders als Serbien 1999 oder die bosnischen Konfliktparteien 1995 ist Russland weder militärisch besiegt, noch politisch marginalisiert. Es handelt als voll handlungsfähige Großmacht, deren sicherheitspolitische Positionen ausdrücklich formuliert und wiederholt kommuniziert wurden, auch wenn sie vom Westen politisch nicht geteilt oder als legitim anerkannt werden.
Hinzu kommt die sicherheitspolitische Vorgeschichte. Aus russischer Perspektive bildet die Vorgeschichte des Krieges eine zusammenhängende sicherheitspolitische Entwicklung. Gestützt auf diplomatische Protokolle, zeitgenössische Aussagen westlicher Politiker sowie inzwischen freigegebene Dokumente wird die NATO-Osterweiterung in Moskau als Bruch informeller sicherheitspolitischer Zusagen wahrgenommen, die im Kontext der deutschen Wiedervereinigung und des Zwei-plus-Vier-Prozesses gemacht worden sind.
Hinzu trat der Machtwechsel in Kiew im Februar 2014, der von Russland und zahlreichen Kritikern als verfassungswidriger Umsturz („Putsch“) interpretiert wird, während westliche Regierungen ihn als revolutionären Regierungswechsel einordneten. Kritiker und ehemalige ukrainische Abgeordnete verweisen jedoch auf dokumentierte Unregelmäßigkeiten bei der parlamentarischen Absetzung Präsident Viktor Janukowitsch, darunter die Nutzung fremder Stimmkarten sowie das Verfehlen der verfassungsrechtlich erforderlichen Mehrheit. Dieser Umstand macht die formale verfassungsrechtliche Legitimität des Vorgangs bis heute umstritten.
Im Anschluss entwickelte sich im Osten der Ukraine ein bewaffneter Konflikt, der nach Angaben internationaler Beobachter bis 2021 mehr als 13.000 Todesopfer forderte, darunter ein erheblicher Anteil von Zivilisten. Die betroffenen Regionen des Donbass waren überwiegend russischsprachig und kulturell eng mit Russland verbunden, was den Konflikt zusätzlich ethnisch, kulturell und politisch auflud.
In den Tagen und Wochen vor dem 24. Februar 2022 kam es nach OSZE-Angaben zu einer massiven Eskalation der Kampfhandlungen entlang der Kontaktlinie. Die Sonderbeobachtungsmission der OSZE dokumentierte Mitte Februar eine acht- bis zehnfache Zunahme von Artillerieeinschlägen, Explosionen und Detonationen in den Gebieten Donezk und Lugansk. Parallel wurden zahlreiche Sabotageakte und Angriffe auf kritische zivile und industrielle Infrastruktur registriert, darunter Energieanlagen, Verkehrsknotenpunkte und chemisch sensible Einrichtungen wie Ammoniak-Produktions- und Transportanlagen. Diese Sicht wird im westlichen politischen Diskurs weitgehend delegitimiert oder marginalisiert.
George F. Kennan, Architekt der amerikanischen Containment-Strategie, warnte 1997 ausdrücklich vor einer NATO-Osterweiterung. In der „New York Times“ bezeichnete er sie als „tragischen Fehler der amerikanischen Politik nach dem Kalten Krieg“, der vorhersehbar zu Gegenreaktionen Russlands führen werde. Dass Staaten wie Polen, Tschechien oder die baltischen Länder den NATO-Beitritt anstrebten, ist unbestritten. Weniger offen thematisiert wird jedoch, unter welchen strukturellen Bedingungen diese Entscheidungen zustande kamen. Die Erweiterung der NATO war kein neutraler, selbstlaufender Prozess souveräner Willensbildung, sondern wurde durch aktive politische, institutionelle und ökonomische Einflussnahme flankiert. Softpower wurde über Jahre hinweg durch politische Zusagen, sicherheitspolitische Rahmungen, institutionelle Anreize und erhebliche finanzielle wie organisatorische Unterstützung aktiv gefördert. Sie wirkten dabei als zentrale Hebel westlicher Einflussnahme. Der amerikanische Politikwissenschaftler John J. Mearsheimer weist jedoch seit Jahren darauf hin, dass Großmächte sicherheitspolitische Einflusszonen aus struktureller Logik verteidigen, nicht aus Ideologie (7). Entscheidend ist nicht allein die formale Freiwilligkeit einzelner NATO-Beitritte, sondern die kumulative Wirkung eines Prozesses, der aus Moskauer Sicht zu einer schrittweisen strategischen Einkreisung führte. Westliche Politik kennt diese Interessen, ignoriert diesen Wahrnehmungshorizont, interpretiert ihn normativ um und verweigert der Russischen Föderation damit den Status einer handlungsleitenden Realität.
Stabilisierungsmissionen ohne Neutralität
Ein zentrales Element jeder erfolgreichen Friedens- oder Stabilisierungsmission ist die zumindest faktische Akzeptanz durch alle relevanten Konfliktparteien. Auf dem Balkan war diese Akzeptanz – nach militärischer Erschöpfung der Konfliktparteien – zumindest faktisch gegeben. In der Ukraine ist sie es nicht. Moskau hat unmissverständlich erklärt, dass eine westliche Truppenpräsenz als feindliche Militärstruktur betrachtet würde. Damit entfällt die Voraussetzung von Neutralität im Sinne einer akzeptierten Interposition.
Die Erfahrung aus Bosnien und Kosovo zeigt zudem, dass externe Truppen die Macht verschieben. Sie schützen bestimmte Akteure, schwächen andere und erzeugen neue Abhängigkeiten. Die Politikwissenschaftlerin Susan Woodward beschrieb internationale Missionen auf dem Balkan als Prozesse, in denen Stabilität „erkauft“ werde, indem politische Konflikte eingefroren und demokratische Aushandlung suspendiert würden (8). Übertragen auf die Ukraine hieße das, eine westliche Mission würde eine hochgradig umstrittene Nachkriegsordnung exekutieren – gegen den erklärten Willen eines zentralen Akteurs und ohne gesamtgesellschaftliche Legitimation.
Fragmentierte Milieus und Verzerrungen
Die Frage, ob eine externe Stabilisierungsmission überhaupt ansetzbar wäre, entscheidet sich an der sozialen Realität des Landes – und nicht allein an militärischen oder diplomatischen Erwägungen. Diese Realität ist heute von Fragmentierung geprägt, demografisch, politisch, regional und mental. Umfragen liefern hierfür wichtige Hinweise, bilden aber nur einen Ausschnitt ab, denn sie erfassen ausschließlich die im Land verbliebene Bevölkerung. In europäischen Debatten wird die Fluchtbewegung aus der Ukraine häufig verkürzt dargestellt. Nach Angaben von UNHCR, Eurostat und EU-Institutionen befanden sich im Herbst 2025 europaweit – einschließlich EU- und Nicht-EU-Staaten – rund 5,1 bis 5,7 Millionen registrierte ukrainische Flüchtlinge, davon etwa 4,3 Millionen unter temporärem Schutz in der Europäischen Union. Diese Bestandszahlen haben sich seit 2024 nur moderat verändert und deuten auf eine relative Stabilisierung hin, zumal der EU-weite Schutzstatus bis mindestens März 2027 verlängert wurde. Diese Erhebungen erfassen jedoch ausschließlich den europäischen Raum und folgen einer institutionell engen Schutz- und Flüchtlingsdefinition (9). Weitgehend ausgeblendet bleibt dabei die ukrainische Bevölkerung in der Russischen Föderation.
Russische Migrations- und Bevölkerungsstatistiken weisen deutlich geringere Zahlen formell registrierter Flüchtlinge aus, was jedoch auf eine andere Integrationslogik verweist. Schätzungen gehen davon aus, dass sich insgesamt etwa fünf bis sechs Millionen Ukrainer in Russland aufhalten, darunter Geflüchtete, Arbeitsmigranten, langjährig Ansässige sowie Personen, die seit 2014 oder seit 2022 eingebürgert wurden. Anders als in der EU wird Schutz in Russland häufig über vereinfachte Aufenthalts-, Arbeits- und Staatsbürgerschaftsverfahren organisiert. Bewohner der seit 2014 bzw. 2022 kontrollierten oder erkämpften Gebiete erhielten in großem Umfang die russische Staatsbürgerschaft und erscheinen damit statistisch nicht mehr als Flüchtlinge. Diese Praxis reduziert formell die Zahl der registrierten Schutzsuchenden, ohne die tatsächliche Bevölkerungsbewegung abzubilden (10).
Eine konsolidierte Gesamtbilanz wird dadurch erschwert, dass europäische und russische Statistiken unterschiedlichen Logiken folgen. Belastbare, vergleichbare Daten zu Rückkehrquoten oder individueller Arbeitsmarktintegration existieren weder für Europa noch für Russland. Gleichwohl wird deutlich, dass Russland – unabhängig von politischen Narrativebenen – für einen erheblichen Teil der ukrainischen Bevölkerung ein relevantes Aufnahme- und Zielland darstellt und die Gesamtfluchtbewegung nur im Zusammenspiel beider Räume realistisch zu erfassen ist (11).
Erhebungen ukrainischer Institute zeigen ein paradoxes Bild für die in der Ukraine Verbliebenden. Einerseits befürwortet eine Mehrheit abstrakt den weiteren Widerstand, andererseits wächst die individuelle Kriegserschöpfung deutlich. Die Bereitschaft, selbst oder innerhalb der Familie weitere Opfer zu tragen, sinkt. Besonders sichtbar wird diese Spannung bei der Rekrutierung. Männer aus ländlichen, einkommensschwachen Milieus sind überproportional betroffen, während wohlhabendere, urbane oder besser vernetzte Gruppen häufiger Wege finden, sich der Mobilisierung zu entziehen (12)(13). Diese soziale Asymmetrie untergräbt langfristig die innere Kohäsion und die politische Legitimität von Durchhalteappellen.
Die Exilbevölkerung verschärft diese Verzerrung. Rund 12 bis 13 Millionen Ukrainer leben inzwischen außerhalb des Landes (14). In Polen weisen Integrationsdaten auf sehr hohe Beschäftigungsquoten ukrainischer Schutzberechtigter hin, getragen von schneller Arbeitsmarktaufnahme bei gleichzeitigen Qualifikations- und Sprachbrüchen. (15) In Deutschland lagen die Beschäftigungsquoten 2023 – je nach Abgrenzung – im Bereich von 20 bis 30 Prozent, stiegen jedoch mit zunehmender Aufenthaltsdauer deutlich an. Für frühe 2022er-Kohorten werden inzwischen wesentlich höhere Werte berichtet (16). Für Russland existieren Hinweise auf rasche Arbeitsmarktaufnahme und staatliche Vermittlung (17). In jedem Fall gilt, Exilgruppen entwickeln andere Lebensrealitäten und politische Präferenzen als die im Land verbliebene Bevölkerung. Der Politikwissenschaftler und langjährige Permanent Fellow am Institute for Human Sciences (IWM) in Wien, einer der zentralen europäischen Denkfabriken für Geistes- und Sozialwissenschaften, Ivan Krastev, weist darauf hin, dass Emigration im Krieg eine politische Handlung ist, die öffentliche Meinungsbilder systematisch verzerrt und mäßigende Stimmen aus dem innerstaatlichen Diskurs entfernt (18).
Paramilitärische Netzwerke und Repression im Inneren
Zu dieser Fragmentierung tritt ein Faktor hinzu, der in westlichen Analysen häufig verharmlost oder ausgeblendet wird: Die fortdauernde Präsenz ideologisch geprägter, bewaffneter Netzwerke und ihr Einfluss auf den öffentlichen Raum. Nationalistische Bataillone und Veteranenmilieus – darunter das Umfeld der Asow-Strukturen, Reste des Rechten Sektors sowie informelle Kampf- und Sicherheitsnetzwerke – sind auch nach ihrer formalen Einbindung in staatliche Strukturen nicht verschwunden. Sie wurden seit 2014 teils in reguläre Strukturen integriert, teils in Territorialverteidigung überführt oder haben sich als lose organisierte Machtcluster im Land gehalten. Diese Integration hat formale Kontrolle erhöht, zugleich jedoch die Trennlinien zwischen staatlicher Gewalt, politischem Aktivismus und ideologischer Mobilisierung in Teilen verwischt.
Bereits vor 2022 dokumentierten internationale Beobachter Einschüchterungen politischer Gegner, Gewalt gegen Journalisten sowie Repression gegenüber russischsprachigen oder oppositionellen Zivilisten (19). Unter Kriegsbedingungen verstärken sich solche Muster systematisch. Das ist eine historisch vielfach belegte Dynamik und kein ukrainischer Sonderfall. In bewaffneten Konflikten gewinnen ideologisch motivierte Akteure dort an Einfluss, wo staatliche Kontrolle fragmentiert ist und Loyalität über Feindmarkierung hergestellt wird. Für die Zivilbevölkerung bedeutet das eine Verdichtung von Anpassungsdruck, Selbstzensur und Angst vor sozialer oder physischer Sanktion – insbesondere in Regionen, die vom unmittelbaren Kriegsgeschehen verschont bleiben, aber politisch und gesellschaftlich „auf Linie“ gehalten werden sollen.
Diese Milieus bilden zugleich den schärfsten innenpolitischen Widerstand gegen jede Form von Waffenstillstand oder territorialem Kompromiss. Umfragen und qualitative Erhebungen zeigen, dass die Ablehnung von Gebietsabtretungen und Verhandlungen in nationalistischen und stark militarisierten Milieus signifikant höher liegt als im gesellschaftlichen Durchschnitt. Während breite Teile der Bevölkerung konditionale Offenheit für einen Waffenstillstand entlang faktischer Linien signalisieren, lehnen diese Netzwerke jede Abweichung vom maximalistischen Kriegsziel grundsätzlich ab.
Für den Präsidenten entsteht daraus eine strukturell instabile Position. Er agiert zwischen äußerem Erwartungsdruck westlicher Partner, Verhandlungsfähigkeit zu demonstrieren, und innerem Vetodruck bewaffneter, hoch mobilisierter Gruppen, die einen Waffenstillstand als Verrat werten würden. Nationale Einheit fungiert in dieser Konstellation weniger als politischer Konsens denn als politisch erzwungene Kriegsdisziplin. Eine ausländische Truppenpräsenz würde diese Spannung nur verschärfen. Sie würde den Präsidenten zugleich zur Projektionsfläche für Kapitulationsvorwürfe im Inneren und zur Exekutivfigur äußerer Ordnungsvorstellungen machen.
Die Illusion des Handelns
Solange weder ein gemeinsames Verständnis von Waffenstillstand noch eine akzeptierte Absicherungslogik existiert, bleibt der diplomatische Aktivismus der sogenannten „Koalition der Willigen“ politisch folgenlos. Er operiert außerhalb verhandelter Grundlagen, ersetzt Klärung durch Symbolik und erzeugt den Eindruck von Handlungsfähigkeit, wo tatsächlich keine Lösung vorbereitet wird. In diesem Sinne ist der fortgesetzte Sitzungsmarathon weniger Ausdruck ernsthafter Friedensarbeit als ein selbstreferenzieller Prozess politischer Selbstvergewisserung – medial verstärkt, strategisch leer.
Gefährlich wird dieser Prozess dort, wo er operative Wirklichkeit vorbereitet. Denn jede westliche „Stabilisierungsmission“, die ohne Neutralität, ohne Akzeptanz aller relevanten Akteure und ohne demokratisches Mandat entworfen wird, verlagert Risiken faktisch einseitig auf diejenigen Staaten, die Truppen stellen. Für Deutschland bedeutet das konkrete Eskalations-, Haftungs- und Kriegsrisiken. Diese Konsequenzen werden bislang weder offen benannt noch öffentlich legitimiert.
Sollte es eine tragfähige politische Lösung geben, kann sie nur außerhalb westlicher Einmischungs- und Ordnungsansprüche entstehen. Jede andere Konstruktion reproduziert genau jene Muster, die bereits auf dem Balkan und später in anderen Interventionen zu instabilen Dauerzuständen geführt haben. Die fortgesetzte Simulation von Ordnung, wo politische Voraussetzungen fehlen, treibt Deutschland Schritt für Schritt in einen Hochrisikobereich, der weder zu Ende gedacht noch demokratisch gedeckt ist. Genau deshalb muss diese Debatte öffentlich geführt werden, um Verantwortung einzufordern. Wer über Waffenstillstand, Truppen oder Stabilisierung spricht, ohne die realen Folgen zu benennen, handelt fahrlässig.
Die Umkehr des westlichen Vorwurfs von Mandat, Referenden und Repräsentation
Und hier liegt auch ein bislang selten benannter Widerspruch. Die Überlegungen der sogenannten „Koalition der Willigen“ reproduzieren strukturell genau jenes Handeln, das man der Russischen Föderation seit 2022 vorwirft, ein militärischer Eingriff ohne Mandat der Gesamtbevölkerung, legitimiert durch Sicherheits- und Schutzargumente. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, ob man die Referenden in Donezk und Luhansk – später auch in weiteren Gebieten – anerkennt oder nicht. Aus westlicher Sicht gelten sie als völkerrechtswidrig. Aus russischer Sicht bilden sie die formale Grundlage für Schutz- und Beistandsabkommen. Unabhängig von der Bewertung steht fest, dass Russland formal auf Akte politischer Willensbekundung vor Ort rekurriert. Am 21. Februar 2022 unterzeichnete Russlands Präsident Wladimir Putin im Kreml feierlich die „Treaties of Friendship, Cooperation and Mutual Assistance“ mit den Führern der Donezker – und Lugansker Volksrepubliken, unmittelbar nach seiner im Staatsfernsehen übertragenen Ansprache zur Anerkennung dieser Gebiete. Die russische Staatsduma ratifizierte diese Verträge am nächsten Tag einstimmig, während auch das russische Parlament die Übereinkünfte bestätigte. Russland legte den Vereinten Nationen am 3. März 2022 die Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand mit Donezk und Lugansk sowie die formellen Beistandsersuchen dieser Gebiete (A/76/740–S/2022/179) vor und berief sich dabei ausdrücklich auf Artikel 51 der UN-Charta (20).
Demgegenüber stünde eine europäische Truppenentsendung ohne jede Form plebiszitärer oder gesamtgesellschaftlicher Legitimation. Weder die im Land verbliebene Bevölkerung noch die Exilgesellschaft wurden dazu befragt. Die Legitimation würde allein aus Absprachen weniger Regierungen mit einem Präsidenten abgeleitet, dessen Amtszeit formal ausgelaufen ist und dessen Akzeptanz selbst nach westlichen Umfragen deutlich gesunken ist. Damit droht sich der Vorwurf umzukehren – jenes Defizit an Mandat und Repräsentation, das man Russland vorhält, würde strukturell reproduziert.
Experiment ohne historischen Präzedenzfall dieser Art
Die historische Tragweite der aktuellen Debatte liegt darin, dass mehrere europäische Staaten – allen voran Frankreich und Großbritannien, mit offener deutscher Beteiligungsdebatte – erstmals erwägen, mit eigenen Truppen in einen aktiven Großmachtkonflikt einzutreten, in einer Konstellation fehlender Neutralität gegenüber einer nuklear bewaffneten Großmacht sowie ohne einen gemeinsam akzeptierten Ordnungsrahmen. Dafür existiert kein weltweit belastbarer Präzedenzfall. Weder auf dem Balkan noch in Afghanistan oder Mali standen europäische Soldaten einem Gegner gegenüber, der ihre Präsenz als existenzielle Bedrohung interpretierte.
Ohne Alarmismus lässt sich festhalten, eine europäische Truppenentsendung in die Ukraine wäre unter den gegebenen Bedingungen ein historisch unerprobtes Experiment. Dies wäre höchst gefährlich für eingesetzte Soldaten, die zwischen die innerukrainischen Fronten geraten würden. Die Entsendung würde zudem eine hochgradig umstrittene Ordnung exekutieren, ohne Mandat der Gesamtbevölkerung, ohne Einbindung der Exilgesellschaft und gegen den erklärten Willen eines zentralen Akteurs, der Russischen Föderation. Europas historische Verantwortung besteht darin, die eigenen Grenzen anzuerkennen und nicht vermeintliche Ordnung zu simulieren, wo politische Voraussetzungen fehlen. Historische Erfahrung zeigt, dass Neutralität, Legitimation und die Einbindung aller relevanten Perspektiven Voraussetzungen tragfähigen Friedens sind. (Hervorhebung durch die Redaktion.)
Notwendige, aber politisch blockierte Optionen wären ein belastbarer Waffenstillstand entlang faktischer Linien, internationale Beobachtung im UN-Rahmen, unter Einbindung nicht-westlicher Akteure wie China, Indien oder Brasilien, die Öffnung des politischen Raums in der Ukraine einschließlich von Exil- und Oppositionsstimmen sowie eine europäische Sicherheitsordnung, die russische Interessen ernsthaft einbezieht. Diese Elemente markieren die Konturen eines überlebensfähigen Friedens, der Europas historische Erfahrung ernst nähme.
Dass sie bislang nicht verfolgt werden, lässt sich weder aus militärischer Logik noch aus völkerrechtlichen Erwägungen erklären. Die Blockade verweist auf tieferliegende Macht- und Interessenstrukturen, innerhalb derer europäische Politik heute operiert. Wer verstehen will, weshalb trotz erkennbarer Risiken an Eskalationsoptionen festgehalten wird, muss den Blick weiten – auf Akteure, Narrative und jene politischen Zwecke, denen dieser Krieg inzwischen dient. „Stabilisierung“ erscheint in diesem Kontext weniger als sicherheitspolitisches Ziel denn als politisches Schlagwort, das ökonomische, institutionelle und machtstrategische Dynamiken verdeckt. Genau hier beginnt die Frage nach Verantwortung, Profiteuren und Haftung. Und damit nach der politischen Ökonomie des Krieges.
Die britische Spur und der Hegemonialkonflikt
Die Analyse dieser systemischen Dynamiken führt zwangsläufig zu einem Akteur, der diese Eskalationslogik früh geprägt, strategisch durchdacht und politisch vorangetrieben hat: Großbritannien. Was in der europäischen Debatte über Krieg, Aufrüstung und „Stabilisierung“ häufig ausgeblendet wird, ist die systemische Funktion, die Krisen für das bestehende politische und ökonomische Ordnungsmodell erfüllen. Sowohl die Corona-Krise als auch der Ukrainekrieg unterscheiden sich im Verlauf, folgen jedoch einem vergleichbaren politischen Nutzungsmuster. Beide erzeugten einen politischen Ausnahmezustand, in dem Entscheidungen möglich wurden, die unter normalen demokratischen Bedingungen kaum durchsetzbar gewesen wären. Bereits vor der Covid-19-Epidemie zeigten sich erhebliche Spannungen im globalen Finanz- und Wirtschaftssystem mit struktureller Überschuldung, fragilen Banken- und Schattenbankstrukturen, stagnierenden Realinvestitionen und einer wachsenden Kluft zwischen Vermögenspreisen und gesellschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Corona lieferte den legitimatorischen Rahmen, um diese Spannungen mit historischer Wucht zu überdecken. Zentralbanken fluteten die Märkte, fiskalische Regeln wurden suspendiert, Garantien und Rettungspakete beschlossen. Die primäre Wirkung dieser Maßnahmen lag weniger in der Stabilisierung sozialer Strukturen als in der Sicherung von Vermögenswerten, Unternehmensbewertungen und Finanzarchitekturen. Die Kosten wurden sozialisiert, die Gewinne weiter konzentriert. Der Ausnahmezustand wurde als temporär kommuniziert, seine Instrumente jedoch verstetigt.
Der Ukrainekrieg setzte diese Logik fort und vertiefte sie. Während Corona als befristete Krise gerahmt wurde, etablierte der Krieg eine offene Dauerlage. Unter dem Signum der Sicherheitspolitik wurden Schuldenprogramme entgrenzt, Rüstungsausgaben langfristig festgeschrieben und industriepolitische Weichenstellungen vorgenommen, die ganze Wirtschaftssektoren neu ausrichten. Verteidigungsetats wirken dabei weniger als konjunktureller Impuls denn als strukturelle Umverteilung. Sie binden öffentliche Mittel über Jahrzehnte, entziehen sich demokratischer Rückholbarkeit und werden moralisch immunisiert. Krieg wird so zur ordnungspolitischen Kategorie (21).
In dieser Perspektive erscheint die sogenannte „Koalition der Willigen“ als Instrument politischer Selbststabilisierung. Solange militärische Optionen – so unrealistisch sie auch sind – im Raum stehen, solange von Führung, Abschreckung und Standhaftigkeit gesprochen wird, bleibt der Fokus auf der äußeren Bedrohung gerichtet. Innere Verwerfungen, steigende Lebenshaltungskosten, Investitionsruinen, ein erschöpfter Mittelstand, soziale Ermüdung, treten in den Hintergrund. Der Ausnahmezustand rechtfertigt, was politisch kaum noch vermittelbar wäre. Die eigentliche Gefahr liegt in der Normalisierung dieses Zustands. Ein politisches System, das seine Stabilität aus permanenter Eskalation bezieht, ist strukturell darauf angewiesen, diese Eskalation aufrechtzuerhalten oder immer wieder neu zu erzeugen. Wer das benennt, relativiert weder Leid noch Verantwortung. Er beschreibt eine Machtlogik, die Krisen nicht beendet, er verwaltet sie.
An diesem Punkt wird die britische Rolle zentral. Sie ist älter als der Krieg selbst. Großbritannien verfolgt seit Jahren eine sicherheitspolitische Strategie, die auf Eskalationsfähigkeit, militärische Führungsansprüche und narrative Deutungshoheit zielt. Diese Linie wurde lange vor 2022 entwickelt, strategisch formuliert und operativ verankert. Sichtbar wird dies unter anderem in britischen sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundlagendokumenten wie der „Integrated Review“ (2021) und dem „Defence Command Paper“ („Defence in a Competitive Age“), die ausdrücklich auf Vornepräsenz („forward posture“) und dauerhafte Abschreckung setzen. Hinzu kommen früh institutionalisierte bilaterale Militärabkommen sowie eine jahrelange Ausbildungs- und Trainingskooperation mit der Ukraine, etwa im Rahmen der britischen Ausbildungsmission „Operation Orbital“, die bereits ab 2015 begann (22). Sie speist sich aus der Erfahrung des imperialen Machtverlusts, aus der besonderen Stellung Londons im transatlantischen Sicherheitskomplex sowie aus der bewussten Entscheidung, Einfluss primär über operative Netzwerke auszuüben. Der Ukrainekrieg erweist sich als ein geeignetes Einsatzfeld dieser Strategie. London fungiert dabei auch als ideologischer Taktgeber, als Knotenpunkt sicherheitspolitischer Narrative und als Vermittler einer Eskalationslogik, in der militärische Härte als ordnungsstiftendes Prinzip erscheint. Diese Rolle wirkt in Europa fort, trotz Brexit und ohne demokratische Rückbindung an die Union.
Doch innerhalb Großbritanniens verläuft ein offener hegemonialer Konflikt. Auf der einen Seite steht ein sicherheitspolitisches Establishment aus ehemaligen Regierungsmitgliedern, Militärs, Geheimdienstkreisen und transatlantisch eingebetteten Netzwerken, das auf Aufrüstung, Konfrontation und dauerhafte Mobilisierung setzt. Einer seiner exponiertesten Vertreter ist George Robertson, ehemaliger britischer Verteidigungsminister während des Kosovo-Krieges und später NATO-Generalsekretär. Seine öffentlichen Interventionen zur Ukraine wirken als politische Brandbeschleuniger eines transatlantischen Hardliner-Lagers, das Konfrontation als Stabilitätsersatz propagiert (23).
Dieser Linie steht innerhalb Großbritanniens ein substantieller Widerspruch gegenüber. Einer der international angesehensten Historiker und Labour-Peers, Robert Skidelsky, Mitglied des House of Lords, kritisiert die Eskalationslogik grundlegend. Skidelsky insistiert darauf, dass Krieg keine Naturgewalt und eine politische Entscheidung ist. Seine Interventionen zielen auf die Wiederherstellung von Realpolitik, Risikoabwägung und historischer Redlichkeit. Die Schärfe, mit der er im britischen Diskurs attackiert wird, sichtbar etwa in medialen Reaktionen, moralisierender Etikettierung und der systematischen Delegitimierung seiner Positionen, fungiert selbst als Indikator für den innerbritischen Machtkampf.
Wer in Deutschland britische Hardliner wie Robertson als Stimme „des Westens“ übernimmt, nimmt faktisch Partei in einem innerbritischen Hegemonialkonflikt. Für Deutschland ist diese Spaltung von zentraler Bedeutung. Was hierzulande häufig als „westlicher Konsens“ erscheint, ist in Wahrheit die Position eines spezifischen britischen Machtlagers. Die deutsche Politik hat diesen Unterschied bislang weitgehend ignoriert und sich stattdessen rhetorisch, strategisch und zunehmend auch mental an die härteste Eskalationslinie angebunden. Eine souveräne europäische Politik müsste jedoch genau hier unterscheiden.
Deutsche Verantwortung
Europäische Verantwortung bestünde unter diesen Umständen in der Beendigung des militärischen Ausnahmezustands. Ein belastbarer Waffenstillstand, internationale Beobachtung unter breiter – nichtwestlicher – Beteiligung, die Öffnung politischer Räume in der Ukraine einschließlich Exil- und Oppositionsstimmen sowie eine Sicherheitsarchitektur, die politisch verhandelt und russische Interessen legitim behandelt, wären reale Schritte in diese Richtung.
Dieser Weg wird nicht beschritten, weil die Fortsetzung des Krieges bestehende Machtpositionen stabilisiert. Ein Ende der Kampfhandlungen, ein Eingeständnis strategischen Scheiterns oder der Übergang zu ernsthaften Verhandlungen würden politische Verantwortung erzwingen. Der Krieg bleibt politisch nützlich – und wird gerade deshalb verlängert. Der Preis dafür sind weitere Zerstörung, massenhaftes Leid und eine zunehmende Destabilisierung Europas.
Deutschland täte gut daran, sich dieser Logik zu entziehen, indem es sich unterscheidet. Nicht jeder britische Akteur spricht für Großbritannien. Nicht jede Eskalationsforderung ist Ausdruck westlicher Einigkeit. Und nicht jede militärische Option ist ein Zeichen von Führung. Eine souveräne Gesellschaft erkennt den Unterschied – und verweigert sich dort, wo Ordnung nur simuliert wird.
Die unausweichliche Abrechnung
Und wer übernimmt die Kosten?
Am Ende dieses Krieges steht eine finanzielle und politische Abrechnung. Der Ukrainekrieg ist längst mehr als ein sicherheitspolitisches Ereignis. Er hat sich zu einer strukturellen Umverteilungs- und Haftungsfrage entwickelt, deren Tragweite in der öffentlichen Debatte systematisch unterschätzt wird. Die entscheidenden Weichen sind bereits gestellt – in Haushalten, Kreditverträgen, Garantien und langfristigen Verpflichtungen. Ein künftiger Waffenstillstand würde diese Lasten erst sichtbar machen.
Allein die bislang zugesagten Hilfen und Verpflichtungen für die Ukraine summieren sich, je nach Abgrenzung, auf deutlich über 300 Milliarden US-Dollar. Darin enthalten sind militärische Unterstützung, direkte Haushaltszuschüsse, Makrofinanzhilfen, Kreditgarantien und Wiederaufbauzusagen. Diese Mittel sind zum überwiegenden Teil bereits gebunden, rechtlich oder politisch zugesagt und nicht reversibel. Sie wirken unabhängig davon fort, ob der Krieg morgen endet oder sich weiter verlängert. Die Vorstellung, ein Waffenstillstand könne die finanziellen Kosten begrenzen oder neutralisieren, ist deshalb eine Illusion (24)(26).
In der Logik der Europäischen Union bedeutet „Wiederaufbau“ die dauerhafte Integration eines hoch verschuldeten, institutionell geschwächten Teil-Staates in europäische Finanz- und Haftungsstrukturen. Die Europäische Kommission beziffert allein den mittelfristigen Wiederaufbaubedarf der Ukraine inzwischen auf über 400 Milliarden US-Dollar, mit steigender Tendenz. Bereits heute ist absehbar, dass ein erheblicher Teil dieser Summe über Transfers, Abschreibungen, Garantien und gemeinsame Schuldeninstrumente getragen werden wird. Konkret heißt das: Kredite, die nicht vollständig zurückgezahlt werden können, Garantien, die fällig werden, und Lasten, die über EU-Haushalte und nationale Beiträge sozialisiert, also jedem Bürger innerhalb der EU aufgebürdet bzw. entzogen werden (24)(25).
Die EU hat sich damit faktisch zur Hauptfinanziererin der Nachkriegsordnung gemacht, ohne über ein entsprechendes politisches Steuerungs- oder Durchsetzungsinstrumentarium zu verfügen. Deutschland nimmt in dieser Architektur eine Schlüsselrolle ein. Als größter Nettozahler der EU, als zentraler Garant gemeinsamer Schuldeninstrumente und als politischer Treiber der Ukraine-Unterstützung trägt es eine Last, die sich nicht in einzelnen Haushaltsjahren bemessen lässt. Allein Deutschlands direkte und indirekte Verpflichtungen – militärisch, finanziell, haushaltswirksam und über EU-Strukturen – bewegen sich bereits heute im hohen zweistelligen Milliardenbereich, mit langfristiger Haftung weit darüber hinaus (24)(27). Es handelt sich um eine strukturelle Verpflichtung mit jahrzehntelanger fiskalischer Bindungswirkung, die politisch nicht ohne Weiteres revidierbar ist. Auch ein Regierungswechsel, gleich welcher Couleur, kann diese Realität nicht aufheben. Wer künftig Verantwortung übernimmt, verwaltet ausschliesslich die Folgen.
Die Vereinigten Staaten haben diese Phase bereits hinter sich gelassen. Washington hat den Übergang von der Kriegs- zur Nachkriegslogik vollzogen, unabhängig davon, wie lange der militärische Konflikt noch andauert. Die US-Politik zielt zunehmend darauf ab, eigene Kosten zu begrenzen und bestehende Hilfen in rückzahlbare, strategisch abgesicherte Arrangements zu überführen. Der diskutierte Zugriff auf ukrainische Rohstoffe, Infrastruktur und zukünftige Erlöse ist Ausdruck dieser Logik. Für die USA bedeutet der Krieg zunehmend eine geopolitische Investition mit Rückflussoptionen – nicht eine offene Haftung (26).
Großbritannien nimmt eine nochmals andere Rolle ein. Es agiert als sicherheitspolitischer Taktgeber und Eskalationsmotor, während seine finanziellen Beiträge im Vergleich zu den EU-Kernstaaten deutlich untergeordnet bleiben (26)(28). Großbritannien ist in dieser Konstellation Agenda-setzender Akteur mit begrenzter finanzieller Haftung, der Einfluss ausübt, ohne proportional zu haften (26).
Für die Europäische Union ergibt sich daraus eine paradoxe, ja prekäre Lage. Sie übernimmt den größten Teil der finanziellen Verantwortung, ohne die strategische Kontrolle zu besitzen, und folgt sicherheitspolitischen Deutungen, deren Urheber sehr wohl verstehen, dass sie selbst nur begrenzt haften. Die entscheidende Illusion besteht darin zu glauben, diese Entwicklung lasse sich politisch folgenlos fortsetzen. Sie lässt sich nicht. Der Preis dieses Krieges wird von Gesellschaften, Haushalten und künftigen Generationen gezahlt. Wer diese Kostenverteilung nüchtern betrachtet, erkennt, dass „Solidarität“ hier längst zur Chiffre für dauerhafte Umverteilung und Haftung geworden ist. Eine offene Benennung dieser Realität entzaubert viele der moralischen Erzählungen, mit denen dieser Krieg politisch begleitet wird.
Genau deshalb wird sie so konsequent vermieden.
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