Es wird immer spannender

Das Video (s.u.) ist bei mir von einer unbekannten Adresse im Spam-Ordner gelandet. Ich war schon ziemlich müde und unkonzentriert, als ich es mir angeschaut habe.

Eins jedenfalls ist klar. Gesetze ohne Angabe eines Geltungsbereichs sind ungültig. Ich hab mir das Video jedenfalls auf meine externe Festplatte abgespeichert. Wer weiß, ob man diese Infos vielleicht noch einmal gebrauchen kann. Schaut’s Euch unbedingt an und …

Man braucht weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis

Äußerst wissenswert: Man braucht hierzulande weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis: https://newstopaktuell.wordpress.com/…

Volker Schöne Polizeigewerkschaft: http://wakenews.net/Polizeigewerkscha…

Staatshaftungsrech: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsh…

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 839: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb…

Diensthaftpflichtversicherung: https://www.huk24.de/versicherungen/h…

Reichling’s Blog – Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich:
https://reichling.wordpress.com/2011/…

Bundesverwaltungsgericht: https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/…

OVG Niedersachsen: https://dejure.org/dienste/vernetzung…

StVZO alte Fassung: https://www.blocksignal.de/index.php?…

StVZO neue Fassung: http://www.gesetze-im-internet.de/stv…

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr: https://www.gesetze-im-internet.de/fe…

Straßenverkehrsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/

Straßenverkehrs-Ordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/st…

Führerschein vor 2013 darf nicht eingezogen werden: https://plus.google.com/u/0/photos/ph…

Führerschein vor 2013 darf nicht eingezogen werden 2: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/L…

Ordnungswidrigkeitengesetz §5 Räumliche Geltung: https://dejure.org/gesetze/OWiG/5.html

Musterschreiben: http://rustagnetzwerk.blogspot.de/201…

Musterschreiben OWiG: https://drive.google.com/file/d/0B-_X…

Musterschreiben OWiG: https://drive.google.com/file/d/0B-_X…

Verfassung 1871: http://www.verfassungen.de/de/de67-18…

Verfassung Weimarer Republik: http://www.verfassungen.de/de/de19-33…

Grundgesetz alte Fassung: http://www.documentarchiv.de/brd/1949…

Grundgesetz neue Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gg…

Auszug Urteil Bundesverfassungsgericht: https://plus.google.com/photos/photo/…

Staatsrechtliche Fragen: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch…

Original Urteil 1973 (Seite 18-20): http://rustag1913.de/doks/2bvf1_73.pdf

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“: https://www.bundestag.de/presse/hib/2…

Definition Präambel: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/D…

Eine Reise ins wundersame UPIK Land
https://www.youtube.com/watch?v=BUcnc…

Original Urteil OVG Lüneburg 1990:
Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen über Art und Umfang von Handlungsbeschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin, wo derartige Beschränkungen in räumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Beispiel anhand der StVO:
Bei einer Verordnung oder Satzung (StVO), deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet (Straßen, öffentliche Wege, Plätze) allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen(POLIZEI, ZOLL,BAG), ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

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