Es gibt nur noch den Staat Deutschland ohne Länder?

RA Schäfer offener Brief an Herrn Lammert (Bundestagspräsident)

03. Oktober 2015 (Quelle: conrebbi)

Was ist daran so schwer zu verstehen, daß die „BRD“ eine non governmental organiziation ist und kein Staat sein kann?

Lutz Schaefer veröffentlich offenen Brief an Herrn Lammert, der in allen Punkten die Wahrheit beim Wort nimmt und für sich spricht. Müssen solche Worte und Wahrheiten immer nur von ‚ehemaligen Politikern‘ und Abgeordneten kommen? Auch dies zeigt, daß ‚Amtierende‘ offenbar in ganz anderen Welten leben (müssen), die nichts mit der konsequenten Ausführung und Erfüllung ihrer Amtseide zu tun haben. Wie nannt man das doch gleich….?

Wortlaut des Briefes eines ehemaligen Abgeordneten der CDU/CDA-Fraktion der letzten Volkskammer der DDR an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, CDU:

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Prof.Dr. Lammert,

ich habe als ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR von Ihrem Büro eine Einladung für eine Veranstaltung anlässlich des 25.Jahrestages der deutschen Einheit am 3.Oktober in Berlin erhalten. Ich nehme an der Veranstaltung nicht teil und möchte dieses Fernbleiben als Protest verstanden wissen. Es ist mein persönlicher Ausdruck der tiefen Enttäuschung über die Politik einer Bundesregierung, als deren Kontrollorgan der Bundestag nach Recht und Gesetz vom deutschen Volk gewählt wurde.

Ich habe selbst aktiv an der Gestaltung jenes Deutschland mitgewirkt, das sich nach vierzigjähriger Trennung in zwei Staaten wieder vereint hatte. Damals habe ich auf die Demokratie gehofft, die uns DDR-Bürgern so lange vorenthalten wurde und ich habe keinen Argwohn geschöpft, als der westliche Teil Deutschlands uns den Beitritt zum Grundgesetz anbot und die Ausarbeitung einer neuen gemeinsamen Verfassung, auf deren Grundlage die deutsche Einheit hätte vollzogen werden können, als unwichtig ablehnte. Dort hätte das Recht der Deutschen auf direkte Mitbestimmung verankert sein können, vor dem sich die Regierung Kohl aus gutem Grund gefürchtet hat.

Nein, statt eine echte demokratische Mitbestimmung des deutschen Volkes als Souverän zu unterstützen, haben Sie es zugelassen, dass sich der Deutsche Bundestag mehr und mehr zu einer Zustimmungsmaschine für Parteioligarchien entwickelte. Es wird an den Interessen des Volkes vorbei regiert, zum Nachteil der Deutschen wird die D-Mark abgeschafft, Deutschland wird in eine Euro-Sowjetunion gezwungen, die niemand haben will und die sich immer deutlicher als ein diktatorisches Gebilde herausstellt, das Europa und seine Völker, siehe Griechenland, beherrscht und erpresst, nicht vereint. Dass bei dieser Entwicklung nicht nur die politischen Versprechungen sondern wiederholt geltendes deutsches und internationales Recht gebrochen wird, erscheint dabei bereits wie eine „alternativlose“ Selbstverständlichkeit. Kanzler Kohl hat bei der Einführung des Euro hoch und heilig beteuert, dass es keine Schuldenunion geben werde.

Die Eskalation in dieser Entwicklung stellt die von der „Großen Koalition“ begünstigte und gewollte Überflutung Deutschlands und Europas mit „Flüchtlingen“ dar. Dies ist ein so ungeheuerlicher Vorgang, dass es schwerfällt, ihn mit Worten zu beschreiben. Das geltende Asylrecht, das Dublin-Abkommen und auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden dadurch einfach ignoriert. Aus dem Deutschen Bundestag erfolgt kein vielstimmiger Aufschrei des Protests dagegen, sondern nur ein mattes Schulterzucken der Mutlosen und ein Propagandageschrei der Mitläufer, unterstützt von gleichgeschalteten Medien.

Wer erlaubt es einer Bundeskanzlerin, unter Missachtung geltenden Rechts, die Flüchtlinge der ganzen Welt einzuladen? Und welche demokratische Kultur herrscht in unserem Parlament, wenn es dem Vizekanzler erlaubt ist, deutsche Bürger mit gegenteiliger politischer Meinungsäußerung als braun, als rechts und sogar als „Pack“ öffentlich zu beschimpfen? Meint er etwa, wir seien so schlecht informiert, dass wir nicht wüssten, von wem die Gewalt bei öffentlichen Demonstrationen ausgeht? Fragen Sie mal die Einsatzkräfte der Polizei in Dresden, ob ihnen von Pegida-Demonstranten je ein Haar gekrümmt wurde?

Wer sind wohl die schwarz vermummten Gestalten, die Polizeiwachen in Leipzig zerstören und das verfassungsmäßige Recht der Deutschen auf freie Meinungsäußerung gewaltsam zum Verstummen bringen wollen? Was ist das für ein Gebahren eines deutschen Justizministers, öffentlich die Einführung der Zensur von facebook zu fordern? Zu alldem schweigt der Deutsche Bundestag und nickt brav die dritte Griechenlandhilfe ab, die es nach den Versprechungen des Finanzministers bei dem ersten Hilfepaket nie hätte geben dürfen.

Sind wir Deutsche als Verlierer des Krieges in die ewige Rolle eines Vasallen amerikanischer Großmachtpolitik gezwungen? Lässt sich Deutschland und Europa mit Ihrer Zustimmung von den amerikanischen Falken als Speerspitze gegen ein unerwünschtes Russland missbrauchen? Die neuen amerikanischen Angriffswaffen in Form hocheffektiver Atombomben werden wohl demnächst in Büchel eingelagert? Stimmen Sie dem zu, dass deutsche Piloten diese Waffen gegen Russland fliegen?

Sie haben als Präsident des Deutschen Bundestages eine hohe Verantwortung, für den Erhalt der Demokratie und nicht für deren Abbau, für die Achtung von geltendem Recht und nicht dafür, dieses nach moralistischem Gutdünken einfach auszuhebeln, zum Schaden des Deutschen Volkes. Diese Verantwortung erlebe ich als von Ihnen nicht ausreichend wahrgenommen. Ich habe keine andere Möglichkeit, als Ihnen  dies in dieser Form mitzuteilen und weiß nicht, ob Sie von meinen Fragen berührt werden. Für mich ist es wichtig, nicht zu schweigen, sondern meinen Protest zum Ausdruck zu bringen, der nicht nur aus meiner Enttäuschung über die vertane Chance entspringt, die mit der Einigung Deutschlands verbunden war. Die Politik dieser Bundesregierung scheint es zu sein, Deutschland abschaffen zu wollen. Sie bricht damit den auf die Verfassung geleisteten Eid, Schaden von Deutschland abzuwenden (Artikel 56 GG). Ich bin enttäuscht, dass Sie dieser Entwicklung nicht so entgegen wirken, wie es Ihre Aufgabe und Verpflichtung ist.

Ich finde Frieden in der Gewissheit, dass dem so offensichtlich angestrebten Zusammenbruch von Recht und Ordnung in Deutschland, in Europa, ja sogar weltweit, von einer höheren Ebene aus gesehen eine Bedeutung zukommt. Vielleicht muss die alte Welt der individuellen und kollektiven Egostrukturen zusammenbrechen. Das damit erzeugte unendliche Leid wird tagtäglich sichtbar. Es wird aber auch eine neue Entwicklung sichtbar für die, die sie sehen wollen und erkennen können. Ich meine den Weg der Menschheit zu einer höheren Stufe des Bewusstseins, die sich ankündigt und die auch durch die Neue Weltordnung made in USA nicht aufgehalten, sondern nur beschleunigt wird.

Sie sind wie jeder Andere in dieser Zeit herausgefordert sich zu entscheiden, entweder das Leid zu verstärken oder sich der Wahrheit Ihres Herzens zu stellen. In dieser Herausforderung fühle ich mich Ihnen verbunden, unabhängig davon, welche Entscheidungen Sie treffen werden.

Unterschrift

– – – – – – – –

Statement
über den Staat Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für ein:
gerechtes Deutschland
Zuerst muß die Frage geklärt werden, was dieses Deutschland eigentlich ist.
Eine häufig geäußerte Erklärung ist, Deutschland sei
a.    das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 so, wie es das
Bundesverfassungsgericht 1973 festgestellt hatte
b.    nach einer anderen Erklärung, Deutschland in den Grenzen
von 1937 mit Verweis auf die Weimarer Verfassung, die vom Volk nicht durch Volksentscheid gebilligt wurde
c.    das Land in den Grenzen von 1937 mit Verweis auf die Kaiserverfassung von 1871
d.    wie es unsere Politeska erklärt, die BRD seit dem 03. Okt. 1990 Deutschland
e.    die BRD als Rechtsnachfolger des DR und das in den Grenzen von 1937, was dieselbe Politeska 2008 versuchte,
vor dem Internationalen Gerichtshof anerkennen zu lassen
IC
Keine dieser Annahmen entspricht der Wahrheit, auch nicht seit dem 03. Oktober 1990.
Aus dem Deutschen Teilstaat Ost (DDR) und dem Teilstaat West (BRD) inkl. ganz Berlin wurde am 03. Okt. 1990 gemäß Artikel 1 Abs. 1 des 2+4 Vertrages das vereinte Deutschland:
Artikel 1 des 2+4 Vertrages
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Vertrags
über die abschließende Regelung In bezug auf Deutschland
Vom 15. März 1991
Nach Artikel 2 Abs, 2 des Gesetzes vom 11. Oktober 1990 zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (BGBl. 1990 11 5. 1317) wird bekanntgemacht, daß der Vertrag nach seinem Artikel 9 sowie die vereinbarte Protokollnotiz zu diesem Vertrag
am 15, März 1991
für Deutschland
und die folgenden Staaten in Kraft getreten sind;
Frankreich Sowjetunion
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich.
Hinterlegt wurden die Ratifikationsurkunden vom vereinten Deutschland am 13. Oktober 1990, von den Vereinigten Staaten am 25. Oktober 1990, von dem Vereinigten Königreich am 16, November 1990, von Frankreich am 4. Februar 1991 und von der Sowjetunion am 15. März 1991.
Bonn, den 15. März 1991
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Dr. Lautenschlager

Wie aus der obigen Bekanntmachung ersehen werden kann, wurde von dem vereinten Deutschland am 13. Oktober 1990, die am 03. Oktober 1990 unterzeichnete Ratifikationsurkunde für Deutschland als Staat hinterlegt.
15 März 1991
An diesem Tage fand im Bundesaußenministerium in Bonn die offizielle Zeremonie der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Vertrag über die endgültige Regelung in Bezug auf Deutschland durch den Botschafter der UdSSR, V. Terechov, statt. „Mit der Übergabe dieser Urkunde tritt der Vertrag für alle Staaten, die ihn unterzeichnet haben, in Kraft“, erklärte der sowjetische Botschafter. Damit wird unter die ‚Nachkriegs‘-Regelung ein endgültiger Strich gezogen. Das vereinte Deutschland wird ein gleichberechtigtes und souveränes Mitglied der Weltgemeinschaft. Die Rechte und die Verantwortung der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes sind damit endgültig aufgehoben.

Am 03. Oktober 1990 ist gemäß dem 2+4 Vertrag der Staat Deutschland laut der Präambel des Vertrages:
IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist,
als neuer, international anerkannter Staat entstanden. Vereinte Nationen
Deutschland
— Die Deutsche Demokratische Republik und die
— Bundesrepublik Deutschland wurden am 18. September 1973 Mitglieder der Vereinten Nationen
Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober
1990 haben sich die beiden deutschen Staaten vereinigt und bilden einen souveränen Staat. (am 03. Okt. 1990 ist mit der UN verlinkt)

Dementsprechend ist der Staat Deutschland auf dem Gebiet des
ehemaligen Deutschen Reiches entstanden und ist aufgrund der endgültigen Grenzen geographisch teilidentisch mit dem DR.
Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein.
Es steht also fest, dass das Deutsche Reich, die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik und ganz Berlin am 03. Oktober 1990 in dem Staat Deutschland mit seinen endgültigen Grenzen untergegangen sind.
Dadurch erhielt der Staat Deutschland, der am 03. Oktober 1990 entstand, im Sinne des 2+4 Staatsvertrages am 15. März 1991 seine endgültige volle Souveränität.

Die Chronologische Geschichte im Auszug dazu und
warum uns erzählt wird, Deutschland sei die BRD.
Im Februar 1990 erklärte Herr Dr. Kohl in einem Gespräch gegenüber Präsident Bush sen., Außenminister J. Baker und anderen was er unter Deutschland als Ganzes verstehen würde; die BRD, die DDR und Ganz Berlin. Diese Aussage wurde in die 2+4 Gespräche übernommen. Schon während des ersten Staatsvertrages über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, versuchte die BRD die DDR nach Artikel 23 dahingehend zu bewegen mit diesem Staatsvertrag der BRD beizutreten.

08. Juni. 1990
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte Ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben. Die Vorbehalte der Drei Westmächte in Bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben. Die Haltung der Alliierten, „dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert.“ (BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068)
Die Alliierten spielten also bei diesem Versuch die DDR über den ersten Staatsvertrag „Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion“ nach Art. 23 zu annektieren, nicht mit. Das war nicht nur eine klare Absage sondern auch eine Warnung.

04. Juli 1990
Man trat mit der DDR in die ersten Verhandlungen über eine mögliche Vereinigung ein. Hierbei wurde auch gleich festgelegt das es sich um keinen Staatsvertrag handeln sollte und dieser durch Umbenennung in Einigungsvertrag die gewollte (Ver-) Einigung wie unter Brüdern und Schwestern aufzeigen sollte.

17. Juli 1990
Aufgrund des Gespräches zwischen Herrn Dr. Kohl, Präsident Bush sen. und Außenminister J. Baker im Februar des Jahres (s. oben), „…die BRD, die DDR und ganz Berlin“. Diese vorab getätigte Aussage wurde auch so in die, 2 wollen sich vereinigen und 4 hatten darüber zu entscheiden, Verhandlungen übernommen.
Nr. 354 B: Anlage 2 Protokoll des französischen Vorsitzenden    1369
Nr. 354A                                     [ 17. / 18. Juli ]
Anlage 1
Pariser Text zu den Grenzfragen

1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden definitiv die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Inkrafttretens der endgültigen Regelung sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa.
2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
5. Die Regierungen der UdSSR, der USA, des Vereinigten Königreiches und Frankreichs nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und stellen fest, daß mit deren Verwirklichung der definitive Charakter der Grenzen Deutschlands bestätigt wird.

Nach diesem Protokollauszug 354 A (u. B) wurde der 2+4 Staatsvertrag erstellt. Unter Nr. 4 steht, dass die BRD u. DDR sicherstellen dass in der Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten sind[…].
Der damaligen Bundesregierung war ab dem 17. Juli 1990 klar, dass ein vereintes Deutschland nur möglich wird über den 2+4 Staatsvertrag mit einer Verfassung, die das Volk in freier Selbstbestimmung bestätigt (Plebiszit).
Das hätte einen Machtverlust der Parteien bedeutet, denn bei der geforderten Verfassung nach Artikel 146 GG a. F. hätte nicht nur das Grundgesetz seine Gültigkeit sondern auch die Bundesrepublik Deutschland ihren Bestand verloren.

18. Juli 1990

Gesprächsbeginn 7.30 Uhr

Teilnehmer: Botschafter Boidevaix (F)
Botschafter Sir Christopher Mallaby (GB)
Gesandter Ward (USA)
Staatssekretär Dr. Sudhoff (AA)
Ministerialdirigent Dr. Duisberg
1. BM Seiters eröffnete das Gespräch mit dem Ausdruck des Dankes für die Unterstützung der drei Mächte im deutschen Einigungsprozeß und den erfolgreichen Abschluß der „Zwei-plus-Vier“-Gespräche1[1 Bundesminister Genscher, Ministerpräsident de Maizière als amtierender Außenminister der DDR und die Außenminister Baker, Dumas, Hurd und Schewardnadse unterzeichneten am 12. September 1990 in Moskau den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, Zwei-plus-Vier-Vertrag“ (Vertrag und Vereinbarte Protokollnotiz in: BGBl. 1990 11, 1318-1329; Faksimile des Vertrages in: Zwei-plus-Vier“. Die Verhandlungen über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit. Eine Dokumentation. Hg. vom Auswärtigen Amt. Bonn 1991). Gemeinsamer Brief Genschers und de Maizières an die Außenminister der Vier Mächte im Zusammenhang mit der Unterzeichnung in: Bulletin. Nr. 109. 14. September 1990,1156f.]. Er würdigte, daß die Vier Mächte sich bereitgefunden haben, ihre Rechte bereits mit Wirkung vom 03. Oktober zu suspendieren,2[2 Die Außenminister der Vier Mächte unterzeichneten am 1. Oktober 1990 in New York eine Erklärung, mit der ihre Regierungen die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes“ vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages aussetzten. Bundesminister Genscher und Minister Meyer für die DDR nahmen die Erklärung durch ihre Unterschrift zur Kenntnis (Bulletin. Nr. 121. 10. Oktober 1990,1266; Bekanntmachung der Erklärung in: BGBl. 1990 11,1331 f.).] und dankte zugleich für die Wahrung dieser Rechte in der Vergangenheit, die für die Erhaltung der Einheit Deutschlands und für den Schutz von Berlin von größter Bedeutung gewesen seien. Auf Fragen des französischen Botschafters erläuterte BM Seiters die bisherigen Planungen für die Feierlichkeiten zum 03. Oktober:
02. 10. abends Fernsehansprache des Bundeskanzlers und von Ministerpräsident de Maizière,3[3 Ansprachen des Bundeskanzlers Kohl und des Ministerpräsidenten de Maizière über Rundfunk und Fernsehen, 2. Oktober 1990, in: Bulletin. Nr. 118. 5. Oktober 1990,1225f., 1226f.] Festveranstaltung mit Beethovens Neunter Symphonie voraussichtlich im Schauspielhaus, gegen Mitternacht Übergangsveranstaltung vor dem Reichstag. 03.10., 9.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst,
11.00 Uhr Staatsakt in der Philharmonie mit Grußworten von Frau Bergmann-Pohl, Frau Süssmuth und Herrn Momper, Ansprache des Bundespräsidenten;4[4 Ansprachen der ehemaligen Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl, der Bundestagspräsidentin Süssmuth, des Bundesratspräsidenten Momper und des Bundespräsidenten von Weizsäcker ebd., 1229-1238.] anschließend Empfang.
04. 10., 11.00 Uhr Sondersitzung des Bundestages im Reichstag mit den neuen Abgeordneten, Vereidigung der neuen Minister, Regierungserklärung des Bundeskanzlers und Debatte bis etwa 15.00 Uhr.

[1 Bundesminister Genscher, Ministerpräsident de Maizière als amtierender Außenminister der DDR und die Außenminister Baker, Dumas, Hurd und Schewardnadse unterzeichneten am 12. September 1990 in Moskau den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, Zwei-plus-Vier-Vertrag“ (Vertrag und Vereinbarte Protokollnotiz in: BGBl. 1990 11, 1318-1329; Faksimile des Vertrages in: Zwei-plus-Vier“. Die Verhandlungen über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit. Eine Dokumentation. Hg. vom Auswärtigen Amt. Bonn 1991). Gemeinsamer Brief Genschers und de Maizières an die Außenminister der Vier Mächte im Zusammenhang mit der Unterzeichnung in: Bulletin. Nr. 109. 14. September 1990,1156f.]. Er würdigte, daß die Vier Mächte sich bereitgefunden haben, ihre Rechte bereits mit Wirkung vom 03. Oktober zu suspendieren,2[2 Die Außenminister der Vier Mächte unterzeichneten am 1. Oktober 1990 in New York eine Erklärung, mit der ihre Regierungen die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes“ vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages aussetzten. Bundesminister Genscher und Minister Meyer für die DDR nahmen die Erklärung durch ihre Unterschrift zur Kenntnis (Bulletin. Nr. 121. 10. Oktober 1990,1266; Bekanntmachung der Erklärung in: BGBl. 1990 11,1331 f.).
Am selben Tag geschah noch etwas anderes, das aufzeigt, dass das damalige BRD Regime nicht daran dachte in dem vereinten Staat Deutschland unterzugehen.
Protokollauszug vom 18.Juli 1990
Einigungsvertrag

a) Präambel zum Einigungsvertrag
Duisberg stellt den Präambelentwurf des BMI vor (Anlage 11)15.[ 15 Gemeint. Anlage 12; Nr. 359L.] Er weist daraufhin, daß der Vertrag eine Verbindung mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik deutlich machen müsse. Er geht davon aus, daß der Beitritt selbst außerhalb des Vertrages erklärt werde. Er erläuterte dann die einzelnen Elemente der Präambel.
Gallitz erklärt, man habe den Vorschlag des BMI mit Freude zur Kenntnis genommen und auf seiner Basis einen eigenen Präambelentwurf erarbeitet (Anlage 12)16[16 Gemeint: Anlage 13; Nr. 359M.]. Gravierender Unterschied sei es, daß im DDR-Entwurf die Vollendung der Einheit Deutschlands als erstes genannt werde. Er halte eine Erwähnung der Zwei-plus-Vier-Gespräche in der Präambel für nicht erforderlich.
Hausmann stellt fest, daß inhaltlich über die Präambel somit Einigkeit bestehe.
Von Rotberg fordert, daß das Rechtsstaatsprinzip als ein leitendes Staatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland in die Präambel aufgenommen werde.
Dästner stimmt dem zu.
Gallitz ergänzt, daß eine Erwähnung der Wahlen im Vertragstext, nicht jedoch in der Präambel erfolgen solle.
Duisberg ergänzt, daß der erste Anstrich seines Präambelentwurfs dem Art. 20 Grundgesetz nachgebildet sei. Auf eine Verzahnung mit Zwei-plus-Vier“ solle vorerst nicht verzichtet werden, vielmehr müsse man die weitere Entwicklung abwarten.

Man hielt zwar eine Verzahnung mit dem 2+4 Vertrag für angebracht aber nicht erwähnenswert.

31. August 1990

Art 45 Inkrafttreten des Vertrags
1)Dieser Vertrag einschließlich des anliegenden Protokolls und der Anlagen I bis III tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
2)Der Vertrag bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts als Bundesrecht geltendes Recht. Geschehen zu Berlin am *31. August 1990 in zwei Urschriften in deutscher Sprache Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolfgang Schäuble, Deutsche Demokratische Republik Günther Krause
12. September 1990
Dieses ist das Datum des Untergangs der BRD, DDR und ganz Berlin. Natürlich entsteht nun die Frage, warum am 12. September und nicht am 03. Okt. 1990, wie bisher behauptet wurde.
Die Erklärung ist einfach:
Nach der Unterzeichnung des 2+4 Staatsvertrages am 12. Sept. 90 zu Moskau hätten sich beide Regierungen auflösen müssen. Es hätte aus beiden Regierungen ein parlamentarischer Ausschuß gebildet werden müssen, dessen Funktion der, des parlamentarische Rates von 1948/1949 entsprochen hätte. Nur dieser Ausschuß wäre berechtigt gewesen die laufenden Geschäfte und Verhandlungen fortzusetzen. Da die Alliierten eine Verfassung forderten, hätte also dieser Ausschuß:
entweder das Grundgesetz der Alliierten vom 23. Mai 1949 aufzuheben und eine neue Verfassung zu erstellen oder aber die 49er Verfassung, die bereits bestand, zu ändern gehabt.14,
Diese    geforderte    Verfassung,    hätte    dem Volk  danach
entsprechend dem Selbstbestimmungsrecht für ein Referendum/ Volksentscheid vorgelegt werden müssen.
Nur der Vorsitzende dieses Ausschusses wäre berechtigt gewesen, die Ratifikationsurkunde am 03.Oktober 1990 zu unterschreiben.
Denn einerseits hatte man sich innerhalb des deutsch ¬deutschen Einigungsvertrages auf das Grundgesetz der Alliierten vom 23. Mai. 1949 geeinigt, dem aber andererseits die sozialistische Verfassung der DDR im Wege stand. SU ¬Außenminister Eduard Schewardnadse hob deshalb rechtmäßig beide sozialistischen Verfassungen der DDR im Rahmen der 2+4 Verhandlungen am 12. September 1990 auf. Die Deutsche Demokratische Republik war ab diesem Zeitpunk schon aufgrund der fehlenden Legitimation handlungsunfähig geworden.
Daher konnte die DDR auch keine Länder mehr zum 03. Oktober 1990 in Kraft setzen, bewiesen durch Artikel 1 Abs. 1 des 2+4 Staatsvertrages.
Artikel 1 Abs. 1 des 2+4 Vertrages erklärt:
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
Es wird ausgeführt die Gebiete (Mehrzahl) damit sind die Länder der BRD gemeint(Komma), das Gebiet der DDR und ganz Berlin. Die Deutsche Demokratische Republik besaß bei der Unterzeichnung des 2+4 Vertrages, keine Länder sondern stellte ein ganzes Gebiet dar. Sonst hätte hier stehen müssen „die Gebiete der Deutschen Demokratischen Republik“ und das, weil die DDR noch ein eigenständiger Staat war.
18. September 1990
Das Bundesgesetzblatt II finden Sie hier:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger BGBl
unter dem Datum des 28.09.1990

bekannt gemacht.
BGBl. II S. 885 in Kraft ab 03.10.1990 Präambel, 23, 51, 135a, 143, 146

27./28. September 1990

Zu diesem Datum kam es zu einer sehr merkwürdigen Teilsuspendierung des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen, besser bekannt als Überleitungsvertrag (Krieg u. Besatzung) der zu dem Zeitpunkt sinnlos war. Diese Teilsuspendierung war sinnlos, weil die 4 Außenminister der Alliierten vom 01./02. Oktober die „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte¬Rechte und – Verantwortlichkeiten“ getätigt hatten. Hieraus ergab    sich    ein    Widerspruch    zu    der    getätigten Teilsuspendierung.

Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft, es interessiert hierbei nur:
Erster Teil:
Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern sowie Absätze 3, 4 und 5
Erster Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 in den Sätzen
a) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern,
Wäre Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 (bis Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern) in Kraft geblieben, dann hätte man das alliierte Grundgesetz vom 23. Mai 1949 nicht gegen eine politische
Verfassung    austauschen    brauchen.    Ferner    wäre    die
Bundesrepublik    berechtigt    gewesen,    erlassene
Rechtsvorschriften der Besatzungsbehörden aufzuheben oder zu ändern und das ohne Genehmigung der Alliierten. Einfach ausgedrückt, dieser Überleitungsvertrag hätte somit auch im Ganzen aufgehoben werden können und das mit Verweis auf die Aussetzung „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier¬ Mächte-Rechte und Verantwortlichkeiten“.
Man könnte also zu der Annahme kommen die Bundesrepublik, sei tatsächlich dazu berechtigt gewesen.
Aber Vorsicht, es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Verträge. Nach eingehender Analyse dieser Teilsuspendierung muß festgestellt werden, das die getätigte Aussage Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 ist: „..bis Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“. Damit beginnt dieser Artikel 1 mit „sofern im Vertrag […]“.
Die geänderte Fassung lautet also: Artikel 1
(1) Sofern im Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder in den in dessen Artikel 8 aufgeführten Zusatzverträgen nichts anderes bestimmt ist. Bis zu einer solchen Aufhebung oder Änderung bleiben von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften in Kraft. Vom Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben noch geändert werden. Rechtsvorschriften, durch welche die vorläufigen Grenzen der Bundesrepublik festgelegt worden sind, oder die nach anderen Bestimmungen des Vertrags über die Beziehungen
der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder der Zusatzverträge in Kraft bleiben, dürfen nur mit Zustimmung der Drei Mächte geändert oder aufgehoben werden.
Absatz (2) Aufgehoben Absatz (3)
Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck „Rechtsvorschriften“ umfaßt Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die amtlich veröffentlicht worden sind. Die Bezugnahme auf eine einzelne Rechtsvorschrift schließt alle und jeden ihrer Teile, einschließlich der Präambel, ein, sofern nicht ausdrücklich etwas *anderes bestimmt ist.
(*Verweis auf den 2 + 4 Vertrag vom 12. September. 1990)
Absatz (4)
Die amtlichen Texte der in diesem Artikel erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.
(Teilsuspendierung vom 27./28. September 1990)
Absatz (5)
Der Ausdruck „Besatzungsbehörden“, wie er in diesem Teil verwendet wird, bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der Drei Mächte, die Militärgouverneure der Drei Mächte, die Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der Mitglieder solcher Organisationen) mit deren Ermächtigung handeln, schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden Hilfsverbände anderer Mächte.
Die DDR mit „ihren virtuellen Ländern“ konnte also nach dieser Teilsuspendierung überhaupt nicht der BRD beitreten. Denn Artikel 1 Abs. 1 des 2+4 Staatsvertrages stellt unmißverständlich klar, das vereinte Deutschland besteht aus […].
Der etwas andere Vertrag vom:

01./ 02. Oktober 1990

Aussetzung der Wirksamkeit der
Vier- Mächte- Rechte und – Verantwortlichkeiten
Erklärung vom 02. Oktober. 1990:
Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten durch ihre Außenminister, die am 1. Oktober 1990 in New York zusammengetroffen sind, unter Berücksichtigung des am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrags „(2+4)“ über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, der die Beendigung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes festlegt, erklären, dass die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands „(03. Oktober 1990)“ bis zum Inkrafttreten des Vertrags „(15. März. 1991)“ über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ausgesetzt wird. Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands ebenfalls ausgesetzt.

Es ist also auch hier festzustellen dass der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
(„Überleitungsvertrag 27./28. September 1990“)
und die Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und
-Verantwortlichkeiten    sic h ausschließlich auf den    2+4
Staatsvertrag vom 12. September 1990 beziehen. Somit nur das vereinte Deutschland, den Staat Deutschland und seine volle Souveränität betrifft aber nicht eine Bundesrepublik. So wie dieser Staat auch bei den Vereinten Nationen ab 03. Oktober 1990 eingetragen worden ist.
Zur Erinnerung:
Vereinte Nationen Deutschland
— Die Deutsche Demokratische Republik und die — Bundesrepublik Deutschland wurden am
18. September 1973 Mitglieder der Vereinten Nationen
Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 haben sich die beiden deutschen Staaten vereinigt und bilden einen souveränen Staat.

Am 03. Oktober 1990

…wurde also die Ratifizierungsurkunde unterzeichnet, die BRD und DDR haben sich vereinigt (Nachweis Seite 2)und am 13. Oktober 1990 hat das vereinte Deutschland nach Artikel 1 Abs. 1 des 2+4 Vertrages diese Urkunde für Deutschland als Staat hinterlegt.
Artikel 1 Auszug
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
Demzufolge hätte an diesem 03. Oktober 1990 der neue Staat Deutschland mit seinem neu und international anerkannten Geltungsbereich:
Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein.
offiziell und öffentlich proklamiert werden müssen. Dieses wurde unterschlagen.
Dem deutschen Volk und der Presse wird erläutert, wir seien wiedervereinigt. Weiterhin wird behauptet dass die Länder der DDR gleichzeitig Länder der BRD geworden wären.
Die DDR war jedoch mit dem 12. September 1990 schon, und die BRD wurde durch den Überleitungsvertrag (Krieg u. Besatzung) am 27./28. September entmachtet. Eine Änderung des Grundgesetzes der Alliierten vom 23. Mai 1949, sowie es im deutsch – deutschen Einigungsvertrag (Artikel 1 bis 6)geschrieben steht war unmöglich.
Da stimmt etwas nicht.
Wir haben doch etwas Vergleichbares:

Das Saarland trat also damals wobei dieses nun unerheblich ist, nach dem Alliierten Grundgesetz entweder nach Artikel 23 Geltungsbereich oder Art. 29 Gebietserweiterung bei.
Wenn also wie behauptet wird, dass die DDR der BRD nach Art. 23 des Alliierten GG beigetreten ist müßte sich doch darüber genauso ein Nachweis finden lassen, wie bei dem Saarland.
Oder    aber    die    Länder    hätten    nur    nach    dem
Ländereinführungsgesetz des Alliierten GG nach Art. 23 Geltungsbereich oder Art. 29 Gebietserweiterung beitreten können.
Tatsache ist, wir können nur feststellen das in der damaligen DDR:

19.9 VERFASSUNGSGESETZ ÜBER DIE BILDUNG VON LÄNDERN IN
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
– LÄNDEREINFÜHRUNGSGESETZ –
vom 22. Juli 1990 – GBl. DDR I Nr. 51 S. 955 –
geändert durch
1.    Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 – GBl. DDR I Nr. 64 S. 1629 –
2.    Verfassungsgesetz zur Änderung des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 – GBl. DDR I Nr. 63 S. 1567 –
TERRITORIALE GLIEDERUNG
§ 1
[Bildung der Länder]
1)    Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

wie können diese ohne Beitrittsnachweis (s. o. Saarland) Länder der BRD werden.
?
Am 16. Oktober 1990 hat es eine Bekanntmachung gegeben.
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Vertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik
über die Herstellung der Einheit Deutschlands
– Einigungsvertrag
und der Vereinbarung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik
zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages
Vom 16. Oktober 1990
Nach Artikel 10 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Septem¬ber 1990 zu dem Vertrag vorn 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — und der Verein¬barung vom 18. September 1990 (BGBl. II S_ B85) wird bekanntgemacht. daß der Vertrag vom 31. August 1990 einschließlich des Protokolls und der Anlagen I bis III nach seinem Artikel 45 Abs. 1 sowie die Vereinbarung vom 18. September 1990 zur Durchführung und Auslegung dieses Vertrages nach ihrem Artikel 7
am 29. September 1990 in Kraft getreten sind.

Bonn, den 16. Oktober 1990
Der Bundesminister des Innern
Im Auftrag
Härdtl
Im oberen Bereich wird gesagt:
Herstellung der Einheit Deutschlands. Einheit bedeutet Nationalstaat mit Verfassung, vom 16 Oktober 1990.
Im unteren Bereich wird rückwirkend die Bekanntmachung vom 23. Sept. 1990 wieder aufgehoben und erklärt dass der Einigungsvertrag nach dem Artikel 7 am 29. September 1990 in Kraft getreten sei. Schon in unserer Klage hatten wir festgestellt, dass die Artikel 1 bis 6 ungültig seien ohne die auch getätigten Bekanntmachungen näher durchleuchtet zu haben.
Schauen wir uns den Einigungsvertrag nach Artikel 7 einmal genauer an.
Artikel 7 Finanzverfassung
1)Die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland wird auf das in Artikel 3 genannte Gebiet erstreckt, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
2)Für die Verteilung des Steueraufkommens auf den Bund sowie auf die Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in dem in Artikel 3 genannten Gebiet gelten die Bestimmungen des Artikels 106 des Grundgesetzes mit der Maßgabe, daß […]
Also beginnt der Einigungsvertrag für den Staat Deutschland und nicht für eine Bundesrepublik, nach ihrem Artikel 7  Finanzverfassung, gemäß der obigen Bekanntmachung „Herstellung der Einheit = Staat Deutschlands“ vom 16. Oktober 1990. Nun wird hier u. a. erklärt dass die Finanzverfassung sich auf das Gebiet in Artikel 3 erstrecken würde. Schauen wir uns auch dieses einmal an:
Artikel 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Fällt da etwas auf?
Dieser Einigungsvertrag beginnt nicht mit Artikel 1
Artikel 1 Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder […]
(2)  Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.
Demzufolge ist weder die DDR der BRD beigetreten noch sind die Länder der DDR gleichzeitig Länder der BRD geworden.
Ab 12. September 1990 besaßen regulär weder das BRD- noch das DDR-Regime eine Legitimation. Die zwei sozialistischen Verfassungen der DDR wurden aufgehoben. Mit dem 27./28. September wurde das BRD Regime entmachtet, so dass keine Änderungen mehr an dem alliierten GG vorgenommen werden konnten. Nun greift auch die Erklärung der Alliierten vom 8. Juni 1990 wieder.
„dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert.“ (BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068)
Der Beweis:

Demzufolge wäre der Bundestag also bis dato arbeitsunfähig gewesen. Was da wohl die gesamte Zeit über gemacht wurde?
Es stellt sich auch besonders die Frage, wenn 1999 über den Bundestag in Berlin eine Entscheidung getroffen wurde, warum das in BONN, das zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr Bundes-Hauptstadt war, von Herrn Thierse in seiner Funktion als  Bundestagspräsident abgezeichnet wurde.
Darüber hadert die BRD auch weiterhin. Zu erlesen unter  „…mit der Vollendung der Einheit = Staat Deutschland“, denn das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ zwischen den Westalliierten und der „BRD“ existiert auch weiterhin und so wurde folgender Text in Art. 4 dieses Übereinkommens festgelegt (BGBl. II, S. 1274 ff.):
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem, durch die alliierten Behörden oder durch ein, derselben eingesetztes Gericht oder gerichtliches Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind (mit Verweis auf Seite 11), bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt“. Das wurde durch das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) vom 30.11.2007 wieder bestätigt. Die BRD gilt somit nach wie vor dem 03. Oktober 1990 als besetzt.
Außerdem ist die Konsequenz aus dem vorgenannten Umstand doch sehr eindeutig:
1.Alle, in Berlin gefaßten Beschlüsse des Bundestages sind ungültig, da dieser Bundestag dort nicht arbeitsfähig war.
2.Durch das Inkrafttreten des 2+4 Vertrages, sind alle danach erfolgten Beschlüsse, Gesetze und Verordnungen des Bundestages unwirksam, da er keine Funktionsberechtigung in einem Staat Deutschland hatte.
3.Da der Staat Deutschland nun proklamiert wurde, ist das Besatzungsrecht für den Staat Deutschland ab 03.10.1990 erloschen. Es steht also nur eine nicht mehr existierende BRD immer noch unter Besatzungsrecht.

Die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1990 erklärt auch eindeutig dass nach ihrem Artikel 7 der Einigungsvertrag in Kraft  gesetzt wurde. Das heißt also, alle nachfolgenden Artikel, 8,  9, 10 usw. besitzen Rechtsgültigkeit.

Artikel 3 beginnt vor 7 und ist somit ungültig aufgrund der Tatsache dass dieser Vertrag nicht nach Artikel 1 beginnt, weil gemäß Artikel 1 Abs. 1 des 2+4 Staatsvertrages beide Teilstaaten und Berlin am 03. Oktober 1990 in den endgültigen Staat Deutschland untergegangen sind.
Die DDR besitzt somit nach wie vor keine Länder und konnte auch keine Länder nach Artikel 23 des alliierten Grundgesetzes zu der BRD beisteuern.
Damit dieser begangene Betrug nicht aufgedeckt würde, blieb dem BRD Regime nichts anderes übrig als das alliierte GG zu kopieren, dieses mit den Artikel 4 und 5 des Einigungsvertrages zu kaschieren und so zu tun als wenn die DDR und Länder nach Art. 1 beigetreten wären.
Artikel 4 Einigungsvertrag „die Präambel der politischen Verfassung“
Innerhalb des Geleitwortes von Herrn Dr. Lammert wird eindeutig erklärt, das mit Beitritt der 5 neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland aus dem vorherigen provisorischen GG, ab dem 03. Oktober 1990 die unbestrittene Grundlage der politischen Verfassung (?) des Landes im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft geworden ist.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz
gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Man kann an dieser Präambel des GG für die BRD den gesamten 2+4 Staatsvertrag nachweisen. Wie vorab schon erklärt hielt man zwar eine Verzahnung mit dem 2+4 Vertrag für angebracht aber nicht erwähnenswert.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das  Deutsche Volk , […] haben in freier Selbstbestimmung die  Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Auszug aus der Präambel des 2+4 Vertrages:
IN WÜRDIGUNG DESSEN, daß das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,

Es ist aber noch mehr beweisbar. Setzt man einmal die
unterstrichenen Wörter zusammen:
„…als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen hat das Deutsche Volk die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet…“
Man kann also feststellen:
das Deutsche Volk
unter Einheit wird die Errichtung eines deutschen
Nationalstaates mit einer Verfassung verstanden.

Die Freiheit
umfaßte die bürgerlichen Freiheiten: Meinungs-, Rede-,
Presse- ,    Versammlungs- ,    Vereinigungs- ,    Gewerbe- ,
Auswanderungs- und Niederlassungsfreiheit. Dazu gehörte auch die Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz unabhängig vom Geburtsstand.
Und das wichtigste Deutschland wurde vollendet.
Artikel 1 (1) […] Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. […]
Wie vorab schon festgestellt, besitzt die DDR keine Länder und konnte nicht nach Artikel 1 des Einigungsvertrages beitreten. Die BRD konnte das alliierte Grundgesetz vom 23. Mai 1949 nicht ändern. In der Präambel dieser politischen Verfassung dem GG sind somit 5 Länder zu viel.
In Artikel 20 Abs. 1 des GG findet man eine Bundesrepublik, die zweite Staatsform vor, die nach Abs. 3 an die verfassungsgemäße Ordnung gebunden ist.
In den Schlußbestimmungen findet man in Artikel 144 Abs. 2 folgendes:
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Artikel 144 bestimmt also dass die in Artikel 23 aufgeführten Länder, Vertreter in den Bundestag und Bundestag entsenden können.
Es ist also richtig, dass mit dem Austausch des alliierten Grundgesetzes gegen dieses Nachfolge-GG am 03. Okt. 1990 Artikel 23 Geltungsbereich nach Artikel 4 Abs. 2 des Einigungsvertrages aufgehoben wurde. Die BRD nach Artikel 20 Abs.1 dieses Nachfolge-GG besitzt seit dem 03. Okt. 90
überhaupt keine Länder mehr.

Der Verweis auf die Länder in der Präambel dieses Nachfolge-GG ist unbestimmt also unzulässig, denn wie vorab gezeigt wurde:
Zur Erinnerung, „…als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk, [Länder] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit [Staat] und Freiheit [bürgerlichen Rechte] Deutschlands vollendet.“
Es kann festgestellt werden, dass die in der Präambel benannten Länder eindeutig Deutschland und nicht einer Bundesrepublik nach Artikel 20 Abs. 1 Nachfolge-GG zugeordnet sind. Auch dann, wenn der Staat Deutschland regulär noch keine Länder besitzen kann.
Demzufolge ist auch das Nachfolge-GG nach Artikel 144 Abs. 1 nie in Kraft getreten.

Nun wird natürlich jeder sagen, wenn die DDR keine Länder gründen, die BRD das alliierten GG nicht ändern konnte und dieses Nachfolge-GG seit dem Austausch ungültig ist, müßte doch eigentlich das Alliierten-Grundgesetz vom 23. Mai 1949 Rechtskraft besitzen. Dann könnte die BRD nach Artikel 144 in Verbindung mit Artikel 23 Vertreter wieder in den Bundestag entsenden.
Das ist von der Annahme her richtig aber grundsätzlich falsch.
Nach Artikel 23 dieses alliierten Grundgesetzes besitzt die BRD nur 11 Länder und nicht 16, denn in diesem Bundestag und Rat sitzen Vertreter von 5 Ländern der DDR, die rechtlich überhaupt nicht existieren.
Also kann auch hier mit ruhigen Gewissen erklärt werden, dass die herrschende Politeska der Parteien CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne/B90 und die Linke seit 03. Oktober 1990 mittels eines Kalten Putsches zu deren politischem Machterhalt, Volksbetrug, Volkshoch- und Verfassungshochverrat begangen haben.
Der Staat Deutschland, der seit dem 03. Okt. 90 existiert, wird völkerrechts- und verfassungswidrig besetzt gehalten!
Um den Machtverlust der Parteien zu verhindern, wurde die „politische Verfassung“ eingesetzt. Dadurch wurde insbesondere:
1.)der begangene Betrug am Volk weiterhin kaschiert
2.)der Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland als Parteienstaat gesichert
3.)dem 2+4 Vertrag vermeintlich Genüge getan, da dieser Vertrag eine Verfassung fordert über die das Volk in freier Selbstbestimmung zu entscheiden hatte
4.)Artikel 146 GG a. F. mit der getätigten Änderung aus dem Verkehr gezogen
5.)der Eindruck erweckt, dass die politische Verfassung einer Verfassung gemäß den Bestimmungen nach Artikel 1 Abs. 4 des 2+4 Staatsvertrages gleichkommt
6.)und erklärt, dass der 2+4 Staatsvertrag identisch sei mit dem Innerdeutschen Einigungsvertrag

Die BRD besitzt seit dem 03. Okt. 1990 ebenfalls keine Länder mehr, was Art. 1 Abs. 1 des 2+4 Vertrages beweist.
Es wurde durch den 2+4 Vertrag eine Verfassung gefordert. Wäre diese entstanden, hätte das alliierte Grundgesetz gemäß Artikel 146 seine Gültigkeit verloren. Man hätte die Länder direkt in die Verfassung übernehmen können und mittels Referendum (Volksentscheid) darüber das Volk des Staates Deutschland in den endgültigen Grenzen abstimmen lassen. Wenn die Länder nicht in die Verfassung aufgenommen werden, hätten
diese    nach    Staatsgründung,    neu    nach    dem
Ländereinführungsgesetz konstituiert werden müssen.
Deutschland besitzt aber eine Verfassung aus dem Jahre 1949 vom 07. Oktober, die noch immer in Kraft ist.
Art. 1.
Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
Auch diese Verfassung wurde uns unterschlagen. Denn hier wird erklärt […] sie baut sich auf den deutschen Ländern auf, mehr steht hier nicht. Dieser Verfassung fehlt also der Geltungsbereich aufgrund der Tatsache dass sich die Alliierten damals nicht über die Neutralität Deutschlands einigen konnten.
Dennoch trat diese Verfassung mit der Ratifizierung am 03. Oktober 1990 in Kraft, auch hier hilft Art. 1 Abs. 1 des 2+4
Vertrages erneut aus.

Innerhalb dieses Artikels wird ein klarer Geltungsbereich ausgewiesen:
Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein.
Der Staat Deutschland, so wie dieser seit dem 03. Oktober 1990 bei den Vereinten Nationen eingetragen ist, besitzt eine änderungsbedürftige Verfassung vom 30. Mai/07. Oktober 1949 mit einem endgültigen Geltungsbereich in den Grenzen der ehemaligen BRD/DDR ab 03. Oktober 1990.
Somit hat auch das Alliierten-Grundgesetz vom 23. Mai 1949 seine Gültigkeit ab dem 03. Oktober 1990 nicht nur verloren sondern die BRD besitzt genauso wenig Länder wie die DDR.
Bis einschließlich/ 02. Oktober 1990 galten u.a. die Reichsgesetze und die gesetzlichen Bestimmungen die nachdem alliierten Grundgesetz entstanden sind.
Ab 03. Oktober 1990 gelten nur noch die gesetzlichen Bestimmungen die vom 23. Mai 1949 bis zum 02. Oktober 1990 entstanden sind gemäß Artikel 144 der 49er Verfassung weiter.
Alles andere ist ungültig.
Es gibt somit nur noch den Staat Deutschland ohne Länder, da
diese    damals    nicht    konstituiert    wurden,    eine
änderungsbedürftige aber dennoch gültige Verfassung, ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk.

Seitdem 03. Oktober 1990 heißen wir nicht mehr Bundesrepublik Deutschland

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„Demzufolge wäre der Bundestag also bis dato arbeitsunfähig gewesen.“

Ab dem 12. September 1990 wurden die Wähler komplett verarscht. Sie glauben bis heute immer noch, dass sie eine legitimierte Regierung wählen.

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