Entscheiden deutsche Gerichte zu Gunsten von Google und Goldman Sachs?

Jeder Taxi- oder Mietwagenfahrer in Deutschland benötigt einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF) oder auch Personenbeförderungsschein genannt. Daneben müssen sie eine Ortskenntnisprüfung beim örtlichen Verkehrsamt ablegen und einen gesundheitlichen Tauglichkeitsnachweis vom Gesundheitsamt erbringen. Hierfür fallen eine Menge Kosten an, bevor überhaupt eine einzige Person befördert werden darf, wie z.B.:

  • Amtliche Bearbeitungsgebühr für die Beantragung: ca. 43 €
  • Führungszeugnis: Die Kosten von 15 € sind meist nicht in der Bearbeitungsgebühr enthalten. Die Unterlagen müssen dann vom Anwärter bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden und werden von dort der Führerscheinstelle übersandt.
  • Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister ist kostenfrei.
  • Arbeitsmedizinische und augenärztliche Beurteilung:
    – Gutachten gemäß Fahrerlaubnisverordnung ca. 160 €
    – Die augenärztliche Untersuchung kostet ca. 55 €
    – Bei einem Arzt für arbeitsmedizinische Untersuchung gibt es alle Untersuchungen für ca. 95 €
  • Ortskundeprüfung (z.B. in Berlin): 55 €

(Quelle: wikipedia)

Um als Taxifahrer Geld zu verdienen, müssen vorab, wie die Übersicht zeigt, Kosten in Höhe von etwa 420 Euro aufgewendet werden.

Eine Taxilizenz zu erwerben ist noch weitaus kostspieliger. In der Regel sind die örtlichen Taxilizenzen beschränkt. Je nach Größe einer Stadt wird zwischen 1000 und 1500 Einwohner eine Taxilizenz erteilt. In vielen Städten gibt es ein Überangebot an Taxilizenzen, so dass von den Behörden kaum noch welche zu bekommen sind. Wer eine Taxilizenz erwerben will, muss diese von einem anderen Taxiunternehmer erwerben. Hier werden gerne schon mal bis zu 10.000 Euro verlangt.

Das Taxigewerbe ist in Deutschland ein hartes Geschäft, besonders in den flauen Sommermonaten. Inzwischen gibt es sogar Taxiunternehmer, die wegen des Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde ihre Angestellten entlassen.

Und was hat das jetzt alles mit Google und Goldman Sachs zu tun? Nun, das Unternehmen „Uber“, das 2009 in San Francisco gegründet wurde, will jetzt auch den europäischen Markt im Personenbeförderungsbereich erobern.

Anfang Juni 2014 erhielt das Start-up 1,2 Milliarden Dollar Risikokapital von Investoren wie Google und Goldman Sachs – der Wert des Unternehmens wird seitdem auf mindestens 17 Milliarden Dollar geschätzt.

Uber ist eine Online-Plattform und vermittelt private Fahrer zur Personenbeförderung, die keinerlei Prüfungen absolvieren müssen wie das Personenbeförderunggestz, wie oben beschrieben, vorschreibt. Da Uber kaum Kosten hat, kann dieses Unternehmen Fahrten im Sinne der Personenbeförderung auch preiswerter anbieten als Taxi-Unternehmen.

Die Vermittlung von Uber erfolgt über eine Taxi-App oder über deren Online-Plattform. Für diesen Dienst erhält Uber 20 Prozent des Fahrpreises.

Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Uber mit Sitz in den Niederlanden:

„Uber selber bietet keine Transport-/ Beförderungsdienstleistungen an und Uber ist nicht der Beförderer. Es obliegt dem Transport-/Beförderungsanbieter, Transport-/Beförderungsdienstleistungen anzubieten, die durch Nutzung der Applikation und/oder dem Service angefragt werden können. Uber agiert nur als Vermittler zwischen Ihnen und dem Transport-/Beförderungsanbieter. Die Bereitstellung von Transport-/Beförderungsdienstleistungen durch den Transport-/Beförderungsanbieter für Sie unterliegt somit der (einzugehenden) Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Transport-/Beförderungsanbieter. Uber ist zu keiner Zeit Partei einer solchen Vereinbarung.“

Nicht nur das die privatvermittelten Fahrer keinen Gesundheitscheck, keinen Personenbeförderungsschein und andere behördliche Prüfungen zur Fahrgastbeförderung vorweisen müssen, besitzen diese privaten Fahrzeuge auch keine geeichten Fahrpreisanzeiger, sowie eine im Notfall auslösende Alarmanlage.
Die über Uber vermittelten Fahrgäste haben somit keine festgelegte Fahrpreisorientierung und sind bei Überfällen hilflos ausgeliefert. Bei Taxen hingegen ist eine Alarmanlage Pflicht und wird bei Auslösung sofort in der zuständigen Taxizentrale angezeigt.
Uber erfüllt nicht einmal annähernd die Bedingungen des Personenbeförderungsgesetzes und besitzt bislang keine Genehmigung zur Personenbeförderung und ist somit nach deutschem Recht nicht zulässig.

Das Landgericht Frankfurt sieht das anders und „hat seine einstweilige Verfügung gegen den Fahrdienst-Vermittler Uber aufgehoben. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, urteilte das Gericht. Es gebe aber keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden. Damit darf das kalifornische Unternehmen auch weiter in Deutschland über den Dienst Uberpop Fahrgäste an private Fahrer vermitteln, die keine offizielle Lizenz zur Personenbeförderung besitzen.“ (Quelle)

Uber und das deutsche Taxigewerbe werden auch in Zukunft die deutschen Gerichte strapazieren. Sicherlich, und das steht außer Frage, ist das deutsche Personenbeförderungsgesetz reformbedürftig. Die Fahrgasttarife z.B. dürfen nicht länger von den jeweiligen kommunalen Behörden vorgeschrieben werden. Jedem Taxiunternehmer sollte das Recht einräumt werden, seine eigenen Tarife zu gestalten, sowohl bei örtlichen oder außerörtlichen Fahrten.

Aus eigener Erfahrung sei hier erwähnt, dass vor ca. 25 Jahren Fahrgäste darauf wert gelegt haben, nur mit einem ortskundigen Fahrer und einem sauberen Fahrzeug befördert zu werden. An Taxiständen mit Laufkundschaft (z.B. Bahnhöfen, Flughäfen usw.) wurden nicht selten alte und verschmutzte Taxen, die ganz vorne standen, gemieden. Dieses Problem existiert heute wahrscheinlich immer noch.

Nicht jeder Taxiunternehmer kann sich aber alle drei bis fünf Jahre ein neues Fahrzeug leisten. Je mehr Besetztkilometer (Fahrleistung mit Kundschaft) ein Taxi pro Jahr einfährt, desto höher der Umsatz und die Kredittilgung fremdfinanzierter Fahrzeuge. Nicht wenige Taxiunternehmer finden innerhalb der Woche während der Abend- und Nachtzeit keine Fahrer. Es sollte jedem einleuchten, dass Taxiunternehmer, deren Fahrzeuge rund um die Uhr in Betrieb sind, höhere Gewinne einfahren, als Taxiunternehmer mit ruhenden Fahrzeugen.

Nochmal, das Taxigewerbe ist ein hartes Geschäft und sollte deshalb nicht mit Konkurrenten, die sich nicht an das Personenbeförderungsgesetz halten, noch mehr erschwert werden. Kommt allerdings das neue Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zustande – und davon ist auszugehen – droht dem Taxigewerbe in Deutschland der Untergang.

Taxiunternehmer und –fahrer, sollten sie auf Unterstützung der Politik und der Justiz setzen, werden in Zukunft enttäuscht sein. Letztendlich werden sich die Großkonzerne Google und Goldman Sachs, die über Uber bestimmen, die Macht im Personenbeförderungsbereich in Deutschland übernehmen.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen, wie die Unternehmenskultur in Deutschland von US-Großkonzernen vernichtet und einverleibt wird. Je länger das Kanzleramt in Berlin die Befehle aus Washington erhält, desto mehr wird Deutschland von US-Großkonzernen ausgeplündert.

Wissen Sie, dass die Mehrheit fast aller deutschen Dax-Konzerne in ausländischer Hand sind? Und was unternimmt unsere so tolle Kanzlerin, Frau Merkel, dagegen? NICHTS! Und ihre nach Macht kläffenden Schoßhunde unterstützen die Ausbeutung von Deutschland auch noch.

Das Schlimmste steht uns noch bevor

Gute Nacht Deutschland!
Ihr Merkel-Regime

Bleiben Sie uns treu. Wir werden alles mögliche unternehmen, um Sie zu US-Sklaven zu machen. Wir in Berlin, in Brüssel und unsere Justiz arbeiten hart daran.

Sozial ist, was Arbeitsplätze schafft! Dafür brauchen wir die Lobby und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass wir den Großkonzernen Ihre hart erarbeiteten Steuern denen in den Hintern blasen, damit sie schlecht bezahlte und menschenunwürdige Arbeitsplätze für Sie schaffen.

Machen Sie sich über Ihre Renten keine Sorgen. Die sind bei den maroden Banken in sicheren Händen. Und deshalb müssen wir auf Ihre Kosten die gierigen Zockerbanken retten, um Ihre spärlichen Renten zu sichern.

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