Enteignung von Sparern und Mittelstand in Deutschland und Österreich beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 9. Juli. die Pläne der Europäischen Union für die Umsetzung der Bankenunion abgesegnet. Das neue Gesetz soll bereits am 1.1.2015, ein Jahr früher als von der EU verlangt, in Kraft treten und ergänzt die bestehenden Regelungen durch die Vorschriften der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Dazu ist eine besondere Bankenabwicklungsbehörde mit Befugnis zur Durchführung eines „Bail-in“, d.h. Enteignung von Anteilshaltern und Gläubigern der Bank im Fall einer Insolvenz, zu schaffen.

Im Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums heißt es ausdrücklich, es solle ein Instrumentarium geschaffen werden, „mit dem auch die Abwicklung, großer systemrelevanter Institute“ – gemeint sind Deutsche Bank und Commerzbank – „möglich wird, ohne die Finanzstabilität zu gefährden“. Damit soll sichergestellt werden, „daß im Fall einer Krise vor allem Eigentümer und Gläubiger und nicht die Steuerzahler zur Lösung der Krise beitragen“. Das mag sich zunächst gut anhören – bis man erkennt, daß mit „Gläubigern“ die ganz gewöhnlichen Sparer, Unternehmen und Konteninhaber gemeint sind, die natürlich auch Steuerzahler sind.

Der Gesetzesentwurf soll im September im Bundestag behandelt werden, es bleibt also noch eine kurze Zeitspanne, ihn zu stoppen.

Die österreichische Regierung geht in ihrem Gesetz sogar noch weiter, denn es respektiert nicht einmal die Grenze von 100.000 Euro je Konto, ab der in Deutschland der Bail-in greifen soll. Am 8. Juli verabschiedete die konservativ-sozialdemokratische Koalitionsregierung mit ihren Parlamentsfraktionen ein Sondergesetz für den Bail-in der HypoAlpeAdria (HAA) im Umfang von etwa 900 Mio. Euro. Opfer davon sind hunderttausende Österreicher, die Lebensversicherungen abgeschlossen haben. Etliche Versicherungen haben Gelder in HAA-Anleihen angelegt, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr garantiert sind. Konkret betroffen sind u.a. die Österreichische Beamten-Versicherung, die Wiener Städtische Versicherung sowie Kunden der Uniqa-Versicherung.

Bisher hatte das Land Kärnten für die HAA gebürgt, aber das neue Gesetz hebt diese Garantie rückwirkend (!) auf – ein Novum im Bankensektor der EU -, ebenso wie die Übertragung dieser Garantie auf den österreichischen Staat im Zuge der Nationalisierung der HAA 2009. Der Bail-in trifft also unmittelbar die Anleihehalter und Kontenbesitzer.

Die Regierung behauptet, das Gesetz beträfe nur die HAA, aber Kritiker warnen mit Recht, daß damit ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen ist, der die Tür für weitere Enteignungen weit offen läßt.

Quelle: bueso

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„Die österreichische Regierung geht in ihrem Gesetz sogar noch weiter, denn es respektiert nicht einmal die Grenze von 100.000 Euro je Konto, ab der in Deutschland der Bail-in greifen soll.“ 

Irrtum. Auch in Deutschland gibt es keine gesetzliche Grenze von 100.000 Euro je Konto. Die Aussage von Frau Merkel und Peer Steinbrück im Oktober 2008,

„Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“

ist eine Lüge, „wie viele andere auch, die unsere Polit-Darsteller unter’s Volk bringen, um es zu beruhigen. Die Bundesregierung haftet schon mal gar nicht, sondern der Einlagensicherungsfond der Banken. Eine Garantie gibt es aber nicht …“ (Quelle s.u. Seite 63)

„Öffentliche Beteuerungen von Banken und deren Polit-Marionetten dienen nur zur Beruhigung der Sparer. Die Realität sieht anders aus. Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken garantiert gar nichts. Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. Juni aus dem Jahr 2010 weist darauf hin, dass für Bankkunden grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds bestehe“ (Quelle: „Steht uns das Schlimmste noch bevor?“; Seite 128).

Daher, und ich wiederhole mich da gerne:

Holen Sie ihr Geld von der Bank

 

 

 

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