Elsässer siegt im Verleumdungsverfahren über Ditfurth

COMPACT-Chefredakteur darf NICHT als “glühender Antisemit” geschmäht werden.

Jutta Ditfurth hat versucht, das Engagement von COMPACT und darüberhinaus der gesamten Friedensbewegung in die antisemitische Ecke zu drängen. Die frühere Grünen-Vorsitzende und heutige linksradikale Publizistin hatte mich in einer 3sat-Sendung “Kulturzeit” Mitte April 2014 als “glühenden Antisemiten” verleumdet. Sie nahm dabei Bezug auf mein Auftrteten im Rahmen der Montagsdemonstrationen der Friedensbewegung.

Urteils-Kommentar auf Elsässer-Blog

“Focus”: Ditfurth darf Elsässer nicht Antisemit nennen

“Welt”: Ditfurth darf Elsässer nicht Antisemit nennen

Dagegen hatte ich geklagt. Ditfurth konnte ihre Schmähung im gesamten Verfahren mit keinem einzigen Faktum, mit keinem einzigen Zitat von mir unterlegen. Hilfsweise redete sie sich damit heraus, das sei nur eine Meinungsäußerung von ihr gewesen. Das Gericht hat das zurückgewiesen. Als “Antisemiten” könne man nur jemanden bezeichnen, der auch gegen Juden sei. Davon könne bei mir keine Rede sein. Kritik am Finanzkapital, wie von mir mehrfach geäußert, sei kein Antisemitismus. Das ist ein wichtiges Faktum: Wäre Ditfurth mit ihrer Verleumdung durchgekommen, hätte künftig jede Kritik am Bankwesen, an der Zinsgaunerei oder an der Federal Reserve mit dem Killerwort “Antisemitismus” mundtot gemacht werden können. Eine solche Kritik war von mir bei meiner Rede auf der Ostermontags-Friedenmsmahnwache  vor über 5.000 Menschen in Berlin geäußert worden. Dazu das Urteil: “Eine Kontrolle der ‘Finanzoligarchie’ durch die Juden und damit der Vorwurf, dass die Juden für die von dem Kläger angeprangerte Zinsschlinge verantwortlich seien, kann der Äußerung nicht entnommen werden, da der Kläger neben jüdischen Bankiers und Investoren auch christliche und muslimische in gleicher Weise anspricht und verantwortlich macht, indem er sie sämtlich für gottlos und den Mammon anbetend erachtet.”

Generell ist sehr wichtig, dass das Urteil den Begriff “Antisemitismus” endlich wieder auf seine Bedeutung zurückführt und verhindert, dass dieses Etikett in Form von “sekundärem” oder sogar “tertiärem” Antisemitismus auf alle mögliche Gesellschafts- und Kapitalismus-Kritik draufgeklebt wird. Zitat aus dem Urteil: “Nach einer von dem European Forum on Antisemitism (EFA) verwendeten Arbeitsdefinition ist Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenü+ber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder TZat gegen jüdische oder nicht-jüdische Personen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.”

Mit diesem Urteil haben nicht nur Elsässer und COMPACT, sondern allgemein die Friedensbewegung und die Meinungsfreiheit einen großen Sieg errungen. Mit dem Richterspruch ist der verbreiteten Unsitte der politisch Korrekten, oppositionelle Meinungen mit dem Killerwort “Antisemitismus” zu schmähen, in die verfassungsfeindliche Ecke zu drängen, aus dem gesellschaftlichen Diskurs zu verbannen und tendenziell Verfassungsschutz und Verbotsdrohungen den Weg zu bereiten, ein schwerer Schlag versetzt worden.

Ditfurth muss an mich 1.029, 35 Euro nebst fünf Prozent Zinsen seit 27.9.2014 bezahlen und darüberhinaus sämtliche Kosten des Verfahrens übernehmen. Bei Zuwiderhandlung werden ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten angedroht.

Quelle: compact

Ob sie wohl genug Spenden bekommen hat? In Zukunft also etwas vorsichtiger, Frau Ditfurth!

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