von Norbert Häring
Weil Stimmen an Parteien, die an der 5%-Hürde scheitern, weithin für verschenkt gehalten werden, dürften viele, die keine der im Bundestag vertretenen Parteien wählen wollen, am Wahltag zu Hause bleiben. Das wäre eine falsche Strategie.
Die 5-Prozent-Hürde sorgt tatsächlich dafür, dass Stimmen für Kleinparteien verloren sind, was die Zusammensetzung des Bundestags angeht. Die anderen Parteien teilen die Prozente, die sie nicht bekommen haben, unter sich auf.
Doch es gibt zwei starke Gründe, trotzdem eine der kleinen Parteien zu wählen, wenn einem diese mehr zusagt als die Parteien im Bundestag:
- Die Botschaft an die Bundestagsparteien, wenn erstmals seit langem mehr als 10% der Stimmen an sonstige Kleinparteien gingen, wäre eine viel stärkere, als wenn die Wahlbeteiligung etwas niedriger ist. Denn wer sich die Mühe macht zur Wahlurne zu gehen, um ausdrücklich eine andere als die etablierten Parteien zu wählen, sendet ein stärkeres Signal als Nichtwähler, von denen man nicht weiß, ob sie aus Bequemlichkeit, Zufriedenheit oder Frust nicht gewählt haben.
- Wichtiger noch: Für die Parteienfinanzierung aus Steuermitteln zählt jede Stimme an Parteien, die auf mindestens 0,5% der Stimmen kommen. Für die ersten vier Millionen Stimmen erhalten die Parteien sogar einen erhöhten Satz von über einem Euro pro Stimme, plus etwa einen halben Euro pro Euro Mitgliedsbeitrag oder Spendeneinnahme von Einzelpersonen.
Dafür, dass aufstrebende kleine Parteien mittelfristig einen Chance bekommen, mit den gut finanzierten Bundestagsparteien zu konkurrieren, ist also jede Stimme wichtig. Es lohnt sich deshalb, sich über die vielen kleinen Parteien zu informieren. Zwar ist auch die 0,5%-Hürde für viele von ihnen unüberwindlich, aber durchaus nicht für alle.
Bei der Bundestagswahl 2017 übertrafen Die PARTEI und die Tierschutzpartei die 0,5-Prozent-Hürde, während Piraten und ÖDP knapp darunter blieben. Neu im Rennen mit Chancen diese Hürde zu nehmen sind dieses Jahr unter anderem die basisdemokratische und coronamaßnahmenkritische Partei dieBasis (die Nachdenkseiten haben sie kürzlich porträtiert) und die modernistische Partei Volt. Den konservativen Freien Wählern werden sogar Chancen zugeschrieben, die 5-Prozent-Hürde zu nehmen.
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung:
- 0,83 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder
- 0,83 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war, und
- 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.
Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1 und 2 für die von ihnen jeweils erzielten bis zu vier Millionen gültigen Stimmen 1 Euro je Stimme. Die in Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie in Satz 2 genannten Beträge erhöhen sich ab dem Jahr 2017 entsprechend Absatz 2 Satz 2 bis 5.
(4) Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 1 und 3 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben; für Zahlungen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 muss die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl erfüllen.
Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 2 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Parteien nationaler Minderheiten.
Nach wie vor wüßte ich nicht warum ich zur Wahl gehen sollte, und enttäuscht bin ich auch nicht, da ich nichts erwartet habe, zudem ist eine Motovierung schwierig, da ich die Demokratie an sich ablehne.
Jetzt bin ich aber etwas irritiert. Auf der Web-Seite der Basis kann man nachschauen, wer in den verschiedenen Bundesländern kandidiert. Die einzigen Bekannten, die ich gefunden habe unter allen Kandidaten sind:
Wolfgang Wodarg in Meckklemburg Vorpommern
Dirk Sattelmaier in NRW ( RA, bekannt durch Auftreten bei Demos und der Corona-Bus-Tour mit RA Ludwig, Schiffmann, Samuel Eckert)
Eva Rosen in Hessen ( bekannt durch Demoauftritte und Reden)
RA Ralf Ludwig auf einem Bild der Gründungsmitglieder (bekannt Corona-Bus-Tour und Demoreden)
Alle anderen Aufgeführten in den einzelnen Bundesländern sind mir völlig unbekannt.
Wo sind Rainer Füllmich (soll irgendwo im Osten kandidiert haben), Viviane Fischer, Bhakdi (soll in NRW kandidiert haben), die beiden RA im Corona-Ausschuss? Ob die Teilnehmer vom Regierungsplanspiel im Corona-Ausschuss dabei sind, weiß ich nicht. Z.Bsp. Wolf, Holzeisen usw.. Auch RA Markus Haintz soll dabei sein. Aber keiner von denen taucht auf dem Bild der Gründungsmitglieder auf. Füllmich und Viviane Fischer haben doch mal ein Video aus Berlin gemacht, wo sie sich angeblich zu einer Parteigründung in einer Kneipe getroffen haben, welches von der Polizei aufgelöst wurde.
Der RA Ralf Lufwig, Gründungsmitglied, ist wohl eher links einzuordnen, da er früher bei der Antifa mitgewirkt hat.
Hat da jemand mehr Info, wo die Corona-Ausschuss-Medienwirksamen geblieben sind? Habe ich da irgendwas übersehen?
Angsthase, ich weiß es nicht…aber ist mir auch egal.
Wenn jemand so ein Star-Anwalt ist und sich für eine Partei aufstellt,
stinkt das gewaltig. Hab i zu Odonata auch schon gesagt.
Wenn selbige die jetzige Rechtssituation "nicht kennen", wer denn dann?
Diese "Basis" halte ich für Bauernfängerei wie einst die AfD.
The Show must go on. Die haben ja noch nichtmal ein Programm!
Die sind spontan einfach erstmal nur da.
Kokolores-Ausschuss kucke ich auch nicht.
Die sagen nur was wir eh alle längst wissen, aber machen NICHTS.