Ein Rettungsschirm für die Lebensversicherung (II)

Tageskommentar 12. November 2012: Dr. Norbert Leineweber,
Woran noch keiner denkt :
Ein Rettungsschirm für die Lebensversicherung Tei II von II – Ein Handlungsvorschlag für das BaFin und die EZB

 

von Dr. Norbert Leineweber (fortunanetz)

Wir haben die Diskussion zum Anlageprodukt Lebensversicherung auch deswegen in den Focus genommen, weil der Gesetzgeber die Ausschüttung von Bewertungsreserven neu geregelt hat. Allerdings schützt das die Versicherungsunternehmen nicht mehr, wenn sich die Eurokrise verschärft.

Die Maßnahme des Gesetzgebers, die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung nach einem Stichtag weniger attraktiv zu machen, geht in die richtige Richtung. Auch wenn man die Versicherungswirtschaft als Lobby begreift, hier wurde für die bestehenden, weitergeführten Lebensversicherungen eine Art Abfederungsschutz gewährt. Das hat einen einfachen Gund: Die Festverzinslichen im Anlageportfeulle sind im Kurs extrem gestiegen, was hohe stille Reserven bedeutet (einen entsprechenden Einduck vermittelt der Stand des Bundfutures). Es ist ein historischer Einmaleffekt, der quasi geglättet wird. Was historisch einmalig ist, muss zurecht von einer Komplettausschüttung ausgenommen werden.Die Neuanlagen werfen nämlich nur noch magere Renditen ab. Insofern ist hier ein Ausgleich sachgerecht. Es ist auch ein Beispiel wie der Staat sinnvoll regulieren kann. Wir verweisen auf den Artikel und halten ihn für so anschaulich,dass wir uns weitere Ausführungen ersparen.

Die gestrigen Ausführungen zum Garantiezins sind quasi analog zum neuen Gesetz gestrickt, aber eben nur einen Schritt weiter gedacht.

3) Wir halten einen anderen Aspekt für brisanter, nämlich einen kaum kontrollierbaren Wertberichtigungsbedarf in Euroanlagen.
Kommt es zu einem default oder Schuldenschnitt für den ganzen Euroraum oder auch nur Teilen davon, was wir für wahrscheinlich halten, machen die Lebensversicherer in diesem Anlagebereich horrende Verluste. Der Abschreibungsbedarf wird dann auch zahlungswirksam, d.h. die Lebensversicherer erhalten den vollen Kurswert ihrer Anlagen nicht mehr zurück. Griechenlandanlagen sind von 100 auf 10 gefallen, das bedeutet 90% Verlust. Damit wären die Versicherungssummen nicht mehr gedeckt und die Auszahlungsansprüche der Kunden wären höher als die vorhandenen Vermögenswerte. Dieses Szenario muss man durchspielen, weil es so unwahrscheinlich nicht ist.

Schritt 1: Das Bafin setzt einen Stichtag zu dem alle assets mit dem entsprechenden Marktwert aufzulisten sind. Dieser Marktwert zum Stichtag wird bis zum Fälligkeitszeitpunkt garantiert, auch wenn die assets im Anschluss eine erhebliche Werminderung erfahren.

Schritt 2: Die Garantie gilt nur für den Bestand, sofern er denn bis zum Ende der Laufzeit im Portefeulle verbleibt. Entscheidend ist der Stichtag.

Schritt 3: Für alle Neuanlagen nach dem Stichtag gilt: Der Kauf erfolgt auf eigenes Risiko. Es gibt keinen Risikoschutz mehr, die Versicherer unterliegen dem vollen Marktrisiko.

Schritt 4: Zahlungswirksame, realisierte Verluste werden ausgeglichen, wenn die Auszahlungsansprüche der Kunden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte. In diese Ansprüche fließt der halbe Garantiezins ein; hierzu gelten die gestrigen Ausführungen. Es ist die strikte Trennung von Neugeschäft und Altgeschäft nach 3) zu berücksichtigen.

Schritt fünf: Die Notenbank gleicht den Verlust im Rahmen der Geldschöpfung durch Buchgeld aus. Diese Maßnahme bleibt auf Versicherungswerte begrenzt, weil die Lebensleistung des Versicherten geschützt werden muss. Die Maßnahme verträgt sich mit der Geldpolitik weil das Volumen überschaubar ist und dadurch inflationäre Prozesse nicht entstehen können. Im Kern handelt es sich um eine eng begrenzte Maßnahme, die einem QE (quantitative easing) für Versicherungsunternehmen entspricht. Die Notenbank kauft die geringwertigen assets an und zahlt den vollen Stichtagswert (aus 1) aus. Die Maßnahme ist als solche bekannt (QE) nur die analytische Übertragung auf private Vertragsverhältnisse ist das Besondere.

Die Maßnahme wird im Verborgenen durchgeführt und greift im Krisenmodus.

Jetzt wird sich jeder fragen wie funktioniert das? Nun genauso wie bei einer systemrelevanten Bankenrettung, nur wird hier nicht die Bank gerettet, sondern die Ansprüche der Versicherten. Es ist das gleiche wie die Garantie der Spareinlagen, die Merkel, wenn auch ohne Rechtsgrundlage versprach, um einen Bankenrun zu verhindern. Ein Versicherungsrun muss demnach durch politische Maßnahmen genauso ausgeschlossen werden.
Auf die Analogien zu Immobilienfonds weisen wir nochmals hin.
Und der Einsatz dieses Instrumentes ist allein dadurch gerechtfertigt, dass die Lebensleistung des Einzelnen nicht einer von vorn herein verfehlten Europolitik zum Opfer fällt.
Es wird mit anderen Worten der Versicherungsnehmer finanziell von den Folgen Barrosos und Junckers geschützt. Das ist nicht nur geldpolitisch, sondern auch ethisch-moralisch geboten. Wir halten es sogar für ein „must do“. Eine andere Krisenlösung sehen wir nicht.

Quellen:

Lebensversicherungen droht Kündigungswelle (T-online)

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