Ein Rettungsschirm für die Lebensversicherung (I)

Tageskommentar 12. November 2012: Dr. Norbert Leineweber,
Woran noch keiner denkt :
Ein Rettungsschirm für die Lebensversicherung Tei I von II – Ein Handlungsvorschlag für das BaFin und die EZB

von Dr. Norbert Leineweber (fortunanetz)

In den letzten Wochen ist das Anlageprodukt Lebensversicherung in den Focus der Krisenentwicklung gerückt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Lebensversicherungsgesellschaften Opfer der Finanzkrise werden. Dem muss durch geeignete Rettungsmaßnahmen entgegen gewirkt werden. Auch ist es nötig, dass das Neukundengeschäft nicht zusammenbricht, weil ansonsten eine kontinuierlich breit gestreute risikogewichtete Anlage der Spargelder nicht mehr gewährleistet ist.

Inwieweit die Branche der Lebensversicherer von der Eurokrise betroffen sind, weiß betimmt nur das BaFin.
Auf jeden Fall steht fest, dass die Lebensversicherer ihre Anlagen breit streuen und auch gut besicherte Hypotheken hereinnehmen, die wohl absolut sicher sind. Ein Desaster wie bei den subprime-Krediten in den USA (AIG) wird es demnach nicht geben.

Aber was passiert, wenn schlechte Meldungen durchsickern oder die Anleger ihr Vertrauen verlieren? Wie das endet, hat die Auflösung zahlreicher geschlossener Immoblienfonds gezeigt. Am Ende blieb nur die Abwicklung, und die war die schlechtetste aller Alternativen. Wenn die Kunden der Lebensversicherung in das gleiche Verhaltensmuster verfallen, gibt es ein Desaster. Es müssen assets verkauft werden, deren Angebot sogleich die Preise kaputt macht, eben wie im Immobiliensektor. Teile der Anlagen sind zudem völlig illiqide (Hypotheken).

Es ist also ein run auf die Lebensversicherungen auszuschließen. Zunächst begründen wir warum:
Die Lebensversicherung ist für viele der Gegenwert ihrer Lebensleistung (Selbständige). Man hat die Beiträge dem Konsum vorenthalten um für die eigene Sicherheit vorzusorgen. Dies gilt für alle, die diese Sparform bevorzugt haben. Vertrauen genoss die Anlageforsm schon allein deswegen, weil sie bis vor wenigen Jahren mit Steuervorteilen verbunden war. In diesem Fall war es keine Subvention, sondern die Garantie des Staates, dass man das was man einzahlt auch ohne Ertragsminderung zurückerhält. Es kann nicht sein, dass die Lebensleistung und die eigene Vorsorge angetastet werden. Das wäre nicht nur ungerecht, es wäre ein Schlag ins Gesicht derer, die für sich selbst aufkommen wollen. Meistens ist es gerade die kapitalstockgedeckte Alterssicherung, die der Staat einzuführen nicht in der Lage war. Da haben sich die Sparer verantwortungsvoller verhalten als der Staat. Aus diesem Grund ist eine Krisenvorsorge zu treffen:

1) Dass im Verlustfall die Überschussanteile verloren gehen, kann als Marktrisiko gelten und kann demnach auch keiner Garantie unterliegen. Hier trägt jeder Versicherte ein Ertragsrisiko, dass man ja allein schon daran ablesen kann, dass die Überschussanteile von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen.

2) Etwas anderes ist es beim Garantiezins, der ist aber in der Geschichte dieses Anlageprodukts noch nie angetastet worden. Gleichwohl stellt sich die Frage was passiert, wenn der Garantiezins nicht mehr erwirtschaftet wird, weil Anlagen durch Abschreibungen belastet werden. Sicher ist nur, dass der Versicherungsvertrag nicht zustande gekommen wäre, hätte man auf den Mindestzinssatz nicht vertraut. Hier muss der Staat eingreifen.Es sollte der halbe Garantiezins ausgezahlt werden, wobei eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, wonach die Versicherungsgeselllschaften nach einer festgelegten Staffel untereinander einen Ausgleich gewähren. Das was über der Hälfte der Mindestverzinsung bis zur garantierten Mindestverzinsung liegt kann über eine Ausgleichsstaffel an jene übetragen werden, deren Verzinsung zwischen Null bis zur halben garantierten Mindestverzinsung liegt. Es wird also bei den ertragreichen gekappt, um bei den weniger ertragreichen auszugleichen, wobei wir unterstellen, dass es sich hier um eurobedingte Schwierigkeiten handelt. Genau für diesen Krisenfall, könnte der Staat eine freiwillige Selbstverpflichtung anstoßen. Geregelt werden kann das über einen Fonds den die Versicherungsunternehmen als Ausfallfonds in Eigenregie führen. Tritt der Ernstfal nicht ein, kann man das Szenario gleichwohl als buchhalterisches Ausgleichsprogramm fiktiv für den Ernstfall implementieren. Es wäre nichts anderes als eine besondere Form einer Planertragsrechnung, die keinen großen Aufwand erfordert.

Eine ganz andere Frage ergibt sich, wenn die Ausfälle so groß sind, dass der Kapitalstock der Versicherungsunternehmen angefressen wird. Diesen Fall wollen wir morgen besprechen. Es wäre ein abgespeckter Fall AIG (American International Group) durchzuspielen.

Quellen:

Verzinsung der Lebensversicherungen auf der Kippe (Handelsblatt)
Hohe Versprechen, geringere Überschussbeteiligungen (FAZ)

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Mehr zu diesem Thema hier:

Bausparen, Lebensversicherungen? – Nein danke!

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