Ein guter Tip für’s neue Jahr zur GEZ-Zwangsgebühr




So zwingen Sie ARD und ZDF in die Knie!

Top-Medienanwalt Steinhöfel über Möglichkeiten des Gebührenprotests gegen ARD und ZDF und absurde Facebook-Sperren.

– Wie kann ich meine Gebührenzahlung an ARD und ZDF verzögern? Damit das System echte Probleme bekommt!
– Was unternimmt der Top-Medienanwalt gegen unsinnige Facebook-Sperren?
– Und wie steht es in Deutschland um die Meinungsfreiheit in den Medien?

Ein unglaublich spannendes HALLO MEINUNG-Gespräch mit einem der besten Medienanwälte Deutschlands. Freu dich auf zahlreiche große und kleine AHA-Momente!

Und dazu empfehle ich noch den ArtikelRäuberhöhle ARD und ZDF: Was ist Claus Kleber wert?

Jeder Einzelne trägt dazu bei, dieses korrupte Zwangsgebührensystem zu Fall zu bringen. Machen Sie mit und bedienen Sie sich den im Interview genannten Vorschlägen. Auch eine Teilnahme an rundfunk-frei wäre ratsam.

Wie sagte einst der Kabarettist Dieter Hildebrandt?

„Die Öffentlich Rechtlichen haben die Hosen gestrichen voll und die Privaten senden das, was drin ist.“

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Ein guter Tip für’s neue Jahr zur GEZ-Zwangsgebühr
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10 Kommentare

  1. Der Gerichtsvollzieher ist die erste lebendige, uns namentlich bekannte & voll haftbar zu machende (Privat-) Person in diesem ganzen Vorgang. DEN müßen wir uns zurechtlegen! Der BS oder die Landesrundfunkanstalt bekommen nur 1-2 Briefe: Kündigung, Zurückweisung, kein Interesse. Je nach Ausgangslage. Aber der GV bekommt schnell die Muffe, wenn man ihm aufschreibt oder erzählt, was er ist. Nämlich gar nix!

    Sie handeln im Schein-Auftrag eines Unternehmens mit dem man keinen Vertrag geschlossen hat und somit nichts schuldet. GV´s sind keine Beamten, doch sie geben sich als diese aus. Das wissen sie oft nicht einmal selbst! Sie leisten widerrechtliche Inkasso-Amtshilfe für einen privates Unternehmen dem wir nichts schulden, geben sich als Beamte für STEUEReintreibung aus und machen sich somit selbst mehrfach strafbar (Nötigung, Erpressung, Ruhestörung, Eingriff in die Privatsphäre, Vortäuschung von hoheitlichen Befugnissen/Amtsanmaßung etc.).

    Solide Basis für weitere Argumentation oder in Form von freundlicher Fragestellung erhält man in Artikel 3 des Zweiten Bereinigungsgesetzes vom 23.11.2007, aber das wird hier jetzt zu lang. Trotzdem sehr interessant, da auch das Thema „Ist Deutschland ein souveräner Staat?“ hier äußerst deutlich mit NEIN beantwortet wird.

    Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung, § 1GVO, Beamte i.S.d. Beamtenrechts. Witzig, seit 08.05.1945 gibt es aber gar keine Beamten mehr! Dies wurde aber erst 1956 zugegeben (s.U.). Ein Gerichtsvollzieher sei auch weder selbst eine „BEHÖRDE“ im Sinne der genannten Vorschrift des OLG München, noch „Teil einer BEHÖRDE“.
    GERICHTSVOLLZIEHER seien auch in die Organisation der AMTSGERICHTE nicht wie andere (Schein-) BEAMTE eingebunden.

    BuVerfG: Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie „ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.
    Art. 146 GG, Art.133 GG, Art.120 GG, Art. 38 GG
    Aktenzeichen: 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden und entschieden, daß alle Bundestage seit dem 06.05.1956 nichtig sind.

    Des Weiteren, Urteil des Landgerichts Tübingen: Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16 Amtshilfe der Behörden (s.O.: GV ist keine Behörde!) ist nach diesem Urteil nicht mehr möglich, die Vollstreckungsmaßnahmen sind gesetzwidrig. Der Rundfunkbeitragsservice muss den Weg
    über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift usw. gehen. Diese Bescheide können nicht von einem nicht rechtsfähigen Unternehmen erteilt werden.

    UND AUCH NICHT OHNE VERTRAG! Welcher Richter würde das unterschreiben? Wir schulden ja niemandem etwas. Eine Steuer ist es nicht, also muß im Handelsrecht zuvor ein Vertrag mit beiderseitigem Einverständnis unterzeichnet worden sein. Meinen Haftbefehl, der angeblich vorliegt, habe ich noch nie gesehen und die Tür wurde auch nicht eingetreten wie angedroht. Ich habe auch schon von vorgelegten Blanko-Haftbefehlen gelesen, oder „i.A.“ unterkrikkelt. Natürlich ungültig.

    Das ist nur ein kleiner Ausschnitt. Wie gesagt, 4 GV´s haben´s ohne Antwort zurückgeschickt, die Fünfte ist echt lästig. Der hab ich mal alles geschickt was ich so habe. Da schrieb sie nach 2 Monaten zurück, ihr Job sei es nicht Recht oder Unrecht zu prüfen. Sie handele doch nur im Auftrag. Mehr nicht. Nun hat das eine Kollegin übernommen, und die hat sogleich mein Konto gesperrt. Zum ersten Mal *seuftz*. Das geht halt immer wieder von Vorne los, aber die Briefe sind schnell geändert. Mit NDR oder GEZ schreibe ich schon lange nicht mehr, die gehen als „unerwünschte Werbung“ unfrankiert zurück an den Absender (https://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2014/07/retouren-aufkleber_mit_rechtsfolgenbelehrung.png).

    Immer freundlich, aber bestimmt bleiben. Fragen stellen! Man wäre ja grundsätzlich bereit zu zahlen, ABER…

    Hier ließ sich „ein Gericht“ aus Mangel an Gegenargumenten überzeugen, lesenswert: https://newstopaktuell.wordpress.com/category/kriminelle-scheinamter-und-beamtenschauspieler/

    Was kann einem denn schon passieren?? Nichts, außer ein wenig Spaß dabei. Die nicht-gezahlten Beiträge kann man sich ja weglegen, dann hat man sie zur Not falls man keine Lust mehr hat. Oder einen schönen Urlaub gönnen, ein neues Auto etc. Man sollte diesen aktuellen WDR-Skandal jetzt wirklich nutzen, da er noch ganz frisch und in vielen Köpfen ist. Auch nach dem Hallo-Meinung-Prinzip. Bankeinziehung widerrufen, verkehrte Beträge unregelmäßig abstottern, auch mal gar nicht, dann wieder 5 Euro zu viel, usw.
    2020 kommt jetzt noch das neue Mediengesetz, das wird auch lustig. Ärgern wir zurück! https://www.youtube.com/watch?v=Ve7aQFHeXvA (GEZ-Song)

    LG Zulu

    • Genau so ist es. hab das mit dem GV alles hinter mir. Bezahle seit 4 Jahren keine Beiträge mehr. Briefe gehen mit dem Aufkleber wie folgt zurück. Zurück zum Absender, Handelsangebot, kein Interesse. Im übrigen verfahre ich mit Knöllchen genau so.

      • In der Zivilprozessordnung ist die Zwangsvollstreckung geregelt. Und da gibt es im Abschnitt zur Eidesstattlichen Versicherung nicht Pflichten sondern auch Rechte.

        Und zwar hat man das Recht sich von einem Richter (rechtsverbindlich und für die Aussagen haftend) die Bedeutung des Eides bei der Eidesstattlichen Versicherung, die nun keinen Eid hat, vor der Abgabe erklären zu lassen.

        D.h. der Gläubiger muss in Vorleistung gehen und einen Richter herbeischaffen und bezahlen, der dann irgendwas haftend erklären soll, was keinen Sinn gibt, weil der Offenbarungseid abgeschafft wurde und der Gesetzestext aber nicht angepasst wurde.

        Ich denke hier scheitert jedes Zwangsvollstreckungsverfahren.

        Aber wird noch besser: Sollte man eine Vermögensauskunft ablegen, so kommt der Fritze immer mit Listen an, wo man die Wertsachen benennen und schätzen soll.

        Davon ist im Gesetzestext aber keine Rede. Man muss den Menschen die Arbeit nicht abnehmen. Meiner Meinung nach reicht es: Eine Liste der Vermögensgegenstände zu verfassen inkl. aller nicht pfändbaren Gegenstände, die wie folgt aussieht:

        Vermögensgegenstand 1
        Vermögensgegenstand 2
        usw…

        Wenn der GV dann kommt, kann man ihm dann zum Erfassen der Gegenstände einladen. Und ihm dann jeweils den Gegenstand zeigen.

        Da der GV einen Prozentsatz der Forderung bekommt, ist er natürlich daran interessiert, dass sich die Dinge schnell regeln lassen. Hat er Aufwand, so wird er ganz schnell die Forderung als nicht vollstreckbar an den Gläubiger zurück geben…

        Ansonsten kann man Forderungen auch mit Wechseln bezahlen. Unser Geld ist nichts anderes als ein Solawechsel. Und sowas kann man auch selbst austellen. Es herrscht übrigens Annahmezwang für die sogenannten Behörden.

        Unser Geld ist ja nichts als eine Schuld.

          • Da der Bund von Anfang an mit einem nichtigen Wahlgesetz gewählt wurde, konnte er natürlich kein wirksames Bundesbereinigungsgesetz machen.

            Ich habe keine Lust nachzuschauen, aber ein Zwangvollstreckungsverfahren gibt es sicher vorkonstituell wie das heute genannt wird. Also vor den AGBs und Verträgen der BRD Firma.

            Da eine nichtig gewähltes Parlament auch nicht wirksam eine Regierung wählen, die dann auch nicht wirksam Personal für die Verwaltung einstellt, kann es natürlich mangels Befugnis auch niemanden geben, der eine Zwangsvollstreckung betreiben darf. Zumindest nicht im Rahmen der BRD.

            Die Argumentation da oben ist nur für den Fall, dass man sie mit ihren Rechtsvorstellungen in die Irre schicken will…

            • „Die Argumentation da oben ist nur für den Fall, dass man sie mit ihren Rechtsvorstellungen in die Irre schicken will…“

              So ist das, Martin. Der “Rechtsstaat” in der BRD ist eine Fiktion. Es gibt in der BRD nur noch das System/Regime mit allen die daran glauben. Und die, die nicht daran glauben, müssen halt dran glauben. Die ganzen Rechtsbeugungen sind nicht erst seit dem Merkel-Regime zum normalen Alltag geworden („Gewohnheitsrecht“).

              Ob politisch linientreue Polizeiführung bis in die höchste Gerichtsstuben der BRD: Wir haben ganz klar sichtbar KEIN GÜLTIGES Gesetz mehr hier (außer unserer Moral) und keine anständige Gewaltenteilung. Selbst wenn das Grundgesetz über Allem noch irgendwelche Wirkung haben sollte, warum sitzen die ganzen Politverbrecher nicht schon längst im Knast?! Wegen Immunität? Die kann/könnte man aufheben. Der Justizminister/in/divers ist aber selbst Politiker und befielt den Richtern/innen/divers. Den Medien als vierter Gewalt ebenso. Es ist ein skandalöser Zustand, der noch Morgen früh aufgehoben gilt!!! Aber nöö, Michel hat schon was anderes vor.
              Er lebt schon länger gerne hier und dann ist das halt so.

              Wenn bei Dir einer einbricht, Du den überwältigst und festhälst bis die Polizei eintrifft, machst Du Dich strafbar! Freiheitsberaubung wiegt schwerer als im eigenen Haus überfallen worden zu sein. Ist doch klar, das man hier besser zur Selbstjustiz greift.
              Nur zum eigenen Schutz.

  2. Selbst wenn Hunderttausende mehr von Empörten sich jetzt aufraffen und den Kampf gegen „GEZ“, wie auch immer, aufnehmen, ist es doch ein Kampf gegen Windmühlen, um nicht zu sagen, Symptome!
    Man wird nichts erreichen, wenn man dieser Hydra nur einen Kopf abzuschlagen versucht! Man muß sie ins Herz treffen!

    • Darüber hinaus werden sich einige in bislang unbekannte Gefahren begeben … und es ist wohl absehbar, daß sich wohl auch einige darin verheddern werden.

      Man muß sich der Zusammenhänge bewußt sein, um so einen Schritt als wirksam beurteilen zu können und auch durchzustehen!

      Ob die, die jetzt solches auf breiter Front durchzuziehen versuchen, sich darüber im Klaren sind?

  3. Moin Jürgen II,

    Schrangs Worte in Gottes Ohr, aber ich glaube nicht, dass die GEZ-Zwangsgebühr in diesem Jahr kippen wird. Die CIA wird es niemals zulassen, dass das Sprachrohr des US-Imperiums im besetzten Deutschland in sich zusammenbrechen wird. Die US-Gerichte BVerfG und EUGH haben die GEZ-Zwangsgebühr juristisch doch legitimiert. Die stecken ALLE unter einer Decke.

  4. Auch ein Verweigerer:

    "WDR „Oma bashing“- GEZ wird sich 2020 in Luft auflösen

    Vorab wünsche ich Dir ein besinnliches, glückliches und gesundes neues Jahr.
    Die positive Meldung zu Anfang des Jahres lautet, dass die kritische Masse zum Kippen des „GEZ-Zwangsgebührensystem anscheinend erreicht ist. Der Staatsfunk bekommt den Geist den er selbst durch sein „Oma bashing“- Video inszeniert hat, nicht mehr in die Flasche zurück.

    https://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=SEgUfP8MHrs&feature=emb_title

    Ab sofort können alle ihren freiwilligen GEZ-Zahlungsstopp starten. Ob Einsteiger, Fortgeschrittener oder Gewissensentscheider jeder kann jetzt Zivilcourage zeigen."

    Mein Kommentar:

    Heiko Schrang empfiehlt nach wie vor für rechtliche Denkende, sich auf Gewissensfreiheit zu berufen, weil vor diesem verminten Terrain die Gerichte zurückschrecken, ferner sich der Massenbewegung rundfunk-frei.de anzuschließen;  denn nur eine Massenbewegung wird den Machthabern imponieren.

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html

    "1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."

    Mein Bruder war Jurist und Vorsitzender eines Ausschusses für Wehrdienstverweigerung.  Erstaunlich, wieviel Söhne der Spitzen-CDU den Wehrdienst verweigerten, obwohl man das damals gerade von angeblich Konservativen nicht erwartet hätte.  Wer sich auf sein Gewissen beruft, darf nicht mit klugen Reden kommen, sondern muß innerlichen Zwang vortäuschen, um die Verbrecher in den Gerichten überzeugen zu können.  Etwa in dem Stil:  "Hier stehe ich, ich kann nicht anders! Gott helfe mir, Amen!" Oder:

    https://www.luther.de/legenden/ws.html

    "Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!"

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