Ein Gerichtsurteil nach dem anderen bescheinigt den „Coronaregimes“ rechtswidriges Handeln – die Lockdowns werden fallen müssen

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von Niki Vogt (schildverlag)

Immer wieder urteilen die Gerichte gegen die Regierungsmaßnahmen. Und immer wieder treten die Regierungen diese richterlichen Entscheidungen mit Füßen oder ignorieren sie oder unterlaufen sie einfach mit irgendwelchen Tricks.

Wieder gibt es eine Gerichtsentscheidung in Belgien. Dort ist am 31. März ein Urteil gefällt worden, demzufolge die Belgische Regierung alle Eindämmungsmaßnahmen gegen Covid-19 innerhalb der nächsten 30 Tagen wieder zurückzunehmen hat. Tenor des Urteils ist, dass die Rechtsgrundlagen unzureichend seien, für derart scharfe Eingriffe. Die Liga für Menschenrechte konnte das Urteil in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Brüssel erstreiten, wie die Wiener Zeitung berichtet.

Die Corona-Auflagen sind in Belgien strenger, als in Deutschland und Österreich. Dort dürfen die Bürger lediglich mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Selbst im Freien ist nur ein Treffen von höchstens vier Personen mit Maske erlaubt. Um Einkaufen gehen zu können, muss man sich in dem gewünschten Geschäft für einen Termin anmelden (was wir hier in Deutschland in einigen Bundesländern auch hatten. Gaststätten, Kneipen, Imbisse und Cafés sind seit Monaten komplett geschlossen. Nachts herrscht Dauer-Ausgangssperre. Weder einreise noch Ausreise aus Belgien sind ohne triftigen Grund möglich.

Für die Belgier dürfte das Urteil große Erleichterung bringen – wenn die Regierung sich überhaupt daran hält. Überall neigen nämlich mittlerweile die gewählten, demokratischen Regierungen dazu, Volkswillen mit Füßen zu treten und sich den Gesetzen einer rechtsstaatlichen Demokratie und den Urteilen der Gerichte schlicht zu widersetzen.

Ob sich die Regierung an das Urteil halten wird, ist nämlich überhaupt nicht sicher, zumal das Gericht eine lächerliche Strafe bei Zuwiderhandlung festgelegt hat: Sollte die Regierung das Urteil ignorieren, wird eine Geldstrafe von € 5.000 pro Tag fällig, maximal aber nur eine Summe von 200.000 €. Das ist lächerlich und wird die Regierung kaum disziplinieren. Würde sie einknicken, so denkt man wahrscheinlich in Brüssel, verlöre sie vielleicht „das Gesicht“. Tatsächlich würde sie damit aber nur zeigen, dass sie die demokratischen Regeln immerhin doch noch beherzigt. Möglicherweise wird die belgische Regierung auch in Berufung gehen. Eine aufschiebende Wirkung hätte das aber nicht.

Aber auch, wenn sie das Urteil missachtet, es ist eine Niederlage für die Regierung. Sie hat es jetzt schwarz auf weiß vom Gericht, dass sie keine Rechtsgrundlage für ihre Maßnahmen hat.  Das bedeutet folglich auch, dass irgendwelche Strafen gegen ungehorsame Bürger vor Gericht grundsätzlich keine Chance haben. Eine Strafe ohne gesetzliche Grundlage und Widerstand gegen ungesetzliche Vorschriften haben vor keinem Gericht Bestand und daher ist dieses Urteil auch ein Schritt in Richtung Beendigung der Eindämmungsmaßnahmen.





In Österreich flogen der Regierung zwei Demonstrationsverbote um die Ohren:

Das Verwaltungsgericht Wien fällte ein richtungsweisendes Hammer-Urteil. Dabei stellte es nicht nur heraus, dass die Untersagung der großen politischen Kundgebung vor zwei Monaten zu Unrecht erfolgte. Denn der Richterspruch watscht auch die Grundlage der bisherigen Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung regelrecht ab. Von der Zählweise der Corona-Fälle über die Verwendung des umstrittenen PCR-Tests bleibt kein Stein auf dem anderen.

Eine angemeldete Freiheits-Demo am 31. Januar war von der Regierungsseite mit fadenscheinigen Gründen untersagt worden. Die Freiheitlichen meldeten daraufhin eine Ersatz-Kundgebung an, aber auch diese wurde untersagt. Dennoch kamen allem zum Trotz doch über 20.000 Menschen zum „Tag der Freiheit“ zusammen. Nun stellt sich vor Gericht heraus, dass beide Verbote der Kurz-Regierung rechtswidrig waren. Die FPÖ hatte nämlich eine Beschwerde gegen das Verbot ihrer Kundgebung eingelegt und vollumfänglich Recht bekommen.

Auch hier hat sich die Regierung als Willkürherrschaft blamiert. Der Rüffel durch das Gericht führt auch hier dazu, dass Übergriffe durch die Polizei und Verletzungen der demonstrierenden Bürger die Regierung in ein äußerst schlechtes Licht rückt. Inhaftierungen und Körperverletzung durch staatliche Organe auf einer Kundgebung die rechtswidrigerweise verboten wurde – das kann interessant werden.

Und nicht nur das: Die Richter erkannten zu Recht, dass weder der PCR-Tests noch der Antigen-Tests sicher in der Lage sind, eine Corona-Infektion nachzuweisen. Diese Feststellung stammt nicht von „Covidioten“, sondern von der WHO selbst. Dass sehr viele Tests falsch positiv ausfallen, ist mittlerweile jedem bekannt.

In der Begründung für den Richterspruch, die dem Wochenblick vorliegt, zerreißt das Verwaltungsgericht Wien die Argumente der LPD Wien für die Untersagung förmlich in der Luft. Der „Untersagungsbescheid“ sei vollkommen dilettantisch, heißt es.

Aber das Ausmaß, wie das Gericht mit dem türkis-grünen Corona-Kurs abrechnet, dürfte wohl die kühnsten Vorstellungen der größten Optimisten unter den Regierungskritikern übersteigen. Denn es gibt nicht nur der FPÖ-Beschwerde „in allen Punkten“ recht, sondern geht noch weit über deren Argumente hinaus. Harsche Kritik fiel dabei insbesondere auf die von der Regierung publizierten Corona-Zahlen und deren Ermittlung.

Weiterhin stellte das Gericht fest, dass nicht nur laut WHO ein PCR-Test zur Diagnostik nicht geeignet sei, der Gesundheitsminister habe sogar kraft eigener Einschätzung eine noch weiter gefasste Definition für Covid-19-Erkrankungen genutzt und eigene Zahlen und Maßstäbe als Verbotsgrundlage benutzt. Demzufolge sei die Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch und daher könne mit der willkürlichen festgelegten Definition auch kein Versammlungsverbot begründet werden, so das Verwaltungsgericht.

Damit sei eigentlich das gesamte Corona-Regime unter Kanzler Kurz in der Luft zerrissen worden, meint ein Kommentar im österreichischen Wochenblick – und es hätten aus der Presse, Funk und Fernsehen Rücktrittsforderungen laut werden müssen. Brutale Rechtsbeugung der Regierung, Willkürregime und schlampige Schriftsätze, bewusstes Pfuschen mit Zahlen haben Anlass genug dazu gegeben. Doch nein, es herrscht dröhnendes Schweigen in den Medien:

Die zuständigen Politiker, die abgewatsche Polizei-Führung und die sogenannten „Qualitätsmedien“ sitzen das Urteil aus, als hätte es nie stattgefunden. Vier Stunden, nachdem die FPÖ-Politiker Dagmar Belakowitsch und Gerhard Kaniak bei einem Presse-Termin die Bombe platzen ließen, schwiegen von ORF über „Krone“ alle immer noch eisern. Mit der Zeit zogen immerhin „Standard“ und „eXXpress“ leise nach.





Ron DeSantis, Gouverneur im US-Bundesstaat Florida, will Maßnahmen ergreifen, um sogenannte Impfpässe zu verbieten.

Die Seite RTDeutsch schreibt:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass die Regierung oder der private Sektor Ihnen die Anforderung auferlegt, dass Sie einen Impfnachweis vorzeigen müssen, um einfach nur ein Teil der normalen Gesellschaft zu sein“, sagte der Gouverneur während einer Pressekonferenz am Montag. „Sie werden das tun und dann all diese Informationen an ein großes Unternehmen weitergeben“, fügte er hinzu. „Wollen Sie, dass der Fuchs den Hühnerstall bewacht? Ich meine, verschonen Sie mich! Ich denke, das ist etwas, das große Auswirkungen auf die Privatsphäre hat. Es ist nicht notwendig, das zu tun.“

Sogar das Ein-Mann-Panikorchester Karl Lauterbach beginnt zu begreifen, dass die Menschen den Corona-Zirkus und die Zerstörung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens nicht mehr hinnehmen werden und schwenkt um. Er will sich nun den Lockerungen nicht mehr in den Weg stellen und befürwortet eine Lockerung unter der Auflage, breite Antigentests zu machen, um Infektionsherde ausfindig zu machen.

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