Ein Aufruf

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Eine rührige Dame, die Musiklehrerin Marianne Grimmenstein-Balas, hat einen Aufruf gestartet, um für das Recht des Souveräns zu kämpfen. Der Souverän, wer ist das? Nun, nach Art 20(2) sind Sie das, jeder Einzelne von Ihnen. Dort lesen Sie:

    • (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen

und

    Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Noch eine weitere grundsätzliche Aussage ist in Artikel 20(4) GG enthalten: Dort steht:

    • (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,

haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand

    , wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Doch Politik ist ein ziemlich hinterhältiges Geschäft, weshalb man in den 70er-Artikeln des GG dieses Aussagen von Art. 20 wieder ad absurdum geführt hat. Dort werden nämlich alle staatlichen Aufgaben und Staatsrechte ausschließliche zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und damit Artikel 20 zur bloßen Floskel degradiert. Spricht man Politiker darauf an, warum dem Souverän jedes Mitspracherecht verweigert wird, verweist er auf diese 70er Artikel des GG und erklärt damit den Ausschluss des Souveräns von der politischen Mitbestimmung für rechtens. Dabei würde ein einfaches Gesetz reichen, welches grundsätzlich beim Wunsch des Souveräns, sein Recht auf Mitbestimmung zu fordern, diesem stattgibt, wenn die definierten Gegebenheiten (Anzahl der Unterstützer) gegeben sind. Auf Landesebene geht das doch auch in den Ländern, in denen eine Volksbefragung des Landesvolks vorgesehen ist.

Doch wer Politik ein wenig mit verfolgt hat, dem ist aufgefallen, dass Politiker recht rührig sind, wenn es darum geht, die Rechte des Souveräns weiter zu beschneiden(1). Wundern Sie sich nicht, wenn ein Teil dieser Auflistung farblich unterlegt ist. Das sind nämlich die Zeiten, die nach meinem Geschmack jeglichen Gedanken an Demokratie zur Farce werden lassen, weil sie in Zeiten vorgenommen wurden, in denen (letztendlich dank der Mithilfe der Bürger dieses Landes) die Opposition (die es in diesem Land nicht wirklich gibt) gänzlich ausgehebelt wurde, weil sich die beiden (bzw.3) Parteien zusammenschlossen haben, die lt. Wahlrecht die meisten gültigen Stimmen erhalten und damit auch die erforderliche absolute parlamentarische Mehrheit haben und auch früher bereits hatten (CDU/CSU und SPD) und damit das GG nach Belieben ändern konnten. Wir alle kennen das unter der Bezeichnung „Große Koalition“, abgekürzt auch „GROKO“ oder „GroKo“ genannt. Ich bezeichne das als Parteiendiktatur.

Das, was man gemeinhin als Opposition bezeichnet, sollte nach meinem Dafürhalten immer dann, wenn eine GroKo entstanden ist, mit der Halbierung der Bezüge und dem Wegfall der steuerfreien Zulagen verbunden sein, denn außer Reden zu schwingen, in denen sie verurteilen, was sie in der Vergangenheit vielleicht sogar selber als Regierungspartner mit beschlossen haben (als Beispiel FDP und Grüne) oder auf Landesebene auch die Linke, sollte keine Anspruch auf die recht üppige Bezahlung bewirken. Da zieht auch der Hinweis nicht, dass sie „frei entscheiden können sollen“ Sie haben auf die Entscheidung einer Groko keinen Einfluss. Da sie im Falle einer GroKo nichts bewirken können, besteht kein Anlass, ihnen die vollen Bezüge zu gewähren (schließlich ist das keine Krankheit mit Lohnfortzahlung). Diese Einschränkung würde sich auch auf den unappetitlich hohen Rentenanspruch (ohne eigenen Beitrag) dieser Politiker auswirken und sicherlich dazu führen, dass sie politisch wesentlich aktiver würden. Heißt es nicht, wir wären eine Leistungsgesellschaft? Warum bekommen dann Politiker Bezüge, wenn sie keine Leistungen erbringen?? Eine solcher Regelung würde aus meiner Sicht dazu führen, dass die so genannte Opposition wirklich oppositionelle Arbeit leistet und sich nicht als Handlanger und/oder Steigbügelhalter der „großen Parteien“ betätigt. Protest? Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job verliert, bekommt er auch nicht seine vollen Bezüge und nach relativ kurzer Zeit nur noch Hungergeld. Im Parlament zu sitzen, ohne aktiv etwas bewirken zu können, macht dann die Opposition zu reinen Zuschauern.

Doch zurück zum Ausgangspunkt . Frau Marianne Grimmenstein-Balas wurde bekannt, als sie die größte Verfassungsbeschwerde gegen CETA (mit fast 70.000 Unterstützern) auf die Beine stellte. Jetzt hat sie sich zum Ziel gesetzt, dem machtlosen Souverän auch die Mittel an die Hand zu geben, an politischen Entscheidungen mitzuwirken, in Form von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragung (ich sehe diese 3 Punkte als zusammenhängend an, weil eine Volksabstimmung immer die Folge eines Volksbegehrens oder einer Volksbefragung ist. Ein Volksbegehren kann von einer Volksgruppe oder auch einzelnen Bürgern initiiert werden, wenn eine gesetzlich definierte Zahl Bürger dieses Begehren unterstützt und eine Volksbefragung sollte immer dann erfolgen, wenn ein gewünschtes Gesetzgebungsvorhaben incl. Änderungen am GG der Zustimmung des Souveräns bedarf. Beispiele dafür der Lissabonvertrag, die Einführung des Euro oder künftig die Abschaffung des Bargelds, die man derzeitig ziemlich hinterhältig vorbereitet. Auch das Mautbegehren, die Überwachungsstrategien oder die Bundestrojaner zähle ich dazu. Die Beteiligung an Kriegen im Ausland dürfte ohne Zustimmung des Souveräns ebenso wenig wie die Mitgliedschaft in der NATO erfolgen. Und Verfassungsänderungen dürften nur mit Zustimmung des Volkes erfolgen.)

Ein persönlicher Eindruck aufgrund der letzten Landeswahlergebnisse sei mir abschließend noch vergönnt. Der Souverän ist das Volk, aber es tut alles, das man das nicht merkt.

Hier nun der Aufruf von Frau Marianne Grimmenstein-Balas:

    • Lieber Herr Flegelskamp,

mein Name ist Marianne Grimmenstein und ich bin die Initiatorin der ersten Verfassungsbeschwerde fast mit 70.000 Unterstützern gegen das Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und EU. Mit einem wichtigen Anliegen möchte ich mich heute an Sie wenden.

Ich bitte um Ihre ganz persönliche Unterstützung.

Der US-Präsidentschaftskandidat Bernie Sanders rief kürzlich auf zum Handeln: „Die Menschheit befindet sich an einem Scheideweg. Wir können den aktuellen Weg der Gier, des Konsums, der Oligarchie, der Armut, des Krieges, des Rassismus und der Umweltzerstörung fortsetzen, oder wir können die Welt in eine ganz andere Richtung führen. Wir werden nicht in der Lage sein, diese Ziele zu erreichen, wenn wir die Demokratie als Zuschauer betrachten, in der Annahme, die anderen werden es für uns tun.“

Es ist unsere Pflicht, nicht zuzulassen, dass die sozialen (z. B. 350.000 BürgerInnen ohne Strom, wachsende Waffenexporte usw.) und ökologischen Grundlagen (z. B. galoppierendes Artensterben, Glyphosat usw.) unserer Gesellschaft für die kurzfristigen PROFITINTERESSEN EINER KLEINEN MINDERHEIT SYSTEMATISCH VERNICHTET WERDEN.

Wir können nicht mehr länger warten, dass unsere Politikerinnen und Politiker sich aufs GEMEINWOHL besinnen. Wir sind alle in gegenseitiger Verantwortung und in der Verantwortung für die nachkommenden Generationen. Wir müssen handeln! Worauf warten wir?

Um die notwendigen Entscheidungen selbst treffen zu können, brauchen wir dringend Volksgesetzgebung (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) auf Bundesebene, wo die wichtigsten Entscheidungen fallen. Zur Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene brauchen wir nur ein regelndes Ausführungsgesetz – so wie beim Wahlrecht auch.

Heribert Prantl (Jurist und Journalist) hat in diesem Sinne über die Rechtslage zur Volksabstimmungen ausführlich informiert in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juni 2012:(2) Hier sei mir eine persönliche Anmerkung gestattet. Darauf habe ich bereits Jahre früher in Beiträgen hingewiesen. Ein Beispiel:(3)

Dieses Gesetz haben uns die Politiker bis jetzt verweigert, deshalb regeln wir diese Angelegenheit eigenverantwortlich.

Nehmen Sie Ihr Naturrecht wahr! NEHMEN SIE teil an der VOLKSABSTIMMUNG zu Volksentscheiden auf Bundesebene!

Wir haben bereits einen Vergleich von vier Gesetzentwürfen – SPD, Mehr Demokratie e.V., DIE LINKE, Initiative Volksentscheid – gemacht und Sie verstehen ihn sicherlich. Bitte stimmen Sie für den, der Ihnen am besten gefällt. Der Vergleich der Gesetzentwürfe und das Abstimmungsformular erhalten Sie mit dieser Email als PDF-Datei. Mit keinem der vier vorgelegten Gesetzentwürfe kann man die Todesstrafe einführen oder extreme Tendenzen fördern. In allen vier Gesetzentwürfen setzen die allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen und das Grundgesetz zur Ausübung der Volksgesetzgebung Grenzen.

Den Text der vier Gesetzentwürfe, ausführliche Begründung der Volksabstimmung und auch die jetzt beigefügten Unterlagen finden Sie unter „Abstimmungsgesetz: (4)

Widerlegung der Argumentationen gegen Direkte Demokratie auf Bundesebene finden Sie unter (5)

Helfen Sie mit, dass viele an der Abstimmung teilnehmen. Wir sammeln die Abstimmungsformulare 12 Monate.

Die Abstimmungsunterlagen mit dem Abstimmungsergebnis, dem Gesetzentwurf, der eine einfache Mehrheit erhalten hat, übergeben wir zur Annahme der Bundestagspräsidentin/dem Bundestagspräsidenten. Wir fordern von ihr/ihm die Veröffentlichung des vom Volk angenommenen Gesetzentwurfes im Bundesgesetzblatt.

Die entstandenen Zustände sind nicht die Folgen von Naturgesetzen. Wir können unsere Probleme gemeinsam lösen!

Eine andere Politik, die dem Gemeinwohl wirklich dient, können wir nur durch eine breite Solidarität erreichen. Wahlen ändern nichts – NUR unsere Mitbestimmung. PACKEN WIR’S AN!

Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich herzlich.

Fußnoten

 

    • (

1

    • ) alle Grundgesetz-Änderungen

GG-Änderungen

    • (

    • ) Die Zeit ist reif für Volksentscheide

Süddeutsche v. 26.06.2012

    • (

3

    • ) Ist Europa noch zu retten?

Phönix-Runde 2008

    • (

4

    • ) Wahlen ändern nichts

Abstimmungsgesetz

    • (

5

    • ) Gegenargumente

Direkte Demokratie

    • (

6

    • ) Antragsformular

Volksentscheid

    • (

7

    • ) Volksgesetzgebung

Volksgesetzgebung

 

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