Eigene Internierungslager für ARD und ZDF

von WiKa (qpress)

BRDigung: Die staatsnahen Staatsfern-Sehsender und rundfucklichen Propagandaanstalten haben große Mühe, die ihnen gemäß Vertrag zu Lasten Dritter zustehende Propagandaabgabe einzutreiben. Um hier keinen Wildwuchs aufkommen zu lassen, muss ab und an mal ein Exempel statuiert werden. Da macht es sich besonders gut, den ein oder anderen unwilligen Gebühren-Schuldner mal ins Gefängnis zu stecken. Nach den gemeingültigen Rechtsdoktrin soll das eine abschreckende Wirkung auf Nachahmer entfalten und gleichsam die Zahlungsmoral bezüglich dieser quasi Zwangsinformationssteuer heben.

Ähnlich wie der Mensch Luft, Wasser und Nahrung zum Überleben braucht, benötigt er darüber hinaus (zumindest in Deutschland) zwingend eine korrekte Propaganda zur positiven (regierungsgewollten) Beeinflussung seiner Denk- und Handlungsmuster. Nachdem die Verantwortlichen aus dem Wahrheitsministerium dafür festgestellt haben, dass sich immer weniger Menschen von den besagten Anstalten beschallen und bebildern lassen möchten, musste die Propagandaabgabe im Jahre 2013 umgestaltet werden. Seither wird selbige medienkonsumunabhängig erhoben, um weitere finanzielle Einbußen der Anstalten zu vermeiden. Ab da ist es völlig ausreichend ein Dach über dem Kopf zu haben, um zu besagter Propagandaabgabe herangezogen zu werden.

Grundgesetz und Propagandaabgabe womöglich unvereinbar

Eigene Internierungslager für ARD und ZDFLetzteres ist übrigens eine grundgesetzwidrige Bevorteilung von Obdachlosen, die sich völlig schambefreit in aller Öffentlichkeit jeden Sender reinziehen können den sie wollen, ohne dafür auch nur einen Hauch von Propagandaabgabe entrichten zu müssen. Da man dieser Klientel grundsätzlich Mittellosigkeit attestiert, kann man sich derlei Verletzung von Grundrechten seitens der Propagandaanstalten durchaus leisten und dabei noch seine soziale Einstellung hervorheben. Hier greift der juristische Grundsatz, dass es “keine Gleichheit im Unrecht gibt“. Daher können sich Menschen mit Wohnung auch genau darauf nicht berufen. Hier mal wieder so ein schönes Beispiel: Köln: GEZ-Verweigerer verhaftet – Er durfte sich nicht von seiner schwangeren Frau verabschieden[Epoch Times], aber das müssen ja keine Einzelfälle bleiben. Eine Institutionalisierung derartiger Disziplinierung tut Not.

Rechtliche Bedenken wegfegen

Um den Status der “Bananenrepublik” diesbezüglich noch ein wenig halb-juristisch zu untermauern, können wir ja den Rundfunkstaatsvertrag gegen den Willen so vieler mal als eine Enteignung bezeichnen. Das Grundgesetz (Artikel 14[Gesetze im Internet]) schützt eigentlich das Eigentum der Menschen. Hier werden sie allerdings, über besagtes Rechtskonstrukt, teilweise gegen ihren Willen enteignet, sobald sie über Wohnraum (auch gemietet) verfügen. Für gewöhnlich müssen Grundrechtseinschränkungen entsprechend zitiert werden. Dafür gibt es das sogenannte Zitiergebot nach Artikel 19 des Grundgesetzes bei Grundrechtseinschränkungen[Justizministerium]. In dem besagten Rundfunkstaatsvertrag steht aber nichts über die Einschränkung der Grundrechte. Fachleute wenden jetzt ein, dass der ja auch kein Gesetz ist. Das wiederum lässt die Vermutung aufkommen, dass die Grundrechte durch erheblich niederwertigere Vorschriften (Verträge zu Lasten Dritter) noch besser auszuhebeln sind.

Die nächste staatliche Grundgesetzverletzung könnte sich aus Artikel 5 Satz (1)[Gesetze im Internet] ergeben. Dort ist von allgemein zugänglichen Quellen und ungehindertem Zugang bei der Information die Rede. Das haben aber eigentlich nur die Privaten zu bieten und nicht die Staatssender. Wenn für Zahlungsunwillige das Gefängnis davor steht, ist auch der Satz wohl das Schwarze auf dem Papier nicht wert. Aber gut, das ist natürlich eine laienhafte Betrachtung. Die Experten werden schon wissen warum das alles noch irgendwie in Ordnung sein muss. Da müssen wir uns als Laien dann damit trösten, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Sendereigene Internierungslager

Diese Neugestaltung nagt heftig am Selbstverständnis vieler Menschen, die besagte Rundfuckgebühren-Erhebungspraxis trotz grundlegender Indoktrination noch immer nicht schlucken wollen. Besonders diese Menschen bilden die Klientel, die dann exemplarisch ins Gefängnis muss, um zumindest den materiellen Anspruch der Propagandaanstalten durchzusetzen. Auch dann, wenn die Propaganda selbst von den betroffenen eben nicht verlangt oder konsumiert wird. Wir wären schließlich nicht in Deutschland, wenn wir nicht auch mit abstrakten und lebensfernen Rechtsgütern leben könnten, die nur bestimmten Leuten die Taschen füllen.

Sehen wir mal nach welches Geschäft sich nun mit den Verweigern machen lässt. Vor zwei Jahren wurde folgendes berichtet: Immer mehr zahlen keinen Rundfunkbeitrag 💰 2,2 Millionen Vollstreckungsersuchen[Tagesspiegel]. Mit etwas Glück und deutschen Wachstumsnormen sollten das im Jahre 2018 locker schon 2,5 Mio. Verweigerer sein. Schauen wir mal auf die Vorteile, wenn die Sendeanstalten jetzt eigene Internierungslager für die Zahlungsunwillige Propaganda-Verweigerer errichten. Soweit ein Knasttag für den gewöhnlichen Verbrecher-Mix rund 100 Euro am Tag kostet, sollte man für dieses einheitliche Delikt und den ansonsten eher harmlosen Delinquenten, nach einer Ausschreibung auch Knastplätze um die 50 Euro pro Tag realisieren können.

Da liegt ein irres Potential brach

Eigene Internierungslager für ARD und ZDFSomit käme es den Propagandasendern erheblich billiger (sie müssen auch die Inhaftierungen aus den Gebühren bestreiten), wenn sie doppelt so viele Verweigerer für dasselbe Geld internieren lassen können, als wenn sie das den anderen Verbrecher-Aufbewahranstalten überlassen. Selbst wenn nur 10 Prozent der Verweigerer (rund 250.000) sich für einen Internierungslagerplatz qualifizieren, so ist auch das immer noch ein bedeutender Markt. Davon ausgehend das die Erzwingungshaft maximal drei Monate andauern darf, ergibt immer noch ein Umsatzvolumen von rund 1.125.000.000 Euro für diese rechtspflegerische Maßnahmen. Das sind immerhin bis zu 4.500 Euro, die der Beitragsservice dann pro Erzwingungshäftling ausgeben könnte. Bislang müssen sie  noch doppelt soviel pro Kopf dafür ausgeben. Ob die Planungen zur Erhöhung der Rundfunkbeiträge hiermit in Zusammenhang stehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Auszuschließen ist das aber nicht, um bereits für diese neue Bezahl-Kultur der Meinungs- und Informationsfreiheit gerüstet zu sein.

Perspektiven einer Rezipienten-Besserungsanstalt

Eigene Internierungslager für ARD und ZDFDarüber hinaus könnten die Sender dieses Klientel in den eigenen Internierungslagern auch zwangsbeschallen und -bebildern, das Programm liegt ja ohnehin vor. Erste Entwürfe zur Beschilderung solcher Anstalten liegen bereits vor. Klarer wäre es natürlich gewesen statt Beitragsservice eher von einem Beitreibungsservice auszugehen. Vielleicht entdeckt da noch der ein oder andere Verweigerer seine Vorliebe für die öffentlich rechtlichen Sender. So ein bisschen Staat im Staate kann ja gar nicht schaden. Zumal sich die Medien gerne als vierte Gewalt im Staate feiern, was sie faktisch nur noch wegen ihrer Zwangsmaßnahmen sind. Regelmäßig behaupten diese Anstalten, nicht regierungsnah und völlig unabhängig zu sein.

Sobald es um die Vollstreckung geht, können sie regierungsnaher nicht sein. Da berufen sie sich allzeit auf Vollstreckungsgrundsätze des Staates. Da ist es nur folgerichtig, aus Kostengründen als auch wegen der Staatsräson, richtig hart durchzugreifen und den Anfängen zu wehren. Wer staatsfern, dennoch nach öffentlichem Recht vollstrecken kann, der ist auch befähigt entsprechende Spezial-Internierungslager in Eigenregie zu betreiben. Und die Verpflichtung gegenüber den Gebührenzahlern besteht schließlich im effektiven Einsatz der eingesammelten Mittel. Dazu gehört sicherlich auch die Disziplinierung der Verweigerer, um den Gleichheitsgedanken in der Gesellschaft nicht zu vernachlässigen. Das bedeutet, mehr Leute für weniger Geld internieren, um der Informationsfreiheit in Deutschland die Bahn zu brechen.

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