Dr. Füllmich zum Urteil in Weimar!

Hören sie hier die Einlassung des in den USA gegen den Drostschen PCR Test klagenden Anwalt Dr. Rainer Füllmich an, was er zu dem jüngst ergangenen Urteil gegen die Coronaverordnung der Bundesregierung sagt.

(Visited 1.267 times, 1 visits today)
Dr. Füllmich zum Urteil in Weimar!
6 Stimmen, 4.67 durchschnittliche Bewertung (93% Ergebnis)

9 Kommentare

    • Welche MASKENPFLICHT?
      Es gibt juristisch keine.
      Nachweis? Fehlanzeige.
      Virus? Fehlanzeige.
      Ist das immer noch nicht verstanden worden?
      Leute…

    • „Wenn Menschen, die – wie jedes Jahr – an unterschiedlichsten Todesursachen verstorben sind, als Corona-Tote umdeklariert werden, sinken automatisch die Zahlen der Sterbefälle wegen anderer Ursachen. Das lässt sich aber medizinisch nicht erklären – ebenso wenig wie der Umstand, dass in der „Corona-Krise“ die Influenza als Todesursache keine Bedeutung mehr spielt und die Zahl der Influenza-Fälle angeblich gegen Null geht.“

      Nee, das läßt sich auch medizinisch nicht erklären. Aber eine Influenza gibt es wahrscheinlich dieses Jahr nicht.

      Es gibt Lockdown Opfer in UK und den USA und darüber sind bereits im März oder April Studien erschienen. Dabei muß man beachten, daß die Sterberaten fast überall nach oben gehen. In den USA ist es das Bevölkerungswachstum, welches logischerweise die Sterberate parallel ansteigen läßt, in Europa sind es die Alterspyramiden.

      Man kann rechnerisch den Korridor der Sterberaten bestimmen. Selbst wenn man total optimistisch viele viele Tote anrechnet – zieht man die Corona-Toten davon ab, bricht die Sterberate fast immer zusammen. Das läßt sich medizinisch auch nicht erklären.

      Meines Erachtens stirbt niemand an Corona.

  1. Der Kommentar ist zwar nett und es erfreut das das Urteil brilliant geschrieben ist. Eine Antwort auf die Frage gab es aber nicht. Wann oder wird das Urteil auch Rechtskraeftig werden? Kann man sich auf das Urteil berufen?

    Danke

    • Nein, man kann sich nicht auf das Urteil berufen. Unterste Instanz… Keine Chance.

      Man kann allerdings die Urteilsbegründung nehmen und im Falle einer eigenen Klage, entsprechend argumentieren. Noch besser wären die Schreiben der Anwälte, die den Fall gewonnen haben.

      Ähnliche Fälle mit maximalem Bussgeld von 200 Euro (ich meine es sind bis 400 Euro oder so) werden aber auch immer auf der untersten Ebene endgültig entschieden.

      Insofern kann da auch die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung gehen, sondern nur irgendwie versuchen, den Richter wegen Befangenheit oder ähnlichem rauszukicken und das dort zu wiederholen…

      Rechtskräftig müsste es sein, wenn die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden ist.

      Aber wir haben sowieso einen Rechtsbankrott in Deutschland und der Weg durch die Gerichte ist nur für Leute, die sich drangsalieren lassen wollen. Denn die Freiheit beginnt da, wenn man die Verträge von Firmen zu freiwilligen Bussgeldverfahren einfach nach Vertragsrecht ablehnt.

Schreibe einen Kommentar zu Sebastian Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*