Die Wahlkampfarena

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Man kann nur staunen, aus allen Ecken kriechen Sie hervor, die Politiker, die was zu sagen haben, doch zumeist nichts zu sagen wissen. Was mag wohl der Grund sein? Da melden sich plötzlich Leute wie Kauder und Oppermann und wollen partout den Meister des Umfallens, Heiko Mass, stützen, denn der will das Sexualstrafrecht „reformieren“. Aussage: Ein Nein muss ein Nein sein(1). Nun, das bringt sicherlich Stimmen bei den Frauen. Nicht nur das, die Männer bei den Grünen, falls es die wirklich gibt, werden auch begeistert jubeln.

Nur ein Problem sehe ich: Wie will man ein Nein vor dem Gericht beweisen? Oder bedarf es da keiner Beweise? Ich schlage vor, jeder Mann lässt sich von seiner Sexualpartnerin vor dem Verkehr einen Vordruck unterschreiben, der klarstellt, dass der Sex einvernehmlich war und auch ein zwischenzeitlich geflüstertes „Nein“ kein Zeichen einer plötzlichen Ablehnung war, wissen wir doch alle, wenn wir Männer erst mal in Schwung sind, haben sich unsere Sinne ganz auf die Standfestigkeit konzentriert und jegliche sonstige Wahrnehmung ausgeschaltet. Wir denken dann nicht einmal an die Demographie oder den Generationenvertrag und das will was heißen, oder?

Falls ihr Männer nur einen One-Night-Stand im Auge (und nicht nur dort) hattet, verzichtet auf einen direkten Abbruch dieser Beziehung. Der Rückzug muss dann langsam erfolgen, sonst kommt zu der Aussage eines NEIN noch der ausgeübte Zwang, das Dokument zu unterschreiben, zur Anklage hinzu. Noch sicherer ist es, wir Männer verzichten ganz auf den Sex mit weiblichen Partnern, das kommt uns ohnehin meist billiger und schützt uns fast immer vor Strafverfolgung, es sei denn, eine weibliche Person ist ob einer Ablehnung so sauer, dass sie uns bestrafen will und tränenreich beteuert, sie habe hörbar ein NEIN geflüstert, obwohl nichts war, oder gerade deshalb.

Ach ja, der Wahlkampf hat begonnen und es zeichnet sich ab, dass das Rententhema ein hervorstechendes Thema wird. Beschränke ich mich also zunächst mal nur auf diese Talk-Show.Wie sagte Müntefering einst? „Man kann Politiker doch nicht darauf festnageln, was sie vor der Wahl versprochen haben!“ Nun, Frau Nahles strengt sich ja eifrig an, schließlich gilt es, sich zu positionieren und da kommt das Thema Rente in der Bevölkerung ja immer gut an, zumindest wenn man Verbesserungen verspricht. Aber man wäre schließlich nicht Politikerin, wenn man nicht Verbesserungen erfindet, die in Wirklichkeit Verschlechterungen sind, so wie z. B. die Mütterrente, aber darauf komme ich noch mal zurück.

Dass die Presse und die TV-Medien da gerne mitspielen, ist keine Frage. Und so stellte auch Maybrit Illner(2) in ihrer Talk-Show die Frage: „Länger schuften, mehr vorsorgen … und im Alter trotzdem arm?“

Wenn man genauer hinsah und hinhörte, ging es vorwiegend um die Riester-Rente. Ich will jedoch gar nicht auf die Riester-Rente eingehen, denn man kann dieses System nicht schönrechnen, auch wenn das die Versicherungen und SPD und CDU permanent versuchen. Sahra Wagenknecht bringt das auf den Punkt, wenn sie sagt, dass die staatlichen Subventionen den Versicherungen und nicht den Riester-Rentnern zugute kommen. Was dennoch außen vor bleibt, ist, dass einen Teil dieser Subventionen der gesetzlich Versicherte trägt, weil der so genannte Riester-Faktor die Rente real mindert und diese Minderung Jahr für Jahr geltend gemacht wird. Doch bleiben wir bei der gesetzlichen Rente (GRV) und achten auf die Aussagen, die dort gemacht wurden.

Hier zunächst mal die Gäste:

  • Axel Kleinlein, Vorstandssprecher Bund der Versicherten (BdV)
  • Sahra Wagenknecht (Die Linke), Fraktionsvorsitzende im Bundestag
  • Carsten Linnemann (CDU), Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der Union (MIT)
  • Michael Heise, Chefvolkswirt der Allianz SE

Hinzu kamen noch zwei Zuschauer, die kurz als Gäste ihr Dilemma mit der Rentenerwartung und mit dem Riester-Vertrag schildern durften. Die Sitzordnung war ein wenig anders, aber ich habe die Namen in der Reihenfolge aufgestellt, wie sie der Argumentation entspicht.

Erstaunlich, dass sogar ein Linnemann, der CDU-Vertreter, darauf hinweist, dass Regierungen gerne auf Töpfe zugreifen, die ihnen zur Verfügung stehen, auch wenn ihre Griffel in diesen Töpfen nichts zu suchen haben. Es ging dabei um die Fremdlasten, doch leider wurde als einzige Fremdlast nur die Mütterrente angeführt, die sicher nicht die Ausgabeintensivste Fremdlast ist. Doch darauf bin ich auch in meinen letzten Beiträgen zur Rente eingegangen. Wichtig auch, dass z. B. Linnemann darauf verweist, dass die Mütterrente dazu führt, dass (so seine Worte) die Ärztegattin eine Minirente bekommt, das aber dann wieder als Argument nutzt, dass die niedrigen Renten vor allem bei Frauen daher stark aufgebauscht würden, Es ist erneut eine glatte Umkehrung der Wirklichkeit, wie er sie auch nachfolgend zum Ausdruck bringt.

Als Illner Linnemann gleich zu Beginn des Talks danach fragt, ob arbeiten bis 70 und trotz Riester zu wenig Rente, führt Linnemann Rentner an, die trotz Rente noch nebenher arbeiten und das gerne tun, wegen der Teilhabe und den Kontakten. Er verdreht dabei einfach die Realität um 180°, nämlich dass das bei den meisten nicht wegen der Teilhabe geschieht, sondern weil sie mit ihrer Rente nicht auskommen, aber zu stolz sind, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ja es gibt sie, die Leute, die auch noch arbeiten, wenn sie eigentlich in den Ruhestand gehen könnten, aber deren Anteil ist bei den gesetzlich Versicherten verschwindend gering. Bei Ärzten, Anwälten, Apothekern, Politikern usw. kommt das prozentual wesentlich häufiger vor, als bei gesetzlich Versicherten (wenn, dann allenfalls vereinzelt in kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgrund eines vertieften Wissens Einzelner), denn vor allem die großen Konzerne, Versicherungen, Handelsunternehmen usw. versuchen in der Regel, Alte bereits vor Erreichung der Altersgrenze loszuwerden und auch diese Praxis der großen Unternehmen geht fast immer zu Lasten der Mitarbeiter und des Staates, der dafür in den sozialen Einrichtungen Sonderregelungen und/oder Abschreibungsmöglichkeiten schafft (siehe Altersteilzeit). Man muss es sich wirklich mal bewusst machen, die Abschreibungen eines Unternehmens, die es wegen Frühverrentung oder Firmenverlagerung ins Ausland geltend machen kann, sind dem Staat entgehende Steuern und damit eine verdeckte Subventionierung.

Ein Thema habe ich in der Diskussion völlig vermisst, die nachgelagerte Besteuerung! Selbst Sahra Wagenknecht hat dieses Thema nicht angeschnitten, obwohl dieses Urteil(3) des BVerfG in jeder Rentendiskussion einen primären Stellenwert einnehmen müsste. In einem Urteil von 2002 hat das BVerfG die Regierung aufgefordert, ab 2005 die zuvor geltende Besteuerung der Beitragszahlungen auf die nachgelagerte Besteuerung, also die Besteuerung der Renteneinkünfte umzustellen. Anlass war die Klage eines Staatsanwaltes, der es ungerecht fand, dass seine Pension versteuert wird, die der GRV-Rentner aber nicht. Dass der GRV-Rentner, im Gegensatz zum Herrn Staatsanwalt, Beiträge für seine Alterssicherung erbringt, dass seine Einzahlungen aus seinem versteuerten Einkommen abgeführt werden und außerdem mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gedeckelt werden, was zu einer erreichbaren Höchstrente führt, die Beamte im gehobenen und höheren Dienst bei entsprechend langer Tätigkeit je nach Gruppierung um oftmals mehr als 100% überschreiten, hat weder den Staatsanwalt noch das BVerfG gestört. Dass das BVerfG dabei mit Zahlenwerten gearbeitet hat, die weit an der Realität vorbei gehen, weil es bei tabellarischen Werten von einem gleichartigen Einkommen ausging, dabei aber unberücksichtigt ließ, dass der mögliche Rentenbeitrag durch die BBG gedeckelt ist und folglich nicht zu einer adäquaten Rente führt, während das Beamteneinkommen voll auf die Pension (mit 71,75 %) angerechnet wird, störte das BVerfG auch nicht. Selbst der in Bundesdrucksache 13/5685 klargestellte Hinweis, dass es Renten in der vom BVerfG dargestellten Form nicht gibt, blieb vom Gericht unbeachtet. Ich habe es mal nachgerechnet. Theoretisch konnte jemand, der im Urteilsjahr 2002 45 Jahre gearbeitet hat, auf eine gesetzliche Rente von 2046,27 € kommen. Das ist eine rein theoretische Zahl, denn kein gesetzlich Versicherter steigt mit einem Einkommen in Höhe der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze ein und erreicht 45 Jahre lang dann immer ein Gehalt, dass auf der Beitragsbemessungsgrenze oder darüber liegt. Das aber wäre die Voraussetzung, eine solche Rente zum Zeitpunkt der Urteilssprechung zu erhalten. Aber das BVerfG ging noch von wesentlich höheren Werten aus.

Fazit: Ab 2005 setzte die Besteuerung der Renten ein. Die zuvor geltende Besteuerung der Bestandsrentner (auf Basis des Ertragsanteils) wurde 2005 auf 50% (von früher 27% Ertragsanteil, für Rentner, die mit 65 Jahren in Rente gingen) für alle Bestandsrentner angehoben und die beabsichtigte Vollversteuerung der Renten soll in Teilschritten von teilweise 2% und teilweise 1% jährlich bis 2040 zur Vollversteuerung der Renten führen (also Rentenbeginn 2005 mit Ertragsanteil (EA) 52%, 2006 EA 54%, 2030 EA 90%, 2040 EA 100%). Dass man in der Zeit der Berufstätigkeit die Besteuerung der sozialversicherungspflichtigen Beiträge wesentlich besser verkraften kann, als später als Rentenbezieher, versteht sich von selbst. Mit diesem Urteil hat das BVerfG der Altersarmut erst so richtig Schwung verliehen.

Derzeit wird bei Renten von einem Prozentsatz von ca. 47% des Einkommens ausgegangen, eine Zahl, die mehr als geschönt ist, denn die Rentenhöhe von Beitragszahlern, die mehrere Jahre oberhalb der BBG lagen, hat keine Relation mehr zu seinem Einkommen. Auch, dass die Rente aus den für jedes Jahr der Arbeitstätigkeit gezahlten Beiträgen errechnet wird und keineswegs einem kontinuierlichen Einkommen entprechen muss, bleibt in den relativen Betrachtungen von Politikern und Talkmastern immer unberücksichtigt. Ausfallzeiten durch Arbeitslosigkeit werden rentenrechtlich kaum bis gar nicht berücksichtigt.

Auch die Diskussion über eine längere Lebensarbeitszeit ist eine Scheindiskussion, denn Unternehmen „entsorgen“ gerne ältere Mitarbeiter, nicht wegen der fachlich abnehmenden Kompetenz, sondern nur, weil junge Leute billiger sind und dank unserer Arbeitsmarktpolitik auch noch in Form von Zeitarbeit oder anderen Möglichkeiten, die Löhne zu senken, leichter ausgebeutet werden können. Nicht zu vergessen, dass die Technisierung und die Digitalisierung sowohl bei Arbeitern als auch bei Angestellten eine Fülle von Arbeitsmöglichkeiten hat obsolet werden lassen, mit steigender Tendenz.

Schon Arbeitnehmer, die wegen „Umstrukturierungen“ eines Unternehmens in der Arbeitslosigkeit landeten und bereits in einem Alter von mehr als 40 Jahren sind, gelten dann als zu alt und finden nur noch schwer bis gar nicht einen adäquaten Job. Doch da „hilft“ die Arbeitsagentur. Sie zwingt die Leute in Jobs, die weit unter ihrem Know How liegen, oder steckt sie in ABM-Maßnahmen oder sogar in Ein Euro-Jobs, weil das die Statistik schönt. Landen Arbeitnehmer in einem Alter von 58 Jahren und älter in der Arbeitslosigkeit, fallen sie aus der Vermittlung der Agentur für Arbeit und damit auch aus der Arbeitslosenstatistik heraus. Hat die Politik früher weit von sich gewiesen, Arbeitslose in die Frühverrentung mit entsprechenden Rentenabschlägen zu zwingen, ist das heute ein übliches Vorgehen. Das sollte eigentlich die Grundlage einer Diskussion über längere Lebensarbeitszeiten sein, doch solche Überlegungen finden weder von den Talkmeistern noch bei den „Gästen“ einen Widerhall.

Mit den Begriffen „Demographie und Generationenvertrag“ hat man politisch eine Scheinwelt aufgebaut, um Privatisierungen von staatlich-sozialen Einrichtungen zu ermöglichen. Diese Begriffe haben nichts mit der Realität zu tun. Die Demographie beruht auf rein theoretischen Hochrechnungen, in denen wesentliche Parameter nicht berücksichtigt werden (warum gibt es wohl keine Sterbetafeln speziell für gesetzlich Versicherte, deren Lebenserwartung nach heutigen Erkenntnissen zwischen 5 und 8 Jahren geringer ist, als die der übrigen Bevölkerung?) und der Generationenvertrag ist in keiner Weise abhängig von der Zahl der Geburten, sondern ausschließlich von der Zahl der gesetzlich rentenversicherten Erwerbstätigen und diese Zahl ist wiederum ausschließlich von der Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze. Doch von diesen Grundvoraussetzungen lenkt man mit den zuvor genannten Begriffen ab und schürt eine Missstimmung zwischen jung und alt. Die Jungen sollten sich vor allem fragen, warum sie keine Jobs finden, obwohl doch die Geburtenrate so niedrig ist, oder warum sie von einer unbezahlten Praktika in die nächste weitergereicht werden. Wenn es genug Arbeitsplätze gibt, gibt es auch genügend Leute, die diese Arbeit verrichten wollen. Ich betone es erneut, das Mackenroth-Theorem hat es schon vor vielen Jahren klargestellt, dass es kein Ansparen gibt, sondern alles „Angesparte“ aus dem aktuellen Volkseinkommen gezahlt werden muss und somit alles, was als Anlage für eine spätere Auszahlung gelten soll, nichts anderes als ein Umlagesystem ist.

Doch da scheinen die Politiker einem Missverständnis zu unterliegen, denn sie betrachten das Volkseinkommen als Umlagesystem von unten nach oben, wie alle Vermögensdarstellungen und die der Vermögenszuwächse beweisen. Aber jede Wirtschaftsleistung wird von „denen da unten“ erbracht, also von denen, die man bei den wirtschaftlichen Erträgen ausklammert, mit Hilfe der Politik, der Presse und des Fernsehens.

Wäre die so genannte Selbstverwaltung der GRV autark (wie das bei den ständischen Alterssystemen ist) und könnte den Zugriff auf die Einnahmen durch den Staat blockieren und somit den Zugriff auf die Einnahmen und Ausgaben wirklich selbständig steuern, gäbe es keine Rentenprobleme, denn die Rentenversicherung wäre frei von Fremdlasten. Das würde aber den übrigen Steuerpflichtigen nicht gefallen, denn dann müssten sie über Steuern das mittragen, was heute alleine die gesetzlich Versicherten zu tragen haben.

Halten wir fest, Talk-Shows sind echte Shows und haben mit Aufklärung der Gesellschaft nichts zu schaffen. Eher im Gegenteil, sie vergrößern die Verwirrung, weil der Zuschauer, dem die Detailkenntnisse fehlen, am Schluss nicht weiß, was von diesen Argumenten wirklich real und was PR war. Nur Frau Illner kann wirklich zufrieden sein, landet doch durch die Ausstrahlung dieser Sendung ein erkleckliches Sümmchen auf ihrem Konto.

Eines ist allerdings sicher, dass eine Bürgerversicherung, wie sie auch mal kurz angesprochen wurde, bei uns nicht kommen wird. Stellen Sie sich die armen Politiker vor, wenn die nur eine Rente in Höhe der von gesetzlich Versicherten bekommen würden. Nicht auszudenken.

Fußnoten

(1) Kauder und Oppermann für schärferes Sexualstrafrecht ZEIT
(2) „Länger schuften, mehr vorsorgen … und im Alter trotzdem arm?“ Maybrit Illner
(3) Urteil zur nachgelagerten Besteuerung BVerfG

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