Die Rente im Spinnennetz der Lügen

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Es ist vermutlich das letzte Mal, dass ich einen Beitrag über das Dauerthema Rente schreibe. Eigentlich habe ich bereits alles geschrieben, was man zu diesem Thema wissen muss, aber wenn ich Leserreaktionen in der Presse lese, die auf entsprechende und eindeutig tendenziöse Presseartikel antworten, dann sträuben sich meine Haare über so viel Unwissen und Inkompetenz. Sicher, einige dieser Leserreaktionen stammen auch von Personen, die das derzeitige Rentensystem der Gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft wissen wollen, weil sie direkte Vorteile daraus erwarten, wenn dieses System zerstört und durch Versicherungskonzerne ersetzt würde.

Unsere Politiker gehören mehrheitlich eindeutig zu der Kategorie Menschen, die eine Privatisierung dieses Rentensystems anstreben, weil sie nicht die Interessen der Bevölkerung vertreten, sondern die eines Teils der Wirtschaft. Ich behaupte nur einen Teil der Wirtschaft, weil auch der größte Teil der kleinen und mittleren Unternehmen in den Parteizentralen der meisten Parteien keinen Widerhall finden, selbst dort nicht, wo Eigentümer kleiner und mittlerer Unternehmen sich ein entsprechendes Parteibuch infolge einer Mitgliedschaft beschafft haben.

Begründet werden alle Einschnitte in das gesetzliche Rentensystem mit der so genannten Alterspyramide, gerne auch als demographischer Faktor bezeichnet. Obwohl diese Argumentation bereits bei der Einführung von den Professoren Schreiber und Höpfner, auf deren Ausarbeitung zur Umstellung des Rentensystems auf eine durch Umlagen finanzierte Rentenzahlung basiert, das Problem der Demographie angeschnitten haben, wurde es erst durch die von Kanzler Schröder eingesetzte Rentenkommission unter Leitung des damaligen Wirtschaftsweisen Prof. Bert Rürup in die öffentliche Diskussion gebracht.

Diese Kommission, bestehend aus 26 Mitgliedern, war mehrheitlich mit Vertretern von Unternehmensberatungen, Vertretern der Wirtschaft, der Banken, der Versicherungswirtschaft und der Wirtschaft nahestehenden Wirtschaftswissenschaftlern besetzt sowie Vertretern des ebenfalls der Wirtschaft nahestehenden Think Tanks INSM (Initiative Neue soziale Marktwirtschaft), dessen Methoden der Desinformation bereits mehrfach die deutsche Presse beschäftigten. Man kann wohl mit Fug und Recht behaupten, dass keines der Mitglieder dieser selbst von Einschnitten in das Rentensystem wirklich tangiert sein würde, auch nicht die beiden Gewerkschaftsmitglieder in führenden Positionen Engelen Kefer oder Wiesenhügel, noch der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der BMW-AG Schoch.

Doch schauen Sie selbst:

Rürup-Kommission

Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup Professor für Volkswirtschaftslehre, Technische Universität Darmstadt; Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirt. Entwicklung (s.g. „Wirtschaftsweise“); Vorsitzender des Sozialbeirats; Vorsitzender der „Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen“

Heinrich Tiemann Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Prof. Dr. h.c. Roland Berger Chairman and Global Managing Partner von Roland Berger Strategy Consultants GmbH, München, Initiative neue soziale Marktwirtschaft (INSM)

Prof. Axel Börsch-Supan, Ph. D Prof. für Makroökon. u. Wirtschaftspol. sowie geschäftsf. Dir. des Inst. für VWL u. Stat. der Univ. Mannh.; Dir. des Forschungsinst. ökonomie u. demograph. Wandel, Mannheim.

Dr. Claus-Michael Dill Vorsitzender des Vorstandes der AXA Konzern AG, AXA Versicherung AG und AXA Lebensversicherung AG, Köln

Dominique Döttling Geschäftsführende Gesellschafterin Döttling & Partner Beratungsgesell., Uhingen; Gesellschafterin Eberspächer Formenbau; Bundesvors. der Wirtschaftsjun. Deutschland, Initiative neue soziale Marktwirtschaft (INSM)

Dr. Ursula Engelen-Kefer Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, zuständig für die Bereiche Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Frauen

Prof. Dr. Gisela Färber Professorin für wirtschaftliche Staatswissenschaften, Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; Vors. der Gesellschaft für Programmforschung; Mitglied des Sozialbeirats

Günther Fleig Mitglied des Vorstands der DaimlerChrysler AG, zuständig für Personal und Arbeitsdirektor, Stuttgart

Nadine Franz Bürokauffrau, Schering AG Berlin; ehemalige Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied der Tarifkommission der IGBCE

Jürgen Husmann ehem. Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA; Mitglied des Vorstandes BfA; Alternierender Vors. des Vorstandes des VDR; Mitglied des Vorst. der IVSS in Genf; Mitglied des Sozialbeirats

Prof. Dr. Dr. Karl W. Lauterbach Dir. des Inst. für Gesundheitsökonomie u. Klin. Epidemiologie der Univ. Köln; Dir. des Instituts für Gesundheitsökon., Medizin und Gesellschaft an der Univ. Köln

Prof. Dr. Edda Müller Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin; Stellvertretende Vorsitzende des Rats für nachhaltige Entwicklung

Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel Dir. des Inst. für Medizinmanagement und Gesundheitswiss. der Univ. Bayreuth; Leiter des Transplantationszentrums am Klinikum Augsburg; stellv. Vors. des Nat. Ethikrates

Prof. Dr. Frank Nullmeier Professor für Politikwissenschaft, Universität Bremen, und Leiter der Abteilung Theorie und Verfassung des Wohlfahrtsstaates am Zentrum für Sozialpolitik

Dr. Helmut Platzer Vorsitzender des Vorstandes der AOK Bayern, München

Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Direktor d. Instituts für Finanzwissenschaft u. Volkswirtschaftslehre I an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Professor II an der Universität Bergen (Norw.) Initiative neue soziale Marktwirtschaft (INSM)

Prof. Dr. Franz Ruland Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Frankfurt am Main

Prof. Dr. Josef Schmid Professor für Politische Wirtschaftslehre und vergleichende Politikfeldanalyse am Institut für Politikwissenschaft der Eberhard Karls Universität Tübingen

Manfred Schoch Gesamtbetriebsrats-Vors. der BMW AG; stellv. Vors. des Aufsichtsrates der BMW AG; Vors. des BMW EURO-Betriebsrates; Mitglied des Verwaltungsrates des BKK Bun-desverbandes, München

Barbara Stolterfoht Staatsministerin a.D., Kassel; Vorsitzende des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V.; ehem. Mitglied des Hessischen Landtags

Dr. Gitta Trauernicht Niedersächsische Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales a. D., Hannover

Eggert Voscherau Mitglied des Vorst. der BASF AG, Ludwigshafen; Präsident des Verbandes der Europäischen Chemieindustrie (Cefic); Präsident des Internationalen Chemieverbandes ICCA

Prof. Dr. Gert G. Wagner Professor für empirische Wirtschaftsforschung und Wirtschaftspolitik, TU Berlin; Forschungsdirektor f. Sozialpolitik und Leiter des SOEP am Dt. Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin

Klaus Wiesehügel Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt am Main; Vizepräsident des Internationalen Bundes der Bau- und Holzarbeiter, Genf

Dr. Rosemarie Wilcken Bürgermeisterin der Stadt Wismar; Stellvertreterin der amtierenden Präsidentin des Deutschen Städtetages

Der Einsatz dieser Kommission war wohl den in Brüssel abgeschlossenen Verträgen mit den Anforderungen von GATS, der Wunschliste der WTO, bei ihren „Erkenntnissen“ zugeneigt, nach denen es vor allem darum ging, die vom Staat betriebenen sozialen Systeme weitgehend zu privatisieren, indem eine private und nur durch die Arbeitnehmer zu zahlende Versicherung als bevorzugtes Modell der Rentenversicherung herausgestellt wurde. Es empfiehlt sich, mal zu hinterfragen, was seit Gründung der WTO in Deutschland ganz oder teilweise privatisiert wurde. Und dann vergleichen Sie das mit der Anforderungsliste von GATS.

Wer sich die Struktur der Anteilseigner von privaten Versicherungskonzernen mal näher betrachtet hat, in der vor allem multinational agierende Banken und Konzerne das Sagen haben, sollte erkennen, dass sich daraus wirtschaftlich ein doppelter positiver Effekt ergibt, einmal eine wirtschaftlich erfolgversprechende Anlagemöglichkeit und zusätzlich eine Lohneinsparung, weil der Anteil der Unternehmen an den Rentenbeiträgen entfallen würde. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat man das ja erfolgreich für einen Teil der Beitragszahlungen durch die Deckelung der Unternehmensbeteiligung bereits umgesetzt.

Wie sich später herausstellte, standen vor allem der Leiter der Kommission Prof. Bert Rürup und der INSM-Botschafter Prof. Bernd Raffelhüschen in mehr als enger Verbindung zur privaten Versicherungswirtschaft. Vor allem Bernd Raffelhüschen übte sich in den folgenden Jahren darin, Rentner und das Rentensystem insgesamt zu diskreditieren und in übler Weise zu verunglimpfen (siehe bspw. Artikel in der Ostfriesenzeitung „Schneeball wächst zur Lawine“ im Mai 2011).

Es lohnt, diese „demographische Katastrophe“ einmal näher zu betrachten. Die Kernaussagen sind der Rückgang der Geburtenziffern und die Alterung der Gesellschaft. Unbestreitbar ist, dass seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts die Fertilitätsrate in Deutschland rückläufig ist, was allgemein dank intensiver Propaganda der Politik und der Versicherungswirtschaft als große Katastrophe angesehen wird und mit der immer währenden Frage begleitet wurde, wer denn später „unsere Rente“ zahlen solle. Wie übel diese Negativ-Propaganda ist will ich kurz anhand von 2 Fakten darstellen.

  1. Wir haben Millionen Arbeitslose in unserem Land. Dabei sind die veröffentlichten Arbeitslosenzahlen das, was man in der heutigen Sprache als Fake bezeichnet. Selbst bei den gemeldeten Arbeitslosen sind die Zahlen mit vielfältigen Tricks der Arbeitsagentur (und somit von der vorgesetzten Behörde, dem Arbeitsministerium) getürkt, durch welche viele Gruppen Arbeitsloser aus dem Zählsystem herausgenommen werden, Beschäftigte in Ein Euro Jobs, alle die älter als 58 Jahre sind, Arbeitslose, die krankgeschrieben sind, Arbeitslose, die in eine als Ausbildung getarnte „Wiedereingliederungsmaßnahme“ gesteckt werden, obwohl fast alle dieser Maßnahmen völlig sinnfreie Maßnahmen sind, die einer Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt in den wenigsten Fällen dienlich sind (es gibt Filme bei YouTube darüber, die zuvor vom öffentlich rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt wurden). Weiterhin werden Arbeitslose bei kleinsten Abweichungen von den Regeln der Diktatur der Behörden sanktioniert und auch diese Arbeitslosen werden nicht gezählt Hinzu kommen all jene, die keinen Anspruch geltend machen können, weil in ihrem Familienumfeld jemand ist, dessen Einkommen den zugelassenen Betrag überschreitet, der überhaupt dazu berechtigt, sich arbeitslos zu melden.
  2. Die Bezeichnung „unsere Rente“ ist genauso sinnfrei wie die Behauptung, dass jeder Deutsche über ein Vermögen von über 35.000 Euro verfügt. Denn gemeint ist ausschließlich das gesetzliche Rentensystem, kurz GRV genannte, dem sich niemand entziehen kann, der in einem sozialversicherungspflichtigen Job beschäftigt ist. Er ist eine beitragspflichtige staatliche Zwangsversicherung, deren Beitragshöhe in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet wird, aber ab einem jährlich neu festgelegten Betrag gedeckelt wird, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Die vielen außerhalb der GRV bestehenden Rentensysteme bleiben dabei in der allgemeinen Betrachtung außen vor.

Dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze kontinuierlich weiter sinkt, weil die technische Innovation um die digitale Innovation erweitert wurde und inzwischen Roboter entwickelt werden, die innerhalb ihres Einsatzgebietes zum selbst lernen befähigt sind (Industrie 4.0), wird völlig ausgeblendet.

Angesichts einer rapide wachsenden Weltbevölkerung sollte der Umstand einer niedrigen Fertilitätsrate eigentlich als eine Vorreiterrolle angesehen werden. Man braucht einfach nicht mehr die Menge an menschlichen Arbeitskräften, wie das noch Mitte des 20. Jahrhunderts der Standard war. Das ist sowohl der Wirtschaft wie auch der Politik durchaus bekannt, wird aber immer gezielt ausgeblendet, um erst gar nicht die Idee wachsen zu lassen, dass es Aufgabe der Wirtschaft und der Politik wäre, die arbeitende Bevölkerung, die den herrschenden Wohlstand erst ermöglichte, auch an den Erfolgen und den teils riesigen Gewinnen partizipieren zu lassen.

Die weitere Argumentation ist die Alterung der Gesellschaft. Dabei bleiben 3 Aspekte völlig außerhalb der offiziellen Betrachtung:

1   Die Demographie

  1. Die längere Lebenserwartung der Modellrechnungen im Vergleich zur Vergangenheit ist vor allem den heute besseren Standards in der Medizin und in der Verkehrs- und Arbeitsplatzsicherheit zu suchen. Dabei bleibt stets unberücksichtigt, dass dieser Umstand auch dazu beiträgt, dass die heutigen Arbeitskräfte damit den Arbeitsprozessen länger erhalten bleiben, weil sie das ursprüngliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren (heute 67 Jahre) auch erreichen. Der Wirtschaft scheint dieser Umstand weniger zu gefallen, denn sie gibt sich schon lange Zeit alle Mühe, ältere Arbeitnehmer möglichst früh aus dem Arbeitsprozess auszugliedern und wurde dazu von der Politik stets intensiv unterstützt, wie die Frühverrentungsmodelle der Vergangenheit und der Gegenwart (Altersteilzeit) deutlich machen. Das stets verwendete Argument, dass die älteren Arbeitnehmer nicht mehr so leistungsfähig und unflexibler seien, ist weitab der Wirklichkeit angesiedelt. Die Realität ist, dass die nachrückenden jungen Arbeitskräfte erheblich billiger und heute durch die hohe Arbeitslosigkeit auch leichter unter Druck zu setzen sind, sich mit niedrigen Löhnen abzufinden. Es geht der Wirtschaft vor allem darum, Lohnkosten zu drücken.
  2. Die statistischen Rechenmodelle der zunehmenden Alterung beziehen sich stets auf die gesamte Gesellschaft. Es gibt keine öffentlich bekannte Statistik, die ausschließlich die Lebensdauer des Personenkreises darstellt, um den es in der Rentendiskussion wirklich geht, die Arbeitnehmer, versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Wer und wie viele pflichtversichert sind, entnehmen Sie bitte dieser amtlichen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung von 2016.Der Rest ist entweder anderweitig in einer ständischen Altersvorsorge versichert und der Teil der Bevölkerung (Beamte, Politiker, Führungspersonal des Militärs), der keinerlei Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge aufbringen muss, sondern aus staatlichen Mitteln „alimentiert“ wird. Weil aber gerade bei den GRV-Versicherten der wohl größte Teil der Bevölkerung in eher einfacheren Verhältnissen lebt und sich deshalb auch nur die normale von der staatlichen (und damit beitragsfinanzierten) Gesundheitsvorsorge bezahlte medizinische Versorgung leisten kann, dazu noch oft in Berufen tätig ist, deren Verschleiß- und Gefährdungspotential erheblich höher ist, als das bei alimentierten oder in ständischen Versicherungen organisierten Personen der Fall ist, könnte nur eine spezifische Sterbetabelle, bezogen auf ausschließlich GRV-Versicherte, Aufschluss darüber geben, wie hoch die Lebenserwartung dieses Personenkreises real ist. Dabei ist der Blick der Statistiker über die zu erwartende durchschnittliche Altersgrenze lediglich so etwas, wie der Blick in die Glaskugel der Wahrsagerin auf dem Rummel. Mit realen Zahlen kann das Stat. Bundesamt nur die Lebenserwartung der Menschen darstellen, die bereits verstorben sind. Hochrechnungen, wie sie das stat. Bundesamt seit Jahren als faktisch darstellt, sind schon deshalb unsinnig, weil sich das gesamte Umfeld der Menschen permanent verändert, Veränderungen, deren Auswirkungen keine Rechenformel darstellen kann.
  3. Nie angesprochen wird der andere Teil der demographischen Betrachtung, also Kinder und Jugendliche, die, wie das Mackenroth Theorem beweist, ebenfalls von dem aktiven Bevölkerungsteil zwischen ca. 20 und 65 Jahren finanziert werden muss. Das zu diesem Beginn der Demographie auch die Personen zählen, die sich später dem Solidarsystem der GRV verweigern und eine berufliche Laufbahn außerhalb der GRV-Versicherten einschlagen, dabei nicht selten sogar wesentlich länger als bis zum 20. Lebensjahr an der staatlichen Fürsorge wegen Studiums partizipieren, ist mathematischer Teil der Demographie, der in der demographischen Debatte konsequent unterschlagen wird.

2  Fremdlasten

In der politischen und justiziablen Diskussion werden die der GRV aufgebürdeten Fremdlasten stets unterschlagen. Als Argumentation dient vor allem der Justiz der Hinweis, dass es sich bei der GRV um ein Solidarsystem handle. Diese im Prinzip richtige Aussage wird aber politisch und justiziable dahingehend persifliert, dass die „Solidareigenschaft“ auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt wird, auch auf den Teil außerhalb dieses Solidarsystems. Ein Solidarsystem ist in sich stets ein geschlossener Kreis, kann also nicht auf einen Personenkreis ausgedehnt werden, der sich dieser Solidargemeinschaft entzieht und damit auch von Einschränkungen, die dieser Solidargemeinschaft aufgebürdet werden, nicht betroffen sind.

Das Rentensystem ist ein grundgesetzlich geschütztes Versicherungssystem und die dem System aufgebürdeten Fremdlasten sind ausschließlich versicherungsfremde Leistungen, die als gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht aus den Rentenbeiträgen der Versicherten, sondern aus Steuermitteln zu tragen wären. Die Universität Gießen hat als Fremdlasten definiert:

  • Kriegsfolgelasten (Kriegerwitwen-, Kriegswaisen-, Kriegsversehrtenrenten)
  • Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
  • Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
  • Kindererziehungszeiten (wobei hierfür mittlerweile vom Bund Pflichtbeitragsleistungen aufgrund eines Urteils des BVerfG erbracht werden)
  • Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
  • Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
  • Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
  • Renten für Aussiedler
  • Ausgleich von NS-Unrecht
  • Ausgleich von SED-Unrecht.

Der immer wieder von Politik und Justiz angeführte „Bundeszuschuss“ ist kein Zuschuss, sondern ein unzureichender Ausgleich für eben diese gesamtgesellschaftlichen Verpflichtungen, die von der Politik von Beginn an, also schon seit Beginn der Umlagenfinanzierung, einseitig den GRV-Versicherten aufgebürdet wurden.

Mit der Betonung auf diesen Bundeszuschuss hausiert die Politik in der öffentlichen Diskussion, wenn sie sie mit den vielen Rentenreformen und zusätzlichen Belastungen der Rentner einschließlich der Nullrunden als „alternativlose“ Maßnahmen darstellt. Dass sie dabei von den eher als Versicherungsvertreter anzusehenden Wirtschaftsprofessoren wie z. B. Rürup, Raffelhüschen, Miegel, Biedenkopf u. a. massiv unterstützt werden, liegt in der Natur der Sache, schließlich ist es deren erklärtes Ziel, der privaten Versicherungswirtschaft Aufträge in Form von Riester- oder Rürup-Renten zuzuschustern. Selbst in der Presse und im Fernsehen wurden dabei diese privaten Verträge zur Riester- oder Rürup-Rente schon häufig als wenig effiziente und wegen der Finanzkrise ausgesprochen unsichere Anlagen zur Altersvorsorge angeprangert und zu Recht behauptet, dass davon lediglich die Versicherungskonzerne profitieren.

Mit ihren Aussagen über die GRV und die Rentner wird dabei ganz massiv versucht, die Gesellschaft zu spalten und einen Keil zwischen die Generationen zu treiben. Keine Statistik offenbart dabei, mit wie vielen Milliarden die Politik diese privaten Versicherungsverträge subventioniert. Dass sie sich dabei auch mit dem so genannten Riesterfaktor aus den Renten der Versicherten bedient, ist ein weiterer unhaltbarer Bestandteil dieser Kampagne. Die politische Aussage, dass es darum ginge, die Rentenbeiträge auf einem stabilen Niveau zu halten, ist eine weitere Verdummungsstrategie, weil der Riester-Rentenanwärter ja zusätzlich 4% seines Einkommens als Beitragsleistung aufbringen muss, wenn er in den Genuss der Riester-Förderung kommen will. Vorteile davon hat nur die Wirtschaft, deren anteilige Beitragsleistung damit eingefroren wird.

3  Abwägung der Vorteile der GRV gegenüber der privaten Versicherungswirtschaft

Das Prinzip der Umlagenfinanzierung weist gegenüber der privaten Versicherung eindeutige Vorteile aus.

  1. Es kommt mit wesentlich geringeren Verwaltungskosten aus
  2. Es fallen keine Kosten durch Gewinnausschüttungen an Aktionäre an
  3. Es ist ökonomischer und politisch vorteilhafter. Ökonomischer deshalb, weil es dem Mackenroth-Theorem gerecht wird, das besagt, dass eine Generation nicht für eine künftige Generation ansparen kann, sondern immer aus seinen aktuellen Wirtschaftsleistungen sowohl die junge, wie auch die alte Generation finanzieren muss. Die aus den aktuellen Beiträgen aktuell finanzierten Renten fließen fast zu 100% sofort zurück in die Wirtschaft und zwar hauptsächlich in die Binnenwirtschaft durch die Bedarfsdeckung der Rentner in Form von Lebensmitteln, Mieten, Energiekosten usw. Aus diesen Ausgaben werden unmittelbar wieder Steuern in Form von Umsatzsteuern und den indirekten Steuern an den Fiskus generiert. Die Einnahmen aus den Beiträgen fließen somit sofort wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf und stärken so die Binnenwirtschaft, sichern Arbeitsplätze und bringen Steuereinnahmen.
  4. Es ist weitaus anpassungsfähiger an währungspolitische Schwankungen, als jedes private Rentensystem und es fließt kein Kapital an von der Bevölkerung unerwünschte Industriebeteiligungen wie z. B. die vor einiger Zeit aufgedeckte Beteiligung privater Rentenfonts an der Rüstungsindustrie, dazu u. a. zur Produktion geächteter Waffensysteme. Die von der privaten Versicherungswirtschaft danach erfolgten Beteuerungen, man wolle dort künftig nicht mehr investieren, sind eher unglaubwürdig, weil die dort eigehenden Beitragsleistungen in jedem Fall Gewinne erzielen müssen, um den deutlich höheren Kostenaufwand für Verwaltung, Aktionärsrendite und als letztes eine evtl. zu zahlende Überschussbeteiligung für die Anleger zu finanzieren.

4  Generationengerechtigkeit

Generationengerechtigkeit ist ein politisches Schlagwort, mehr nicht! Es wird benutzt, um die Generationen gegeneinander auszuspielen, während man das genaue Gegenteil von einer Generationengerechtigkeit praktiziert. Jede Absenkung des Rentenstandards, der durch eigene Beitragsleistungen von der aktuellen Rentnergeneration in 40 bis 50 Jahren Erwerbstätigkeit mit Lohnverzicht (denn die Sozialsysteme werden mit Lohnverzicht finanziert) finanziert wurde, ist eine schreiende Ungerechtigkeit den Menschen gegenüber, die dieses Land nach der Katastrophe von WK II erst wieder aufgebaut haben, ohne die Annehmlichkeiten der heutigen Zeit, die erst wesentlich später verwirklicht wurden. Sie hatte ganz sicher auch keine Mitverantwortung für diesen Krieg, denn die, die noch an diesem Krieg in jungen Jahren teilgenommen haben, sind heute alle über 90 Jahre alt. Und den damals 19- bis 20-Jährigen kann man wohl keine Mitverantwortung anlasten. Sie wurden zwangsrekrutiert oder waren durch die jahrelange Gehirnwäsche dieses Systems vielleicht auch verblendet genug, sich freiwillig zu melden. Die wirkliche Verantwortung aber lag bei der so genannten Elite, die wie heute die Lebensgrundlagen der Bevölkerung auch in der Weimarer Republik zerstört haben und damit erst den Nazis den Weg bahnten. Und es waren die liberalen und die christlichen Parteien, die dem Ermächtigungsgesetz zu Beginn der Naziherrschaft zugestimmt haben, durch dass sich Hitler erst zum Alleinherrscher aufschwingen konnte. Es waren die Mächtigen der damaligen Zeit, die diese Partei finanziert haben und nicht nur deutsche Finanziers wie Quandt, Krupp, Thyssen, Bosch, Siemens oder die IG-Farben, sondern auch Finanziers aus Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und den USA.

Aber auch für die junge Generation wird mit den Maßnahmen zur Rentenkürzung keine „Generationengerechtigkeit“ hergestellt. Ganz im Gegenteil, denn jede Kürzung heute setzt sich für die junge und die kommende Generation fort, wird aber noch verschärft, weil die Erwerbsvita der jetzigen und der kommenden Generation wesentlich lückenhafter sein wird, als die der heutigen Rentner. Damit erfahren auch diese Generationen keine Gerechtigkeit. Sie werden schlichtweg politisch verdummt und das von Leuten, die mehrheitlich selbst von solchen Beschlüssen gar nicht oder nur minimal betroffen sind. Es sind die Leute, die selbst keinen Beitrag zu ihrer Altersvorsorge leisten, aber im Alter wesentlich besser dastehen, als es Rentnern der GRV jemals vergönnt sein wird.

Die Propaganda durchschauen ist eigentlich ganz einfach. GRV-Versicherte sind zwangsversichert und zahlen Beiträge an den Versicherer, der wiederum eine staatliche Behörde ist, nämlich die Rentenversicherung Bund. Wie jede Art einer Beitragszahlung ist der Empfang der Beiträge zweckgebunden, bei Versicherungen also für eine Versicherungsleistung. Bei der GRV hat der Staat den Part des Versicherers übernommen und ist damit in der Leistungsverantwortung. Die Beitragseinnahmen sind nichts anderes als eine Form der Kreditaufnahme durch den Staat, der von dem geborgten Geld die fälligen Rückzahlungen früherer Kreditgeber (ehemalige Beitragszahler) begleicht, plus Zinsen, besser bekannt als Rente.

Nehmen wir als Vergleich die Staatsanleihen. Auch hier gilt fast das gleiche Prinzip, nur ist die Laufzeit geringer und die Zinsen werden jährlich gezahlt und damit die Verzinsung der angefallenen Zinsen (Zinseszins) gespart. Läuft eine Staatsanleihe aus, muss der Kreditnehmer, also der Staat, die gesamte Summe der Anleihe an die Geldgeber zurückzahlen. Dafür verwendet er nicht die Steuereinnahmen, sondern legt eine (oder auch mehrere) neue Staatanleihen auf, wieder mit festgelegter Laufzeit und einer festen Zinszusage. So läuft das sehr langer Zeit, denn diese Form der Staatsfinanzierung begann bereits kurz nach dem Ende des 2. Weltkrieges. Woher die Rückzahlungen der so genannten Kriegsanleihen genommen wurden, sollten Sie die Politiker fragen. Seien Sie sicher, nicht aus den Taschen der Wirtschaftsbosse und nicht aus den Taschen der nahezu 1 zu 1 wieder in Amt und Würden gehobenen Verwaltungen und nicht aus den Taschen der neuen-alten Politiker.

Kurz gesagt, wer pflichtversichert ist, zahlt dafür Pflichtbeiträge mit der Zusicherung einer späteren Rentenzahlung auf Basis der geleisteten Beiträge. Beiträge sind folglich nichts anderes, als dem Staat geliehenes Geld und unterliegen im Grundgesetz der Kapitalsicherung des Artikels 14. Auch das gesamte übrige Prozedere der GRV ist rechtlich genauestens definiert und meines Wissens steht in diesen Gesetzen nichts davon, dass die eingezahlten Beiträge für beliebige Fremdlasten verwendet werden dürfen. Der Staat, oder besser die Politiker, tun es trotzdem und damit der Betrug nicht als solcher bezeichnet werden kann, erlassen oder modifizieren Politiker einfach ein Gesetz und integrieren es in das gesamte bestehende Gesetzespaket. So zuletzt Nahles mit der Mütterrente, die eigentlich von der ganzen Gesellschaft gezahlt werden müsste, aber wie schon die Kriegsfolgelasten oder die Wiedervereinigung in rententechnischer Form ausschließlich den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet wurden. Das ist zwar mit einer Demokratie nicht vereinbar, aber weil die wenigsten Menschen Maßnahmen der jeweiligen Regierung auch mal durch den eigenen Denkapparat laufen lassen und sich ihre Kenntnisnahme somit auf Pressemeldungen beschränkt, erkennen sie das Betrügerische nicht.

Angesichts der technischen Entwicklung und der damit einhergehenden Arbeitsmarktlage wäre es längst überfällig, rechtliche Grundlagen entsprechend zu schaffen. Die wöchentliche Arbeitszeit müsste rapide gesenkt werden und zwar mit vollem Lohnausgleich. Je mehr Maschinen und Roboter menschliche Arbeitskraft ersetzen, je geringer müsste die generelle Arbeitszeit gesetzlich definiert werden. Mehrarbeit müsste mit rigorosen Aufschlägen belastet werden, damit eine solche gesetzlich definierte Arbeitszeit nicht unterlaufen wird.

Technik und Fortschritt sind nicht dazu da, Unternehmen immer höhere Gewinne auf die Konten zu spülen, sondern sollten grundsätzlich der Allgemeinheit dienen. Sicher, es sind Einzelpersonen, die die technische Entwicklung mit ihren Ideen vorantreiben, aber es ist immer die arbeitende Bevölkerung, die auf solchen Ideen basierende Produkte herstellt.

Ich kenne auch das Argument, dass viele der heutigen Schulabgänger nicht qualifiziert seien. Lassen Sie sich von mir sagen, dass das Unsinn ist. Nach 1945 gab es nur wenig Qualifizierte nach heutiger Vorstellung. Der Besuch höherer Schulen war während des Krieges und in den Jahren danach den Kindern einer kleinen Elite vorbehalten. Für die anderen war der Besuch dieser Schulen nicht erschwinglich. Dennoch war es diese Generation aus vorwiegend „wenig Gebildeten“, die Deutschland einen wirtschaftlichen Aufschwung verschafft hat, der in den Ländern um Deutschland herum neidisch betrachtet wurde. Sie werden mir antworten, der Marschallplan habe das erst möglich gemacht. Teilweise stimmt das, weil er die Finanzmittel bereitgestellt hat, aber Länder wie Frankreich oder Großbritannien wurden bereits vor der BRD mit diesen Mitteln von den USA ausgestattet.

Ich kann das sagen, weil ich diese Zeit erlebt habe. Der Mensch lernt vielleicht in einer Lehre ein bestimmtes Handwerk, aber seine wahre Fertigkeit erreicht er nur in der Praxis. Die digitale Welt ist dafür ein praktisches Beispiel. Der Einsatz von Computern in den 60er Jahren bis weit in die 90er Jahre wurde von grundsätzlich ungelernten Kräften verwirklicht. Learning by Doing war das Schlagwort. Es gab zwar Lehrgänge beim Einsatz neuer und weiter entwickelter Hard- und Software, aber erst der praktische Betrieb brachte die wirklichen Fähigkeiten zur Wirkung. Auch das kann ich aus eigenem Erleben schildern, denn von der mit Lochkarten betriebenen und 4 Kilo-Byte starken Rechnerleistung der IBM 1401 bis hin zu den Jumbos der 3090-er Serie der IBM war ich aktiv dabei. Theorie ist immer nur eine Vorlage, Erfahrung aber ist das Ergebnis aus der Praxis.

Das ist auch in den oberen Konzern-Etagen bekannt und wird genutzt. Das innerbetriebliche Vorschlagswesen, aber auch die Klauseln in Arbeitsverträgen, dass alle im Zusammenhang mit der Arbeit entstandenen Ideen und Erfindungen dem Unternehmen gehören, sind ein Beweis dafür, dass das, was wir als technischen Fortschritt begreifen, nicht nur auf dem Wissen eines kleinen Teils Studierter beruht, sondern vielleicht sogar mehrheitlich der praktischen Erfahrung von Arbeitern und Angestellten zu verdanken ist, die dafür, wenn überhaupt, lediglich mit Almosen abgespeist werden.

Zum Schluss eine Zusammenfassung der aufgetischten Lügen:

Unsere Kinder zahlen die Renten der Alten Lüge, denn der Staat zahlt die Renten. Dass er hierfür die aktuellen Beitragseinnahmen verwendet, ist der Sinn des Umlagesystems. Rentenbeiträge sind eine zweckgebundene Zahlung, ein dem Staat überlassenes Darlehen mit dem einzigen Zweck, nach Ablauf der Frist dieses Darlehen in Form einer monatlichen Zahlung (bis zum Tode) zurückzuzahlen.
Die Menschen werden immer älter Was hier als Tatsachenbehauptung aufgrund statistischer Berechnungen dargestellt wird, sind lediglich auf Hochrechnungen basierende Annahmen, in denen Änderungen des Weltgeschehens keine Berücksichtigung finden.
Der Staat muss die Rentenzahlungen mit einem Zuschuss unterstützen Falsch. Zum einen hat der Staat zu Zeiten einer hohen Zahl von beitragspflichtigen Arbeitnehmern die Überschüsse aus den Beitragseinnahmen für dem Rentenrecht zweckfremde politische Ziele verwendet, was ihn nicht davon befreit, der Pflicht zur Zahlung dieser daraus resultierenden höheren Zahl der Rentner nachzukommen. Dass die Beitragseinnahmen aufgrund der heute niedrigeren Zahl der Beitragszahler nicht ausreicht, entbindet den Staat nicht von der Zahlungspflicht, die er als Versicherer eingegangen ist. Außerdem wäre der Zuschuss überflüssig, würde der Staat die dem Rentensystem aufgebürdeten Fremdlasten aus Steuermitteln zahlen. Die Fremdlasten sind den Beitragszahlern als einzigen Bürgern aufgezwungene Sonder-Steuerlasten, was zur Steuerminderung aller nicht im GRV-System gebundenen Bürger führt.
2050 wird es mehr „Alte“ als Junge geben. Eine besonders dreiste Lüge. Die Zeiten nach dem „Pillenknick“ und damit einer geringeren Geburtenrate führt automatisch zu einer Nivellierung der Zahl der Rentner. Spätestens ab dem Jahr 2035 wird die Zahl der nachrückenden Rentner abnehmen und die Rentner der Geburtsjahre vor dem Pillenknick werden immer weniger.
Mit der Riester-Rente werden die Beiträge zur Rentenversicherung stabil gehalten. Lüge, denn der Abschluss einer Riester-Rentenversicherung erhöht das Beitragsvolumen der gesetzlich Versicherten erheblich. Lediglich die paritätischen Beitragszahlungen der Unternehmen werden sinken oder werden zumindest nicht steigen, denn der Rentenversicherte muss für eine Riester-Rente gesonderte Beiträge zahlen.
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