Die Niederlage des Dreigestirns

von Frank Schäffler

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den angekündigten unbegrenzten Ankäufen von Staatsanleihen der Eurozone (Outright Monetary Transactions, „OMT-Beschluss“) durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat Gewinner und Verlierer. Offenkundig zu den Verlierer gehört ein Dreigestirn: EZB-Präsident Mario Draghi, die Bundesregierung und der Bundestag.

Selten zuvor hat das Bundesverfassungsgericht in Fragen der Europäischen Union so dezidiert formuliert. Es sprächen „gewichtige Gründe dafür“, dass der Beschluss der EZB „über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung verstößt.“ Und an anderer Stelle: „Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein.“ Soweit die Breitseite gegen den EZB-Präsidenten Mario Draghi. Hätte die EZB die Möglichkeit, Staatsanleihen unbegrenzt aufzukaufen, dann wäre die Staatsfinanzierung über die „Druckerpresse“ sehr leicht möglich und das Ende der Währung nahe. Denn wenn ein Staat seine steigenden Ausgaben durch die Notenbank einfach drucken kann, gehen die letzten Anreize verloren, die Staatsfinanzen durch solides Haushalten in den Griff zu bekommen.

Tatenlosigkeit gegen diesen Rechtsbruch wirft das Verfassungsgericht Bundesregierung und Bundestag vor: „Aus der Integrationsverantwortung erwächst für den Bundestag und die Bundesregierung die Pflicht, über die Einhaltung des Integrationsprogramms zu wachen und bei offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzüberschreitungen durch Organe der Europäischen Union aktiv auf die Einhaltung des Integrationsprogramms hinzuwirken.“

Schon wegen dieser Sätze muss man den Klägern dankbar sein, die den offensichtlichen Rechtsbruch mutig entgegengetreten sind. Denn weder Bundestag noch Bundesregierung haben den Versuch unternommen, den Beschluss der EZB zu stoppen. Ganz im Gegenteil: Hinter vorgehaltener Hand war man dankbar, dass die EZB unserer Regierung und dem Parlament die Arbeit abgenommen hat. Das ist der Grund, wieso die Politik öffentlich immer die Unabhängigkeit der EZB unterstreicht. Die Unabhängigkeit der EZB gilt jedoch nur innerhalb des Rechtsrahmens der Europäischen Verträge, nicht darüber hinaus. Das Verfassungsgericht beklagt genau diesen Sachverhalt im Schuldenankaufbeschluss der EZB: „… so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung.“

Sehr wahrscheinlich ist das OMT-Programm der EZB gestorben. Daran ändert wohl auch die Vorlage dieses Sachverhalts vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht. Denn folgt der EuGH der Empfehlung der Karlsruher Richter, indem er das Programm in seinem Volumen begrenzt, dann wird es seine einschläfernde Wirkung auf die Anleihezinsen der Krisenstaaten sehr schnell verlieren. Und bis zum Urteil des EuGH und des Bundesverfassungsgerichtes wird viel Zeit ins Land gehen. Bis dahin kann Mario Draghi eigentlich nur mit angezogener Handbremse agieren, es sei denn, er schert sich weder um das Urteil des EuGH noch des Bundesverfassungsgerichts, was wir zu seinen Gunsten aber mal nicht annehmen wollen … Sollte der EuGH den rechtswidrigen EZB-Beschluss jedoch durchwinken, droht ein unauflöslicher Konflikt mit dem deutschen Verfassungsgericht.
Die Frage, was die Europäische Union eigentlich ist, rückt dann endlich ins Zentrum der Auseinandersetzungen. Ist sie ein Staatenbund, ein Bundesstaat oder eine bessere Freihandelszone? Welche europäische Ebene und welche Institution sollten warum welche Kompetenzen besitzen? Welche individuellen Rechte hat jeder Einzelne in und gegenüber der EU? Die Antworten auf diese Fragen wird entscheiden, welchen Weg die Europäische Union nehmen wird. Wird sie ein freiheitlicher Fixstern, der freiwillige Kooperation, Systemwettbewerb und allgemeine und gleiche Regeln für alle erreicht, oder geht die EU den Weg des Zentralismus, der Planwirtschaft und des permanenten Rechtsbruchs weiter. Letzteres kann nur durch Zwang durchgesetzt werden und hat daher keine dauerhafte Basis.

Doch diese Fragen sind nicht nur Fragen des Verfassungsgerichtes, sondern primär Fragen des Volkes. Wenn die Europäische Union eine Zukunft haben will, muss eine europaweite Diskussion über genau diese Fragen beginnen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in meiner regelmäßigen Kolumne in der Samstagsausgabe der Fuldaer Zeitung

(Visited 6 times, 1 visits today)
Die Niederlage des Dreigestirns
0 Stimmen, 0.00 durchschnittliche Bewertung (0% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*