DIE INTERNATIONALEN ZUSAMMENHÄNGE DER DEUTSCHEN FRAGE

von Alexander – Krieger des Lichts (bewusstscout)

Um die USA zu bewegen, in den zweiten Weltkrieg einzutreten, und eine zweite Front im Westen zu eröffnen, haben die europäischen Mächte bereits im Jahre 1943 den USA den Titel der Hauptsiegermacht zugestanden.

Damit haben diese Staaten eingewilligt, daß der oberste Befehlshaber der US- Streitkräfte (damals General Dwight D. Eisenhower) gleichzeitig weltweit der oberste Befehlshaber aller alliierten Streitkräfte war (beispielsweise auch der Streitkräfte der damaligen Sowjetunion).
Dies beinhaltete das Recht, in sämtlichen alliierten Staaten beispielsweise Truppen zu stationieren, Kampfhandlungen in diesen Ländern auszuführen, auf die Ressourcen der jeweiligen Länder zuzugreifen, Sach- und Geldwerte zu beschlagnahmen etc.

(vgl. SHAEF-Proklamation Nr. 1 der U.S.A. vom 12.09.1944 sowie SHAEF-Gesetz Nr.3 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A)

Gleichzeitig haben diese Staaten den USA damit das Recht eingeräumt, das Besatzungsrecht für das gesamte Deutsche Reich (einschließlich Mitteldeutschlands und Ostdeutschlands) zu verfügen. Dies gab den USA gleichzeitig das Recht, das gesamte Deutsche Reich zu beschlagnahmen, was sie dann auch rechtswirksam gemacht haben.
(vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A))
Diese enorme Machtfülle ermöglichte es den USA später, die Sowjets auf die Palme zu bringen, indem sie 1948 (rechtmäßig) verfügten, daß die D-Mark auch in Mitteldeutschland und im sowjetischen Sektor von Berlin gelten solle.
(vgl. SHAEF-Gesetz Nr. 60, 61 und 67 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A))

Dies beantworteten die frustrierten Sowjets mit der Berlin-Blockade, es führte ferner zur Einrichtung der beiden deutschen Selbstverwaltungskonstrukte “BRD” und “DDR” und beförderte den anschließenden “Kalten Krieg”.

Bereits als sich die militärische Niederlage des Deutschen Reiches in den frühen vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts abzeichnete, haben noch sehr schnell sehr viele Staaten dem Deutschen Reich den Krieg erklärt. Möglicherweise haben diese Staaten sich von der Überlegung leiten lassen, daß sie bei einer Friedensregelung mit dem Deutschen Reich für sich dann noch einiges mehr herausschlagen könnten, als ohne Kriegserklärung. Im Mai 1945 waren es insgesamt 46 Staaten, die dem Deutschen Reich den Krieg erklärt haben.

Alle diese Staaten haben die USA als Hauptsiegermacht anerkannt. Sie haben die Charta der Vereinten Nationen vom 01. Januar 1942 unterzeichnet und haben sich dem Joch der SHAEF-Gesetzgebung der USA unterworfen.
Sie alle bleiben solange völkerrechtlich Knechte der USA, bis die USA einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich abschließen.

Da die drei Siegermächte USA, Großbritannien und die Sowjetunion beschlossen haben, in Fragen, die Deutschland als Ganzes betreffen, gemeinsam zu handeln, wäre ein Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich von den drei Siegermächten einerseits und dem Deutschen Reich andererseits zu schließen.
Wie bereits geschildert, wäre ein solcher Friedensvertrag demzufolge ein “3+1 Vertrag” (und eben nicht ein “2+4-Vertrag”).

Aus den vereinten Kriegsgegnern des Deutschen Reiches sind die “Vereinten Nationen” geworden, inzwischen gehören ihr 193 Staaten an.
Jeder Staat, der den “Vereinten Nationen” beigetreten ist, hat die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet.
Damit befindet sich das Deutsche Reich heute völkerrechtlich mit 193 Staaten im Kriegszustand, alle Mitgliedsstaaten haben die USA als Hauptsiegermacht und obersten militärischen Befehlshaber sowie die SHAEF-Gesetzgebung anerkannt, und sind damit dem Willen der USA im völkerrechtlichen Sinne ausgeliefert.

In der Charta der Vereinten Nationen finden sich zwei Artikel, die die sogenannte “Feindstaatenklausel” verkörpern. Es sind dies die Artikel 53 und 107.
Artikel 53 der UNO-Charta:
Zitat:
(1) Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat” in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
Artikel 107 der UNO-Charta:
Zitat:
“Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.”
(vgl. Charta der Vereinten Nationen BGBl. 1973, Teil II, S. 431 ff.) sowie u.a. n-tv online 22. September 2012)
Die Existenzgrundlage der UN ist der nach wie vor bestehende Kriegszustand mit dem Deutschen Reich!

Laut Verfassung der USA ist der jeweilige Präsident der USA der Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
(vgl. Verfassung der U.S.A. Artikel 2 Abschnitt 2)
Unabhängig hiervon ist nur der US-Kongress berechtigt, Krieg zu erklären.
(vgl. Verfassung der U.S.A. Artikel 1 Abschnitt 8)
Da der Kriegszustand nie beendet wurde, muß der Präsident der USA den Kongress
nicht fragen, ob er Kriegshandlungen ausführen lassen darf.
Der Präsident der USA kann dies nach eigenem Gutdünken entscheiden, und das alles, weil ja der Kriegszustand als solcher in der Welt nach wie vor besteht.
Damit kann der US-Präsident in der Welt praktisch machen was er will, er kann Foltergefängnisse im Ausland unterhalten, er kann in jedem Land Truppen einmarschieren, und Kampfhandlungen ausführen lassen, er kann Gelder von
angeblichen “Schurkenstaaten” einfrieren lassen, er kann die CIA mit Sabotage und “false-flag-Aktionen” beauftragen usw. usw.

Der Präsident der USA handelt in jedem Falle rechts konform nach dem Buchstaben der genannten völkerrechtlichen Gesetze, wenn auch nicht nach deren Geiste (da diese Gesetze ja für den Krieg gegen das Deutsche Reich und Japan gemacht wurden, und nicht, um Jahrzehnte später andere Völker zu versklaven).
Dennoch kann niemand den Präsidenten der USA (weder innerhalb noch außerhalb der USA) zur Rechenschaft ziehen, über Handlungen, die er unter dem Recht des noch immer fortbestehenden weltweiten Kriegszustandes ausführt oder ausgeführt hat.

Beispielsweise hat ein Herr Obama nach Verleihung des “Friedens-Nobelpreises” erst einmal sicherheitshalber seine Schergen in Afghanistan zur Vermarktung des zentralasiatischen Öls um 30.000 erhöht.

Auch das weltweit größte US-Foltergefängnis in Guantanamo besteht bis heute, entgegen den markigen Ankündigungen von Obama.
Kaum jemand weiß, daß es zwei Todeslisten gibt, eine CIA-Todesliste und eine militärische Todesliste, und Herr Obama (“Mister Cool”) entscheidet jede Woche persönlich, wer entsprechend dieser Listen umgebracht wird, sei es mittels
“Drohnenangriffe” oder sonstiger Methoden im In- oder Ausland.
(vgl. “Die Welt” vom 02. Juni 2012) sowie “n-tv – online” vom 29.05.2012 sowie “Handelsblatt” vom 07.04.2010) u.a.

Aufgrund ihrer Position als Hauptsiegermacht des zweiten Weltkrieges brauchen die USA noch nicht einmal den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag anzuerkennen und nehmen sich (völkerrechtlich legitim) das Recht heraus, jederzeit in den Niederlanden militärisch zu intervenieren, sofern Bürger der USA dort für entsprechende Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden sollen.
(vgl. “Spiegel online” vom 12. Juni 2002) sowie “De Telegraf” vom 07. Juni 2002)

Und an dieser Stelle schließt sich der Kreis:
Die Hauptsiegermacht des zweiten Weltkrieges, die USA, dürfte wohl kaum ein Interesse daran haben, daß Deutschland einen Friedensvertrag erhält, weil dann die völkerrechtliche Absicherung der Vormachtstellung der USA in der Welt vorbei wäre.

Das Deutsche Reich wird mit Hilfe der Firma “BRD” (somit vorrangig von den USA) handlungsunfähig gehalten.
Nicht zuletzt wird hierfür das Staatsvolk des Deutschen Reiches gezielt mittels Massenmedien mit einem Kollektiv-Schuldkonzept manipuliert, damit es bloß keine rechtsstaatlichen Verhältnisse und keinen Friedensvertrag einfordert.

Mit Friedensschluß wären die USA ihrer völkerrechtlichen Vormachtstellung in der Welt umgehend enthoben. Zudem wären dann auch die UN augenblicklich aufgelöst, da die Existenz der UN und das gesamte Regelwerk der UN auf dem nach wie vor fortbestehenden Kriegszustand mit dem Deutschen Reich (und Japan) basiert.

Mit Auflösung der UN würde wieder der Völkerbund handlungsfähig werden, der wesentlich demokratischer organisiert war als es die UN jemals waren.
Dies käme allen Völkern in der Welt sehr zu Gute, da die internationale Gemeinschaft hierdurch endlich demokratisch organisiert werden könnte.
Zudem würden die dreckigen Kriege der USA um Öl und sonstige Rohstoffe oder irgendwelche Privilegien in der Welt, die unter dem Mantel der “Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit” publizistisch verkauft werden, ein Ende haben, zumindest gebe es dann keine völkerrechtliche Absicherung hierfür mehr.

Schließlich ist es auch ein absoluter Anachronismus, daß die fünf Hauptmächte des zweiten Weltkrieges (USA, Großbritannien, Frankreich, China, UdSSR- Rechtsnachfolger Rußland) im sogenannten “Sicherheitsrat” nach wie vor ein
Vetorecht haben, und insbesondere die USA als Hauptsiegermacht des zweiten Weltkrieges für jedwede Aggressionen nicht einmal die Zustimmung des Sicherheitsrates einholen müssen.

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