Die Herrschaft über das Recht

Von Sebastian Domschke (peds-ansichten)

Macht macht das Recht und wenn wir uns dem unterwerfen, ist es praktizierte Herrschaft.


Und zwar eine praktizierte Herrschaft beider Seiten, denn die Unterwerfung unter das Recht der Herrschenden ist der grundlegend erforderliche zweite Part zur Etablierung und Stabilisierung eines solchen System. Recht ist also eine hörige Angelegenheit. So wir daher glauben, wahrhaftiges Recht — was ein eher fiktives Verständnis von Recht ist — würde uns von „guten Menschen“ auf dem Silbertablett serviert, sind wir auf dem Holzweg. Die Geschichte hat uns das eindrücklich aufgezeigt. Schließlich basiert Recht in seinen Ursprüngen nicht auf einer juristischen – sondern einer sozialen Komponente. Sebastian Domschke hat dies, angereichert mit persönlichen Erfahrungen gründlich aufbereitet.


„Damals kamen zwei Dirnen und traten vor den König. Die eine sagte: »Bitte, Herr, ich und diese Frau wohnen im gleichen Haus, und ich habe dort in ihrem Beisein geboren. Am dritten Tag nach meiner Niederkunft gebar auch diese Frau. Wir waren beisammen; kein Fremder war bei uns im Haus, nur wir beide waren dort. Nun starb der Sohn dieser Frau während der Nacht; denn sie hatte ihn im Schlaf erdrückt. Sie stand mitten in der Nacht auf, nahm mir mein Kind weg, während ich schlief, und legte es an ihre Seite. Ihr totes Kind aber legte sie an meine Seite. Als ich am Morgen aufstand, um mein Kind zu stillen, war es tot. Als ich es aber am Morgen genau ansah, war es nicht mein Kind, das ich geboren hatte.« Da rief die andere Frau: »Nein, mein Kind lebt, und dein Kind ist tot.« Doch die erste entgegnete: »Nein, dein Kind ist tot, und mein Kind lebt.« So stritten sie vor dem König. Da begann der König: »Diese sagt: „Mein Kind lebt, und dein Kind ist tot!“ und jene sagt: „Nein, dein Kind ist tot, und mein Kind lebt.“« Und der König fuhr fort: »Holt mir ein Schwert!« Man brachte es vor den König. Nun entschied er: »Schneidet das lebende Kind entzwei, und gebt eine Hälfte der einen und eine Hälfte der anderen!« Doch nun bat die Mutter des lebenden Kindes den König — es regte sich nämlich in ihr die mütterliche Liebe zu ihrem Kind: »Bitte, Herr, gebt ihr das lebende Kind, und tötet es nicht!“ Doch die andere rief: »Es soll weder mir noch dir gehören. Zerteilt es!« Da befahl der König: »Gebt jener das lebende Kind, und tötet es nicht; denn sie ist seine Mutter.« Ganz Israel hörte von dem Urteil, das der König gefällt hatte, und sie schauten mit Ehrfurcht zu ihm auf; denn sie erkannten, dass die Weisheit Gottes in ihm war, wenn er Recht sprach.“ (1)

Seit 2020 erleben jene von uns, die hinschauen, etwas was wir als Erosion des Rechts begreifen, wie keiner von uns sie sich je zuvor vorstellen konnte. Reiner Fuellmich hat bereits zu Beginn des Corona-Ausschusses auf das Buch „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller (2) aufmerksam gemacht, das in schaurigen Details das Naziunrecht im dritten Reich seine Fortführung, Tradierung und nachträgliche Legitimierung in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland nachzeichnet. Treffend dazu kommentierte der Saarkurier im Januar 2022:

„Jedes zitierte Urteil in diesem Buch macht Schluss mit dem Geschwätz über Entnazifizierung, Wiedergutmachung und Stunde Null. »Furchtbare Juristen« impft einen gegen das Gerede von der Erinnerungs- und Gedenkkultur.“ (2i, 3)

Ein besonderes Problem — und das wird uns wieder treffen — ist die überwältigende Mehrheit der Nazis unter den Juristen 1949 die nachhaltig bewirkte, das bekennende Nazis nicht nur in der BRD Karriere machen konnten, sondern Juristen, die sich den Nazis entgegengestellt hatten, zuverlässig auch in der BRD ausgegrenzt und zumindest aus dem staatlichen Justizsystem entfernt wurden. Ausnahmen gab es freilich — Fritz Bauer zahlte zum Beispiel für sein besonderes Engagement mit seinem Selbstmord (4), während die zuständige Staatsanwaltschaft (sic!) die Leiche sofort zur Feuerbestattung freigab (5).

Auch heute ergeht sich eine überwältigende Mehrzahl der Juristen in einem Staatsdienst, der sich als Dienst an der Regierung versteht und der die eigentlich rechtlichen Vorgaben aus dem Grundgesetz (Gewaltenteilung?), dem Prozessrecht (Maskierungen sind im Gerichtssaal verboten) oder auch den Verwaltungsgesetzen (Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht soll sicherstellen das Versammlungen immer und überall stattfinden können – nicht Versammlungsleiter und Teilnehmer kontrollieren), hinten anstellt — oder auch einfach gleich völlig über Bord wirft.

Anders ist es beispielsweise kaum zu rechtfertigen, dass die freie Atmung — ein elementarer und zutiefst notwendiger und in vielfältiger Hinsicht für das Befinden eines Organismus bedeutsamer Prozess — eines jeden, der ein Gerichtsgebäude betritt — ein öffentliches Gebäude, dessen Betretung notwendig ist, um elementare Bürgerrechte wie das Recht auf einen Prozess, aber auch das Recht einem solchen beizuwohnen, zu garantieren — eingeschränkt wird; und zwar nicht etwa nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), was streitbar aber im Prinzip rechtlich zulässig wäre, sondern explizit durch Hausrecht.

Mir persönlich bereitet diese Rechtskonstruktion des ‚Hausrechts‘ in Verbindung mit ‚Coronamaßnahmen‘ und mehr noch die Tatsache, dass die Richterschaft sie tatsächlich benutzt, Alpträume. Dass sie sie benutzt und sich nicht etwa die Freiheit nimmt, sich des eigenen Verstandes zu bedienen und festzustellen, das durch Coronaviren verursachtes Covid-19 zu keinem Zeitpunkt ein Problem dargestellt hat (6) — was fachlich selbst einem Richter zuzumuten ist, wenn er eine solide schulische Grundausbildung mit Abschluss der Sekundarstufe II oder etwas Vergleichbares vorweisen kann — oder rein juristisch zu argumentieren: also entweder beziehen wir uns direkt auf Vorgaben des IfSG oder es darf keine Einschränkungen geben (a1).

Das ist eine extrem simple Rechtsargumentation, die ich selbst als juristischer Laie ohne weiteres nachvollziehen kann. Da bei Grundrechtseinschränkungen immer die Abwägung eine tragende Rolle spielt, kann ich Grundrechte nur einschränken, wenn ich abgewogen habe. Wenn das IfSG juristisch korrekt ausgearbeitet ist — und nicht etwa als Ermächtigungsgesetz „zum Schutz von Volk und Reich“ — dann sind dort relevante und sachlich zielführende Kontrollmechanismen verankert, die überprüfen, ob eine Einschränkung zulässig ist, und wenn ja wo, wann und wie. Das kann man im Prinzip machen — allerdings nicht mit dem, was uns als „Inzidenz“ verkauft wird.

Durfte es also im März/April 2020 (und später) Einschränkungen geben? Nein (b1):

Ohne eine Prüfung kann sich auch ein Land- oder Amtsgerichtspräsident nicht einfach hinstellen und mal eben sagen, was er persönlich für sinnvoll hält, und was in „seinem“ Haus (also dem des Volkes) bitte für Regeln einzuhalten wären. Aus eben diesem Grund ist auch ein IfSG, das formuliert „unter diesen oder jenen Bedingungen könne man einschränken, müsse aber nicht“ grundsätzlich nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz. Wobei die Formulierung ziemlich offensichtlich darauf abzielt, den Gesetzgeber aus der Haftung zu nehmen — und sie auf den einzelnen „Hausbesitzer“ zu übertragen.

Dies lässt sich ohne weiteres der Rechts- und Denktradition der Nazis zuschreiben, die wir in diesem Fall mit einem einzigen Begriff offenbaren können — staatstragend.

Es wird gesagt, sie sei überwunden und das sei ja nun auch schon 80 Jahre her und wenn es Nazis in der Justiz gab, dann sind die inzwischen nicht nur außer Dienst sondern schlichtweg verstorben. Aber man muss sich vor Augen halten, dass es die Nazis von 1949 waren, die die Juristen der späteren Generationen ausgebildet haben. Wer sonst hätte das tun sollen? Und das natürlich nach ihrem eigenen Rechtsverständnis. Welches sonst hätten sie verwenden können? Sie haben die Juristen ausgewählt, die ihnen in den Ämtern nachfolgen können, und dabei selbstverständlich Anwärter ausgewählt, die ihren Vorlieben entsprachen. Sie haben ihre Lieblinge in Ausbildung und Karriere hofiert. Wen denn sonst? Und auch wenn heute der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung trifft, auf Basis eines Urteils von 1956, dann sprechen die Nazis von damals durch dieses Urteil sehr direkt zu den Betroffenen von heute — selbst wenn es nicht deren Lieblingsschüler wären, die diese Entscheidung heute getroffen haben.

Über die Geschichte des Rechts

Zwei Dinge müssen wir zusätzlich zur Kenntnis nehmen. Zum einen ist Deutschland bei weitem nicht das einzige Land weltweit, in dem die Justiz ein Recht spricht, dass mit den UN-Konventionen über Menschenrechte, Kinderrechte oder auch Folter (a2, a3) genauso wenig zu tun hat, wie mit dem Grundgesetz oder auch nur mit dem Verwaltungsrecht. Und zweitens, dass auch in Deutschland nicht erst mit den Nazis das Unrecht ins Land kam, sondern die Nazis sich existierender, viel älterer Traditionslinien bedient haben und von diesen unterstützt wurden.

Unterstützung fanden die Nazis dabei vor allem in konservativen kaisertreuen Kreisen. Was heißt hier kaisertreu? Oben die Eliten — denn die wissen es besser, allen voran der Kaiser, in der Mitte die Gemeinen und unten der Pöbel. Die Ordnung steht fest und gibt dieser Gedankenwelt Struktur. Folgen wir dieser Gedankenwelt weiter in die Vergangenheit finden wir eine propagierte Vereinigung von Kirche und Staat. Wieder ein Ordnungsprinzip, ein Oben und ein Unten. Der Papst ist der Kirche, was der Kaiser dem Staate ist. Und der Kaiser wird vom Papst ernannt. Die Legitimation aller weltlichen Herrscher ziehen sie aus der göttlichen Vorsehung, oder Ordnung, die bestimmt hat, wer oben und wer unten ist — mit dem Segen der Kirchenväter.

Folgen wir den Traditionen noch weiter in die Vergangenheit, bis in die Achsenzeit vor etwa 4000 Jahren, so lassen sich zwei recht ursprüngliche Traditionen ausmachen. Auf der einen Seite das Göttliche Recht, auf der anderen Seite die ersten antiken Gesetzeswerke, das berühmteste sicherlich der Kodex des Hammurabi. Um diese frühe Zeit vollzieht sich eine Revolution des Rechtswesens. Denn mit der Schrift wird es möglich, sowohl Rechts- als auch Moralvorschriften niederzuschreiben (kodifizieren) und ganz wichtig: weiter zu verbreiten. Und dieser Schritt macht etwas mit dem Recht, was wir verstehen müssen.

Unser aller Rechtsempfinden entsteht in der Familie, in der lebendigen Begegnung mit anderen Menschen und zwar nicht mit irgend welchen Menschen, sondern mit denen die uns am nächsten stehen. Und darum zielt unser Sinn für Gerechtigkeit genau auf das Zusammenleben mit diesen Menschen. Das soll „gerecht“ ablaufen. Achtung! Logisch betrachtet ist das ein Zirkelschluss, denn die Praxis in der Familie (wie auch immer die im ganz konkreten Einzelfall aussieht) gibt schließlich erst vor, was gerecht ist. Jeder soll gewürdigt und respektiert werden (als Mensch oder für seine Leistung, Gehorsam, Blauäugigkeit).

In der Familie — und das meinte vor 5000 Jahren eine Gemeinschaft, die aus deutlich mehr Menschen besteht, als Mutter, Vater und Kind, sind es meistens die älteren die — ganz von selbst — Konflikte schlichten, Gemüter beruhigen und im Notfall Entscheidungen erzwingen. Sobald es aus der engeren Familie hinaus geht, in den Stamm oder die Dorfgemeinschaft, haben wir ebenfalls Institutionen — sagen wir zum Beispiel einen Ältestenrat.

Und hier ist es wichtig mit einem weitverbreiteten Irrglauben aufzuräumen, dem Glauben, zu einem Streit gehörten immer Zwei. Dieser Glaube ist grundfalsch. Zum einen gilt uneingeschränkt Schillers „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ und viel wichtiger noch sind von einem Streit immer mindestens drei Parteien betroffen, nämlich die beiden Streitenden und die Gemeinschaft, in die sie eingebettet sind. Stellt euch zwei streitende Elefantenbullen vor und was das mit dem Mangrovenhain macht, in dem sie streiten — oder mit der Schildkröte zu ihren Füßen.

Das ist der Grund, warum jede soziale Gemeinschaft, — wirklich jede — bestimmte Institutionen zur Streitschlichtung bereitstellen muss und das auch tut (a4). Der juristische Begriff für diesen Aspekt ist der Rechtsfrieden, und ich führe ihn bewusst auf diese indirekte Weise ein, weil er nur ein Teil des sozialen Friedens ist und wichtige Teile einfach weglässt.

Vor etwa 4000 Jahren also, mit der Entwicklung der Schrift tritt eine neue Institution auf den Plan um Recht zu sprechen, vorerst vermutlich nicht in der Familie (inzwischen gibt es ein Familienrecht!), aber sehr wohl in der dörflichen Gemeinschaft. Es ist der Fürst, der König oder die religiöse Seite, der Priester, der Bischof, nicht als Vertreter der gemeinschaftlichen religiösen,  also der überlieferten Traditionen, sondern als Vertreter der staatlichen Religion, wie zum Beispiel der christlichen Kirche.

Die Legitimation kommt von Gott — so wird es zumindest gesagt, egal ob weltlich („ich bin der bessere, moralischere, klügere Mensch, darum hat Gott mich über dich gestellt“) oder religiös („ich habe die heilige Lehre studiert, darum kenne ich Gottes Wille“).

Aber der Fürst wie der Priester sind keine Apostel des friedlichen Zusammenlebens der Dorfgemeinschaft oder des Stammes, in denen sie Recht sprechen. Sie sind vielmehr eine eigene Partei, mit eigenen Interessen — das kann das gemeinschaftliche Zusammenleben in unterschiedlichem Ausmaß mit einschließen. Muss es aber nicht. Viele abstruse historische Rechtskonstruktionen, sagen wir „das Recht der ersten Nacht“ machen das mehr als deutlich.

Der Fürst ist eine eigene Streitpartei, mit eigenen Interessen und wenig davon gilt den Bedürfnissen und Nöten der Streitenden. Viel mehr geht es um den sozialen Frieden, genau genommen den ‚Rechtsfrieden‘, aber auch nur, weil dieser Frieden unabdingbar ist, um aus einer Gemeinschaft Tribut — damals Steuern genannt (das ist nicht das selbe, wie ‚Steuern‘ in einer Demokratischen Gemeinschaft) — herauspressen zu können. Ein Aspekt der viel später mit „L’État, c’est moi!“ („Der Staat bin ich!“) in einem absoluten Anspruch gipfeln wird.

Tatsächlich ist nebenbei die Legitimationsbasis der Herrschenden niemals Gott, sondern immer (Waffen-)Gewalt.

An dieser Stelle kommen wir zurück auf das Eingangszitat um das Salomonische Urteil.

Das Recht und die Entsozialisierung

Schon die Ausgangslage ist abstrus. Zwei Frauen gebären im Abstand von drei Tagen und niemand ist dabei, außer die beiden. Keine Amme, kein Arzt, keine Großmütter, keine Väter, keine Kinder – niemand, der die beiden Kinder auseinanderhalten könnte, was niemals ein Problem für nahe Angehörige oder auch nur ernsthaft betreuendes Personal ist. Zwei Babys sind so verschieden wie der Himmel und das Meer und wenn man sie nur ansieht — wirklich ansieht — dann kann man sie nicht verwechseln, nur weil beide die selbe Farbe haben.

Hier sind also die sozialen Gemeinschaften der Vorantike bereits gesprengt, die Menschen — wenigstens die Ärmsten — vereinzelt und sich selbst überlassen, und keine soziale Gemeinschaft mehr vorhanden, die einfach sagen könnten, was ist. Nicht nur nebenbei erwähnt, ist eine solche Vereinzelung, man könnte auch sagen Vereinsamung, eine der Voraussetzungen für Faschismus, wie sie zum Beispiel Hannah Arendt in „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ beschreibt.

Und überhaupt, wieso kümmert sich der König um die Frage der Mutterschaft dieser beiden? Hat der nichts besseres zu tun? Selbst wenn wir das ganze bildlich verstehen, und annehmen das es vielleicht Vorinstanzen gab, die keine Entscheidung treffen konnten, und den Fall darum immer weiter verwiesen, bis er schließlich vor den König kam — selbst wenn wir das so verstehen, handelt es sich immer noch um Rechtsinstanzen die dem König unterstellt sind, und nicht etwa um originär gemeinschaftliche Instanzen. Solche die eigenverantwortlich entscheiden, das Problem „nach oben“ durchreichen, also vom Ort seines Entstehens fort. Diese lokalen gemeinschaftlichen Institutionen sind offensichtlich schon nicht mehr vorhanden. Warum? Wo sind die hin?

Der vorige Punkt mag schon eine Teilantwort gegeben haben — wie auch der nächste.

Kein ‚Fremder‘ war dabei. Für den König, für den Hofstaat, für den Beobachter zählte nicht das Beisein der Familie, Dorfgemeinschaft, der Beteiligten. Einen Fremden hätten sie gerne dabei gehabt. Einen ‚unabhängigen‘ Zeugen. Also im Zweifelsfall jemanden, der die beiden Kinder auch nicht hätte auseinanderhalten können.

Unabhängigkeit ist hier das höchste Gut, so wie auch in der späteren Rechtstradition – siehe oben – nicht etwa Eingebundenheit in und damit die intime Kenntnis der natürlichen Vorgänge – bitte nicht verwechseln mit der Eingebundenheit in und damit die intime Kenntnis der staatlichen Interessen, wie sie sich beispielsweise bei einem exklusiven Dinner der höchsten Richterschaft mit der Kanzlerin einstellen. Ich will damit sagen, die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Fetisch. Und dieser Fetisch dient der Verschleierung der Interessen der vierten beteiligten Partei: dem König. Denn nur wenn wir verkennen, das es eine dritte beteiligte Partei (die Gemeinschaft, siehe oben) überhaupt gibt, nur dann hat der König oder wer auch immer die Möglichkeit sich als vierte Partei unbemerkt an deren Stelle zu setzen, und seine Interessen vor diejenigen der sozialen Gemeinschaft zu stellen!

Und wie löst nun also der König das Problem? „Holt mir ein Schwert“ ruft er aus!

Ich erwähnte es bereits — nicht Gott sondern Waffengewalt ist die Legitimation der Herrschenden und ihres Rechts. Wenn wir es nicht besser wissen — und der König weiß ja nun offenbar auch keine Antwort — nun ein Schwert wird es schon richten. Jemand der keine Ahnung hat — also in diesem Sinne ein Blinder — aber ein Schwert führt; klingelt da was (a5)?

Und hier kommen wir auf einen weiteren wesentlichen Aspekt des Problems. Um das darzustellen müssen wir die Situation mal kurz neuzeitlich darstellen.

Zwei Eltern, Mutter und Vater eines gemeinsamen 2015 geborenen Kindes, trennen sich und stehen nun vor der Frage, wer bekommt das Kind. Sie finden keine gemeinsame Lösung, also rufen sie ein Familiengericht an. Sie treten schließlich vor den Richter und der spricht, weise wie nur ein Richter sein kann, „wir zerteilen das Kind einfach in der Mitte – dann bekommt einer die obere und einer die untere Hälfte.“ Die Beschreibung ist völlig absurd. Hätten wir so eine Situation in der Realität vor uns, wären die normalen Verhaltensweisen zum Beispiel ein gezwungenes Lachen ob dieses unsagbar geschmacklosen Witzes, oder auch eine ‚Erstarrung‘: „Was will der Richter jetzt von mir? Was soll das? Was muss ich jetzt tun?“ Es fehlt schlicht ein soziales ‚Skript‘ an das man sich halten könnte, und das einem in dieser Situation halt gibt. Denn wie gesagt, eine solche Situation ist völlig absurd.

Anders liegt der Fall, wenn die Drohung glaubwürdig ist. In dem Fall verschieben sich die Prioritäten der Eltern tatsächlich. Von dem Konflikt miteinander bleibt nichts mehr, es geht nur noch um den Schutz des gemeinsamen Kindes. Das heißt damit die Situation im Text oben weitestgehend ‚realistisch‘ bleibt, und wenigstens einer inneren Logik folgt, muss die Drohung des Salomon glaubwürdig sein. Wir lassen also Recht sprechen, durch einen Mann, der keine Ahnung hat, eine latente Gewalttätigkeit an den Tag legt und dem man glaubt, dass er Babys zerteilt, wenn ihm keine bessere Lösung eines Streits einfällt? Chapeau! Auf die Idee muss man erst mal kommen.

Machen wir einen Einschub und verfrachten die Inkompetenz und Unbarmherzigkeit des „weisen Salomon“ in die „tatkräftige Richterschaft“ des sterbenden Dritten Reiches und lesen vom Schicksal des kriegsversehrten Büroboten Georg Hopfe:

„Am 24. März 1944 hatte Hopfe mit einem Freund, der gerade auf Heimaturlaub war, eine Zechtour durch einige Lokale Weimars unternommen, in deren Verlauf sich der Arbeiter Fritz Nauland zu ihnen gesellte. Nachdem jeder rund ein halbes Dutzend Biere getrunken hatte, wurden die drei Männer auf dem Heimweg von einem Fliegeralarm überrascht. Als sie vor einem von Bomben getroffenen brennenden Haus etliche Soldaten und Luftschutzhelfer untätig auf die Feuerwehr warten sahen, beschlossen sie, mit anzufassen. Nauland drückte die Tür ein, und die drei halfen bei der Rettung der Einrichtung. Dabei steckte sich Hopfe beim Bergen einer ganzen Batterie Parfümflaschen ein angebrochenes Fläschchen und später noch eine Knackwurst in die Manteltasche. Nauland nahm zwei Stückchen Seife mit.

Am 11. April stand Hopfe deswegen als »Volksschädling« vor dem Sondergericht Weimar. Der Bürobote, dem ein medizinischer Sachverständiger »Schwachsinn leichten Grades« bescheinigte, gab bereitwillig alles zu, da er die Sache für eine Bagatelle hielt – immerhin hatten er und seine Freunde ja mit ihrem mutigen Einsatz wesentlich größere Werte gerettet -, und die Knackwurst habe er nur genommen, weil er den ganzen Abend nichts gegessen hatte. Nach Auffassung des Gerichts konnte das den Angeklagten jedoch keineswegs entlasten, denn »auf den Wert der gestohlenen Sachen kommt es nicht an«.“ (2ii)

Der Fall geht im Buch noch weiter und endet mit der Todesstrafe für Nauland (2 Stück Seife) und Hopfe. Wichtig für uns ist, dass der ganze Fall auf der formalen Feststellung des Diebstahls beruht – völlig ohne Würdigung der zugehörigen tatsächlichen Umstände (wohl aber unter Würdigung weiterer formaler Umstände wie dem formal festgestellten »Schwachsinn leichten Grades« und weiterer der (NS-)Justiz eigenen). Es sei aber an dieser Stelle angemerkt, dass das nur die Extremfälle sind, und wir tunlichst darauf achten müssen, dass diese uns die Augen öffnen für das ganz alltägliche Unrecht, dem formale Urteilsbegründungen Tür und Tor öffnen.

Kehren wir zurück zu König Salomo und seiner eingangs zitierten Rechtspraxis.

Ignorieren müssen wir hier dieses kleine nagende Detail, dass auch die „falsche Mutter“ ein Interesse zuerst an einem lebendigen Kind hatte — sonst hätte sie ja einfach ihr totes Kind hübsch anziehen und schminken können, und überall hin mitschleppen, mit der Aussage, „es schlafe so friedlich“. Eine Vorgehensweise die zwar ohne Zweifel eine schwere Traumatisierung aufzeigt, die sich in meinen Ohren aber genau deswegen sehr viel weniger absurd anhört, als die Idee des Königs, das Kind zu zerteilen.

Ganz nebenbei ist die Lösung des Salomon eine extrem formale Lösung. Wir haben zwei Menschen, die sich um etwas streiten? Teilen wir es entzwei! Und es sind formale Gründe, auf die sich Richter der Moderne am allerliebsten berufen. Weil die sehr einfach festzustellen sind. So können beispielsweise aus formalen Gründen Beweismittel zu einem Prozess nicht zugelassen werden, weil sie rechtswidrig erhoben wurden. Dann braucht man sich um die Details der Anklage nicht mehr zu kümmern, und hat das Problem (als Richter) vom Tisch — wohlgemerkt, das soziale Problem der beiden Streitparteien ist damit keineswegs vom Tisch, eine wie auch immer geartete Form des Rechtsfriedens wird sich dadurch nicht finden. Formal aber ist das völlig korrekt.

Formal heißt immer, man lässt wesentliches weg — in der juristischen Praxis die ich kenne zuallererst die Beweggründe und Bedürfnisse der Streitenden — und orientiert sich an einem einzigen Punkt. Weil das natürlich einfacher ist, gibt es Situationen, in denen das eine gute Sache ist und schlicht Aufwand spart.

Ähnliches kennen wir beispielsweise von der Rechtsanalogie. Für die gibt es eine grundgesetzliche Regelung. Eine Analogie darf in einem Strafprozess (in anderen Rechtsbereichen ist das nicht ganz so streng) durchaus verwendet werden, aber nur und wirklich nur um einen Angeklagten zu entlasten. Um ihn zu verurteilen, muss das Recht genau auf ihn zugeschnitten sein. Ähnlich sollten wir formale Gründe auch behandeln. Denn andererseits können formale Gründe auch zu einer Verurteilung führen. Indem man es etwa unterlässt, die Gesamtumstände eines ‚Diebstahls‘ (siehe Beispiel weiter oben) zu würdigen. Wie weit das im Extremfall gehen kann, zeigt eben die Rechtsprechung im Dritten Reich.

Kommen wir zum Abschluss unserer Betrachtung dieses Salomonischen Urteils. Dass Gottes Weisheit aus diesem weltlichen Urteil sprach — ich habe es schon erwähnt — ist so dann durch den Text selbst belegt. Wichtiger noch ist aber die weltliche Schlussfolgerung.

„Ganz Israel hörte von diesem Urteil und schaute in Ehrfurcht zu [Salomon] auf.“ Das Urteil hat also einen ganz klaren Vorbildcharakter — im Text selbst, somit in der Bibel, aber eben auch in der Schule, in der ich die Geschichte in den 90-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts das erste mal gelesen habe. Es ist also nach wie vor die gängige Interpretation, so wie wir sie auch unseren Kindern vermitteln. Es gehört offenbar zum Selbstverständnis der Justiz, wie wir sie heute haben — ‚modern‘, ‚gerecht‘ und „im Namen des Volkes“.

Eine wesentliche Folge dieser Einheit von Herrschaft und Recht ist die Möglichkeit, eine Seite zu ignorieren. Formal müssen beide Streitparteien Gehör finden. In der Praxis muss ein Richter aber nicht beiden zuhören. In der Literatur finden sich viele Beispiele. Julian Assange muss es seit Jahren erdulden (7, 8). Ich kenne das auch aus meiner persönlichen Erfahrung.

Typisch ist dabei ein Verhalten des Richters oder des Staatsanwalts — manchmal auch der Anwälte einer großen Institution wie der Deutschen Bank — bei dem sie abschalten und sich mit anderen Dingen beschäftigen, wenn eine Partei ihre Argumente vorträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Banknachbarn quatscht, das Handy zückt oder seine Fingernägel auf Dreckreste untersucht (2iii).

Entscheidend ist dies: Wären die vorgetragenen Argumente der Streitpartei wichtig für den Ausgang des Prozesses, dann wäre es einem Richter schlechterdings unmöglich, nicht zuzuhören. Das gesagte wäre schlichtweg zu interessant. Ist es aber nicht wichtig, dann ist es sinnlose Zeitverschwendung, also langweilig, und man verfällt in die genannten Verhaltensweisen. Es sei denn, man hat sich wirklich sehr gut im Griff (pa1).

In Echtzeit beobachten lässt sich das auch bei einer beliebigen Bundestagsdebatte, wenn die ‚Opposition‘ das Wort hat und die Kamera vom Rednerpult auf die Regierungsbank wechselt. Es ist auch für Gerichtsprozesse gut dokumentiert, aber man muss meistens die langen Textfassungen der Prozessbeobachter lesen.

Ein neueres Beispiel war der Fall des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, als der Zwang sich spritzen zu lassen, dem Soldaten formalrechtlich unterliegen, verhandelt wurde. Die Prozessberichte machen deutlich, dass hier nur dem Staatsanwalt dieses Verhalten (Interesse an einer Verurteilung) zugeschrieben werden kann. Der oder die Richter ließen sich nichts anmerken und hörten zu, was die Anwälte der betroffenen Soldaten vorzubringen hatten. Allein es spielte für das Urteil keine Rolle — das ist natürlich auch eine Möglichkeit, „nicht zuzuhören“ (9).

Schließen möchte ich hier mit einer Warnung:

Seid vorsichtig mit dem Recht. Ein Recht ist ein Ding das man — jemand, aber wer genau? — geben und nehmen kann. Solange ich nur atme ist klar, was jemand tut, der mir die Hand über den Mund legt. Habe ich aber ein Recht darauf, frei atmen zu dürfen, dann gibt es mit Sicherheit einen Passus der vorgibt, wann wer wo und wie dieses Recht einschränken darf.

Es gibt dann also das Recht, uns unsere ‚Rechte‘ zu nehmen. Um sich klar zu machen, wie elementar diese Möglichkeiten sind und wie tiefgreifend die Rechtspraxis davon durchdrungen ist, empfehle ich mit dieser Prämisse im Hinterkopf mal folgenden Vortrag anzuschauen:

  • Corona-Politik und Rechtsstaat – Prof. Dr. Dietrich Murswiek; https://www.youtube.com/watch?v=JT4oX_LVC1M

Und hinzugefügt von Peds Ansichten: Daher sind bestimmte „Rechte“, wie zum Beispiel das „Recht auf Atmen“ nicht verhandelbar. Es sind existenzielle Naturrechte und damit unveräußerlich.

Danke Sebastian, für diesen Artikel!

Liebe Mitmenschen, bitte bleiben Sie achtsam und werden Sie mutig.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) In diesem Fall regelt also das IfSG, wie geprüft wird, und anhand dieser Prüfung kann man dann Maßnahmen — auch oder eigentlich insbesondere im Einzelfall (Laut GG müssen Einschränkungen lokal und temporär sein) — treffen, weil sie unbedingt notwendig sind. Die aktuelle Rechtslage ist aber eine andere. Hier gibt das IfSG einen laxen Rahmen vor, und dann haben oder nehmen sich Hausbesitzer oder Volksvertreter das Recht heraus, unsere Grundrechte nach Gutdünken einzuschränken – und sie berufen sich dann eben auch auf das Hausrecht.

Sie müssten dafür aber im Einzelfall geprüft haben, was man anordnen kann und was nicht – in jedem Einzelfall, also in jedem einzelnen Gebäude. Das ist aber einem ‚Hausbesitzer‘ gar nicht zuzumuten. Wie soll beispielsweise ein Supermarkt ‚prüfen‘ welche Maßnahmen für seinen Standort konkret notwendig und sinnvoll sind, und welche nicht? Nach welchen Kriterien? Mit welchen Methoden? Mit welcher Qualifikation? Wer soll das machen und wer bezahlt so eine Prüfung? Wenn es aber um die Einschränkung von Grundrechten geht, kann so eine Prüfung niemals freiwillig sein, sie muss verpflichtend gemacht werden – und es kann eben nicht der Hausherr bestimmen, ob seine Kunden jetzt frei atmen dürfen oder nicht.

Das selbe gilt bei den Gerichten. Ohne eine Prüfung kann sich auch ein Land- oder Amtsgerichtspräsident nicht einfach hinstellen und mal eben sagen, was er persönlich für sinnvoll hält, und was in ‚seinem‘ Haus (also dem des Volkes) bitte für Regeln einzuhalten wären. Aus eben diesem Grund ist auch ein IfSG, das formuliert ‚unter diesen oder jenen Bedingungen könne man Einschränken, müsse aber nicht‘ grundsätzlich nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz. Wobei die Formulierung ziemlich offensichtlich darauf abzielt, den Gesetzgeber aus der Haftung zu nehmen – und sie auf den einzelnen ‚Hausbesitzer‘ zu übertragen.

Für einen einfachen Ladenbesitzer habe ich dann im Folgenden viel Verständnis, wenn er sich unwissentlich über geltendes Recht hinwegsetzt. Für große Supermarktketten, mit gigantischen Rechtsabteilungen habe ich schon sehr viel weniger Verständnis. Und bei einem Richter oder Gerichtspräsidenten hört der Spaß einfach auf. Das freundlichste Urteil, was mir dazu einfällt ist ‚Bildungsversager‘ – denn diese ‚Juristen‘ scheitern an den rechtlichen Grundlagen ihres eigenen Berufsstandes.

(a2) Man vergleiche mit dem Dokument „Wie wir Covid-9 unter Kontrolle bekommen“ aus dem BMI, das (wie viele andere Dokumente des Schreckens sowie Aussagen führender Politiker und Funktionäre in vielen Ländern der Erde) belegt, dass die Erzeugung von Ängsten, also Leid vorsätzlich geschieht, um die Bürger einzuschüchtern und zu nötigen; Verfügbar noch hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/4123-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen/; Damit stellt die Frage nach der Rechtmäßigkeit gleichzeitig die Frage, ob es sich bei den Maßnahmen um Folter im Sinne Art. 1 Satz 1 der UN-Antifolterkonvention handelt oder nicht.

(a3) UN-Definition für Folter: „Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck ‚Folter‘ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, [..] um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“

(a4) Ich behaupte hier als anthroposophischer Laie rotzfrech: Eine Gemeinschaft die solche Instanzen nicht bereitstellt wird bei jedem Konflikt ‚zerfallen‘ — und führe als Beispiel die ‚Hausgemeinschaften‘ an, wie wir sie in typischen Mietskasernen – also Neubauten — vorfinden. Der Zerfall dieser ‚Gemeinschaften‘ dauerte Jahrzehnte, dauert weiter an und wird begleitet von der Übertragung grundlegender gemeinschaftlicher Aufgaben, wie dem Säubern des Hausflures an eine angestellte Reinigungskraft oder Firma.

(a5) https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Iustitia_van_Heemskerck.png

Ganz nebenbei – warum ist Justizia eine Frau? Ich gebe mal ein paar Hinweise:

https://de.wikipedia.org/wiki/Margaret_Thatcher

https://de.wikipedia.org/wiki/Angela_Merkel

https://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_von_der_Leyen

https://www.youtube.com/watch?v=xYXK7uh93Uo

Oder kennt ihr die nette junge Frau von den FDP-Wahlplakaten in eurer Stadt?

(pa1) Anmerkung von Peds Ansichten: Wenn ein Richter nur einer oder auch keiner Seite zuhört, dann ist sein Auftritt im Gericht nichts weiter als eine Farce. Das sind typische Phänomene nicht nur von Dikaturen sondern auch von Fassadendemokratien, wie uns das Schicksal des Julian Assagen eindringlich beweist. Dann arbeitet der Richter lediglich ein Skript ab, mutiert zum Vollzugsbeamten einer höheren Instanz, fühlt sich auch nicht seinem Gewissen verpflichtet, ignoriert die Verantwortung für das eigene Tun.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_des_Salomon_(Poussin); abgerufen: 13.11.2022

(2 bis 2iii) Ingo Müller, Furchtbare Juristen; Edition Tiamat, Verlag Klaus Bittermann; 448 Seiten; ISBN 978-3-89320-269-0; https://edition-tiamat.de/furchtbare-juristen/

(3) http://www.saarkurier-online.de; Die betreffende Rezension ist dort inzwischen nicht mehr auffindbar.

(4) „Bei der von dem Frankfurter Gerichtsmediziner Joachim Gerchow vorgenommenen sogenannten Verwaltungssektion wurden eine Herzvorschädigung, eine schwere akute Bronchitis sowie die Einnahme eines Schlafmittels festgestellt. Es ergaben sich keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Bauer#cite_ref-25); kleine Anmerkung am Rande: Das wäre nach heutiger RKI-Definition eindeutig eine klinische Covid-19 Symptomatik

(5) „Die Anweisung von Bauers Stellvertreter, eine gerichtliche Leichenöffnung zu beantragen, missachtete die dafür zuständige Frankfurter Staatsanwaltschaft aus heute unerkennbarem Grund und gab die Leiche sogleich auch zur Feuerbestattung frei.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Bauer#cite_ref-25)

(6) April 2020; RKI; Influenza-Wochenbericht; Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K und andere, sowie AGI-Studiengruppe; https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-16.pdf

(7) 25.10.2019; Nachdenkseiten; Julian Assange im Gerichtssaal – Ein Schatten seiner selbst; https://www.nachdenkseiten.de/?p=55887

(8) „Der krönende Abschluss kommt dann, als die Richterin nach den mehrstündigen Darlegungen der Verteidigung, die Beispielfälle und Urteile des Europäischen Gerichtshofes enthalten, anhand eines schon ausgedruckten, vor ihr liegenden Textes die Gründe für ihre Ablehnung des Antrags erläutert.“; 03.03.2020; Nachdenkseiten; Moritz Müller; Ein Resümee der Anhörung zu Assange in London; https://www.nachdenkseiten.de/?p=58981

(9) Coronaausschuss 112; https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Sitzung-112–Schwab-K%C3%A4mmerer-Bergholz-Odysee-final:a

(b1) 2020; April; RKI, Sentinel, SARS-CoV, Influenza-Wochenbericht; https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-16.pdf;

(Titelbild) Richter, Urteil, Jusitz; Autor: 2541163 (Pixabay); 11.09.2018; https://pixabay.com/de/photos/urteil-richter-richterhammer-3667391/; Lizenz: Pixabay License

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Die Herrschaft über das Recht
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17 Kommentare

  1. Ein Problem der deutschen Politik scheint mir zu sein, daß unsere führenden Politiker einfach keine guten Nerven und Geduld für diesen Job hatten und haben. Im Ersten Weltkrieg hätte man unbedingt das Odium des Angriffs auf Belgien und Frankreich vermeiden müssen.

    Zur Zeit haben wir an der Spitze einen Hochfreimaurer, der sehr sparsam in seinen Aussagen ist, sich an nichts mehr erinnern kann, aber wortlos streng nach Vorgaben funktioniert. Der Habeck scheint mir gerade deswegen so beliebt zu sein, weil er ziemlich schlechte Nerven hat, und man ihm anmerkt, wie er innerlich so aufgewühlt ist. Er ist für diesen Job nicht geeignet, kann ihn aber auch nicht loslassen, was ihn zerreißt, weswegen ihm die Sympathie der kleinen Leute zufließt.

    Hitler litt meiner Meinung nach an der Sorge, nur er allein könnte die deutschen Gaue alle vereinen, kein anderer außer ihm würde das schaffen. Deswegen sagte er auch einmal im Krieg, daß es gut sei, daß gerade ihm diese schwere Aufgabe zugefallen sei, die er keinem anderen zutraute. Allerdings ging dann der letzte Baustein zum Neubau des deutschen Reiches mit der deutschen Minderheit in Polen gründlich schief. Er hätte sich niemals auf den Vertag mit dem verräterischen Stalin einlassen dürfen, mit dem er sich ja gar nicht verstand und der heimlich mit der anglo-zionisten Welt im Einklang lebte. Jedes dritte Wort von Hitler war, daß er fanatisch sein und glaubte, daß der fanatische Mensch alles erreicht. Er lebte zölibatär, wie ein katholischer Priester, der seiner Kirche lebenslang verheiratet ist, nur für Deutschland, dem er auch seine ganze Kraft widmen wollte. Auch als fanatischer Mann konnte er dies jedoch nicht durchhalten und hatte eine jugendliche Geliebte, ein Dummerchen, die genauso wie die des Mussolini, Clara Petacci, mit ihm in den Tod ging.

    Interessant ist auch die Ähnlichkeit der beiden Frauen. Eva Braun und Clara Petacci wurden beide im Februar 1912 geboren und starben im April 1945 eines gewaltsamen Todes mit 33 Jahren.

  2. Es ist ja einigermaßen erstaunlich, daß hier so viele Teilnehmer versammelt sind, die aus Familien stammen, deren Vorfahren engeren, persönlichen Kontakt mit Hitler gehabt haben.
    Ich vermag hier den Kuß-Cousin meiner Großmutter/Vaterlinie beizusteuern, dem als SS-Obergruppenführer und Polizeigeneral im August 1944 von Hitler die Niederschlagung des Warschauer Auftandes befohlen wurde (die zeitgeschichtliche Persönlichkeit dürfte bekannt sein). Obschon sich unsere Lebenswege noch einige Jahre überschnitten haben, hatte ich aus Gründen von dessen politischer Verfolgung nie Gelegenheit, meinem wenn auch entfernteren Verwandten persönlich zu begegnen (es fanden und finden in der Familie immer noch sog.Familientage statt). Meine Großmutter (*1911, +2004), die ihn persönlich wohl näher gekannt hat, war in ihren Äußerungen zu dessen mich als junger Mensch sehr interessierender Person sparsam, hat ihn allerdings wohl nicht sonderlich gemocht. Der Grund war u.a. wohl darin zu sehen, daß er meinem ahnungsvollen Urgroßvater, der vor dem Hintergrund der ab Mitte 1944 heraufdräuenden Katastrophe im Osten Möglichkeiten hatte, seine Familie und Besitz in das heutige Westdeutschland zu verlagern, auf private Nachfrage an Weihnachten 1944 noch versichert hatte, die Front im Osten würde halten. Daß das schließlich für Leib und Leben seiner Familie keine schwerwiegenden Folgen hatte erkärte sich allein dadurch, daß ein Cousin meiner Oma, ein aus einer Potsdamer Juweliersfamilie stammender [Kriegs-, eigentlich hatte er vor dem Krieg bereits eine Juwelierslehre u.a. in Antwerpen abgeschlossen und war für das Jura-Studium vorgemerkt, als ihn -nach dem Dienstpflichthalbejahr im RAD- der Kriegsbeginn überraschte und er zur Wehrmacht eingezogen wurde] Offizier, der nach schwerer Verwundung im Kuban-Brückenkopf und langer Rekonvaleszenz zum OKH in die Bendlerstraße in den Stab Rüstung/Ersatzheer abkommandiert worden war (und dort unmittelbar den 20.Juli miterlebte), meinen Urgroßvater von sich aus vor der ihm aus den Stärke- und Verlustmeldeungen genau bekannten, katastrophalen Situation an der Ostfront gewarnt hatte, weshalb sich dann die Familie noch unmittelbar nach dem Beginn der sowjetischen Offensive gegen Mitte Januar 1944 nach Celle begab. Meine Großmutter ließ allerdings auch anklingen, daß sie ihren Kuss-Cousin auch als arrogant und opportunistisch erlebt hatte.

  3. Nun, wenn ich das richtig verstanden habe, geht es um die Überhöhung „des Rechts“ im allgemeinen und, im Sinne damit verbundener und, insofern innehabender, Macht!

    Das letzte Salomonische Urteil wurde wann gesprochen? Anerkennend, daß es weder Selbstzweck noch Machtinstrument sei? Hmm …

    Die dritte, also meine, Betrachtung könnte was besagen? Ist es nicht vielmehr so, daß immer nur vorherrschendes Denken, ein ihm entsprechendes Werte- und damit verbundenes Rechtssystem hervorbringt? Wie könnte es anders sein?

    Darüber wundert sich wer? Gut, auch ich mußte mich da, in diese spezielle Betrachtung, erst mal hineindenken!

    Aber, es bleibt immer nur dem Zeitgeist, der jeweiligen Gesinnung geschuldet, wie Recht anzuwenden sei!

    Verständlich daher, die Nachbetrachtungen des Jürgen II … Eines steht aber fest! Dazu hätte es auch keiner langatmigen Analyse bedurft; dem Menschen dienende und dazu auch noch weise Urteile, kann heute noch wer erwarten?

    • „dem Menschen dienende und dazu auch noch weise Urteile, kann heute noch wer erwarten?“

      Niemand! Es gibt heute keine individuell zugeschnittenen Gerichtsurteile mehr, obwohl es vielleicht die Gesetze zulassen würden, weil alles unerbittlich unter politischen Richtlinien erfolgt, sogar daß Sexualverbrechen von Migranten nicht ernst genommen werden oder die leiseste konservative Gesinnung von Deutschen oder ihre abweichende Geschichtsmeinung mit aller Härte von der Staatsanwaltschaft bestraft wird! Wie kann da noch Meinungsfreiheit oder Demokratie sein? Allerdings haben wir uns in jahrzehntelanger Übung daran gewöhnt eine Tyrannis als positive Demokratie anzusehen. Denk‘ doch mal an die Ungeheuerlichkeit der xyz-Gesetzgebung, die die Meinungsfreiheit ad absurdum führt und wem nützt?

      Wir sitzen alle in einem Boot, das lauter Löcher hat, wobei mit enormem Aufwand von sehr gut bezahlten Staatsdienern das Wasser herausgepumpt wird. Was aber, wenn jetzt der Sturm aufkommt und das Boot seine Seetüchtigkeit beweisen muß??? Wer soll sich da für ein dekadentes verdummtes absterbendes Volk noch opfern wollen?

    • Du hättest sehr gut in die Schule des Sokrates gepaßt, dessen Philosophie hauptsächlich darin bestand, nur Fragen zu stellen. Allerdings machte es sich dadurch bei der Obrigkeit so unbeliebt, daß er den Schierlingsbecher trinken mußte. Seine Frau Xanthippe war wie unsere, darf ich sagen: „Freundin“?, eine echt praktische Natur, die mit seiner Philosophie nicht viel anfangen konnte. Ich hoffe, das ist bei Deiner hochgelobten besten aller Ehefrauen nicht so!

      • Wenn man für Überzeugungen schräg angesehen oder gar in den Knast kommen könnte, was bleibt da noch anderes übrig, als fragend zu formulieren? Wenn es um menschlich Hintergründiges geht, gebe ich allerdings gerne den „Erklärbär“! 🙂

        Was die beste aller Xanthippen angeht, mit dieser gewählten Beschreibung dürfte alles gesagt sein? 😉

      • Ja gut, von was auch immer es abhängen mag, durch was auch immer bedingt, es scheint wohl, unabhängig von was auch immer Propagierten, Unterschiede zu geben?

  4. Ich weiß nicht, ob es sich für den Durchschnittsbürger lohnt, den intelligenten Nachweis durchzulesen, daß wir kein funktionierendes Rechtssystem haben.

    Die Justiz ist bei uns verdorben, so daß ich noch nie erlebt habe, daß ein einfacher Bürger gegen eine staatliche Behörde gewonnen hat. Dies halte ich geradezu für unmöglich, weil die Gerichte NIE bereit sind, gegen eine staatliche Behörde zu erkennen. Ein Staatsversagen können und wollen sie nicht zugeben. Genauso unmöglich ist es als einfacher Bürger gegen einen Richter wegen Rechtsbeugung zu gewinnen. Der diesbezügliche § 339 StGB dürfte in der Deppenrepublik noch nie angewandt worden sein, weil es unter den zehntausenden von Richtern noch nie einer sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat! Wenn meine Aussage nicht stimmt, bitte ich um Nachweis des Gegenteil, solange es sich nicht um ehemalige Richter des Dritten Reichs handelt.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html

    Das Problem liegt allerdings viel tiefer in der Herrschaft des anglo-zionistischen Westens. Hitler wäre nie gekommen, wenn der Versailler Vertrag die Deutschen nicht gezwungen hätte die Alleinschuldthese (Artikel 231) für den Ersten Weltkrieg zu akzeptieren.

    http://www.documentarchiv.de/wr/vv08.html

    Dieser Artikel, den unsere Vorfahren akzeptieren mußten, weil die Engländer gleichzeitig alle Nahrungsmittelzufuhren ins Deutsche Reich blockierten, war eine Faschbehauptung, um das fleißige deutsche Volk bis zum Ende des 20. Jahrhunderts als Schuldige zu melken.

    https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/kriegsschuldfrage.html

    In ähnlicher Weise wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch Zahlenspielereien eine deutsche Schuld durch den jüdischen FDP-Innenminister Gerhard Baum gesetzlich fixiert.

    In der Weimarer Republik kam bei der Leugnung des Artikels 231 des Versailler Vertrags noch nicht die Staatsanwaltschaft, um uns einzubuchten!

    Wie dem auch sei, die allgemeine geistige Verwirrung dürfte grenzenlos sein, wenn sie sich demnächst in der Energieknappheit entlädt!

    Fazit: Der anglo-zionistische Westen ist durch und durch verdorben und wir mit ihm!

    • Vermutlich trägt der Versailler Vertrag die Hauptschuld am Aufkommen Hitlers und des Zweiten Weltkriegs, weil die Hauptschuldthese ihm ermöglichte unermüdlich gegen die Politik der Weimarer Republik zu polemisieren. Mit dem Fall des Versailler Vertrags entstand natürlich auch die Todfeindschaft zu den Banken, die damit die Rückzahlungen ihrer an die Siegermächte gegebenen Kredite von den Deutschen nicht mehr bekamen.

      Hitler konnte sich bei dem Kamnpf gegen die Hauptschuldthese des Versailler Vertrags auf eine breite Zustimmung verlassen. Deswegen besteht der öffentlich-rechtlich Rundfunk nach wie vor auf der alleinigen Schuld der Deutschen am Ersten Weltkrieg!

      Bernhard Schwertfeger 1947:

      „Ganz ohne politische Sensationen durfte unter Hitler kein Jahr verlaufen. Nur so darf man den von ihm am 30. Januar 1937 ausgesprochenen Widerruf der Kriegsschuldthese des Artikels 231 des Versailler Vertrages bewerten. Lange vor Hitler hatte Deutschland, angefangen mit der Erklärung des Grafen Brockdorff-Rantzau in Versailles vom 7. Mai 1919, sich von der Kriegsschuld losgesagt, sodann am 21. Juli 1919 wiederum in Versailles, am 9. August 1923 durch den Reichsaußenminister Dr. v. Rosenberg, und durch Hindenburg am 18. September 1927 bei der Einweihung des Tannenbergdenkmals in Hohenstein. Stresemann hatte sich verschiedentlich gegen die Kriegsschuldthese gewendet, Hindenburg nochmals am 28. Juni 1929 und der Reichsaußenminister Dr. Curtius im deutschen Reichstage am 10. Februar 1931, indem er sagte: „Der Tag ist nicht fern, an dem ein Areopag von Richtern oder Gelehrten zusammentreten wird, um endlich den Spruch der Wahrheit und Gerechtigkeit zu fällen.“ Auch der Reichskanzler v. Papen wendete sich in einer Rundfunkansprache vom 7. Juli 1932 gegen die Kriegsschuldthese und erklärte: „Wenn heute auch noch nicht alle Nationen zu einer Anerkennung unserer Rechte bereit sind, so sind diese die deutsche Ehre betreffenden Fragen nun vor dem Weltforum aufgeworfen.“

      Was Hitler betrifft, so hatte er bei der Eröffnung des Reichstages in Potsdam am 21. März 1933 scharf gegen die Kriegsschuldthese gesprochenl, die schon in seinen zahllosen Vorträgen seit dem WeItkriege immer wieder den Gegenstand seiner Darlegungen bildete. So war es eigentlich ein überflüssiger, jedenfalls rechtlich ganz unwirksamer Schritt, als er am 30. Januar 1937 in seiner Reichstagsrede bekanntgab: „Ich ziehe . . . die deutsche Unterschrift feierlich zurück von jener damals einer schwachen Regierung wider deren besseres Wissen abgepreßten Erklärung, daß Deutschland die Schuld am Kriege besitze.“

      • Jürgen II, bitte um Hilfe. Ich weiß ehrlich gesagt immer noch nicht, was ich vom Hitler halten soll. Seine Reden waren gut, er hat den Finanz-Feind benannt und das Deutsche Volk gestärkt.

        Auf der anderen Seite hat er gerne das Geld vom Feind genommen, hat sogar mit Trotzki, Lenin und Stalin im selben Haus in Wien bei Rothschild gewohnt. Warum griff er dann die Russen an? Ein Doppelagent?

        Mein Opa hat ihn mal in Berlin getroffen und gesagt, der ist verrückt. Sieht man in seinen Augen. Das glaube ich auch. Es kann allerdings sein Leibarzt, wie hieß der noch…Theo Morell glaube ich, daß der ihn vergiftet hat. Er war einst guter Maler, guter Redner, Tierfreund, nachher nur noch gezittert wie das Murksel. Für mich bleibt der Mann ein Rätsel.

        • Mein Urgroßonkel war in München damals und Gründungsmitglied der NSDAP und auch in der Vorgängerpartei. Mein Opa (RIP) kannte Hitler aus der Zeit persönlich und durfte ihn während des Krieges z.B. privat anrufen.

          Leider war ich damals noch zu klein, um die richtigen Fragen zu stellen. Der Opa hat sich lediglich dahingehend geäußert, dass das was in den Medien über die Zeit stand lauter Lügen sind…

          Wenn an sich die Reden von Hilter anschaut, dann wollte er ja den Krieg frühzeitig beenden (42 Friedensangebote) und wußte wohl ab einem bestimmten relativ frühen Zeitpunkt, dass der Krieg nicht zu gewinnen war und das hat sicherlich seine Gesundheit seelisch und physich immer stärker beeinträchtigt.

          Insofern würde ich nicht ausschließen, dass Hitler irgendwann wie ein Verrückter gewirkt hat.

          Ob er ein Agent war? Keine Ahnung – kann sein.
          Aber ob er vorher gewußt hat, dass man ihn hochbringt, um dann Deutschland zerstören zu können, das glaube ich eher nicht.

        • @Zulu

          Im Dritten Reich hätte ich vermutlich auch in Opposition zu Hitler gestanden wie mein Großvater Martin Plank. Ich kritisiere jedoch, daß das Psychogramm Hitlers unglaublich gefälscht wurde und wird, bis auf den heutigen Tag, finanziert durch GEZ-Mittel und auch sehr zu unserem Nachteil, um uns mit einer nur erfundenen Schuld ewig abzuzocken!

          Vgl. Thema „Hermann Rauschning“ und seine frei erfundenen „Gespräche mit Hitler“, die jahrzehntelang in allen Geschichtsbüchern zitiert wurden.

          https://krisenfrei.com/die-brd-bereitet-sich-auf-die-kapitulation-vor/#comment-182826

          Die Geschichtsfälschung nach dem Zweiten Weltkrieg stellt ein zweites Versailler Diktat dar, Artikel 231!

          http://www.documentarchiv.de/wr/vv08.html

          Was kaum jemand weiß ist, daß Hitler Rußland angreifen MUSSTE, weil Stalin heimlich entgegen des Vertrags mit dem Deutschen Reich gegen uns rüstete. Die Westmächte nahmen die Zerstörung Polens durch Hitler in Kauf, um der Roten Armee freie Bahn nach Berlin zu schaffen.

          https://krisenfrei.com/massenformierung-des-weltbewusstseins/#comment-180467

          Der Hitler-Stalin-Pakt vom 23. August 1939 war den Westmächten durch den Verräter Bittenfeld unmittelbar nach der Unterzeichnung bekannt, doch warnten sie Polen nicht, damit es hoch- und übermütig bis zuletzt von der deutschen Wehrmacht niedergerungen wurde, damit die Rote Armee freie Bahn hatte.

          https://krisenfrei.com/lacher-hoch-drei-ezb-praesidentin-lagarde-die-inflation-kam-aus-dem-nichts/#comment-183155

          Bereits am 2. Mai 1935 schloß Frankreich mit Rußland einen Beistandspakt gegen das Deutsche Reich, der nur Sinn haben konnte, wenn Polen zuvor vernichtet worden war. D. h. die jüdisch marxistischen Freimaurer in Paris (Leon Blum!!!), die schon Franco mit den Russen gemeinsam bekämpften, schlossen mit den jüdischen Marxisten in Moskau einen Beistandpakt gegen uns.

        • Zulu, Du sprichst mir da jetzt aus der Seele! 🙂

          Nichts genaues weiß man nicht! Da es aber so ist, daß man über diese Zeit nur was Denken soll oder darf, paragraflich manifestiert, sagt was aus?

          Das es eben nicht um die Person geht, an der alles aufgehängt wird (es hätte auch sonst wer sein können und, er war ja schließlich auch nicht alleine …), sondern allein nur, um das, was verwirklicht wurde in dieser Zeit!

          Hitler, Merkel, Obama, Scholz, Trump oder Putin,… ihnen allen wird viel zu viel Aufmerksamkeit geschenkt! Und das ist der eigentliche Trick; verlagere es auf die führende Person!

          Natürlich stehen all´ die Lenker nicht umsonst im Rampenlicht. Wenn es gut läuft, dann werden sie zu Helden; wenn nicht, werden sie zu Sündenböcken. Sie stehen aber immer nur repräsentativ! Nicht für sich, sondern immer für eine politische Idee oder Ordnung, gelenkt durch …

          Wie auch in einem meiner letzten Kommentare beschrieben, es spielt keine Rolle, wer Buntenkanzler, aus welcher Partei auch immer, ist! Es geht immer nur um Interessen, die einmal so oder eben anders verwirklicht werden!

          Heute haben wir halt den nationalen Alleingang des Sozialismus, für die ganze Welt, in Deutschland! Und wie wird er vertreten und durchgesetzt? Mit der gleichen, damals angewandter, Methodik, die sonst aber als warnendes Beispiel hervorgehoben wird und ganz entschieden zu verurteilen sei?!

          Die oberliberale Agnes, irgendwas, zwei mal Bindestrich, wenn sie könnte, würde sie nicht den totalen Krieg wegen der Ukraine ausrufen?

          Unser Girlie im Außenamt, hat einst vermuteten Deutschen Größenwahn aber so was von antizipiert und legt sich jetzt auch noch mit China an? Ok, es ist kein klassisch´ Deutsches Wesen, welches hier, farbenfroh untermalt, präsentiert wird, unterscheidet sich, der Art und Weise nach, aber in was?

          Und klar, mal wieder ist es der Russe! Hat doch schon mal funktioniert? Vorgeschichte, heute wie damals, interessiert wen? Was ist denn heute anders? Die gleichen Provokationen wie eh und je, mit denen man Menschheit in Kriege führt!

          Ich war mal in einem entsprechenden Forum unterwegs, hatte auch direkten Kontakt mit der Moderation, die mich dann „leider“ hinausschmeißen mußte, weil ich die nationale Kuschelecke zu sehr in Aufruhr versetzen könnte! …

          Mittlerweile denke ich, es kommt gar nicht so sehr darauf an, was, im Spielball der Interessen, einer glaubt oder wessen er sonst so anhängt. Es geht nur darum, diese gegeneinander ausspielen zu können!

          Im Gegensatz zum Schachspiel, wo die figürlichen Ressourcen sich irgendwann erschöpfen, in der Politik werden diese immer wieder neu aufgestellt! Das Theater muß weitergehen! Das einzige, was sich nicht ändert, ist das an die jeweilige Zeit angepasste Gewand, sind die Methoden!

        • Ich bedanke mich für Eure ausführlichen Antworten!
          Hmm. Tja, nix Genaues weiß man nicht, da unsere Geschichte sehr, sehr lange gründlich gefälscht worden ist. „Trau dem TV und werd´schlau“? Neenee…lieber nicht!

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