Die faktische Änderung des Grundgesetzes

Die faktische Änderung des Grundgesetzesvon WiKa (qpress)

Schland: In Zeiten der größten Not, wenn sich nur noch knapp 99 Prozent der Bevölkerung einer “normalen Gesundheit” erfreut, muss es erlaubt sein das Grundgesetz im Sinne “höherer Ziele” etwas kreativer zu gestalten. Die Diskussion um die “Rückgewährung von Grundrechten”, bei freiwilliger Befolgung von staatlich erwünschtem Verhalten, bilden den gedanklichen Kern der neuen Staatlichkeit. Dumm nur, dass sich immer noch völlig unbedarfte Menschen darauf verlassen wollen, dass das gilt, was da geschrieben steht. Das ist naiv und entspricht nicht mehr dem aktuellen Zeitgeist, wenngleich dieser Umstand nicht offen kommuniziert wird.

Es ist an der Zeit die fundamentalen Rechtsgrundlagen der neuen, faktischen Realität anzupassen. Besagte Realität wird nun einmal zum Nutzen der Herde von der Regierung und den Viren vorgegeben. Dementsprechend muss sich das Recht fügen, damit die Lebenspraxis wieder mit der Theorie übereinstimmt. Die einfachste Maßnahme ist demnach das Recht entsprechend den Erfordernissen anzupassen. Nachdem das Infektionsschutzgesetz inzwischen Deutschlands, man möchte sagen Europas höchstes Rechtsgut ist, muss eine Korrektur der nachrangigen Bestimmungen, wie z.B. des Grundgesetzes machbar sein.

Alte gegen neue Theorie

Es ist ja nur eine Kleinigkeit … oder, es ist ja nur eine formale Anpassung … nein, es ist ja nur zu unserem Besten. Da gerade die elementaren Rechtsgüter eines Staates kurz, prägnant und sogar für Vollidioten verständlich sein sollen, können wir uns quasi von der Basis her an der Debatte beteiligen. Die einfachste und schnellste Änderung des Grundgesetzes, besonders des Artikel 1 könnte beispielsweise wie folgt aussehen. Die möglichen Änderungen/Ergänzungen in rot, deren Notwendigkeit in der heutigen Zeit niemand ernsthaft bestreiten wird:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar, wenn er sich nach den Erkenntnissen der Regierung verhält. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, soweit diese nicht gerade mit wichtigeren Angelegenheiten befasst ist.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Dieses formale Bekenntnis kann beim Regierungshandeln Berücksichtigung finden.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, für den Fall, dass seitens der multinationalen Hersteller genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann.
(4) Der Mensch ist unveräußerliches Staatseigentum. Seine Freiheit erfährt keine Begrenzung im Gültigkeitsbereich des zugeteilten Impfausweises.

Die Rechtsgrundlage namens Grundgesetz ist ohnehin nur ein Theorem. Es hat sich innerhalb von 13 Monaten schwerster Pandemie nicht bewähren können. Es erwies sich zur Verwaltung der Herde als untauglich. Die vorgeschlagene Anpassung ist daher dringend geboten, um den Rechtsfrieden zu wahren. Weiterhin könnte diese marginale Maßnahme helfen sinnlose Debatten zu veralteten Rechtskonstrukten zu unterbinden. Alle Theorie taugt nicht, sofern sie nicht mit dem notwendigen Regierungshandeln übereinstimmt.

Keine Rückgewährung von Rechten erforderlich

Die faktische Änderung des GrundgesetzesDie so angepassten Rechtsgrundlagen erscheinen zukunftssicher. Gerade mit Blick auf den Weltuntergang und die für den Moment ausgebelendete Klimakatastrophe ist weiterer Handlungsbedarf absehbar. Die Notwendigkeit von allgemeinen Maßnahmen, zum Schutz der Menschen vor Natur und Umwelt sind bereits erkennbar. Mit dieser Änderung ließe sich auch ein großer Verwaltungsaufwand vermeiden, der zu betreiben ist, um selektiv Grundrechte zurückzugewähren. Mit dieser Anpassung ist die Gesellschaft fit für einen Dauerlockdown. Der Impfass kann zügig um eine CO2-Neutralitätskomponente erweitert werden.

Durch weitere frei definierbare Kriterien ist quasi ein Dauerlockdown für alle, zum Schutz der menschlichen Würde und der “staatlichen Gewalt Freiheit” realisierbar. Natürlich wird es ein gewisses Maß an Realitätsverweigerern geben. Die kann man in einigen Jahren, wenn die Akzeptanz für den neuen Artikel 1 des Grundgesetzes gestiegen ist, fix mal mit einer 10-fachen Dosis impfen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen helfen die bekannten Universalimpfstoffe auch gegen unangemessene Kritik. Insoweit ist die Korrektur der Rechtsgrundlagen in jedem Fall einer möglichen Rückgewährung von Grundrechten vorzuziehen. Etwaige Beschwerden gegen die faktischen Änderungen desselben können “freiheitlich normiert” im Papierkorb des BVerfG hinterlegt werden.

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