PaD 13 /2025 – Hier auch als PDF verfügbar: Pad13 2025 EU Kriminelle Vereinigung Teil 3
Im ersten Teil ging um es den Begriff der Vereinigung und erste Verdachtsfälle kriminellen Wirkens. Im zweiten Teil wurden die großen Manöver im Zusammenwirken zwischen den Hütern der Kunstwährung „Euro“ und der Finanzsphäre beleuchtet.
Der dritte Teil behandelt das völlige Abheben der Vereinigung in Richtung absolutistischer Selbstherrlichkeit, die noch einem Ludwig XIV. Tränen neidvoller Bewunderung in die Augen treiben würden, hätte er denn Kenntnis davon.
Schulden machen, als wäre die EU ein Staat
Ein Staat kann sich zu Lasten seiner Bürger verschulden. Wenn damit auch nicht immer das volle Einverständnis der Bürger und Steuerzahler verbunden ist, ist doch weitgehend gewährleistet, dass die schuldenfinanzierten Ausgaben, sei es nun für den Konsum oder für Investitionen, auch genau diesen Bürgern, die später dafür aufzukommen haben, zugute kommen. Außerdem ist in demokratisch verfassten Staaten in der Regel eine von der Mehrheit legitimierte Regierung am Werk, die eine solche Kreditaufnahmen zu verantworten hat, auch wenn die Verantwortung nicht weiter reicht als bis zu dem Risiko, bei den nächsten Wahlen abgewählt zu werden.
Also haben die Gründungsmitglieder der Vereinigung in ihrer Rechtfertigungserklärung gegenüber den Bürgern ihrer jeweiligen Länder – und etwas anderes als die Rechtfertigung für die Aufgabe von Souveränitätsrechten, also der (teilweisen) Entmündigung des Souveräns sind die europäischen Verträge ja nicht – Folgendes festgehalten:
Art. 125
(ex-Artikel 103 EGV)
(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
(2) Der Rat kann erforderlichenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung der in den Artikeln 123 und 124 sowie in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen.
Daraus lässt sich ohne große Mühe ableiten, dass es der EU selbst niemals erlaubt sein kann Kredite aufzunehmen, die mangels eigener Vollmacht Steuern zu erheben, nur zu Lasten der (ggfs. noch solventen) Mitgliedsstaaten mit Zins und Tilgung bedient werden können, und dies wiederum unabhängig davon, zu wessen Gunsten die aufgenommenen Mittel eingesetzt werden.
Dass der Artikel 125 kein explizites Verbot der Kreditaufnahme durch die EU enthält, ändert daran nichts. Dies wurde auch bis vor wenigen Jahren durchweg noch so gesehen und eingehalten.
Insbesondere die „vier Geizigen“, Deutschland, die Niederlande, Österreich und Finnland stemmten sich auch noch 2020 im Lichte der aufziehenden Corona-Krise gegen die Emission so genannter Corona-Bonds durch die EU.
Der Knall kam nur wenig später.
2021 haben die damals aktiven Mitglieder der Vereinigung beschlossen, ihrem Konstrukt EU zu gestatten, 750 Milliarden Euro Schulden an den Kapitalmärkten aufzunehmen. In der üblichen vernebelnden Ausdrucksweise wurden die Schulden zwar nicht als Sondervermögen, aber immerhin als „Eigenmittel“ der EU deklariert.
Ausgegeben werden sollen sie ausschließlich für die Bewältigung der Folgen der Corona-Krise im Rahmen des Programms NextGenerationEU (NGEU).
Ausschließlich klingt wunderbar. Das große Staunen kommt, wenn man nachliest, was alles unter den zu bewältigenden Folgen der Corona-Krise zu verstehen ist. Geradezu lustig ist es, dass die 750 Milliarden zu Preisen von 2018 angesetzt wurden, so dass mit Inflationszuschlag tatsächlich schon 806,9 Milliarden in die Welt gesetzt wurden.
Freundlicherweise hat die Bundesregierung schon Ende 2023 ausführlich darüber informiert, was insgesamt in den 7 Programmen von NGEU steckt und wofür der lächerliche Anteil von 28 Milliarden, den Deutschland aus den 807 Milliarden erhält, hierzulande verwendet wurde:
42 Prozent für die Umsetzung von Klimazielen, incl. Subventionen für E-Mobilität, grünen Wasserstoff und Förderung der Energieeffizienz von Wohngebäuden,
52 Prozent für die Umsetzung von Digitalisierungszielen,
6 Prozent zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz Deutschlands, wobei erhebliche Mittel z.B. für Kinderbetreuung, aber auch für die Modernisierung von Krankenhäusern vorgesehen sind.
Wenn ich mir vor Augen führe, dass die Modernisierung von Krankenhäusern in Deutschland nur daran zu erkennen ist, dass immer mehr Häuser in die Insolvenz gehen und geschlossen werden, wenn ich mir vor Augen führe, wie es immer noch um die Digitalisierung in Deutschland aussieht, und mir vergegenwärtige, dass alle Investitionen in die Klimaziele nicht nur das Geld kosten, das sie kosten, ohne einen Nutzen zu bringen, sondern auch das vorhandene Investitionsvermögen vernichten, dann treibt es mir die Tränen in die Augen, wenn ich mir vorzustellen versuche, in welche Kanäle die übrigen 777 Milliarden für die anderen 26 Mitgliedsländer wohl geflossen sein mögen.
Interessant auch, dass die Bundesregierung in ihrer Veröffentlichung schreibt, NextGenerationEU sei das größte Konjunkturpaket, das je aus dem Haushalt der EU finanziert wurde. Von einem Konjunkturpaket würde ich nämlich erwarten, dass sich daraus eine erkennbare konjunkturelle Belebung ergibt.
Das konjunkturelle Tief während der Beschränkungen durch die Corona-Panik als Bezugspunkt heranzuziehen ist m.E. unzulässig. In den Preisen von 2019, also im letzten Jahr vor Corona, belief sich das BIP der 27 Mitgliedsstaaten auf 14.02 Billionen Euro. 2023 in den Preisen von 2023 war das BIP auf 16,97 Billionen gewachsen. Das sieht gut aus. Ist es aber nicht. Inflationsbereinigt in den Preisen von 2019 bleiben davon nur noch 13,5 Billionen übrig – und nach vorläufigen Schätzungen betrug der Zuwachs 2024 magere 0,4 Prozent. Wir bewegen uns also immer noch unter dem Niveau von 2019. Das größte Konjunkturprogramm der EU ist wirkungslos verpufft. Die Frage, wo die 807 Milliarden schlussendlich gelandet sind, wird sich wahrscheinlich ebenso wenig nachvollziehen lassen, wie der größte Streich der EU, um den es im nächsten Abschnitt geht.
1,8 Milliarden Impfdosen von Pfizer
„Nachfragen zwecklos, Ursula von der Leyen antwortet nicht.“
Mit diesem Satz leitet die taz am 23. Mai 2023 ihren Artikel über jenen Skandal ein, der als „Pfizer-Gate“ bekannt wurde, aber anders als damals bei Watergate, als Richard Nixon als US-Präsdient wegen Missbrauchs von Regierungsvollmachten zurücktreten musste, keinerlei politische Folgen zeitigte.
35 Milliarden Euro hat die promovierte Ärztin und siebenfache Mutter aus dem Hause Albrecht in Niedersachsen, der auf wundersam- demokratische Weise die Präsidentschaft über die EU-Kommission übertragen worden war, in die Hand genommen, um für die EU-Bürger jene Impfstoffe zu beschaffen, die heute von Kritikern abfällig als „Spritzbrühe“ bezeichnet werden. Vor allem der Deal mit ihrem Duzfreund Bourla von Pfizer, bei dem sie eben mal eben unter der Hand 1,8 Milliarden Impfdosen bestellte, sorgte für Aufregung, vor allem weil sie sich weigerte, die Details dieser Beschaffungsmaßnahme öffentlich zu machen. Angeblich soll der Abschluss der Verträge im Austausch von SMS-Kurznachrichten erfolgt sein, die wohl inzwischen gelöscht wurden.
Bekannt gemacht wurde dieser Alleingang von der Leyens ausgerechnet von der New York Times. Als der belgische Lobbyist Frédéric Baldan im April 2023 bei der Staatsanwaltschaft Lüttich Strafanzeige gegen von der Leyen wegen Machtmissbrauchs, Vernichtung öffentlicher Dokumente, Interessenkonflikts und Korruption stellte, wurde diese kurzerhand für unzulässig erklärt, weil es bei Baldan am „persönlichen Interesse“ fehle.
Der FOCUS schrieb am 2. April 2024:
„Im „Pfizergate“-Skandal um Ursula von der Leyen hat sich die Europäische Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Brisante Textnachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef stehen im Fokus. Laut „Politico“wird der Vorwurf strafrechtlichen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit den Impfstoffverhandlungen zwischen von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, untersucht.“
Im Juli 2024 schließlich hat das Gericht der Europäischen Union (EuG – nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof) für Recht befunden, Ursula von der Leyen habe mit der Geheimhaltung von Informationen gegen EU-Recht verstoßen.
Folgen: Keine, abgesehen davon, dass Ursula von der Leyen erneut mit dem Amt der Kommissionspräsidentin betraut wurde. Ob inzwischen wenigstens Teile der geheimen Verträge veröffentlicht wurden, konnte ich nicht herausfinden.
Die wesentlichen Fragen, nämlich ob die Kommissionspräsidentin überhaupt berechtigt war, diese Bestellungen aufzugeben, und ob sie in den Verhandlungen darauf geachtet hat, Preise und Konditionen zu erzielen, die in Anbetracht des gigantischen Volumens gerechtfertigt gewesen wären, ob sie bei der Bemessung der Bestellung von einem realistischen Bedarf ausgegangen ist, was bezweifelt werden kann, weil mindestens 500 Millionen Dosen nicht benötigt wurden, dazu gab es keine gerichtlichen Klärungen.
Es kann aber im Umkehrschluss gefolgert werden, dass die „Vereinigung“, der Frau von der Leyen zweifellos angehört, ihr Vorgehen entweder im Vorfeld gestattet, oder im Nachhinein stillschweigend gebilligt hat, weil es so – und nicht anders – im Interesse der Mitglieder der Vereinigung war. Lediglich Polen und Ungarn haben sich dagegen gewandt, wobei Polen nach der Rückkehr von Tusk auch davon wieder Abstand genommen hat.
Stehen wir also vor dem Phänomen, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt? Oder ist es schlicht so, dass legal ist, was der Rat legalisiert, unabhängig von dem, was in den Verträgen niedergelegt ist?
Ist es richtig anzunehmen, dass der Mantel des Schweigens, der über die Angelegenheit gelegt wird, sogar davon entbindet, wenigstens im Nachhinein die Verträge an die veränderten Notwendigkeiten anzupassen?
Für mich stellt sich noch eine andere Frage: Ist es die Kommissionspräsidentin, die ungestraft der gesamten EU auf der Nase herumtanzen darf, oder ist es eine innerhalb der EU wirkende Vereinigung, die das alles unter sich abmacht und immer wieder „Bereicherungen“ zu Lasten der Bürger möglich macht.
Nimmt man zum Skandal um diese Impfstoffbestellungen noch die Informationen aus den deutschen RKI-Files hinzu, die alle Vermutungen unterstützen, es habe sich bei der ganzen Pandemie um einen einzigen großen Fake gehandelt, wächst das Problem, das wir haben, weit über den Verdacht einer kriminellen Vereinigung hinaus in jenen Bereich der Staatsphilosophie, in der Diktatoren rechtlich unangreifbar werden, weil sie selbst Recht und Gesetz verkörpern und folglich niemals dagegen verstoßen können.
Die Kriegsmilliarden
Nachdem es gelungen ist, sich gegen die Vertragsbestimmungen darauf zu einigen 750 – in Wahrheit über 800 Milliarden – EU-Schulden aufzunehmen, ist es zu verlockend, diesen Coup zu wiederholen.
Nun sollen 800 bis 900 Milliarden für die EU besorgt werden, um die Mitgliedsstaaten kriegsbereit zu machen, weil den Amis unter Donald Trump nicht mehr zu trauen ist.
Die Mitglieder der Vereinigung haben sich beim Frühjahrsgipfel im Rat darauf verständigt, dies sei eine gute Idee und solle so durchgezogen werden.
Wie die massive Aufrüstung finanziert werden soll, und nach welchem gemeinsamen Verteidigungsplan Rüstungsgüter wo beschafft und stationiert werden sollen, bleibt nach wie vor im Dunkel.
Die Deutsche Welle fabulierte am 11. März noch:
„Ursula von der Leyen, die Präsidentin der EU-Kommission, will demnächst Details liefern, wie das finanziert werden soll. Bisher sieht es so aus, als solle der Großteil des 800-Milliarden-Pakets, 650 Milliarden Euro, durch neue Schulden der einzelnen EU-Länder hereinkommen, nicht durch gemeinsame Schulden. Die restlichen 150 Milliarden sollen Kredithilfen sein, die durch den EU-Haushalt abgesichert werden – was gemeinsamen Schulden schon näher kommt.“
War da nicht mal was, mit Schuldenobergrenzen? Ach was. Da hält sich doch schon lange keiner mehr dran.
Das Problem, das mit hoher Wahrscheinlichkeit doch wieder zu einer Neuauflage der an sich verbotenen Gemeinschaftsschulden führen wird, sind die Zinsen. Jeder Mitgliedsstaat zahlt Zinsen nach seiner Bonität – und die Bonität steigt durch noch mehr Schulden keinesfalls. Mit den seit Jahren gar nicht mehr heimlich angestrebten Euro-Bonds, ließe sich eine Mischkalkulation beim Zins erreichen, die für die schwächeren Staaten sehr hilfreich wäre.
Brüssel ist die Welthauptstadt der Mauschelei, hat mir mal einer verraten, der dies einige Jahre lang hautnah erleben konnte.
Von heute aus betrachtet muss man das als „Erzählung aus der guten alten Zeit“ ansehen.
Aus der Mauschelei im Hinterzimmer ist der schamlose Vertragsbruch auf offener Bühne geworden, der eben nicht nur die zu Lasten Dritter, nämlich der EU-Bürger, geschlossenen EU-Verträge zu Makulatur verkommen, sondern auch aufgrund von vielerlei Indizien den Verdacht der Korruption und der Begünstigung im Amt aufkommen lässt.
Beweisen lässt sich nichts, weil sich niemand findet, der ernsthafte Ermittlungen aufnehmen, geschweige denn zu Ende führen würde, und wenn es den gäbe, keineswegs darauf gehofft werden dürfte, dass sich ein Gericht findet, das eine Klage gegen das komplette System oder einzelne Mitglieder der Vereinigung überhaupt annehmen würde.
Wäre die EU ein demokratisch verfasster Staat mit einer echten, vom Volk bestimmten Verfassung und echter Gewaltenteilung, also mit einem Parlament, das die Gesetze macht und die Regierung kontrolliert, einer Regierung, die sich an die Gesetze hält und das Wohl der ganzen Union und aller ihrer Bürger im Auge hat, mit einer Justiz, die ohne Ansehen der Person Gerechtigkeit gegenüber jedermann übt: Zustände, wie sie in Brüssel herrschen, könnte es nicht geben.
Die EU
Das ist die unselige Mischung
aus zu viel Macht und
zu wenig Kontrolle.
Wer auf sich hält, sollte austreten.
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