Die Angst der Parlamentarier vor Ihren Wählern

von Vera Lengsfeld

Die gestrige Anhörung unserer “Gemeinsamen Erklärung 2018” im Bundestag entwickelt sich zum YouTube-Hit. Schon mehr als 50.000 Bürger haben sich innerhalb von 20 Stunden die verschiedenen Mitschnitte angeschaut. Wie viele auf dem Parlamentskanal live dabei waren, wissen wir nicht, weil uns die Einschaltquote nicht vorliegt.

Ich habe in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass manche Interessierte entweder keinerlei Reaktion auf ihre Anmeldung bekommen haben oder mit dem Hinweis, die Veranstaltung wäre überbucht und man könne den trotzdem Erschienenen den Einlass nicht garantieren, entmutigt werden sollten, sich am Bundestag einzufinden. Trotzdem hatten sich weit über 150 Unentwegte am Westeingang des Paul-Löbe-Hauses eingefunden. Sie mussten zunächst draußen warten, weil der Einlass erst eine halbe Stunde vor Beginn der Anhörung begann.

Am Ende wurden etwa 20 Personen ganz abgewiesen, weil angeblich weder im Anhörungsraum noch im Übertragungsraum noch Plätze verfügbar gewesen wären. Dabei soll es im Übertragungsraum noch Plätze gegeben haben. Einige der Abgewiesenen blieben und verfolgten die Anhörung auf ihren Handys. Der Vorgang ist ein Skandal. Es soll sogar ein Mann abgewiesen worden sein, weil er ein T-Shirt mit der Israel-Flagge trug. Wer darüber genaue Informationen hat, melde sich bitte bei mir, damit ich Beschwerde einlegen kann.

Was sich während der Anhörung abspielte, verdient eine genauere Analyse, als ich sie gestern abgeben konnte.

Wir haben mit der “Erklärung 2018” klar in ein Wespennest gestochen. Zu einem Anliegen zigtausender Bürger musste nun in Form einer Petition vonseiten der Politik ENDLICH Stellung bezogen werden.

Die Kernforderung unserer Petition ist die Rücknahme der Anweisung des Bundesinnenministeriums aus dem Herbst 2015, wonach die Bundespolizei jedem Migranten, auch jenen ohne oder mit erkennbar gefälschten Dokumenten, der “Asyl” sagt, Einreise gewährt werden muss, obwohl diese Personen aus sicheren Drittstaaten kommen. Dr. Krings (CDU, langjähriger Staatssekretär im Bundesinnenministerium (schon unter de Maizière)) wand sich angesichts dieser Frage wie ein Kringelwurm und warf drei Nebelkerzen:

Nebelkerze Nummer 1: Das Schengen-Abkommen gebiete dieses Vorgehen. Falsch! Die in Schengen vereinbarte Freizügigkeit zwischen den Vertragsstaaten gilt ausschließlich für die Bürger eben dieser Vertragsstaaten. Krings projiziert Schengen auf die ganze Welt. O-Ton: “Die Grenzen waren auch vorher schon offen!”

Für wen sie offen waren, verrät der Staatssekretär natürlich nicht. Das nur den EU-Bürgern zustehende Recht auf Freizügigkeit im Schengenraum wird von Krings & Konsorten an jeden illegalen Drittstaatler verschenkt. Ein Innenminister, der solche Berater hat, braucht keine Feinde mehr.

Nebelkerze Nummer 2: Schleierfahndung. Sie soll ein Mittel sein, Illegale hinter der Grenze ausfindig zu machen, findet also nach (!) dem illegalen Grenzübertritt statt und verhindert damit keinen einzigen illegalen Migranten. Wer Polizeipresse liest, erfährt, dass bei den äußerst sporadisch stattfindenden Schleierfahndungen aufgegriffene Illegale umgehend dem aufwändigen deutschen Asylverfahren zugeführt werden, sobald sie nur das weltberühmte Zauberwort sagen. Hierbei wird das Recht auf politisches Asyl seit dem 1. Dezember 2013 auch noch mit allerlei weiteren Schutzgründen vermischt.

Nebelkerze Nummer 3: Staatssekretär Krings benutzt den Begriff “humanitäre Migration” und sagt: “Dieses ist praktisch zu 100 Prozent geregelt durch internationales Recht und Europarecht.“ Das heißt wohl: Da kann man nix machen … Aber: Humanitäre Migration findet ausschließlich (!) in geregelten Aufnahmeverfahren statt, in denen humanitäre (!) Organisationen – und nicht Schlepper – zahlenmäßig festgelegte (!) Flüchtlingskontingente für aufnahmewillige (!) Staaten zusammenstellen. Beim BAMF heißt es dazu: “Deutschland nimmt anlassbezogen schutzbedürftige Menschen aus akuten Krisengebieten auf und ermöglicht ihnen die Einreise in die Bundesrepublik.” Von einer eigenmächtigen illegalen Einreise eines jeden x-beliebigen Afrikaners, Afghanen oder Arabers in ein Zielland seiner Wahl ist bei humanitärer Migration nicht die Rede. Ganz im Gegenteil: Die vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen registrierten Flüchtlinge verlieren (!) ihren UN-Flüchtlingsstatus, wenn sie sich auf eigene Faust auf die Reise in ein Zielland begeben. Erst Merkel und ihre Helfershelfer machen aus Illegalen “Legale” – ein rechtlich sehr fragwürdiges Projekt, in das der promovierte Jurist Dr. Krings da verstrickt ist.





Als ein FDP-Vertreter im Petitionsausschuss eine Überwachung der Außengrenzen fordert und feststellt, dass diese nicht gegeben sei, fragt er Krings, ob Deutschland ein Einwanderungsland sei. Krings antwortet in Form einer ärztlichen Diagnose und attestiert dem Patienten Deutschland: “Natürlich ist als Befund festzustellen: Deutschland ist ein Einwanderungsland.“

Damit ist Deutschland das einzige Einwanderungsland ohne Einwanderungsbehörde und ohne klare Einwanderungsregeln oder -strukturen.

Nachdem Merkel über Innenminister de Maizière der Bundespolizei das Mandat zur Zurückweisung Illegaler an unseren Grenzen entzog, behauptete sie in der Talkshow von Anne Will: “Und jetzt will ich vielleicht noch mal deutlich machen, es liegt ja nicht in meiner Macht, es liegt überhaupt in der Macht keines Menschen aus Deutschland, wie viele zu uns kommen.“

Richtige Einwanderungsländer dagegen wählen genau aus, wer kommen darf und wer nicht.

Schengen, Schleierfahndung, humanitäre Migration – nichts als Ablenkungsmanöver, die dem Souverän vorgaukeln sollen, die Politik bemühe sich, die Masseneinwanderung in den Griff zu bekommen!

Wie wirkungslos solche Bemühungen sind, musste eine Abteilungsleiterin des Innenministeriums eingestehen. Die von Merkel im Rahmen ihrer „europäischen Lösung“ hoch gelobten bilateralen Abkommen mit Spanien und Griechenland haben insgesamt null Rückführungen nach Spanien und ganze drei Rückführungen nach Griechenland ermöglicht. Alleine dafür, dass diese Blamage ans Licht kam, hat sich der Aufwand für die öffentliche Anhörung zu unserer Petition schon gelohnt.

Dank an einen ehemaligen CDU-Wähler aus dem Wahlkreis von Krings, der den Stoff für diese Analyse lieferte.

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Äußerst peinlich bei der Anhörung waren die Vertreter von CDUCSUSPDGRÜNELINKE. Solche Volkszervertreter sind im Bundestag absolut überflüssig und braucht kein Mensch. Wie sind die eigentlich dahingekommen? Die Wähler sollten sich bei den nächsten Wahlen gut überlegen, wen und was sie wählen. Wer gar nicht wählt, braucht sich dbzgl. auch keine Vorwürfe machen. :mrgreen:
Kein Wunder, dass solche Nieten vor den Wählern die Hosen gestrichen voll haben.

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