Deutschland – Staat ohne Souveränität im Wachkoma

Was scheitern musste, ist gescheitert und wird solange scheitern und im Wachkoma liegen, bis die Bundesrepublik zum souveränen Staat wird. – Analyse zu Grundsätzlichem.

Von René Zittlau (free21)

Dieser Text wurde zuerst am 09.11.2024 auf www.voicefromrussia.ch unter der URL <https://voicefromrussia.ch/deutschland-staat-ohne-souveranitat-im-wachkoma/> veröffentlicht. Lizenz: René Zittlau, Stimme aus Russland, CC BY-NC-ND 4.0

Einleitung

Betrachtet man die gegenwärtige Situation mit kühlem Auge, kann man sich nur wundern, wie ein Land, das bis vor 90 Jahren kulturell, wissenschaftlich und industriell Maßstäbe setzte, komplett den Kompass verlieren konnte.

Zuerst wurde es von Hitler zerstört – die Deutschen ließen das zu. Dann wurde Deutschland zu einem Vasallen – die Deutschen ließen das zu. Schließlich brachten sie es fertig, mit der inkompetentesten Führung, die man sich erträumen konnte, das einstige Industriejuwel des Globus an die Wand zu fahren. Eine neue Regierung mit Merz als Bundeskanzler wird daran nichts ändern, da er bereits vom Hegemonen gekauft und bezahlt wurde.

Dieser Artikel befasst sich somit nicht mit dem politischen Kindergarten in Berlin, der kaum in Worte zu fassen ist, sondern versucht, das grundsätzliche Problem dieses an sich großartigen Landes zu beschreiben und Denkanstöße zu vermitteln.

(Bild: Olaf Kosinsky / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0)

Ein Blick zurück – die Entstehung der BRD

„Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

Wolfgang Schäuble am 18. November 2011 auf dem EBC, dem European Banking Congress in Frankfurt/Main. [1]

Die in ihrer Klarheit und Eindeutigkeit viele überraschende Aussage Wolfgang Schäubles und ebenso der darin artikulierte Vasallenstatus Deutschlands wird unter anderem belegt durch die Entstehungsgeschichte des hochgelobten Grundgesetzes. Ausgearbeitet wurde es durch sogenannte Parlamentarische Räte. Die Räte waren von den westlichen Besatzungsmächten ernannt und am 1. September 1948 im Bonner Museum König zusammengerufen worden. Somit waren die Mitglieder keineswegs demokratisch legitimiert. Sie wurden mit der Aufgabe betraut, eine vorläufige Verfassung für den westlichen Teil des geteilten Deutschlands zu erarbeiten, das spätere Grundgesetz.

Mit dem Beginn der Arbeiten – deren Rahmen durch die „Londoner Empfehlungen“ der westlichen Besatzungsmächte vorgegeben wurde – begann der Prozess der endgültigen Abspaltung der westlichen Besatzungszonen und der dann folgenden Schaffung eines westdeutschen Teilstaats.

Die Schaffung des Grundgesetzes erfolgte so auf ausdrückliche Weisung der westlichen Besatzungsmächte. Zusätzlich zu den Vorgaben der „Londoner Empfehlungen“ bestellten sie die sogenannten Parlamentarischen Räte wiederholt ein, um deren Arbeit zu kontrollieren und Änderungen in ihrem Sinne vorzunehmen – insgesamt 36 Mal.

Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 unterzeichnet. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft für die unter Kontrolle der westlichen Alliierten stehenden deutschen Länder, die späteren Bundesländer.

Somit ist das Deutsche Grundgesetz gar nicht deutsch, sondern ein Erlass, der inhaltlich von Besatzungsmächten bestimmt wurde. Der Umstand, dass selbst die mit der Implementierung des Grundgesetzes beauftragten Mitglieder ebenfalls von den Besatzungsmächten bestimmt wurden, ist Zeugnis davon.

Im September des Jahres 1949 erfolgte dann die Konstituierung des nichtgewählten Parlamentarischen Rates als Provisorischer Bundestag der unter der Kontrolle der Westalliierten stehenden deutschen Länder im Bonner Museum König. Dieser setzte die unter strenger Aufsicht der westlichen Alliierten ausgearbeitete provisorische Verfassung als Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Damit führte ein ungewähltes von den Besatzungsmächten eingesetztes Gremium ein nicht-deutsches Grundgesetz ein, das zur Verfassung erhoben wurde und nach knapp 80 Jahren immer noch in Kraft ist. Wahrlich kein demokratischer Start eines Landes, das sich anschickte, souverän sein zu wollen.

Das Verhältnis Lehensherr – Vasall trifft das Verhältnis der westlichen Besatzungsmächte zur BRD sehr gut. Denn ein Lehen ist ein unter der Bedingung von Gegenleistungen verliehener Landbesitz.

Ein unter derartigen Bedingungen geborener Staat kann seine volle Unabhängigkeit und Souveränität nur dann erreichen, wenn er die begrenzenden Umstände vollständig beseitigt. Das ist der BRD weder vor 1990 noch danach gelungen. Dabei enthält das Grundgesetz mit Artikel 146 dazu eine Regelung, die zumindest nach 1990 hätte sofort angewendet werden können. Dort heißt es:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Art. 146 Deutsches Grundgesetz [2]

Wenn deutsche Staatsrechtler und Juristen, welche für ihre Genauigkeit und juristische Trennschärfe bekannt sind, das Parlament nicht dazu zu zwingen vermochten, diesen Artikel in die Tat umzusetzen, lässt das tief blicken.

Bemühen um Eigenständigkeit bis 1990

Man muss der politischen Klasse der alten BRD, also jener vor 1990, zugutehalten, dass sie Persönlichkeiten hervorbrachte, die sich immer wieder den Einflussversuchen ihrer angelsächsischen Lehensherren widersetzten, und das durchaus mit Erfolg. Genannt seien hier Willy Brandt, Helmut Schmidt und auch Helmut Kohl.

Helmut Schmidt, Bundeskanzler 1974-1982, vermochte sich gegen den amerikanischen Präsidenten Jimmy Carter noch zu behaupten. Wortgewaltig und selbstsicher nannte er Präsident Carter im Zusammenhang mit dem Bau einer Gaspipeline nach Russland, die amerikanischen Interessen widersprach, einen „Erdnussfarmer“ und verbat sich amerikanische Einflussnahme – mit Erfolg.

Schwächung bis zur Anbiederung ab 1990

Nach 1990 waren diesbezügliche politische und vor allem menschliche Qualitäten nur noch sporadisch zu finden und in widersprüchlicher Form. Zu beobachten war und ist, dass die Unterordnung der Kanzler und somit der politischen Führung Deutschlands unter fremde Interessen seither sukzessive zunahm. Bereits mit dem Amtsantritt von Angela Merkel wurde die widerspruchslose Unterordnung Deutschlands unter amerikanische und andere fremde Interessen praktisch zur Staatsraison erhoben. Atom- und Kohleausstieg, grüne Agenda, Migration, Gender- und LGBTQ-Fragen, Russland-Sanktionen, Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt – alle diese Themen wurden von außen in die deutsche politische Debatte hereingetragen. Die Art, wie mit ihnen dann in Deutschland umgegangen wurde, spielte in erster Linie Interessengruppen außerhalb Deutschlands in die Hände. Der negative Trend gipfelt in der Person von Olaf Scholz. Unter seiner Ägide wurden auch noch die letzten deutschen Interessen aufgegeben.

„Schaden vom deutschen Volke abzuwenden“, Teil des Amtseids nach Art. 56 Grundgesetz, ist Olaf Scholz nicht nachgekommen: 45 Jahre nach Schmidt ließ sich dieser Noch-Bundeskanzler die Nordstream-Pipeline unter dem Hintern wegsprengen und schwieg; wir verweisen auf unseren Beitrag vom 15. Februar 2023 „Das Schweigen der Lämmer: Nord Stream Sprengung – Kriegsakt der USA – der Westen schweigt“ [3].

Postkarte zum 25 jährigen Jubiläum des Grundgesetzes. (Bild: KarleHorn / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0)

Das Ende der Ampel-Regierung

Am 6. November entließ der Kanzler Olaf Scholz seinen FDP-Finanzminister und verkündete damit das Ende der „Ampel-Regierung“.

Bei der Verkündung des seit Wochen und Monaten unvermeidbar im Raum Stehenden wirkte der Regierungschef Olaf Scholz wie fremdgesteuert, wie nicht von dieser Welt. Stimme, Körpersprache, Mimik waren der Situation völlig unangemessen und keineswegs staatstragend. Es sprach ein Kleinbürger in Angst um seine eigenen Pfründe und kein Kanzler in Sorge um den Staat und seine Bürger.

Ein der Situation nicht gewachsener Olaf Scholz ließ seinen persönlichen Animositäten gegenüber seinem Mitarbeiter Christian Lindner in einer Weise freien Lauf, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig gewesen sein dürfte. Olaf Scholz zeigte damit aller Welt, dass er bereits auf Grund seiner Persönlichkeit mit der Aufgabe völlig überfordert und einem führenden Staatsamt in keiner Weise gewachsen ist.

Parallele, nicht abgestimmte Wirtschaftsgipfel von Kanzler und Wirtschaftsminister, auf denen beide ihre Inkompetenz in Wirtschaftsfragen offenbarten, konnten die Situation zuvor nicht beruhigen – wie auch. Nach diesen Tagen des „Staunens und Wunderns“ kam es schließlich zu einem Showdown zwischen Bundeskanzler und Finanzminister.

Während Olaf Scholz wie in einem persönlichen Furor auf seinen entlassenen Finanzminister losging, zeigte jener bei seinem darauf folgenden Statement dem Amt angemessene Contenance und benannte für jedermann nachvollziehbare Gründe seines Handelns.

Der Bundeskanzler bestand unter anderem auf einer gigantischen Ukraine-Hilfe. Dieser offensichtlich geplante Missbrauch der Schuldenbremse gedachte er Christian Lindner aufzubürden. Dieser stellte sich dagegen und betrachtete ein solches Vorgehen als Bruch des Amtseids und unterstellte dem Kanzler völlige Unkenntnis ökonomischer Zusammenhänge.

Der improvisierte Auftritt des Wirtschaftsministers Habeck gab der Glaubwürdigkeit dieses Triumvirats den Rest. Habecks Auftritt gab zu erkennen, dass die Zusammenhänge der Auseinandersetzung seiner Kollegen außerhalb seines intellektuellen Horizonts lagen.

Fazit

Ob die politischen Ereignisse in den USA einen Einfluss auf das Berliner Geschehen hatten, ist nicht zu sehen und auch nicht relevant. Die wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Probleme der Bundesrepublik, in denen die Ursachen der Regierungskrise zu suchen sind, bestanden unabhängig von den amerikanischen Wahlergebnissen. Sie konnten nur auf Grund der völlig inkompetenten Regierungsführung derart kulminieren. Die künftige Verschärfung dieser Probleme ist absehbar.

Die Souveränität eines Staates ist kein Wert an sich. Sie ist die Basis für alles, für staatliche, nationale und somit politische Unabhängigkeit, eine conditio sine qua non. Besteht Souveränität, so bringt sie souveräne, selbstbewusste Bürger hervor. Souveräne Bürger wachsen nicht auf Bäumen, sie sind das Ergebnis von souveräner Erziehung zu Hause und umfassender Bildung vom Kindergarten bis zur Universität. Souveräne Bürger schaffen gesellschaftliche Organisationen, Parteien, die ihrerseits staatliche Institutionen hervorbringen, in denen selbstbewusste, souverän denkende Bürger die Interessen der Gemeinschaft zum Tragen bringen; Interessen der eigenen Gemeinschaft, nicht Interessen fremder Mächte.

Nur eine unabhängige, auf der vollen Souveränität des Staates und ausschließlich an seinen eigenen nationalen Interessen orientierte Politik hätte vermeiden können, dass die BRD in eine derart katastrophale Lage überhaupt geraten konnte. Man fühlt sich 200 Jahre zurückversetzt als Heinrich Heine in Gedanken an Deutschland verkündete:

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“

Heinrich Heine in „Nachtgedanken“

Quellen:

[1] BRF, „Aachen: Wolfgang Schäuble erhält Karlspreis 2012“, am 10.12.2011, <https://brf.be/gesellschaft/landundleute/304442/>
[2] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art 146, <https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html#:~:text=Dieses%20Grundgesetz%2C%20das%20nach%20Vollendung,freier%20Entscheidung%20beschlossen%20worden%20ist.>
[3] Stimme aus Russland, Peter Hänseler, „Das Schweigen der Lämmer: Nord Stream Sprengung – Kriegsakt der USA – der Westen schweigt“, am 16.02.2023, <https://voicefromrussia.ch/das-schweigen-der-lammer-north-stream-sprengung-kriegsakt-der-usa-der-westen-schweigt/>

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5 Kommentare

  1. Ich hatte das ja schon mehrfach hier geschrieben: Die fehlende Souveränität des „B.R.D.“-Konstruktes ergibt sich unmittelbar aus dem GG für die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst („ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“):

    Art.133 GG: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes [sog.“Trizone“] ein.“

    Dort wurde ausdrücklich nicht festgelegt“, daß der „Bund“ in die „Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches“ eintritt.

    Das wäre auch gar nicht möglich gewesen, weil das GG als Befehl der westalliierten Besatzungsmächte an die damaligen „Ministerpräsidenten der Länder“ erging ((„Frankfurter Dokumente“ vom 1.Juli 1948) und durch den „Parlamentarischen Rat“ (bzw. dessen „Räte“), der gleichfalls von den westalliierten Siegermächten eingesetzt (und nicht etwa vom Deutschen Volk gewählt) wurde, nach den Maßgaben der Militärgouverneure ein GG „für die Bundesrepublik Deutschland“ unter Aufsicht auszuarbeiten, vorzulegen und nach Genehmigung durch die v.g. Militärgouverneure zu verabschieden war (das sehr gute und treffend polemische Video, von „Sudel-Ede“ für dessen „Schwarzen Kanal“ in den 1980er Jahren produziert, war oder ist ja auf dieser Seite „verlinkt“).

    Eine andere Lösung wäre auch völkerrechtlich gar nicht möglich gewesen, da das besetzte Deutsche Reich als ganzes nach dem Potsdamer Beschluß der „Großen Drei“ vom 02.08.1945 „nach einen in der Zukunft zu beschließenden Friedensvertrag in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen ist.“

    Bis zu diesem Ereignis, das sich bis heute (November 2024) durch den Widerstand der „deutschen Freunde und Partner“ nicht materialisiert hat, sollte das besetzte Deutschland der interalliierten 4-Mächte Verwaltung durch den Alliierten Kontrollrat unterstellt werden.

    Der „2+4 Vertrag“ vom September 1990 hat an diesem grundsätzlichen Zustand nichts geändert, wie unschwer durch den gleichfalls fortgeltenden 120 Abs.1 SGG entnommen werden kann:
    [Art 120 GG]
    Abs.1: „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“

    Insonderheit ergab sich aus dem „2+4 Vertrag“ nicht die Befugnis der „Bundesregierung“, mit der „zum Ausdruck gebrachten“ Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch das „Vereinte Deutschland“ endgültig auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete und damit auf etwa ein Viertel des früheren deutschen Staatsgebietes zu verzichten.

    Der seit 1945 fortdauernde Status Quo wurde in der „Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der `B.R.D.` und den Drei Mächten [westalliierte Besatzungsmächte]“ präzisiert, durch die bestimmte Bestimmungen des Überleitungsvertrages vom 26.05.1952 geändert oder aufgehoben werden.

    Weiterhin gültig sind u.a. Art.2 Abs.1 ÜLV

    [Art.2 ÜLV]
    (1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

    und

    [Art.7 ÜLV]
    (1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.

    Die in einer notorischen Netzenzyklopädie vorgetragene Auffassung, daß durch die Formulierung des Art.2 Abs.1 ÜLV „die entsprechenden Maßnahmen der Besatzungsbehörden entsprechendem Bundesrecht gleichgestellt, mit der Folge, daß sie durch nachfolgendes Bundesrecht aufgehoben werden können“ scheitert schon daran, daß die entsprechende Bestimmung nicht von „Bundesrecht“, sondern von „deutschem Recht“ spricht – „deutsches Recht“ ist eben gerade kein Bundesrecht (= Recht der nicht-souveränen „B.R.D.“) , vgl.Art.133 GG.

    Vgl. weiter auch der folgende Text des „Vertrages zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990:
    „Alle Rechte und und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche und Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt sind, bleiben in jeder Hinsicht in Kraft, ohne Rücksicht auf deutsches Recht.“

    Wer sich die Spagate und Verdrehungen westdeutscher „Staats“-Juristen zum „2+4 Vertrag“ mit dem Ziel, diesen in einen de facto Friedensvertrag umzudeuten, einmal genauer zu Gemüte führen will, der kann durchaus das Suchwort „2+4 Vertrag“ bei „Wikipedia“ aufrufen.

    Besonders die Umdeutung des „2+4 Vertrages“ zu einer „Erleichterung“ der Regelung Reparationsforderungen ist vor dem Hintergrund des Art.120 GG bezeichnend – ebenso wie kurzerhand eine „Inzidenter-Ermächtigung“ der beteiligten Vertragsparteien konstruiert wird, für sämtliche an den Verhandlungen nicht beteiligten noch-immer Kriegsgegner vermöge eines „Inzidenter-Friedensvertrages“ zu konstruieren.

    Perfide ist diese Lesart und Deutung v.a. aus dem Grunde, weil den Deutschen eine Sicherheit und abschließende Festigkeit ihres Status suggeriert wird, von der nicht im Ansatz die Rede sein kann (vgl. auch die fortgeltenden Art.53, 107, 77 der Charta der VN, sog.“Feindstaatenklausel“) , wie sich spätestens seit dem Ukraine-Krieg deutlich zeigt. Es wird „zugesichert“, „erklärt“, „anerkannt“ und „Festgestellt“, aber in der Sache nichts in (völker-)rechtlich klarer und verbindlicher Weise geregelt.

  2. Unser Staat krankt an einer Lüge: Er will souverän sein und trägt dies als heilige Monstranz vor sich her. Ist er aber nicht, so daß die diesen Staat führenden Politiker Knechte externer Mächte sind, deswegen auch alle sich um Souveränität bemühenden Staatsbürger knechten müssen, sei es Füllmich, Ballweg oder Ursula Haverbeck, die als Märtyrerin der Meinungsfreiheit mit 96 Jahren von der antideutschen Justiz zu Tode gequält wurde. (Danke für Info von Namensvetter!) Zuvor hat man die alte Dame bis zuletzt beunruhigt, inwieweit sie doch noch ins Gefängnis müßte.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_Haverbeck

    Das Internationale Auschwitz Komitee hat dafür plädiert, sie streng zu bestrafen:

    „Das Internationale Auschwitz Komitee äußerte die Hoffnung, dass nun „mit Dringlichkeit“ nach ihr gefahndet werde, und kritisierte, dass ihr die Justiz „in den zurückliegenden Jahren eine viel zu lange Leine gelassen“ habe.“

    Dabei vermisse ich die Sorge des Internationalen Auschwitz Komitees über die mehr als 44.000 getöteten Araber ind Gaza und die mehr als 3000 getöteten Libanesen und seine Unterstützung für die Inhaftierung von Netanjahu und Galant durch den Internationalen Strafgerichtshof.

    „Der Bundeskanzler bestand unter anderem auf einer gigantischen Ukraine-Hilfe. Dieser offensichtlich geplante Missbrauch der Schuldenbremse gedachte er Christian Lindner aufzubürden.“ Dabei kann uns die Ukraine scheißegal sein und 99 % der Bevölkerung haben von der Ukraine Null Ahnung, sollen jetzt gleichwohl von einer Regierung, die von externen Mächten gesteuert wird, einen Krieg mit einer Nuklearmacht anfangen, indem Merz alle die sich daraus ergebenden Befürchtungen als „Unsinn“ bezeichnet.

    Da wir Hauptunterstützer zweier teurer Kriege sind, besagt jetzt das SPD-Programm, daß die Schuldenbremse aufgeweicht wird. Wenn man est einmal zum Gelddrucken übergeht, muß man diese immer mehr verstärkt machen, so daß die Altersersparnisse flöten gehen werden. Darüber hinaus können unmöglich die Renten bezahlt werden, weil unsere Exportwirtschaft vorsätzlich vernichtet wurde. Trump wird ihr jetzt durch seine Zölle den Rest geben.

    Im Ergebnis bedeutet dies für die Rentner, daß ihre ca. 20% Eigenanteil an den Rentenzahlungen und die ca. 20 % des Arbeitgebers, die sie natürlich auch verdienen mußten perdü sein werden aufgrund einer total unfähigen nicht-souveränen Regierung.

    Die Alten werden wie vor der Bismarck-Reform bis zu ihrem Tode irgendwie arbeiten müssen und zuletzt von Almosen leben. Dazu paßt, daß Frau Baerbock das Bismarckbild aus dem Auswärtigen Amt entfernen ließ und das Bismarck-Standbild in Frankfurt-Höchst zerstört wurde.

  3. Das Grundgesetz wurde nicht beschlossen um daraus einen Staat mit völkerrechtlich anerkannter Verfassung zu gründen. Das war ja auch nicht möglich, da das 2. Deutsche Reich weiterhin bestand, ja heute noch besteht (das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“</b<, kein Rechtsextremismus, kein Reichsbürgertum und auch keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen ableiten ließen, da dies schließlich auch vom Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesregierung vertreten werde. Er verwies
    dabei u.a. auf die entsprechende Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2015, Verwaltungsgericht Köln hat am 22.12.2022 in seinem Urteil 13 K 2736/19.) Um es kurz zu machen, ein souveräner Staat kann nur durch die Aktivierung der ruhenden Organisation des 2. deutschen Reiches entstehen.
    Carlo Schmid, SPD, die Grundsatzrede vom 08 09 1948: https://www.youtube.com/watch?v=xCqnOf9h23c&ab_channel=dieberechtigteFrage
    Auszug „…wir haben unter bestätigung der alliierten vorbehalte das grundgesetz
    zur organisation der heute frei gegebenen hoheitsbefugnisse des deutschen volkes in einem teil deutschlands zu beraten und zu beschließen wir haben nicht die verfassung deutschlands oder westdeutschlands zu machen wir haben keinen staat zu errichten wir haben hier etwas zu tun dass uns die möglichkeit gibt gewisse notstände herrzu werden besser herr zu werden als wir das bisher konnten auch ein staatsfragment muss eine organisation haben

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