Designergeld Euro?

von Wolfgang Arnold (saarbruecker)

Niemand sollte sich darauf verlassen, dass – im Falle des Währungszusammenbruchs, bei einer Währungsreform oder einer bloßen Währungsumstellung – irgendeine Bank die €uros, die noch im Portemonnaie sind (oder sonst wo) zurücknehmen und umtauschen muss. Die EZB als emittierendes Geldinstitut steht für die Rücknahme umlaufender €uros oder deren Umtausch nicht gerade.

Wer haftet also für dieses „Geld“, das nicht einmal wie allgemein üblich als echte Banknoten in Umlauf ist?

  • den kompletten Namen der ausgebenden Notenbank (Fehlanzeige!)

  • das präzise Ausgabedatum (Fehlanzeige!)          

  • die Örtlichkeit der Ausgabe (Fehlanzeige!)

  • den Sitz der Notenbank (Fehlanzeige!)

  • zwei Unterschriften (des Präsidenten und eines Stellvertreters (Fehlanzeige!)

  • die Strafrechtsklausel („Wer Banknoten nachmacht, oder…“)(Fehlanzeige!)

  • die Seriennummer (vorhanden)

  • Sicherheitsmerkmale (vorhanden)

  • die Wertangabe (Fehlanzeige!)

Von sämtlichen aufgeführten Merkmalen findet sich auf den €uro-Noten nur eine Zahl (als vermeintliche Wertangabe), eine Seriennummer und diverse Sicherheitsmerkmale. Alles andere fehlt, auch den Spruch: „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht…“ sucht man vergeblich. Das Fehlen dieser juristischen Klausel mindert den Wert als Zahlungsmittel. Der Annahmezwang ist in Frage gestellt.

Selbst auf den alten DDR-Geldscheinen gab es die aufgeführten Merkmale vollständig. Damit haftete die ausgebende Bank für dieses Geld und musste bei einer Währungsveränderung jede dieser Banknoten entsprechend annehmen und umwechseln. Indem der Staat bzw. die ausgebende Notenbank das Geld per Gesetz zu Zwangsgeld erklärte, war jedermann verpflichtet, es anzunehmen. €uro-Scheine dagegen enthalten keinerlei Garantien – ebenso wie es für Monopoly-Geld keine Garantien gibt.

Der schwerwiegendste Mangel ist der Begriff „€uro“. Was verstehen wir alles unter diesem Begriff?

  • Abgasnorm                                                       

  • Fußballmeisterschaft

  • Zahlungsmittel

  • Online-Spiel

  • Zeitungstitel

Selbst auf den alten DDR-Geldscheinen gab es die aufgeführten Merkmale vollständig. Damit haftete die ausgebende Bank für dieses Geld und musste bei einer Währungsveränderung jede dieser Banknoten entsprechend annehmen und umwechseln. Indem der Staat bzw. die ausgebende Notenbank das Geld per Gesetz zu Zwangsgeld erklärte, war jedermann verpflichtet, es anzunehmen. €uro-Scheine dagegen enthalten keinerlei Garantien – ebenso wie es für Monopoly-Geld keine Garantien gibt.

Würden wir uns darüber verständigen, künftig mit Monopoly-Geld einzukaufen, wäre Monopoly-Geld unsere Währung – niemand würde die fehlende Garantie bezweifeln. Der Wert beruht einzig auf gutem Glauben, nicht auf Werthaltigkeit oder die Haftung einer Notenbank.

Und wofür garantiert die EZB?

In den EU-Richtlinien ist festgelegt, dass die Europäische Notenbank lediglich die Designrechte am €uro besitzt. Wer €uro fälscht, wird wegen Verletzung von Designrechten zur Verantwortung gezogen.

Das ist die alleinige Definition der EG Verordnung für “€uro” und niemand vermisst weitergehende Garantien. Wir vertrauen reiner Baumwolle.

Wie flüchtig Vertrauen sein kann, haben die Menschen in der Geschichte des Papiergeldes x-mal erlebt. Der €uro könnte schneller verdampfen als alles Papiergeld zuvor.

Nur durch die deutsche Wirtschaftskraft wird der €uro derzeit noch am Leben gehalten. Nicht der €uro garantiert den Krisenstaaten das Weiterbestehen des Systems, es sind die Deutschen.

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