Der Staat operiert immer mit Gewalt. Ohne Gewalt kein Staat

Geschichten aus dem Spätetatismus: Die AfD und der „Schießbefehl“

Quelle: lili

Gerade macht in allen Mainstream-Medien die Meldung, dass sich Frauke Petry (Bundessprecherin AfD) für den Schusswaffengebrauch „gegen Flüchtlinge“ aussprechen bzw. einen „Schießbefehl“ an der deutschen Grenze fordern würde, die Runde. Dies habe sie in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen geäußert. Hat sie das wirklich? Schauen wir uns doch mal an, was sie im Kontext sagt:

MM: Frau Petry, Sie fordern, an den Grenzen „wieder Recht und Ordnung herzustellen“. Was heißt das?
FP: Wir brauchen umfassende Kontrollen, damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können.

MM: Die Grenze zu Österreich ist mehr als 800 Kilometer lang. Wie wollen Sie die durchgängig kontrollieren?
FP: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile „Petry will Grenzzäune errichten“ provozieren wollen.

MM: Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?
FP: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.

MM: Wie hoch sollen die Zäune sein?
FP: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.

MM: Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.

MM: Und wenn er es trotzdem tut?
FP: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.

MM: Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
FP: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

MM: Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
FP: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.

Petry wird gefragt wie sie sich vorstellt, dass an den Grenzen „wieder Recht und Ordnung“ hergestellt werden kann. Sie erkennt schnell, dass der Mannheimer Morgen nur eines möchte: Schlagzeilen produzieren. Vollkommen verständlich, die (regionalen) Tageszeitungen leiden schon eine ganze Zeit unter großen Auflageverlusten.

Jetzt kommt aber der entscheidende Part. Der Interviewer fragt, was passieren solle, wenn ein Flüchtling über den Grenzzaun klettert. Er solle daran gehindert werden deutschen Boden zu betreten, antwortete Petry. Der Fragende hakt nach, die Bundessprecherin der AfD riecht den Braten, antwortet aber logisch richtig, dass der illegale Grenzübertritt notfalls mit Schusswaffengebrauch verhindert werden muss. Nun macht der Interviewer seine Schlagzeile druckreif und fragt künstlich verwundert, ob es in Deutschland ein Gesetz gibt, „das einen Schießbefehl an den Grenzen“ enthalten würde.
Frauke Petry lehnt daraufhin den historisch aufgeladenen Begriff des „Schießbefehls“ ab und erklärt, dass der Schusswaffengebrauch nur die Ultima Ratio sei.

Hier können wir als Libertäre gleich zwei Sachen beobachten: Verkennung des Wesen des Staates und Ge­schichts­klit­te­rung.


1.) Der Staat operiert immer mit Gewalt. Ohne Gewalt kein Staat. Wenn die staatlichen Gesetze auch ohne Gewalt zu erreichen wären, wenn die Menschen also freiwillig 70% ihres Einkommens einer Organisation geben, freiwillig ihre Kinder in die Schulen dieser Organisation schicken und freiwillig dieser Organisation das Eigentumsrecht über ihren eigenen Körper übergeben würden, dann bräuchte man keinen Staat dazu und dann könnten wir auch keine libertäre Kritik an dieser Organisation üben.

Genauso wie Grenzen geschützt werden, treibt der Staat auch Steuern ein, sorgt dafür, dass Kinder in eine staatlich anerkannte Schule gehen, aber auch letztendlich, dass eine Parkbuße über 10€ bezahlt wird.

An den Empörungen über die Äußerungen von Frauke Petry erkannt man wie erfolgreich die Staats-Intellektuellen und der edukativ-mediale Komplex große Teile der Bevölkerung regelrecht gebrainwashed hat. Die Staatspropagandisten haben es erfolgreich geschafft den Menschen einzureden, dass der Staat, zumindest derjenige unter dem sie leben, mitnichten Gewalt initiieren würde. Wenn jemand Steuern hinterzieht (diese Hexenjagd kann man alle Jahre wieder bei Promis beobachten), dann schützt er in den Augen vieler nicht sein Eigentum gegen die Aggression des Staates, sondern enthält dem Staat, also der „Gesellschaft“, „rechtmäßiges“ Eigentum. Der Bürger, der sein Eigentum schützen möchte und in Notwehr handelt, wird also plötzlich zum Aggressor gegen den sich die „Gesellschaft“ im Namen des Staates wehren muss. Letztendlich beklaut nämlich der Steuerhinterzieher dich, so zumindest redet die Staatspropaganda es allen ein.

In diesem konkreten Fall muss der mediale Komplex aber Fakten gar nicht verdrehen, er muss sie nur schlicht leugnen. Das was Frauke Petry nämlich fordert, Waffengewalt gegen illegalen Grenzübertritt als Ulimta Ratio, steht nämlich genauso in den Gesetzen. Genauer gesagt im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG):

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind. Die herrschende Klasse hat also anscheinend ein so großes Problem mit der AfD (eine reine Beobachtung unsererseits), dass sie durch sie geschaffenes Recht verleugnet.

2.) Es handelt sich hier auch um Geschichtsklitterung. Der Schießbefehl war eine Anweisung der regierenden SED in der DDR an Grenzsoldaten, den es von 1960 bis 1989 gab. Festgeschrieben wurden diese 1982 im § 27 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik. Grund für die Schaffung des sogenannten Schießbefehls, in Kombination mit dem Bau einer Mauer, war die konstant anhaltenden Flucht von Menschen aus der DDR, aufgrund von Verstaatlichungen, Repression und anderen Unterdrückungsmaßnahmen des sozialistischen Staates. Die DDR fürchtete ernsthaft das „Ausbluten“ durch die Flucht von produktiven Menschen und den damit drohenden Machtverlust der SED. Der Schießbefehl war also eine Maßnahme um Menschen auf dem Staatsgebiet zu halten.
Der heute bereits gesetzlich legitimierte „Schießbefehl“ (siehe UZwG) „richtet“ sich an Menschen, die illegal einwandern wollen.

Fazit:

Wir möchten als Libertäre-Liste Erlangen Nürnberg keine Werbung für die AfD oder irgendeine andere Partei machen oder Wahlempfehlungen aussprechen, ob und was jemand wählt ist seine persönliche Entscheidung, über die es keinesfalls Einigkeit unter Libertären gibt. Genauso möchten wir uns hier nicht für oder gegen open borders aussprechen, für beide Seiten gibt es libertäre Argumente. Der Fall Petry und die Reaktionen zeigen nur wie sehr die herrschende Elite eines Staates auf Vertuschung des Wesen des Staates und Geschichtsklitterung angewiesen ist.

(Visited 15 times, 1 visits today)
Der Staat operiert immer mit Gewalt. Ohne Gewalt kein Staat
6 Stimmen, 4.33 durchschnittliche Bewertung (88% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*