Der Staat nach dem Crash

Hans-Jürgen Klaussner bei SteinZeit

Der Staat wird mit einer „Schweizer Volksinitiative“ vorab 2018 informiert, was es an neuer Wirtschafts- und Geld-Theorie seit 1996 schon gibt.

Das Internet machte es erstmals möglich, den in der Schweizer Bundesverfassung stehenden Artikel Nr. 2 umzusetzen. https://www.admin.ch/opc/de/classifie…

Artikel 2.2: Die Schweizerische Eidgenossenschaft fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.

2.3 Die Schweizerische Eidgenossenschaft sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.

Diese zwei Teile des Artikels 2 sind im kapitalistischen Bankensystem mit dessen Kreditbedingungen nie umsetzbar. Somit ist das Bankensystem verfassungsfeindlich. Es müsste schon lange verboten werden, doch die Alternative hat bis vor kurzem leider gefehlt oder war unbekannt. Dank Video im Internet ist das alles nun ganz anders geworden. Jeder kann die HuMan-WEG-Lösung dieses Banken-Problems sich anschauen.

Zudem steht in  Art. 7 zur Menschenwürde: Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Wer jedoch ständig unter Geldmangel leidet, wird sich kaum in seiner Menschenwürde geachtet fühlen. Wir können nun einfordern, dass diese Artikel eingehalten werden.

Dies ist aber nur mit der „Philosophie der HuMan-Wirtschaft“ möglich, die den Geldmangel erstmals in der Menschheitsgeschichte in allen Bevölkerungs-Schichten beseitigen kann. Das geschieht dadurch, dass die veraltete Wirtschaftstheorie des „materiellen Tauschgeldes“ – erfunden 600 v.Ch. für die Analphabeten, ersetzt wird durch das Internet-Verrechnungs-Gelt auf der Basis des „Waren-Kredit-Geltes“.

Wie das funktionieren kann, erklärt Hans-Jüprgen Klaussner im Gespräch mit Robert Stein.

(Visited 27 times, 1 visits today)
Der Staat nach dem Crash
0 Stimmen, 0.00 durchschnittliche Bewertung (0% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*