Der Rechtsstaat Deutschland

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Wir sind eine parlamentarische Demokratie und ein Rechtsstaat. Das mit dem Rechtsstaat glaube ich, bin sogar davon überzeugt, dass dieser Staat viel weiter rechts steht, als uns allen bewusst ist.

Ach, sie meinen, das Rechtsstaat bezöge sich auf das Rechtswesen, also die Justiz? Schließlich sei ja im Grundgesetz die Gewaltenteilung festgeschrieben. Vielleicht sollte man diese Gewaltenteilung mal ein wenig beleuchten Weil es aber sicher immer noch einige Menschen gibt, die mit dem Terminus „Gewaltenteilung“ nicht viel anzufangen wissen, noch mal kurz eine Erläuterung. In einer Demokratie sollen 3 unabhängig voneinander funktionierende Gewalten das Wesen und den Fortbestand der Demokratie sichern. Diese 3 Gewalten sind zuerst einmal die Exekutive. Zur Exekutive gehören in Deutschland die Bundesregierung, alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, zum Beispiel Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane wie die (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft, Polizei, Justizvollzugsanstalt und Finanzamt. Aber auch die hauptamtlichen Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeinde­verwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen gehören zur vollziehenden Gewalt. Auch die Bundeswehr ist teilweise Teil der Exekutive. Einsätze der Bundewehr sind allerdings dem alleinigen Beschluss der exekutiven Gewalt (also der Regierung) verwehrt, weil die Bundeswehr als Parlamentsarmee gilt und für Aufträge über einen bewaffneten Einsatz das Parlament (Teil der Legislative) seine Zustimmung geben muss.

Die Exekutive gilt also als vollziehende Gewalt und ist lt. GG an Recht und Gesetz gebunden (vgl. auch Art. 20 Abs. 3 GG) das so genannte Rechtsstaatsprinzip. Da aber die Executive Gesetze beschließt und damit das Recht, an das sie lt. GG gebunden ist, selber schafft, ist das kaum mehr als eine hohle Phrase, Nun kann man einwenden, dass ja das Parlament einer Gesetzesvorlage der Regierung zustimmen muss. Formal ist das richtig. In der Praxis wechselt aber in unserem Parteiensystem der Teil des Parlaments, der aus den Regierungsparteien besteht, mit dem nirgends festgeschriebenen aber dennoch praktizierten „Fraktionszwang“ zur Quasi-Exekutive.

Die zweite Gewalt ist die Legislative, das Parlament, oder auch als Bundestag oder Landtag bezeichnet. Aber da wird es noch ein wenig komplizierter, weil es eigentlich zwei Rechtsarten gibt, einmal das Bundesrecht, dass für ganz Deutschland bindend ist und dann noch das Rechtswesen, bei dem die Länder (weil wir ein föderaler Staat sind) ein Mitspracherecht haben, weil damit auch die Landesrechtsprechung betroffen wird. In dem Fall wird die jeweilige Landesregierung, als die Exekutive eines Bundeslandes, bei bestimmten Gesetzesvorhaben im Bund zur Legislative, uns besser als Bundesrat bekannt, dessen Zustimmung bei solchen Gesetzesvorhaben zwingend ist.

Nun habe ich schon darauf verwiesen, dass der inoffizielle Fraktionszwang diesen Bundestag eigentlich zur Farce macht, weil die zu den Regierungsparteien gehörenden Abgeordneten fast immer einstimmig den Gesetzesvorhaben der Regierung zustimmen. Im Grundgesetz steht nichts von einem Fraktionszwang, sondern da ist von Gewissen die Rede, dem der oder die Abgeordnete unterworfen ist. Ob es da in der Örtlichkeit des Bundestages einen Raum gibt, in welchem Abgeordnete ihr persönliches Gewissen ablegen und dafür dann das Parteigewissen übernehmen? Aber ich bin ein ziemlich naiver Zeitgenosse, der immer noch glaubt, jeder Mensch habe ein Gewissen, obwohl es zahllose Beweis gibt, dass dieser Glaube noch irriger ist, als religiöser Glaube.

Diese Trennung von Exekutive und Legislative ist auch noch in anderer Hinsicht recht zweifelhaft. Jedes Regierungsmitglied behält nach einer Wahl in der Regel sein Abgeordnetenmandat. Sieht man mal davon ab, dass damit auch zwei nicht unerhebliche Einkommensquellen vorliegen, die aber nach einem nicht sonderlich transparenten Verrechnungssystem gegeneinander aufgerechnet werden (siehe Drucksache 13/7329), müssen Regierungsmitglieder einen ziemlich breiten Hintern haben, weil sie den Stuhl des Regierungsmitglieds und den Stuhl des Parlamentariers gleichzeitig voll besetzen. Aber so breit ist kein Gesäß, auch nicht das von Nahles oder Gabriel. Dass die Regierungsmitglieder und parlamentarischen Staatssekretäre mit diesem üblichen Vorgehen gleichzeitig die Gewaltenteilung als Farce darstellen, scheint weder die Kanzlerin noch MinisterInnen und parlamentarische Staatssekretäre/sekretärinnen sonderlich zu belasten. Dabei gilt die Legislative als Kontrollorgan der Exekutive (eine aus meiner Sicht mehr als zweifelhafte Kontrolle) und als gesetzgebende Gewalt, weil das Parlament über jedes Gesetz abstimmen muss. Dazu muss eine Mehrheit der Abgeordneten für ein Gesetz stimmen und bei Grundgesetzänderungen müssen es zwei Drittel der Abgeordneten sein, die zustimmen. Das macht eine große Koalition besonders problematisch, weil sie diese zwei Drittel als Abgeordnete der Regierungsparteien faktisch kontrolliert. Fragen Sie Ihren Abgeordneten, ob das so ist und er wird das weit von sich weisen und bei der nächsten Abstimmung wieder der Nibelungentreue, heute Fraktionszwang genannt, unterliegen.

Die dritte Gewalt ist die Judikative, also die richterliche Gewalt. Aber was sind Richter und wie werden sie es? Da ist zunächst ein Studium erforderlich. Das Studium muss grundsätzlich mindestens vier Jahre dauern, davon mindestens zwei Jahre an einer deutschen Universität, außerdem müssen während der vorlesungsfreien Zeit drei Monate an praktischer Ausbildung nach Maßgabe des Landesrechts absolviert werden. Der anschließende Vorbereitungsdienst (Referendariat) dauert zwei Jahre. Er bietet die Gelegenheit, in verschiedenen Arbeitsfeldern praktische Erfahrung zu sammeln (Zivil-, Straf-, Verwaltungsrecht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt und Wahlstation (Die Wahlstation ist die letzte, dreimonatige Stage der Referendarausbildung, in der man einen Themenschwerpunkt betreffend dem zukünftigen Berufswunsch setzen kann)) und schließt mit dem zweiten (großen) Staatsexamen ab. Mit Bestehen dieser Prüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben. Juristen mit der Befähigung zum Richteramt bezeichnet man auch als „Volljuristen“. Sie führen den Titel „Assessor“.

Das bedeutet, jeder Volljurist, also auch Rechtsanwälte, sind theoretisch für ein Richteramt befähigt. Aber bei der Auswahl der Assessoren für den Justizdienst werden nur solche mit einem überdurchschnittlichen Abschluss im zweiten (großen) Staatsexamen eingestellt. Vor allem Studenten, die sich um ein Richteramt oder um ein Amt als Staatsanwalt bemühen wollen, werden als Wahlstation die Angebote der jeweiligen Landesjustizverwaltung nutzen, was sich in der Punktewertung positiv auswirken kann. Die Anstellung der Richter erfolgt zunächst als Richter auf Probe und soll (wenn es keine Probleme gegeben hat) nach 3 bis 5 Jahren in ein Richteramt auf Lebenszeit umgewandelt werden. Es gibt noch einige weitere Besonderheiten, z. B. dass Uni-Professoren im Rechtswesen unabhängig von ihrer Vorbildung ins Richteramt berufen werden können und Verfassungsrichter immer eine Anstellung auf Zeit (12 Jahre) ist, also keine Anstellung auf Lebenszeit.

Die jeweilige Landesjustizverwaltung stellt nur so viele Assessoren in den Justizdienst ein, wie nach Ablauf der Probezeit entsprechende Planstellen für Richter und Staatsanwälte auf Lebenszeit vorhanden sind.

Im Prinzip kann man alle Voraussetzungen und Bedingungen im Deutschen Richtergesetz und bei Wikipedia nachlesen. Eine der wichtigsten Regelungen dabei ist die richterliche Unabhängigkeit, die Grundvoraussetzung für die Unabhängigkeit der 3. Gewalt.

Wohl denn, die Worte hört ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube (frei nach Goethe). Aus meiner Sicht hat die Unabhängigkeit kleine Schönheitsfehler. Einer ist, dass die Auswahl der für ein Richteramt vorgesehenen Assessoren durch die Landesjustizverwaltung erfolgt, also durch ein Organ der Exekutive. Natürlich wird die Landesjustizverwaltung niemals bei der Auswahl neben der Eignung auch ein wenig auf die politische Einstellung der Aspiranten schielen! Oder vielleicht doch? Auch kann ein Richter auf Probe in den ersten zwei Jahren ohne Begründung entlassen werden. Könnte „ohne Begründung“ nicht auch bedeuten, dass eine nicht genehme politische Einstellung erkannt wurde?

Auch die Karriere eines Richters ist nicht ganz unabhängig von der Entscheidung der Landesjustizverwaltung. Ebenso die Besoldung ist dabei ein Thema, da Richter keine Beamten sind, sondern lediglich ein beamtenähnliches Dienstverhältnis haben. Die Beamtenbesoldung sieht automatische Steigerungen der Besoldung vor, nicht so die Richterbesoldung.

Ob, und wenn ja, welchen Kriterien die Beförderung eines Richters in die nächsthöhere Gerichtsbarkeit unterliegt, vermag ich nicht zu sagen. Als bekannt setze ich voraus, dass wir 4 Stufen der Gerichtsbarkeit haben.

  • Amtsgerichte
  • Landesgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Bundesgerichte

Sie meinen, ich hätte mich vertan und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als höchste richterlich Instanz vergessen? Nein, habe ich nicht, denn das ist das BVerfG nicht. Die Bundesgerichte sind die höchste Instanz und das BVerfG kommt nur dann zum Zuge, wenn bei einem Gesetz eine Verfassungswidrigkeit vermutet oder unterstellt wird. Dann können Politiker, Gerichte (nach Art. 100 GG), und theoretisch auch Bürger das BVerfG anrufen. Das sind dann keine Klagen, sondern Verfassungsbeschwerden und das BVerfG, eher jedoch eine Vorstufe des Gerichts, prüft zunächst, ob die Beschwerde überhaupt angenommen wird. Viele solcher Verfassungsbeschwerden, vor allem solche von Bürgern (die ohnehin das Gericht nur im ersten Jahr nach Inkrafttreten eines Gesetzes, von dem sie persönlich betroffen sind, anrufen können, ansonsten nur dann, wenn sie zuvor den gesamten Instanzenweg erfolglos durchlaufen haben) werden sehr selten angenommen (Ablehnung mehr als 95% aller Beschwerden). Die Ablehnung kann kommentarlos, also ohne Begründung erfolgen. Wird eine Beschwerde angenommen, geht es nicht um das Gesetz an sich, sondern ausschließlich um den von einem Gerichtes nach Artikel 100 GG monierten Teil eines Gesetzes, dessen Verfassungswidrigkeit durch das Gericht vermutet wird, oder bei Bürgerbeschwerden um den Teil, von dem sich der Beschwerdeführer betroffen fühlt. Das bedeutet auch, dass in einem Gesetzespaket wie z. B. dem großen Komplex der Arbeitslosenversicherung durchaus weitere Verfassungswidrigkeiten bestehen können, aber nicht geprüft werden, weil sie nicht Bestandteil der Beschwerde sind. Vor dem BVerfG können weder Unternehmen noch andere gesellschaftliche Einrichtungen Beschwerden einreichen, ausgenommen, sie sind als Institution von einem Gesetz oder einem Teil eines Gesetzes direkt betroffen. Sammelklagen wie z. B. in den USA sind im Rechtswesen Deutschlands ohnehin nicht zugelassen.

Eine der beiden Kammern des BVerfG prüft (bei viel Glück des Beschwerdeführers) die bezweifelte Verfassungsmäßigkeit und verkündet dann das Ergebnis (denn es ist kein Urteil im Sinne des Wortes). Hat das Gericht eine Verfassungswidrigkeit festgestellt, fordert es von der Exekutive eine Änderung und setzt dafür eine Frist. Je nach Art des Gesetzes kann das zur vollständigen Streichung, zur Neuauflage eines Gesetzes oder zur Änderung des benannten Teils in einem Gesetzespaket führen. Damit hat das BVerfG seinen Teil erfüllt und kann sich wieder in seinem Ansehen sonnen. Es wird nicht überprüfen, ob die geforderte Änderung nicht erneut verfassungswidrige Elemente enthält. Natürlich wird die Exekutive Änderungen vornehmen, weil ansonsten jeder Prozess unweigerlich verloren würde, bei dem das verfassungswidrige Gesetz Anwendung findet. Ob die vorgenommene Verfassungsänderung dann allerdings wirklich verfassungskonform ist, ist eine völlig andere Frage. Bestes Beispiel ist die vom Landgericht Hessen nach Art. 100 eingebrachte Verfassungsanfrage der vor allem für Kinder beim ALG II erstellten Berechnungsgrundlage für die Höhe des ALG. Die heutige Verteidigungsministerin (damals Arbeitsministerin) hat diese als verfassungswidrig erkannte Berechnungsgrundlage geändert und aus meiner Sicht ist diese neue Berechnungsgrundlage noch wesentlich weniger verfassungskonform als die Vorhergehende. Aber sie ist nun gültiges Gesetz, zumindest solange, wie es nicht erneut (auf welchem Weg auch immer) beim BVerfG landet und erneut als verfassungswidrig erkannt wurde.

Das BVerfG ist also keineswegs die höchste richterliche Instanz, sondern lediglich das Gericht, das als einziges Gericht beklagte Verfassungswidrigkeiten untersucht und von der Exekutive bei erkannter Verfassungswidrigkeit eine Änderung oder Löschung zwingend für die Exekutive fordern kann. Es verkündet keine Urteile sondern leitet entsprechende Beschwerden an die rechtsprechenden Instanzen zurück, wenn die Beschwerde von einem Rechtsuchenden gekommen ist. Haben Gerichte das BVerfG nach Art. 100 GG angerufen, wird der Prozess, bei dem die Verfassungsfrage relevant wurde, solange ausgesetzt, bis das BVerfG eine Entscheidung getroffen oder die Anfrage abgelehnt hat und erst nach der Reaktion des BVerfG weitergeführt.

In meinen Augen ist das BVerfG ein Feigenblatt zur Vortäuschung einer nicht vorhandenen demokratischen Rechtsstaatlichkeit.

Insgesamt gesehen ist die Unabhängigkeit der Richter nicht ganz so frei von einer Einflussnahme der Exekutive, die eben nur ein wenig subtiler erfolgt. Dazu kann auch gehören, dass einem Richter auf Betreiben der Exekutive mit etlichen Mitteln eine Beförderung mehr oder weniger lange versagt bleibt.

Das ich auf das Rechtswesen so intensiv eingehe, hat einen Grund. Vor einigen Tagen konnten wir in der Presse lesen: Karlsruhe legt Regeln für Mindesteinkommen von Richtern fest.

Nun, ich finde die Einstiegs-Richterbesoldung nicht so schlecht und hinzu kommen ja noch diverse Zulagen. Es soll Leute geben, die weniger verdienen. Ob angehende Richter diese Einstiegsgehälter „verdienen“, müssen sie eigentlich erst unter Beweis stellen. In den Kommentaren der FAZ wird in den Artikel oft auf die Schwierigkeit des Studiums und die Höhe der Anforderungen verwiesen, mit dem Hinweis, dass große Anwaltskanzleien ein Vielfaches dieser Besoldung bieten. Das ist wohl richtig, hat aber so kleine Schönheitsfehler, die Assessoren sicherlich auch nicht ganz unbekannt sind. Große Kanzleien bieten zwar Traumgehälter, aber versiebt man wichtige Prozesse, steht man schnell wieder auf der Straße und dann kann es schwierig werden. Geht man hingegen in den Staatsdienst, muss man die ersten zwei Jahre als Richter auf Probe überstehen (das bedeutet, nicht unangenehm auffallen), sich die nächsten 2 bzw. 3 Jahre keine größeren Patzer erlauben und der Job ist auf Lebenszeit gesichert und nicht nur das, auch die Altersbezüge können sich sehen lassen.

Unsere Rechtsstaatlichkeit ist eine Fassade und bröckelt an etlichen Stellen, besonders dort, wo dem „Rechtsstaat“ dank EU und BVerfG die Rechtsprechung ganz oder teilweise entzogen wurde. Jedes deutsche Gericht incl. dem BVerfG muss bei seiner Urteilsfindung beachten, ob das Urteil die EU-Rechtsprechung tangiert und das wird immer häufiger der Fall sein. So werden wir beständig auf TTIP aufmerksam gemacht, mit dem die Rechtsstaatlichkeit in erheblichen Umfang Schaden nehmen wird. Aus meiner Sicht ist dabei die Konzentration auf TTIP vor allem der Ablenkung geschuldet, denn CETA ist in der EU bereits beschlossen. CETA ist ein gleichartiges Abkommen mit Kanada und die großen Wirtschaftsunternehmen sowie die internationalen Rechtanwaltskanzleien sind darin geübt, über die Bande zu spielen. Über CETA können all die bei TTIP kritisierten Vorgänge nicht nur von Kanada, sondern auch vom Commonwealth und von den USA durchgesetzt werden. Den USA genügen dazu Briefkastenfirmen in Kanada.

Einen kleinen Einblick hinter die Kulissen lieferte am 26. 05. 2015 Die Anstalt zum Thema Geheimdienste. Am Mittwoch (27.05.2015) hat die Regierung erneut einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, obwohl diese schon mal als verfassungswidrig erklärt wurde. Geradezu grotesk empfinde ich die Aussagen des CDU-Abgeordneten Strobl zu diesem Beschluss.

Die Arbeit der Regierung kann man mit dem Tun eines Anglers vergleichen. Ein auffälliger Blinker lockt die Fische an, aber immer sitzt der Haken am Ende, den wir erst bemerken, wenn wir ihn im Maul haben. Und ein gerne verwendeter „Blinker“ in unserem Rechtsstaat ist die „Sicherheit“, denn Politik und Presse setzen alles daran, uns Drohkulissen aufzuzeigen, imaginäre Gefahren, die uns drohen und vor denen uns die Regierung schützt. Im Beitrag der Anstalt wird das recht deutlich veranschaulicht. Doch wer schützt uns vor der Verlogenheit und dem Ränkespiel derer, die sich als Organ des „Rechtsstaates“ gebärden? Eine dieser Sicherheitsbedrohungen ist der IS, von dem die Presse täglich zu berichten weiß. Lesen Sie dazu den Bericht in Deutsche Wirtschaftsnachrichten, was übrigens auch bei german.foreign.policy.com beschrieben wurde.

Es ist so beruhigend, zu wissen, dass Deutschland eine Demokratie und ein Rechtsstaat ist. Machen Sie nicht den Fehler, das zu hinterfragen, denn das könnte ein böses Erwachen geben. Glauben Sie der ARD, dem ZDF oder den großen „unabhängigen“ Zeitungen, denn die sagen oder schreiben Ihnen, was sie hören, sehen oder lesen wollen und warnen sie rechtzeitig vor den Gefahren, die sie erwarten, Denken Sie nicht darüber nach, dass die Gefahren, aus dem Haus zu gehen, in einem Krankenhaus behandelt zu werden, eine Lebensmittelvergiftung dank Industrienahrung zu bekommen und etliches mehr, jede für sich ungleich größer sind, als die Gefahren, von denen Politik, Presse, die Hörfunk und TV-Medien und die Stammtische reden oder schreiben. Denken Sie einfach nicht daran, dass die Zahl der Ermordeten durch den IS wesentlich geringer ist, als die durch Bomberstaffeln der „befreundeten Nationen“, deren Bomben viel können, außer zwischen Freund und Feind, zwischen IS und Zivilist, zwischen Mann, Frau und Kind zu unterscheiden. Halten sie den Blick gesenkt, wenn sie durch die Straßen gehen und vielleicht in der Nähe einer Demonstration sind, dann sehen sie vielleicht die Drohne nicht, die Ihnen ein schnelles Ende bereitet (wenn sie Glück haben). Achten Sie darauf, dass sie den Termin von DsdS oder Stefan Raab oder German next Top-Modell und anderem Fernsehmüll nicht verpassen, denn das ist alles, was sie wissen müssen und vor allem wissen wollen.

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