Der Maas ist voll

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Was für ein schlechtes Deutsch, werden Sie nun sagen, aber Ihre Meinung ändern, wenn sie weiterlesen.

Wir haben einen Justizminister und der heißt Heiko Maas. Und weil er mehr scheinen möchte, als er ist, strebt er eine Justizreform an. Das mit dem „mehr scheinen, als er ist“ assoziiere ich aus dem Beitrag der WELT(1) vom 29.06.2015.

Nun strebt die CitizenGO(2) eine Petition an, denn offenbar nehmen die Ambitionen von Maas Gestalt an. Doch was ich in dieser Petition über die Vorhaben des Herrn Maas lese, lässt mich vermuten, dass solche Ideen nur das Ergebnis eines Vollrausches sein können.

Beginnen wir mit seiner Idee zur Ahndung von Vergewaltigungen. Ich kann da den Männern nur anraten, vor einem Geschlechtsakt ein Mikrophon einzuschalten und wenn dann die Partnerin während des Aktes ein Nein stammelt, rate ich zu einem Coitus interruptus, sofort und ohne wenn und aber, auch dann, wenn sie zuvor in echter oder gespielter Ekstase mehrfach ja, jaa, jaaaah gestammelt hat, denn Sie können nie sicher sein, dass dieses Nein nicht die Vorbereitung auf eine Vergewaltigungsklage ist. Und ohne eine tontechnische Aufzeichnung werden Sie nie nachweisen können, dass kein Nein ertönte oder sie sofort nach einem Nein vom Rausch in den Normalstatus zurückgefunden haben. Anders lässt sich seitens des Mannes nie nachweisen, dass kein Nein ausgesprochen wurde und der Geschlechtsakt in beiderseitigem Einvernehmen stattgefunden hat. Dabei spielt auch keine Rolle, ob sie mit der Partnerin verheiratet sind, denn Vergewaltigung gilt auch im Falle einer ehelichen Bindung.

Nun kommt das Fahrverbot an die Reihe. Ich lese auf CitizenGO:

    Das heißt ein Verkehrsdelikt als Bezugspunkt für den Führerscheinentzug soll künftig nicht mehr nötig sein, die Strafe soll für jegliche Delikte (z.B. auch Beleidigung, Steuerhinterziehung, usw.) als Ersatz für die Geld- oder Freiheitsstrafe dienen.

Ein solches Vorhaben setzt aus meiner Sicht einen intensiven und sehr feuchten Abend auf dem Münchener Oktoberfest (oder ähnliche Sauforgien bei anderen Heimatfesten) voraus. Jetzt verstehen Sie vielleicht die ungewöhnliche Überschrift. Ein solches Vorhaben führt dazu, dass die Zahl der Fahrer ohne Führerschein drastisch ansteigen wird, denn Berufsfahrer und Menschen mit einem Job in einer verkehrstechnisch nicht wirklich erschlossenen Gegend werden dieses Risiko dann viel eher eingehen, weil sie das Gesetz für das halten, was es dann ist, geballter Schwachsinn. Ich habe natürlich auch gelesen, dass „Experten“ die Thematik untersucht und auf 900 Seiten zu Papier gebracht haben. Was nicht in der WELT zu lesen ist, ist die Frage, ob die Experten das Vorhaben begünstigt oder abgelehnt haben. Auch der Hinweis, dass die Nazis dieses Gesetz in ihrem Sinne ausgestaltet haben, ist mehr als dürftig, denn unsere Gerichte operieren seit 70 Jahren mit einer Menge von Gesetzen, die in der Nazizeit geschrieben oder umgestaltet wurden und das nicht nur im StGb.

Lese ich dann in der Welt, dass er durch die „NSU-Morde“ zu einer Änderung des Paragraphen 211 STGB(3) inspiriert wurde, dann kann doch eine Minderung des Strafmaßes nicht die Lösung sein, es sei denn, man bekennt irgendwann, dass der Verfassungsschutz doch in diese Mordserie involviert war und will deren V-Leute aus der Verantwortung befreien. 5 Jahre? Die sitzt die Zschäpe doch auf einer Backe ab, vor allem wenn die Untersuchungshaft angerechnet wird und sagt dann aus, was man von ihr erwartet. Fakt ist doch, dass Gerichte schon lange vor allem die Umstände in Betracht ziehen, in deren Folge es zu einem Mord gekommen ist.

Maas ist ein Jurist und ich bin überzeugt, dass er aus dem Stegreif viele Paragraphen nennen kann und für welche Umstände sie gelten. Doch eines scheint er bis heute nicht begriffen zu haben. Gesetze sollen dem Schutz der Allgemeinheit und nicht deren Bestrafung oder den politischen Wunschvorstellungen dienen (das allerdings scheint vielen Juristen so zu gehen, die weniger auf die Fakten achten, als auf verquere Texte in den Gesetzesbüchern). Dass er das nicht begriffen hat, hat er mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bewiesen.

Nun, ich gehe davon aus, dass dieser Strafrechtsreform im Parlament und im Bundesrat eine Abfuhr erteilt wird, denn ansonsten sollte man das gesamte Regierungsviertel in Berlin zur geschlossenen Anstalt erklären.

Fußnoten

(1) Warum Mörder nicht mehr „Mörder“ heißen sollen WELT
(2) Mord bleibt Mord – keine Gesellschaftsexperimente mit dem Strafrecht CitizenGO
(3) §211 StGb dejure.org

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