Der heiß/kalte NATO-Krieger Anders Fogh Rasmussen

von Mowitz (gegenmeinung)

Während das transatlantische Horrorblatt im Namen der veröffentlichten „Meinungsvielfalt“ noch so tut, als sei der Neue Kalte Krieg nur Gerede, meldet sich der Generalsekretär der North Atlantic Terrorist Organization / NATO, Anders Fogh Rasmussen, im Springerstiefel-Kampfblatt „Welt am Sonntag“ zu Wort, um seiner Lesergemeinde die Mär von der NATO-Osterweiterung als „große Erfolgsgeschichte unserer Zeit“ zu erzählen. „Erfolgsgeschichte“ für wen oder was, fragt sich da Freund von Wahrheit?

Die Nordatlantische Terrororganisation ist zu allererst nur ein Erfolg für ihre eigene, völlig überflüssige Existenz. Sie schaffte es leider trotzdem, nach 1991, als ihr die Feinde Sowjetunion und Warschauer Pakt abhanden gekommen waren, und sie somit ihre Daseinsberechtigung verloren hatte, mit allerlei Worthülsen neues Leben in den eigenen Leichnam, bei dem die ersten Verwesungserscheinungen bereits eingesetzt hatten, neu einzuhauchen:

So sollte die NATO ein Instrument des Krisenmanagements sein, weiterhin ein Verifikations- und Durchsetzungsinstrument der Rüstungskontrolle und ein intaktes Militärbündnis für friedenserhaltende Maßnahmen der Vereinten Nationen sowie der OSZE. Auf dem NATO-Gipfeltreffen in Rom am 8. November 1991 wurde eine neue Strategie des Bündnisses beschlossen. Sie setzte auf die Triade von Dialog, Kooperation und Erhaltung der Verteidigungsfähigkeit und löste die Konzeption der „Flexible Response“ ab.

Im Dezember 1991 konstituierte sich der NATO-Kooperationsrat (NAKR) zur Aufrechterhaltung der Stabilität des Bündnisses.

Zu den „neuen Ideen“ zählt auch die 1992 vereinbarte Bereitschaft der NATO zu den „Out-of-Area“-Einsätzen. Nach Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat oder der OSZE sind nun auch Einsätze außerhalb des NATO-Territoriums möglich. Die Folge dieses Beschlusses waren die aktiven Kriegseinsätze der NATO mit den Luftangriffen gegen Jugoslawien während des Kosovokrieges. Dieser Vorgang wird kritisiert, denn weder wurde ein Mitgliedstaat der NATO angegriffen noch gab es eine Ermächtigung des UN-Sicherheitsrates. Wiki

Auch der weltweit tätige militärisch-industrielle Komplex gehört zu den Gewinnern. Kriegsstiftende Produktionsgüter die nur darauf warten auch konsumiert zu werden. Denn, so das erste Gebot der Fibel unserer kapitalistischen Systemversteher: Wirtschaftswachstum um jeden Preis muss sein und ist alternativlos. Für eine Kleinigkeit hat auch der Satte immer noch einen freien Platz.

Die Partnerschaft mit der Ukraine sei stetig stärker geworden, soll Rasmussen weiter erzählt haben, und vergaß wohl zu erwähnen, dass erst die völlig legitime Weigerung der Ukraine, das Assoziierungsabkommen mit der EU zu unterzeichnen es war, die von langer Hand geplanten, „friedenssichernden“ und „völkerrechtskonformen“ Krawalle der US/EU/NATO gesteuerten Nazis auszulösen.

Auch das Mantra von der Untergrabung des internationalen Rechts, das Russland „gebrochen“ haben soll, wiederholte Rasmussen, wie vor ihm schon andere Rechtsversteher. Und überhaupt entspricht die ganze Prozedur der US/EU/NATO-Installation des Jazenjuk-Regimes, hier mit Hitler-Gruß, nicht der ukrainischen Verdassung. Und der Westen hatte es eilig ein höriges Regime, an der ukrainischen Verfassung vorbei, in der Ukraine einzusetzen. Irgendjemand musste schließlich schnellstens seine Unterschrift unter den politischen Teil des Assoziierungsabkommen setzen. Als „Präsident“ funktioniert im Augenblick Olexandr Turtschynow, auch er an der urkrainischen Verfassung vorbei. nicht vom Volk, sondern nur vom Parlament gewählt. Juristisch also kein Präsident, sondern der ist immer noch Janukowytsch. Was natürlich die westlichen Rechtsbewahrer wenig, bis überhaupt nicht stört.

Staatsrechtliche Aspekte der Absetzung von Janukowytsch

Inwieweit die Absetzung von Janukowytsch mit der ukrainischen Verfassung vereinbar und somit legal ist, ist fraglich und wird beispielsweise von russischer Seite bestritten.[29][30][31]. Laut Artikel 108 sieht die ukrainische Verfassung, welche in einer Resolution des Parlaments für gültig befunden wurde, nur vier mögliche Gründe für eine Absetzung vor: ein Rücktritt des Präsidenten, gesundheitliche Gründe, im Zuge eines Amtsenthebungsverfahrens oder durch Tod des Amtsinhabers. Eine Amtsenthebung kommt unter Artikel 111 bei Hochverrat und anderen schweren Verbrechen in Frage. Dazu muss jedoch eine Untersuchungskommission der Rada gebildet werden, die an das Verfassungsgericht berichtet. Wenn in diesem Prüfverfahren die Voraussetzungen als gegeben erachtet werden, könnte die Rada mit einer Dreiviertelmehrheit den Präsidenten des Amtes entheben.[32][29] Ein solcher Prozess wurde im Fall Janukowytsch nicht durchlaufen. Der vom Parlament genannte Grund, dass er durch Verlassen des Landes seine Präsidentschaft verwirkt hätte, ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Nach Meinung vieler politischer Beobachter ist Janukowytsch auch über die Entscheidung der Rada vom 23. Februar hinaus der rechtmäßige Präsident der Ukraine. wiki

Dazu kämen noch die eigenen völkerrechtswidrigen Angriffskriege der jüngsten Geschichte, und der permanente Landraub der in Palästina vom de facto NATO-Mitglied Israel begangen wird und nur durch europäische und US-Wirtschafts- und Militäthilfe möglich gemacht wird.

Und die Israelis lassen die Palästinenser nicht in einer freien Wahl abstimmen, ob sie es gut finden, entgegen zahlreichen UN-Beschlüssen, vom eigenen Grund und Boden vertrieben zu werden, oder nicht. Noch so ein Doppelstandard der ganz besonderen Art. Den zu thematisieren Politik und  Pressehuren der „freien“ Welt  scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

FH

 

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