Der digitale Euro als das Ende finanzieller Privatheit, in den Worten des BIZ-Chefs

von Norbert Häring

Es gibt hartnäckig Menschen, die sich einbilden, digitales Zentralbankgeld könne unter Wahrung der finanziellen Privatsphäre genutzt werden, wenn man die Zentralbanken nur recht eindringlich bittet, das möglich zu machen. Wer solche Flausen hat, sollte sich einen kurzen Redebeitrag von Augustin Carstens, Generalsekretär der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), anhören.

Die BIZ ist ein Spitzeninstitut der Zentralbanken. Sie organisiert die Arbeitsgruppe der Zentralbanken, die die Grundsätze für die Ausgabe von digitalem Zentralbankgeld (CBDC) entwickelt. Hier meine Übersetzung dessen, was Carstens am 19. Oktober 2020 auf einer vom Internationalen Währungsfonds veranstalteten virtuellen Panel-Diskussion mit dem Titel „Cross Border Payment – A Vision for the Future“ sagte (ab min 24):

„In unseren Analysen zum digitalen Zentralbankgeld für die allgemeine Nutzung neigen wir dazu, von einer Äquivalenz zu Bargeld zu sprechen. Aber es gibt einen großen Unterschied. Zum Beispiel wissen wir beim Bargeld nicht, wer heute eine 100-Dollar-Note nutzt, oder einen 1000-Peso-Schein. Ein entscheidender Unterschied zum CBDC ist, dass die Zentralbanken absolute Kontrolle über die Regeln und Regulierungen haben werden, die die Nutzung [des digitalen Zentralbankgelds] regeln. Und wir werden auch die Technologie haben, das durchzusetzen. Diese beiden Aspekte sind sehr wichtig und machen einen riesigen Unterschied gegenüber dem Bargeld aus.“

Er sagte im weiteren Verlauf auch noch, dass niemand das digitale Zentralbankgeld nutzen könne, dem die Zentralbank das nicht gestatten möchte.

Es gibt auch eine Rede von Carstens aus dem Jahr 2019, in der er sagt, dass man in seinem Szenario mit digitalem Zentralbankgeld die Option des Barzahlens nicht mehr hat.

„Wie Bargeld wäre eine CBDC rund um die Uhr verfügbar. Auf den ersten Blick ändert sich nicht viel für jemand, der zum Beispiel auf dem Weg nach Hause in den Supermarkt geht. Er oder sie hätten nicht mehr die Option bar zu bezahlen. Alle Käufe wären elektronisch.“

Deshalb alle, die Ihr digitales Zentralbankgeld fordert, mit dem Zusatz, dass die finanzielle Privatsphäre dabei angemessen bewahrt werden soll: Träumt schön weiter!

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2 Kommentare

  1. Und das in Verbindung mit den Kontenregister, wirklich toll.  Neben dem automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankkonten gibt es mit dem sogenannten Kontenscreening eine weitere staatliche Überwachungsmaßnahme, die gezielte Kontenabrufe durch eine Vielzahl von Behörden ermöglicht, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich. In beiden Ländern gibt es zentrale Kontenregister, die für eine Vielzahl staatlicher Behörden auf Knopfdruck einsehbar sind.  https://incamas.blogspot.com/2021/07/kontenabrufe-bei-banken-in-deutschland.html

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