„Das ist ein kalkulierter Verfassungsverstoß“

Thomas-Michael Seibert, Richter a.D. am Landgericht Frankfurt am Main spricht im Multipolar-Interview von einer „Verpolizeilichung“ des Rechts und warnt: „Unsere Gesellschaft entwickelt sich hinein in einen neurotisch reagierenden Gefahrenabwehrstaat“. Die Grundrechte grundsätzlich zur Disposition zu stellen, so Seibert, „sollte im klassischen Verfassungsdenken gerade verhindert werden“.

CAMILLA HILDEBRANDT

Thomas-Michael Seibert, Jahrgang 1949, war von 1982 bis 2011 Richter, zuletzt Vorsitzender einer Straf- und Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main. 1998 wurde er zum Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main ernannt und lehrt dort Rechtstheorie.

Multipolar: Die 3G-, 2G- oder 1G-Regel zum Schutz vor Corona ist Ausschluss und Diskriminierung Ungeimpfter – so sieht es unter anderem auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler: „Wenn die Impfung weiterhin freiwillig sein soll, dürfen Impfunwilligen keine Nachteile entstehen, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen (…). Entstehen für sie Nachteile, werden sie diskriminiert, und das lässt unsere Verfassung nicht zu.“ Herr Seibert, wie ist die 3G-, 2G- oder sogar 1G-Regel mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Seibert: Das ist ein kalkulierter Verfassungsverstoß. Über Verfassungsverstöße muss man immer nachdenken, weil Verfassungen zeitlich und sachlich nach dem Gesetzesrecht entstanden sind und jeweils in ein Verhältnis gesetzt werden müssen zum geltenden Recht. Man kann geltendes Recht verändern, man kann es auch gegen bisher anerkannte Verfassungssätze kalkuliert verändern. Verfassungen sind nicht unwandelbar und gelten nicht ohne die Vermittlung von Gesetzen. Den letzten Versuch, in diesem Fall die Europäische Verfassung zu ändern, hat man hier in Deutschland erlebt, als auf Autobahnen eine Maut eingeführt werden sollte, die alle betreffen sollte, aber für deutsche Staatsbürger zurückgezahlt würde. Das war eine geplante Umgehung von Unionsrecht, wie sie in verschiedenen Bereichen versucht wird, auch im Zivilrecht oder im Strafrecht.

Wenn einem etwas nicht passt, dann versucht man, kalkuliert die Regel als Grundsatz durch eine Ausnahme aufgrund der Lage zu umgehen.

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„Das ist ein kalkulierter Verfassungsverstoß“
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2 Kommentare

  1. TUN Sie bitte alle hier etwas! Z.B.:

    ——– Weitergeleitete Nachricht ——–
    Betreff: BIC – Basel !!!
    Datum: Sat, 20 Nov 2021 15:49:24 +0100
    Von: Tommy Rasmussen
    An: poststelle@stk.hessen.de

    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Volker Bouffier,

    vielen Dank für Ihre sicher gut gemeinten Angeboten wegen Covid-19-Impfschutz! Lesen Sie jedoch bitte hier! :

    Der Patient (bzw. die meisten unter ihnen) hören auf ihren Arzt
    Ärzte hören auf Ärztekammer-Verantwortlichen
    Ärztekammer-Verantwortliche hören auf Politiker
    Politiker hören auf das Gesundheitsministerium
    Das Gesundheitsministerium auf die WHO (Weltgesundheitsorganisation)
    Die WHO auf die Pharmaindustriellen
    Die Pharmaindustrielle auf die Banker
    Die Banker auf die ‚Bangster‘ (= “Hochfinanz“), die fast alle Zentralbanken der Welt von Basel aus (BIC!) steuern.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tommy Rasmussen
    tommyrasmussen@arcor.de

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