Das Grundgesetz ist ein US-Diktat

Von Peter Haisenko (anderwelt)

Das Grundgesetz für die BRD war auf die Genehmigung durch die USA angewiesen. So gab es einige Passagen, die die Väter des Grundgesetzes in dieses aufnehmen wollten, die aber von den US-Besatzern abgelehnt worden sind. Wären diese Passagen erhalten geblieben, würde sich die BRD in einem ganz anderen Zustand befinden.

Dass das Grundgesetz keine Verfassung ist, wurde jetzt wieder von einigen Politikern und sogar in den ÖRR-Medien deutlich genug gesagt. Das deutsche Volk hat niemals über das Grundgesetz abstimmen dürfen und das ist eine Grundvoraussetzung für eine Verfassung. Dem ist nur hinzuzufügen, dass die gültige Form stark von dem abweicht, was die Väter des Grundgesetzes ursprünglich für die westliche Besatzungszone wollten. Die Urform war ziemlich nahe an der Schweizer Verfassung angelehnt. Dass die Verfassung der Schweiz zu den mustergültigen im Sinne der Demokratie zählt, dürfte außer Zweifel stehen. Was hat also die USA veranlasst, Passagen aus dem Grundgesetz abzulehnen, die sich auch in der Schweizer Verfassung wiederfinden? Es geht wieder einmal auch um Geld.

Beginnen wir aber zunächst mit Volksabstimmungen, die in der Schweiz ein wesentliches Element direkter Demokratie sind. In Deutschland sieht das Grundgesetz auf der Ebene des Bundes einen Volksentscheid nur für den Fall vor, wenn es um die Neugliederung der Bundesländer geht. Alle anderen Themata sind nur auf Länderebene vorgesehen. Volksentscheide auf Bundesebene haben die USA ausdrücklich untersagt. Warum wohl? Man stelle sich vor, ein Volksentscheid würde den Abzug der US-Truppen von deutschem Boden verlangen oder den Abzug von Atomwaffen. Wie würden sich die USA verhalten im Angesicht der Weltöffentlichkeit? Dieses Risiko sollte ausgeschlossen sein. Mit einer Verfassung wäre diese Einschränkung der demokratischen Möglichkeiten ausgeschlossen. Aber wäre eine Volksabstimmung über eine Verfassung nicht auch eine bundesweite Volksabstimmung? Haben wir deswegen bis heute keine Verfassung?

Ohne Bemessungsgrenze hätten Privatversicherungen einen schweren Stand

Kommen wir nun zum Geld. Die Väter der Verfassung hatten eine ganz andere Regelung des Bankwesens vorgesehen. Die wäre erheblich restriktiver und hätte wahrscheinlich die Auswüchse der Finanzindustrie nicht zugelassen. Wie sollte aber dann die Dominanz des US-Kapitals in Deutschland durchgezogen werden? Dieser Ansatz musste gestrichen werden. Es geht weiter. Die „Bemessungsgrenze“, die es in der Schweiz nicht gibt. Eine Bemessungsgrenze war in der deutschen Urform nicht vorgesehen. Was ist die Bemessungsgrenze und welche Auswirkungen hat sie? Grob gesagt bedeutet diese, dass von einer bestimmten Einkommenshöhe an etliche Beiträge zum Sozialsystem nicht mehr verpflichtend geleistet werden müssen. Zum Beispiel Krankenkassen- oder Rentenbeiträge. Stichwort: Befreiende Lebensversicherung. Warum war das den USA so wichtig?

Blicken wir wieder in die Schweiz. Dort muss jeder den gleichen prozentualen Anteil seines Einkommens an die Kranken- und Rentenkasse abführen. Das führt zu erheblich niedrigeren Hebesätzen. Etwa zehn Prozent beträgt er für die Krankenkasse. Wie ist das möglich? Wer zum Beispiel eine Million Einkommen hat, muss 100.000 davon abgeben. Das gilt analog für die Rentenkasse. Sofort ist ersichtlich, warum der Hebesatz für alle verhältnismäßig niedrig ist. Für die Renten gilt noch eine Regelung. Die maximale Höhe für Renten ist gedeckelt, und zwar bei etwa 2.500 Franken. Die Renten für ärmere sind deutlich höher als in der BRD. Wieder ist ersichtlich, warum auch der Beitrag zur Rente in der Schweiz niedriger sein kann. Interessanterweise sind auch die begüterten Schweizer mit dieser Regelung zufrieden. Doch warum wollten die USA diese Regelung nicht für ihr Besatzungsgebiet?

Da geht es um die Versicherungsindustrie. Die wäre nämlich mit diesem Modell nahezu inexistent. Wer über der Bemessungsgrenze läge, die es dann nicht gibt, hat nicht mehr soviel Geld übrig, dass man noch viel in private Lebensversicherungen einzahlen will. Abgesehen davon, dass mit einem Rentensystem nach Schweizer Modell auch kaum noch eine Notwendigkeit für eine private Absicherung besteht. Die Bemessungsgrenze wurde von den USA verlangt, um sicherzustellen, dass private Versicherungskonzerne gute Geschäfte machen können.

Reiche“ sind weniger krank

Dasselbe gilt für die Krankenkassen. Wer ein Einkommen über der Bemessungsgrenze hat, kann aus der gesetzlichen Kasse austreten und spart viel Geld. Auch deswegen, weil Menschen mit gehobenem Einkommen im Durchschnitt weniger Krankenkosten verursachen. Das aber führt zu höheren Beiträgen bei der Gesetzlichen, denn die weniger häufig Kranken sind ja bei den privaten Kassen. Ein Teufelskreis für alle, die unter der Bemessungsgrenze liegen. Die müssen entgegen eines solidarischen Systems auf die hohen Zuwendungen der Begüterten verzichten und so mehr bezahlen, als Menschen mit hohem Einkommen. Wieder gilt: Ohne Bemessungsgrenze wären private Krankenversicherungen beschränkt auf kleine Zusatzversicherungen und es würde sie kaum geben. Da wären viele Vorstände sehr traurig und natürlich auch US-Investoren, die Anteile an den privaten Versicherungskonzernen haben. Die Beiträge zur Gesetzlichen wären deutlich niedriger. Versicherungen sind eine Geldmaschine.

Warum gibt es das Grundrecht auf Asyl?

Doch nun zum Asylrecht, das der BRD seit zehn Jahren so viele Probleme bereitet. Warum ist das Asylrecht im Grundgesetz verankert? Da ging es nicht um Humanität oder Menschenrechte. Das Asylrecht wurde geschaffen als Waffe im Kalten Krieg. Es sollte den Menschen im sowjetischen Machtbereich signalisieren, dass sie jederzeit willkommen sind, wenn sie dem Ostblock entfliehen wollten. Niemand hatte dabei ursprünglich an Afrika oder Arabien gedacht. Vergessen wir nicht, dass 1949 die Kolonialherrschaft des British Empire noch nicht beendet war. Das Asylrecht sollte vor allem die „Intelligenzia“ des Ostblocks zur Flucht verleiten. Man nennt das „brain drain“, also die Abwanderung von Wissenschaftlern und Fachkräften und es hat funktioniert.

Im Grundgesetz steht nicht ein Satz, der nicht von den USA genehmigt worden ist. Das Grundgesetz wurde geschaffen, als die westlichen Alliierten noch das vollständige Besatzungsrecht ausübten. Das deutsche Volk hatte kein Mitspracherecht. Die Väter des Grundgesetzes durften nur Vorschläge einbringen und die Arbeit machen. Auch wenn gerade jetzt wieder führende Politiker in ihren Reden die Unterschiede zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung verschwimmen lassen wollen, ist das Grundgesetz keine Verfassung. Das Grundgesetz ist die Grundlage für die Verwaltung eines besetzten Gebietes, das dem besetzten Land eine eigenständige Rechtmäßigkeit vorgaukeln soll.

Ein Meisterwerk wie ein Trojanisches Pferd

Bundespräsident Steinmeier hat das Grundgesetz ein Meisterwerk genannt. Das ist es auch, allerdings in anderem Sinn, als man es uns präsentiert. Es ist undemokratisch, denn es geht eben nicht „alle Macht vom Volk aus“. Wäre dem so, dann wären Volksabstimmungen auf Bundesebene ein elementares Element des Grundgesetzes und genau das verbietet das Grundgesetz. Dass das Grundgesetz wirklich ein Meisterwerk ist sehe ich darin, dass es gelungen ist zu verschleiern, welchem Zweck dieses Meisterwerk wirklich dient. Welchen Wert es tatsächlich hat, wurde während der letzten Jahre erkennbar. Die wichtigsten Elemente wie Meinungsfreiheit, Demonstrationsrecht, Unversehrtheit des Körpers und der Wohnung und Gleichbehandlung wurden mit Füßen getreten. Ja, man wurde einer Sonderbehandlung unterzogen, wenn diese Rechte eingefordert wurden.

Mit der „Wiedervereinigung“ 1990 wurde versprochen, gemäß dem Grundgesetz eine Verfassung für die BRD zu schaffen. Nun könnte man argumentieren, dass eine Vereinigung aller ehemaligen deutschen Gebiete nicht stattgefunden hat und deswegen der Passus im Grundgesetz nicht anwendungsreif ist. Man könnte auch anführen, dass die „Wiedervereinigung“ nicht völkerrechtskonform abgelaufen ist, denn wie beim Grundgesetz durften die Bürger, das Volk, wieder nicht darüber abstimmen. Wie 1949 haben das einige wenige „Volksvertreter“ unter sich ausgemacht. Man vergleiche dazu die Verfahren, die auf der Krim und in der Ostukraine durchgeführt worden sind und denen wird auch in der BRD die Rechtmäßigkeit abgesprochen.

Wenn also 90 Prozent der Einwohner und mehr über ihren politischen Staus abgestimmt haben, wird das als ungültig erklärt. Wenn aber nicht einmal ein Prozent ein Grundgesetz befürwortet haben oder eine „Wiedervereinigung“, dann soll das nach internationalem Recht untadelig sein? In einem Gebiet, das nach wie vor Besatzungstruppen in exterritorialen Zonen dulden muss. In einem Land, das sich immer noch im Kriegszustand befindet und nur im Waffenstillstand lebt. Nach 79 Jahren. Es gibt nichts zu feiern im Zusammenhang mit dem Grundgesetz. Das Grundgesetz ist immer noch das Diktat der USA und das ließe sich nur ändern, wenn der BRD eine Verfassung zugestanden würde, über die das Volk in freier Abstimmung bestimmen darf. Solange das nicht stattfindet, bleibt Deutschland ein besetztes Land, und zwar bis 2099, wie Präsident Obama vor einigen Jahren so klar gesagt hat. Das Grundgesetz ist ein Mittel zur Verwaltung eines besetzten Gebiets. Vergessen wir nicht: Nicht einmal der Bundespräsident darf in der BRD vom Volk gewählt werden.

Lesen Sie dazu das Werk von Wolfgang Schimank: „Ist Deutschland ein souveräner Staat?“ Schimank geht hier nicht nur auf die USA ein, sondern zeigt vor allem auf, wie tief die EU-Verträge in die staatliche Souveränität eingreifen. Bestellen Sie Ihr Exemplar direkt beim Verlag hier oder erwerben Sie es in Ihrem Buchhandel.

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Das Grundgesetz ist ein US-Diktat
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6 Kommentare

  1. Es steht doch ganz eindeutig im GG, wenn beide deutschen Staaten wieder vereinigt sind, dann muss das Volk eine eigenen Verfassung wählen!
    Und was haben deutsche Politiker bis heute gemacht? Uns schaden, so lange es noch geht!

    • Vielleicht will man keine neue Verfassung für Deutschland. Denn mit einer vom Volk gegebenen Verfassung wären die ganzen Schweinereien die gerade laufen gar nicht möglich. Man suggeriert den Deutschen, dass das GG eine Verfassung sei. Die meisten kennen den Unterschied gar nicht. Ich denke, man wird es so lange verhindern, bis aus Deutschland ein „offensichtlich“ angestrebter europäischer Bundesstaat des Superstaats Europa wird. Dann würde eine europäische Verfassung kommen und eine Souveränität wäre für alle Zeiten dahin. Bis dahin haben sie alle Möglichkeiten über Gesetze dieses GG so zu verbiegen, wie sie es brauchen. Mit einer echten Verfassung wäre das nicht möglich.

    • Nur als Hinweis: Für die Wiedervereinigung des Gebietes fehlt noch der deutsche Teil, den die UDSSR Polen zur Verwaltung gegeben hat.

      Die Verwaltung der Besatzer kann natürlich keine Völkerrechtlich verbindlichen Verträge für das Reich treffen und Gebiete abtreten.

      Durch das Fehlen einer legalen Vertretung des Reiches ist das alles so kompliziert. Denn mit wem sollten die Leute einen Frieden verhandeln, wenn keiner da ist und man alles tut, damit auch keiner auftaucht.

  2. Wäre es eine Verfassung, könnten sie nicht einfach darin rummuscheln und ändern ohne Volksabstimmung. Bei uns in Hessen wurde in unserer Verfassung der § zur Todesstrafe abgeschafft. Darüber wurde eine Volksabstimmung abgehalten.

  3. …Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

    So die nichtstaatliche BRD-Regierung.

    Fragen wir doch mal nach und machen den Betrug publik:

    Betreff: Frage zum Grundgesetz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wann war die Abstimmung über das derzeitige Grundgesetz? 1991 oder 1992 ?

    Ich kann im Internet darüber keine Informationen finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    (…)vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.

    Eine formelle Volksabstimmung über das Grundgesetz hat es nicht gegeben, auch nicht an den von Ihnen genannten Daten.

    Bürgerkommunikation

    im Bundesministerium des Innern und für Heimat

    NOCH FRAGEN ???

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