Das Flüchtlingsthema beschäftigt die Gesellschaft – Besserung ist nicht in Sicht

Von Hubert von Brunn (anderwelt)

Migranten, Flüchtlinge, Asyl(-Missbrauch), Integration – das waren in den zurückliegenden Jahren die Schlüsselbegriffe in der Berichterstattung. Und diese Reizworte werden auch 2019 die Medienlandschaft dominieren. Dafür sorgt unsere entschlossene Regierung unter Führung unserer genialen Kanzlerin, tatkräftig unterstützt von einer verblödeten Gerichtsbarkeit, die unseren Rechtsstaat sukzessive ad absurdum führt.

Vor genau zwei Jahren hat Frau Merkel eine „nationale Kraftanstrengung bei Abschiebungen“ versprochen und vollmundig verkündet: „Wo Recht gesetzt ist, muss dieses Recht auch umgesetzt werden.“ Angesichts der Wirklichkeit, kann man über solche Sprüche eigentlich nur lachen. Doch die Sache ist zu ernst, um in Heiterkeit auszubrechen. Eins ums andere Mal erweisen sich unsere Regierung als unfähig und unsere Justiz als hilflos, kriminellem Verhalten, unbotmäßigen Forderungen und unverschämtem Sozialbetrug einzelner Zuunsgekommener rigoros und mit der gebotenen Härte des Gesetzes entgegen zu treten. So viele Samthandschuhe wie da ausgepackt werden, kann es gar nicht geben. Na ja, natürlich nicht für alle. Das Modell für den kleinen deutschen Eierdieb lässt noch auf sich warten. Betrachten wir also mal ein paar Fälle, wo sich der deutsche Rechtsstaat von ein paar frechen Flüchtlingen am Nasenring durch die Arena ziehen lässt.

Fall 1: Abgeschobener Asylbewerber aus Kamerun erhält Stütze vom Staat

Alassa M., ein 21-jähriger Kameruner, kommt im August 2017 mit einem Schlepperboot über das Mittelmeer und betritt in Catania (Sizilien) europäischen Boden. Nach den Dublin-Regeln ist also Italien für sein Asylverfahren zuständig. In Italien mag M. aber nicht bleiben, sondern reist nach München, stellt Ende 2017 dort einen Asylantrag, der aber wie 99 % aller Asylanträge aus Kamerun abgelehnt wird. Nach mehrmonatigem Aufenthalt in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen, wo der Kameruner dann noch wegen der drohenden Abschiebung eines Togolesen einen gewalttätigen Aufstand gegen die Polizei organisiert hat, wird er im Juni 2018 schließlich nach Italien zurückgeschickt und erhält Einreiseverbot für Deutschland.

Das juckt Alassa M. aber gar nicht. Vielmehr taucht er am 21. Dezember 2018 in Stuttgart auf und beantragt erneut Asyl. Sowohl seine Einreise als auch sein Aufenthalt in Deutschland sind Straftaten, die nach geltendem Recht mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Rechtslage ist eindeutig – sollte man meinen. Aber doch nicht bei uns! Der Asylantrag des frechen Kameruners muss erneut geprüft werden. Erst dann kann er wegen Verstoßes gegen das Einreiseverbot vor Gericht gestellt oder in Abschiebegewahrsam genommen werden. Bis dahin lässt es sich Alassa M. in einer staatlichen Unterkunft in Karlsruhe auf Kosten des Steuerzahlers gut gehen: Neben freier Logis und Verpflegung erhält er laut Asybewerberleistungsgesetz bis zu 345 € monatlich plus Krankenhilfe.

Fall 2: Afghanischer Straftäter muss hier bleiben, weil Afghanistan ihn nicht haben will

Nicht weniger als 23 Straftaten hat Mortaza D. (bis jetzt) auf dem Kerbholz – u. a. besonders schwerer räuberischer Diebstahl, Einbruch, gefährliche Körperverletzung. Dafür hat er drei Mal vor Gericht gestanden, wurde verurteilt und hat drei Jahre Jugendstrafe abgesessen. Grund genug also, den Intensivstraftäter (23) dorthin zurückzuschicken wo er hin gehört: in seine Heimat. Das hat man dann tatsächlich auch versucht – aber dieser Versuch ist kläglich gescheitert. Nach Landung der gecharterten Boeing 767 – mit an Bord neben anderen abgeschobenen Afghanen eine Heerschar von Sicherheitsbeamten, ein Arzt, zwei Dolmetscher und ein Menschenrechtsbeobachter – weigerten sich die afghanischen Behörden ihrem kriminellen Landsmann die Einreise. Angeblich aus „medizinischen Gründen“ und weil die Papiere nicht in Ordnung gewesen seien. Beide Vorhalte nachweislich völlig unbegründet. Was machen unsere weichgespülten Beamten? Anstatt den Kerl aus dem Flieger zu werfen und dort einfach stehen zu lassen, nehmen sie ihn wieder mit nach Deutschland. Diese widersinnige Vorgehensweise wird anschließend begründet mit Verweis auf „die Souveränität des Herkunftslandes“. Und wie steht es mit der Souveränität des Gastlandes, wo Mortaza D. das Gastrecht unzählige Male in übelster Weise missbraucht hat? Warum darf Afghanistan einen Afghanen abweisen, Deutschland aber nicht? Mit halbwegs gesundem Menschenverstand ist das nicht nachzuvollziehen.

Gerade das Land, in dem unsere Soldaten seit Jahren den Kopf hinhalten, um die Bevölkerung dort vor der Taliban-Seuche zu schützen, was viele schon mit ihrem Leben bezahlt haben, das Land, das Jahr für Jahr Millionen von Entwicklungsgeldern kassiert, um diesen Schrotthaufen mit einer durch und durch korrupten Regierung an der Spitze einigermaßen am Leben zu erhalten – gerade dieses Land verhält sich Deutschland gegenüber derart unkooperativ! Die einzig richtige Antwort darauf wäre eine Diplomatische Note, die unmissverständlich klar macht: Der nächste Flug mit abgeschobenen Afghanen landet nicht mehr auf dem Zivilflughafen in Kabul, sondern auf einem Militärflughafen der deutschen Bundeswehr. Dort steigen sie aus und werden mit Nachdruck des Geländes verwiesen, bis sie afghanischen Boden unter den Füßen haben. Und wenn ihr das immer noch nicht kapiert, dann machen wir das, was Trump schon in Syrien tut und in Afghanistan plant: Wir holen unsere Soldaten nach Hause. Seht, wie ihr zurecht kommt!

Fall 3: Vier Asylbewerber ziehen wahllos prügelnd durch Amberg

Drei Afghanen und ein Iraner ziehen marodierend durch das bayerische Amberg und attackieren wahllos Passanten. 12 Menschen werden verletzt, ehe die Polizei die Randalierer festnehmen kann. „Das sind Gewaltexzesse, die wir nicht dulden können“, kommentierte Innenminister Horst Seehofer den Vorfall. Und weiter: „Wenn die vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichen, müssen sie geändert werden.“ Da hat er Recht, der Horst. Aber natürlich bläst ihm da aus den Reihen der Opposition heftiger Gegenwind ins Gesicht. „Wir brauchen keine Sondergesetze für bestimmte Personengruppen“, sagt Linken-Chef Bernd Riexinger und auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Stephan Thomae, stößt ins gleiche Horn, wenn er verkündet: „Einfache Gesetzesverschärfungen allein lösen das komplexe Problem bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht.“ Natürlich nicht. Entscheidend ist, dass Gesetze von den deutschen Gerichten auch entsprechend angewandt und die dort vorgesehenen Strafen auch tatsächlich verhängt werden. Eine Illusion, wie uns der nächste Fall zeigen wird.

Übrigens: Von den vier Randalierern in Amberg war keiner dort gemeldet (Thema: Residenzpflicht). Nähere Angaben zu den mutmaßlichen Tätern wollte die Polizei mit Verweis auf den „besonderen Schutz Heranwachsender“ nicht machen. Wieder werden die Samthandschuhe ausgepackt. Da helfen auch die markigen Sprüche von Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) nichts: „Wenn in unserem Land Straftäter – gleich welcher Herkunft sie sein mögen – offenbar wahllos über Stunden auf Passanten einprügeln, treten sie unseren Rechtsstaat und unsere Zivilgesellschaft förmlich mit Füßen.“ Ja, ja, schon wahr. Aber was unternehmen unsere Regierung und unsere Justiz dagegen?





Fall 4: Das BGH ist nicht sicher, ob Kinderehen akzeptiert werden müssen

Da bringt diese GroKo, die sich bislang ja nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert hat, tatsächlich mal ein Gesetz auf die Reihe (Juni 2017), dem zufolge Kinder-Ehen (unter 16 Jahren) verboten sind. Das gilt auch für im Ausland nach Scharia-Recht geschlossene Ehen. Ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz ist ein Gesetz und an diese Vorgabe hat sich gefälligst auch das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) zu halten. Tut es aber nicht. Nach der Klage eines 21-jährigen Syrers durch mehrere Instanzen, mit dem seine 14-jährige Cousine nach Scharia-Recht zwangsverheiratet worden ist, stellt der BGH das bestehende Gesetz jetzt infrage, „weil das Grundgesetzt die Würde des Einzelnen und die Ehe unter Schutz stellt.“ Aus Gründen des Jugendschutzgesetztes darf an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol ausgeschenkt werden. Gut so! Aber zwangsverheiratet werden und Kinder kriegen dürfen sie anscheinend schon. Das ist juristisches Absurdistan. Warum bringt es nicht einmal das oberste deutsche Zivilgericht fertig, bestehendes deutsches Recht durchzusetzen? Warum machen selbst die höchsten Richter in den roten Roben den Kotau vor der islamischen Fremdkultur, mit der wir nichts zu tun haben und deren Regeln hierzulande nicht gelten können, nicht gelten dürfen? Auf Wunsch des BGH soll nun das Verfassungsgericht diesen Fall klären.

Die Gelbwesten können auch auf unseren Straßen aktiv werden

Die vier vorgestellten Fälle haben eines gemein: Sie treiben dem deutschen Steuerzahler die Zornesröte ins Gesicht und verschärfen die seit Langem von vernunftbegabten Menschen gestellte Frage: Wohin soll das noch alles führen? – Zu nichts Gutem, so viel ist klar. Der deutsche Bürger, der malocht und schuftet, vom Finanzamt auf Heller und Pfennig zur Rechenschaft gezogen wird, dem es trotz intensivster Anstrengungen nicht gelingt, ein auskömmliches Leben zu führen, hat die Nase gestrichen voll von diesem Hätschelkurs gegenüber Flüchtlingen, die nicht das geringste Interesse daran haben, diesen Staat anzuerkennen und sich in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Das wird sich rächen, Freunde. In diesem Jahr haben wir Europawahl und vier Landtagswahlen und ihr werdet feststellen, dass euer Kredit beim Wahlvolk gnadenlos verspielt ist. Ihr so genannten Volksparteien werdet Ergebnisse einfahren, dass euch die Augen tränen. Dann werdet ihr wohl oder übel auch Koalitionsgespräche mit jenen führen müssen, mit denen ihr bisher nicht bereit wart zu reden. Und schaut nach Frankreich. Die Gelbwesten können auch auf unseren Straßen aktiv werden. Da könnt ihr die Samthandschuhe dann wieder einpacken. Es sind ja Deutsche, die protestieren!

Rechtssicherheit in Afghanistan? Der Offizier und Rechtsanwalt Dr. Sproß war mehrmals in Afghanistan und hat dort mit den Rechtsgelehrten gearbeitet. Ja, es gab Fortschritte, aber auch grundsätzliche kulturelle Widersprüche. Und es gab eine Fülle teils skurriler Begebenheiten, die Dr. Sproß in seinem Werk „Verteidigung am Hindukusch“ unterhaltsam aufgeschrieben hat. Wer dieses Werk gelesen hat wird verstehen, warum es so schwierig ist, Afghanistan zu einer „westlichen Demokratie“ zu machen, obwohl dort großer Respekt speziell vor Deutschland verbreitet ist. „Verteidigung am Hindukusch“ ist erhältlich im Buchhandel oder direkt zu bestellen beim Verlag hier.

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„Ihr so genannten Volksparteien werdet Ergebnisse einfahren, dass euch die Augen tränen. Dann werdet ihr wohl oder übel auch Koalitionsgespräche mit jenen führen müssen, mit denen ihr bisher nicht bereit wart zu reden.“

Hier nur zwei Beispiele zu dem, was Herr Hubert von Brunn damit wohl meint:

Wahlumfrage vom

CDU
29,0% (+1,0%)
AfD
25,0% (±0%)
Linke
18,0% (±0%)
SPD
10,0% (−1,0%)
Grüne
9,0% (+2,0%)
FDP
6,0% (−1,0%)
Sonstige
3,0% (−1,0%)

(Vergleich zur Wahlumfrage vom 31.08.2018) Quelle: https://dawum.de/Sachsen/

Zu welcher Koalition es bei diesem Wahlergebnis führen könnte, kann sich jeder selbst ausrechnen.
Ebenfalls interessant sieht es in Brandenburg aus:

Wahltrend vom

SPD
21,0%
AfD
20,3%
CDU
19,7%
Linke
17,3%
Grüne
11,3%
FDP
4,3%

(Quelle: https://dawum.de/Brandenburg/)

Aus und vorbei mit dem Großen

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7 Kommentare

  1. Der Sohn von Erdogan hat syrisches Öl & Kunstwerke geraubt, und über israelische Häfen versilbert. Habe leider gerade keinen Link zur Hand…muß ich erst aufwendig suchen, sorry!

    Aber über die Tanklaster-Flotte Richtung Türkei habt ihr bestimmt mal gelesen, oder? Geschützt von amerikanischen Apache-Hubschraubern, die weißen (US-)Toyota´s des IS als Begleitfahrzeuge darunter. Es gibt genügend Photos.

  2. 16.01.2019
    "So viele Samthandschuhe wie da ausgepackt werden, kann es gar nicht geben. Na ja, natürlich nicht für alle."
    Während illegal einreisenden Ausländern in jeder Hinsicht Zucker in den Arsch geblasen wird, um der ausländischen Presse nachzuweisen wie großzügig, reich und multikulturell verständnisvoll wir sind, werden die eigenen Volksgenossen mit unbarmherziger Härte bei kleinsten Vergehen – die noch nicht einmal welche sind – von der Beamtenschaft und Richterschaft gequält.  Wie lange noch lassen wir uns die unerträgliche doppelte Moral der überprivilegierten Beamtenschaft noch gefallen???
    https://www.welt.de/debatte/kommentare/article165050157/Vor-Gericht-wegen-1-44-Euro-das-ist-leider-kein-Witz.html
    "Ein älteres Ehepaar fischt Pfandflaschen aus einem Altglascontainer. Die Polizei kommt, der Fall gerät vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft will nicht lockerlassen. Wer ist hier eigentlich arm?
    Wäre es nicht so traurig, würde es vielleicht als schlechter Witz durchgehen: Ein älteres Ehepaar, beide Mitte 60, steht vor einem Altglascontainer irgendwo in der teuren Stadt München. Mit einem Greifarm fischen die beiden Flaschen aus dem Container.
    Anwohner beobachten die Szene – und dann? Mitleid? Oder Dankbarkeit, dass man selbst keine Flaschen sammeln muss, um über die Runden zu kommen? Nein. So etwas darf nicht sein, da ruft man am besten direkt mal die Polizei! So geschehen.
    Und was macht der Freund und Helfer? Die Polizei, die so oft über Personalmangel klagt? Sie rückt aus, übernimmt den Fall und sorgt dafür, dass alles vor Gericht kommt. Das Amtsgericht München hat dann verhandelt. Einen Fall, bei dem es um 1,44 Euro Pfandwert geht. Durchaus viel Geld für ein armes Ehepaar (er Rentner, sie Putzkraft) – aber als Gegenstand staatlicher Strafverfolgung und Rechtsprechung an Lächerlichkeit kaum zu überbieten."
    https://www.welt.de/vermischtes/article168896572/2000-Euro-Strafe-weil-sie-Pfandflaschen-sammelte.html
    "Sie wollte sich nur die Rente aufbessern: Weil eine 76-Jährige am Münchner Hauptbahnhof eine Flasche mitnahm, muss sie nun eine hohe Geldstrafe zahlen. Die Bahn beruft sich auf die geltende Hausordnung.
    Mitarbeiter des Münchner Hauptbahnhofs kannten offenbar kein Erbarmen, als sie Anna Leeb „auf frischer Tat“ ertappten. Die Rentnerin war ihnen bekannt. Vor zwei Jahren hatte sie im Hauptbahnhof Hausverbot erhalten, weil sie wiederholt die Mülleimer nach Pfandflaschen durchsucht hatte.
    Dieses Mal griffen die Bahn-Mitarbeiter härter durch: Sie verständigten die Polizei, Leeb wurde wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Es kam zu einem Strafverfahren, in dem gegen sie eine Geldstrafe von 2000 Euro verhängt wurde. Zuerst hatte die Münchner „tz“ über den Fall berichtet.
    2000 Euro – viel Geld für die „Beute“ im Wert von acht Cent, viel Geld für die 76-Jährige. Mit dem Pfandsammeln hatte sie überhaupt erst angefangen, um sich die knappe Rente aufzubessern. Auf dem Münchner Hauptbahnhof hatte sie damit bis zu ihrem Hausverbot gute Erfahrungen gemacht: Manchmal fragten sie Schaffnerinnen sogar, ob sie die leeren Züge nach Flaschen durchsuchen wolle."
    Am besten bereitet man sich  in diesem Irrenhaus von Staat rechtzeitig mit geeigneten Drogen auf das Lebensende vor:
    https://www.rt.com/news/448947-magic-mushrooms-dying-people/

    • Diese Beispiele zeigen auf, wie krank die deutsche Gesellschaft mittlerweile eworden ist. Ich würde niemals auf die Idee kommen, Flaschensammelnde irgendwo anzuzeigen, geschweige denn die Polizei zu rufen. Wir haben als Kinder früher auch die Bierflaschen auf den Baustellen gesammelt und uns am nächsten Kiosk Kaugummi dafür gekauft. Bin ich jetzt auch kriminell? Deutschland, was ist aus dir nur geworden.

    • "Am besten bereitet man sich  in diesem Irrenhaus von Staat rechtzeitig mit geeigneten Drogen auf das Lebensende vor" 

      Halte ich nicht für die geeignete Lösung. Die Gelbwesten-Bewegung scheint mir die bessere Alternative zu sein.  Übrigens gibt es schon genug Irre, die frei rumlaufen und die Bevölkerung belügen und betrügen. Der Konsum giftiger Pilze führt nicht selten in eine psychiatrische Klinik.

      Allerdings, und das ist nicht von der Hand zu weisen, ist so eine ReGIERung ohne Drogen kaum auszuhalten. Immerhin gibt es in diesem Land hunderttausende Alkoholkranke – und das völlig legal.

      Und was wird hier wohl verschoben? Schauen Sie bitte genau hin.

      https://www.youtube.com/watch?v=vHYdGBK_sdE

      Volksvertreter dürfen das!

  3. Na ja, wir werden sehen?

    Da werden sich sicherlich noch ganz andere "große" Kopulationen finden, um den Willen einer wachsenden Mehrheit zu ignorieren …

    Ansonsten ist das auch nur Sand in die Augen der Wählerschaft gestreut. Wie wenn Wahlen etwas ändern würden …

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