Das EU-Diktat (III)

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Kapitel II: Zum Lob des Kleinstaates

Teil 3: (Teil 1, Teil 2)

Größere Staaten sind im Allgemeinen aggressiver als kleinere. So beträgt der Wehr-Etat Deutschlands 1,3 Prozent des Bruttosozialprodukts, der von Österreich nur 0,85. Und sage niemand, Deutschland müsse sich ausschließlich verteidigen. Die enge Verbindung in verschiedenen internationalen Systemen hat dazu geführt, dass Deutschland über sein Einflussgebiet hinaus militärisch aktiv wird, also ein Großmacht-Gehabe zeigt, das gewissermaßen vom großen Konglomerat, der EU oder der NATO, entliehen ist und gedeckt wird. Wer also einen größeren Militär-Etat haben will, sollte der Ehrlichkeit halber dazusagen, er brauche diese Mittel, um eine aggressivere Politik treiben zu können, vom Balkan über Afghanistan bis Mali. Und wieder ein naheliegendes historisches Beispiel: Bayern hat in seiner 1500-jährigen Geschichte von sich aus keine Angriffskriege geführt, sieht man von einer unblutigen Expedition unter dem Kurfürsten Ferdinand Maria nach Savoyen ab.
Enttäuscht wurden auch alle Erwartungen, wonach EU und Euro und die enge Verbindung der zusammengeschlossenen Länder das große Friedenswerk zweier Jahrhunderte nach innen darstellten. Seit 1945 war Deutschland niemals so unbeliebt wie in den Zeiten der Euro-Rettung, nie seit dem Zusammenbruch des Ostblocks hat ein so tiefer Graben die Staaten Europas getrennt – diesmal den Norden vom Süden des Kontinents.

Zum sicherheitspolitischen Aspekt gesellt sich bei großen Staaten ein weiterer, nicht minder gefährlicher. Je größer der Umfang eines politischen Gebildes, umso größer die innewohnende Tendenz zur einer autoritären Regierungsform. Dafür gibt es zwei Gründe. Der eine ist die menschliche Neigung, Macht auszuüben, der andere der Wille, bestehende Unterschiede auszugleichen. Je größer ein Staat, umso größer werden die Disparitäten in seinem Inneren, nicht nur diejenigen wirtschaftlicher Art. Ein großes Problem ist vor allem das von Minderheiten, das in dem Maße zunimmt, je größer ein Staat ist. Dabei treten notgedrungen Ungerechtigkeiten auf, denn innerhalb eines Staates muss Rechtsgleichheit herrschen, die sich aber dort, wo es nennenswerte Minderheiten gibt, an verschiedenartige Adressaten wendet. Doch die Orientierung an der Mehrheit missachtet die andersartige Minderheit.

Wer aber die Gleichheit will, wird sie erfahrungsgemäß auch gegen den Willen von Betroffenen durchsetzen. Hierin ist die EU bereits sehr weit fortgeschritten. Sogenannte Harmonisierungen und Angleichungen, in dunkler Zeit „Gleichschaltung“ genannt, bestimmen einen Großteil der Tätigkeit in tausenden von Brüsseler Büros. Und die Größe des Apparates wie auch des politischen Konstrukts bringt es mit sich, dass dies alles nicht mit den Mitteln der Demokratie machbar ist. Brüssel regiert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam. Was man „Richtlinien“ nennt, sind Anweisungen, gegen die es kein Rechtsmittel gibt. 80 Prozent der Rechtssetzung in Europa geschehen nach diesem Muster. Die EU ist ein autoritäres Staatsgebilde. Kennzeichen autoritärer Staaten ist unter anderem die Missachtung des Rechts durch die Regierenden. Dies geschieht spätestens seit den Maßnahmen zur Euro-Rettung in aller Offenheit und ist mittlerweile auch Normalität. Der flächendeckende Verstoß gegen die Maastricht-Kriterien war der Anfang, der Bruch mit der No-bail-out-Klausel noch lange nicht das Ende.

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Die letzte Grenze ist mit dem ESM-Vertrag über-schritten. Seine Mitglieder genießen unbeschränkte Immunität und stehen außerhalb des Straf-und Zivilrechts. Der ESM ist jeder Kontrolle entzogen, auch jeder gesetzlichen und gerichtlichen. Seine Räume und Archive sind sakrosankt, eine Kontrolle der Tätigkeiten findet nicht statt. Frei gewählte Parlamentarier beschließen eine derartige Selbstentmannung, die einem Ende des bisherigen politischen Konstrukts gleichkommt. Mit derartiger Ausstattung werden Diktatoren installiert.

Da gibt es zu denken, dass weder die anderen großen Partnerländer noch die EU selbst eine Einrichtung wie das deutsche Bundesverfassungsgericht haben. Aber auch das ist längst ausgehebelt. Jüngstes Beispiel ist die Klage gegen den Fiskalpakt und den ESM vor Karlsruhe. Die Situation ist grotesk: Acht Richter waren aufgefordert, sich gegebenenfalls gegen die organisierte politische Macht eines ganzen Kontinents zu stellen. Dieses Dilemma bringt einen seelischen und sachlichen Druck mit sich, der mit der verbürgten richterlichen Freiheit nicht zu vereinbaren ist. Es ist mittlerweile an dem, dass man den Richtern gar nicht mehr übelnehmen darf, wenn sie politisch genehme Urteile fällen.

Davon lässt sich die Regel ziehen: Je größer das Wirkungsgebietes eines richterlichen Spruches, umso geringer die verbriefte Unabhängigkeit der Richter. Wobei sich das handliche Gegenbeispiel aufdrängt: Ein Richter am Verfassungsgerichtshof – beispielsweise in Stuttgart – kann nach Recht und Gesetz urteilen, ohne dass er einem unzumutbaren Druck ausgesetzt wäre, allein schon deshalb, weil Baden-Württemberg menschliche Dimensionen aufweist, im doppelten Sinn des Wortes.

Wem die göttliche Tugend der Hoffnung eigen ist, der mag im Bereich der Kultur und der schönen Künste nach einem Vorteil suchen, den große Staaten bieten könnten – doch vergebens: Während der Renaissance war Italien aufgesplittert in zahllose Stadtstaaten und hat Leonardo, Michelangelo und Palladio hervorgebracht; im 18. Jahrhundert war Deutschland ein Fleckerlteppich von endlos vielen Staaten. Einer der kleinsten war Weimar. Dort lebten Goethe und Humboldt, Wieland, Herder. Hegel, wie auch der junge Schopenhauer oder der noch jüngere Mendelssohn-Bartholdy waren dort zu Gast, um nur wenige, markante zu nennen. Der deutsche Zentralismus hingegen hat in kultureller Hinsicht den Kulturkampf des Kanzlers Bismarck oder auch die Reichskulturkammer des Joseph Göbbels gebracht.

Doch nicht nur Europa bietet hier anschauliche Beispiele. Als im Oktober 2012 der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels an den chinesischen Dissidenten Liao Yiwu verliehen wurde, pries dieser in seiner Dankesrede die frühe Zeit Chinas, als es noch aus unzähligen Splitterstaaten bestand und nannte sie eine „unübertroffen glorreiche Zeit, die Zeit einer nie dagewesenen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Blüte“. Damals lehrten Lao Tse und Konfuzius. „Und heute?“ fuhr Liao Yiwu fort, „Heute geht die Kommunistische Partei, nachdem sie sämtliche Traditionen auf den Kopf gestellt hat, hin und usurpiert schamlos das geistige Erbe vom ‚Wettstreit der hundert Schulen‘ und errichtet in aller Welt Konfuzius Institute.“

Seit Aristoteles gibt es in Europa die Theorie der Gewaltenteilung, wiederaufgenommen während der Aufklärung von John Locke und von diesem entlehnt, überarbeitet und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht durch Montesqieu. Danach wird die Macht im Staate aufgeteilt in die gesetzgebende, die ausführende und die richterliche Gewalt. Sinn der Sache ist, eine Balance zu finden zwischen dem Machtmonopol des Staates und dem Anspruch des einzelnen auf Freiheit. Zu den drei Elementen aber kommt noch eine vierte Art der Gewaltenteilung, der Föderalismus. Wird die Gewalt innerhalb einer Staates auch auf Gliedstaaten verlagert, wenigstens in Teilen, so bedeutet auch dies eine Beschränkung der Zentralgewalt und somit ein Mehr an Freiheit.

Florian Stumfall

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