Das Corona-Drehbuch: Seit Jahren bekannt

7,5 Millionen Tote als Folge der Infektion vorausgesagt

Autor: Uli Gellermann (rationalgalerie)

Vor sieben Jahren lag es dem Bundestag vor: Ein Szenario, ein Drehbuch zur „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“. Die Bundestagsdrucksache in der das Drehbuch bis heute zu lesen ist, stammt vom 3. 1. 2013 und ist als PDF Parlaments-Server abrufbar. Zwar ist dem Text ein „hypothetischer Erreger Modi-SARS zu Grunde gelegt“, aber alles scheint lebensecht zu sein: „Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist ein Coronavirus (novel Coronavirus), welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist. Dieses Virus wurde seit Sommer 2012 bei sechs Patienten nachgewiesen, von denen zwei verstorben sind.“

Prophetische Terminierung

Man geht im Papier von einer hohen Sterberate aus, die „mit 10% der Erkrankten hoch, jedoch in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt (sind). Kinder und Jugendliche haben in der Regel leichtere Krankheitsverläufe mit Letalität von rund 1%, während die Letalität bei über 65-Jährigen bei 50% liegt.“ Geradezu prophetisch auch die Terminierung: „Das Ereignis beginnt im Februar in Asien, wird dort allerdings erst einige Wochen später in seiner Dimension/Bedeutung erkannt. Im April tritt der erste identifizierte Modi-SARS-Fall in Deutschland auf.“

Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen

Auch Dauer und Verlauf werden prognostiziert und lagern seit Jahren im Archiv des Bundestages: „Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Für das vorliegende Szenario wird ein Gesamtzeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt mit der Annahme, dass nach dieser Zeit ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge verfügbar ist.“ Selbst die Maßnahmen sind seit langem festgelegt: „Mittel zur Eindämmung sind beispielsweise Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen. Neben diesen Maßnahmen, die nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet werden können, gibt es weitere Empfehlungen, die zum persönlichen Schutz, z. B. bei beruflich exponierten Personen, beitragen wie die Einhaltung von Hygieneempfehlungen.“





Mindestens 7,5 Millionen Tote

In einem so perfekten Szenario dürfen die Toten nicht fehlen: „Über den Zeitraum der ersten Welle (Tag 1 bis 411) erkranken insgesamt 29 Millionen, im Verlauf der zweiten Welle (Tag 412 bis 692) insgesamt 23 Millionen und während der dritten Welle (Tag 693 bis 1052) insgesamt 26 Millionen Menschen in Deutschland. Für den gesamten zugrunde gelegten Zeitraum von drei Jahren ist mit mindestens 7,5 Millionen Toten als direkte Folge der Infektion zu rechnen.“ Der Art und Weise der Kommunikation während der Pandemie wird größte Bedeutung zugemessen: „In der Anfangsphase werden das Auftreten der Erkrankung und die damit verbundenen Unsicherheiten kommuniziert (z. B. unbekannter Erreger, Ausmaß, Herkunft, Gefährlichkeit nicht genau zu beschreiben, Gegenmaßnahmen nur allgemein zu formulieren).“ Empfohlen wird also eine diffuse Gefährlichkeit zu verbreiten, die auf jeden Fall Panik und Hysterie auslösen wird.

Einschränkungen der Grundrechte

Kein Ausnahmezustand ohne Verbot: „Unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG), wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG). Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).“ Zwar macht man sich im Szenario keine Sorgen um das Grundgesetz, sehr wohl aber um die politischen Auswirkungen: „Die Suche nach „Schuldigen“ und die Frage, ob die Vorbereitungen auf das Ereignis ausreichend waren, dürften noch während der ersten Infektionswelle aufkommen. Ob es zu Rücktrittsforderungen oder sonstigen schweren politischen Auswirkungen kommt, hängt auch vom Krisenmanagement und der Krisenkommunikation der Verantwortlichen ab.“ Die Suche nach Schuldigen wird bisher im Keim erstickt und unabhängige Expertenmeinungen werden diffamiert.

Die „Bundestagsdrucksache zur „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“, vom 03. 01. 2013“ ist hier zu finden:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

Nicht zu finden sind die notwendigen Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitswesen. Außer man wollte die Fülle der Verbote als rechtzeitige, medizinische Vorbeugung eines Pandemie-Szenarios begreifen.

(Visited 826 times, 1 visits today)
Das Corona-Drehbuch: Seit Jahren bekannt
7 Stimmen, 4.71 durchschnittliche Bewertung (94% Ergebnis)

7 Kommentare

  1. Nach meinem Corona-Drehbuch kommt als nächstes die Zwangsanleihe, wobei wir uns an den Diskussionen des Jahres 1922 orientieren können:

    http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Hefferich_Reichstagsreden_1922.pdf

    "Rede vom 17. Juli 1922 des Reichstagsabgeordneten Karl Helfferich

    Grundsätzlicher Widerspruch gegen die Zwangsanleihe. — Positive Mitarbeit an der Verbesserung der Einzelbestimmungen. — Die drohende Geldknappheit — Geldknappheit und „Inflation". — Geldknappheit und „Überfremdung“. — Verschärfung der Gefahren durch die Zwangsanleihe. — Der übertriebene hohe und unsoziale Tarif — Die Zwangsanleihe als Eingriff in die Vermögenssubstanz für Kontributionszwecke. — Anträge: Kombination freiwilliger und Pflichtzeichnungen; Verbot der Devisenankäufe für Kontributionszwecke, solange der Dollarkurs einen bestimmten Satz übersteigt. Einverständnis mit Dr. Rathenau über letzteren — Das ceterum censeo der Revision des Versailler Vertrags und des Londoner Ultimatums. — Wo bleibt in dem inneren Wirrwarr die auswärtige Politik?

    Vorbemerkung.

    Das auf Grund des Steuerkompromisses im April 1922 vom Reichstag angenommene Mantelgesetz hatte zwar die Erhebung einer Zwangsanleihe im Betrag von einer Milliarde Goldmark grundsätzlich festgelegt, ein Gesetz über die Zwangsanleihe befand sich jedoch noch nicht unter den damals verabschiedeten Steuergesetzen. Der Entwurf eines Gesetzes über die Zwangsanleihe wurde vielmehr erst Ende Mai dem Reichstag vorgelegt und am 17. Juni ohne Debatte an den Steuerausschuß verwiesen. Nachdem dort der Entwurf eingehend beraten und in wesentlichen Punkten ungeändert worden war, wurde er am 17. Juli im Plenum des Reichstags zur zweiten Beratung gestellt.

    Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Helfferich.

    Dr. H e l f f e r i c h: Meine Damen und Herren! Im Auftrag meiner Fraktion habe ich kurz unsere Stellungnahme zu dem Zwangsanleihegesetz, wie es aus den Ausschußberatungen hervorgegangen ist, darzulegen.

    Dem Hohen Hause ist bekannt, daß wir sowohl bei den Beratungen über den Steuerkompromiß als auch bei der ersten Beratung über die Zwangsanleihe und bei anderen Gelegenheiten unseren grundsätzlichen Widerspruch gegen den Gedanken der Zwangsanleihe unter den gegenwärtigen Verhältnissen dargelegt haben."

    Rest folgt später! Neu von heute:

    Der Bayrische Rundfunk, der mit unermeßlicher Panik und Hysterie diese schwere Wirtschaftskrise auf uns herabbeschworen hat, hat wieder einige Redakteure, die bei den Betroffenen Krokodilstränen heucheln müssen.  So bemitleidete heute eine Redakteurin ein Ehepaar in Ruhpolding, die Ferienwohnungen auf Kredit gebaut hat, aber jetzt wegen Stornierungen vor dem Ruin steht und schlaflose Nächte hat.

    Man sollte mal im Hinterkof bedenken, ob die ganze Corona-Geschichte nicht nur ein Raubzug der Plutokratie ist.  Denn zahlreiche kleine Kapitalisten, die auf Kredit verschuldet sind, läßt man jetzt vorsätzlich willkürlich pleite gehen und gibt deren bisheriges Vermögen denjenigen, die ohne Probleme an das zinslose Zentralbankgeld kommen.  So ähnlich wie "La révolution, comme Saturne, dévore ses propres enfants."

  2. Kann nicht jemand für die Grippewellen der letzten Jahre die jeweiligen Toten und die Zahl der Infizierten in ähnlichen Horrormeldungen aus irgendwelchen Statistiken herausfinden und den lächerlichen Zahlen des Coronavirus gegenüber stellen?

Schreibe einen Kommentar zu Martin Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*