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ARD unterstützt ukrainische Nazis

von Freeman

Am Freitag zeigte die ARD in den Tagesthemen unverhohlen die Nazi-Symbole der kiew-treuen Mörderbande die gegen die Bevölkerung von Donbass (Donezbecken) Krieg führt und nannte sie völlig verharmlosend „Freiwilligenverbände„. Während der Reportage wurden Aufnahmen von Panzern gezeigt die Flaggen trugen mit dem Wappen des Asow-Battalions. In dieser Flagge enthalten ist das Symbol der SS-Panzer-Divison „Das Reich“.

Die Division bildete zusammen mit den SS-Totenkopfverbänden und der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte-SS Adolf Hitler den Grundstock der späteren Waffen-SS. Es wurde den deutschen Zuschauern nicht erklärt, um wen es sich da wirklich handelt, um rassistische Nazis die Hitler anhimmeln und die einen reinen ukrainischen Staat wollen und alles russische ausrotten und vernichten.

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Jetzt werden wir auch noch für Nazi-Propaganda in den ÖR abGEZockt. Ein weiterer Grund mehr, diesen Drecksmedien den Zwangsbeitrag für ihren  „Bildungsauftrag“ (Verblödungs- und Lügenauftrag) zu verweigern.

„Weder ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender noch der Beitragsservice sind Behörden. Sie dürfen auch keineswegs den Anschein erwecken, die Funktionen eines Mahngerichtes oder eines Amtsgerichtes wahrzunehmen. Auch senden sie keine Gerichtsvollzieher aus. Die Behauptung, Verwaltungsgerichte seien zuständig, ist absurd, weil diese nur für Behörden verhandeln, aber nicht für Firmen und sonstige Organisationsformen, die zum Eigentum von Behörden zählen. Es ist absurd, dass Verwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe überhaupt verhandeln. Damit werden die juristischen Laien getäuscht und in die Irre geführt. Das ganze Getöse seit dem 1. Januar 2013 rund um den Beitragsservice ist zahnloser Papiertiger im rechtsfreien Raum.“ (Quelle)

Laut StGB § 130 kann Volksverhetzung geahndet werden. Für die ÖR als Staatspropagandasender trifft dies selbstverständlich nicht zu. Die dürfen, wenn auch nur unterschwellig, Nazisymbole gelegentlich schon mal von oberster Stelle in ihren nachgerichteten Tagesthemen senden. Dafür sind auch unbedingt ca. 8 Milliarden Euro Zwangsgebühren notwendig.

„Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist nach § 86a StGB strafbar. Jedoch wird oftmals auf andere, ähnliche, aber nicht verbotene Kennzeichen ausgewichen. Die Verwendung von Kennzeichen, die nicht unter § 86a StGB fallen, kann teilweise als Volksverhetzung nach § 130 StGB geahndet werden.“ (Quelle)

Diese 8 Mrd. dienen allerdings mehr als Schweigegeld für die ÖR-Journalie, damit die Wahrheit unter dem Teppich gekehrt wird und die Lügen der Besatzungsmacht USA immer und immer wieder dem deutschen Volk eingebleut wird.

Bisher funktioniert dieses System seitens der Staatspropaganda, die von Washington vorgegeben wird, ausgezeichnet. Rund 98 Prozent der Deutschen zahlen jeden Monat freiwillig 18 Euro für ihre Verblödung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. Mit den Deutschen kann man das ja machen. Die haben sich auch vor 80 Jahren erniedrigen lassen und einfach weggeschaut.

Es hat sich bis heute NICHTS geändert!




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