Ernst Wolff (antikrieg)
Die Corona-Krise ist in den vergangenen Tagen in ihre zweite Phase eingetreten.
In der ersten haben wir erlebt, wie Politik und Behörden das Problem nicht ernst genommen, es heruntergespielt und uns alle trotz eindringlicher Warnungen von Ärzten und Wissenschaftlern in keiner Weise auf eine Pandemie vorbereitet haben. In der zweiten Phase erleben wir nun eine Mischung aus Kopflosigkeit, hysterischen Überreaktionen und grenzenloser Inkompetenz.
Das alles wirkt auf den ersten Blick chaotisch, hat aber Methode. Wer sich die Mühe macht, den hier wirkenden Kräften nachzuspüren, der erfährt sehr viel über die Rolle der Politik in der parlamentarischen Demokratie.
Als das Virus auftauchte, sich langsam verbreitete und begann, zu einem Störfaktor für die Wirtschaft zu werden, bestand das Hauptinteresse der Finanzelite darin, die Finanzmärkte – wie in den vergangenen 11 Jahren – auch weiterhin in immer neue Höhen zu treiben und die Bereicherungs-Orgie der letzten Jahre ungestört fortzusetzen. Die Politik hat sie dabei kräftig unterstützt, indem sie die sich anbahnende Pandemie kleingeredet und verharmlost hat – ohne jede Rücksicht darauf, dass nach und nach mehrere zehntausend Menschen infiziert wurden, mehrere tausend starben und ernstzunehmende Wissenschaftler dringend vor einer Verharmlosung warnten.
Dann aber zeichnete sich ab, dass die Pandemie ein nie dagewesenes Ausmaß annehmen und Wirtschaft und Finanzmärkte in existenzielle Not bringen würde. Die Politik reagierte, indem sie radikal umsteuerte und aus dem Beschwichtigungs- und Besänftigungsmodus in einen vollkommen hysterischen Overdrive-Modus umschaltete.
Warum? Weil klar wurde, dass die Finanzelite in derart großen Schwierigkeiten steckt, dass sie diesmal eine noch viel größere Umverteilung von unten nach oben braucht als 2007/08. Es muss also dringend davon abgelenkt werden, dass die größten und rücksichtslosesten Finanzzocker uns allen mit Hilfe der Zentralbanken erneut in die Taschen greifen – und zwar in unvorstellbarem Ausmaß.
So hat allein die US-Zentralbank Federal Reserve in der vergangenen Woche der Wall Street zum Ausgleich ihrer Verluste Kredite in Höhe von 1,5 Billionen US-Dollar zugesagt. Wenige Tage vorher hatte das Weiße Haus den Senat um 2,5 Milliarden zur Bekämpfung der Corona-Krise gebeten. Das Verhältnis zwischen Gesundheitsmaßnahmen zum Wohl der Bevölkerung und Geldspritzen zur Sanierung der hemmungslosesten Spekulanten im Finanzcasino betrug damit allein in der vergangenen Woche in den USA 1 : 600.
Aber das ist noch nicht alles. Überall auf der Welt sind seit der Krise von 2007/08 Billionen und Aberbillionen von den Zentralbanken aus dem Nichts geschaffen und ultrareichen Investoren zu Niedrig- oder Nullzinsen zur Verfügung gestellt worden. Gleichzeitig aber sind die Sozialausgaben im Zuge der Austeritätspolitik drastisch reduziert und die Gesundheitssysteme radikal abgebaut und teilweise gänzlich zerstört worden. Es gibt zurzeit weltweit nicht ein einziges Land, das adäquat auf eine Pandemie vorbereitet ist.
Und auch das ist noch nicht alles, denn der Zusammenbruch an den Finanzmärkten steckt erst in seinem Anfangsstadium. Wenn die Derivate-Blase platzt – und das wird in den nächsten Tagen oder Wochen geschehen – wird es kein Halten mehr geben. Dann werden auch 1,5 Billionen Dollar nicht mehr ausreichen, dann werden die für „too big to fail“ erklärten Finanzgiganten wesentlich höhere Summen benötigen – und mit Sicherheit erhalten.
Sobald dieser Fall eintritt, wird es jedoch sowohl für die Politik als auch für die Finanzelite äußerst brenzlig. Es ist nämlich jetzt schon abzusehen, dass der Zusammenbruch der Gesundheitssysteme unter dem kommenden Patientenansturm dem Volk immer klarer vor Augen führen wird, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird: Riesensummen für die Finanzelite und erbärmliche Almosen für die Gesundheit der Mehrheit der Menschen.
Aus diesem Grund bereitet sich die Politik momentan auf ein erheblich schlimmeres Szenario vor, als den meisten Menschen bewusst ist: Die völlig überzogene Einschränkung von Bürgerrechten, die Schließung von Grenzen und die immer stärkere Hinzuziehung des Militärs dienen nicht etwa der Eindämmung des Virus und damit dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung, sondern der Vorbereitung auf bürgerkriegsähnliche Zustände, deren Eintreten angesichts des vor uns stehenden kompletten Zusammenbruchs von Wirtschaft und Finanzsystem unvermeidbar ist.
In etwas deutlicheren Worten: Uns erwarten in der nahen Zukunft eine Schließung der Banken und eine Unterbrechung von Liefer- und Handelsketten mit der Folge einer Unterversorgung der Bevölkerung. Da mehr als 80 Prozent der Menschen derzeit komplett unvorbereitet sind, werden sehr viele schon bald ohne Geld und ohne Nahrungsmittel dastehen. Die Folge: Es wird zu Plünderungen, Protesten und Aufständen kommen. Das Gegenmittel der Politik: Polizei- und Militäreinsätze auf der Grundlage von Notverordnungen.
Sollte irgendjemand trotz dieser Informationen noch an der Vorstellung festhalten, dass Politik und Behörden es im Grunde doch gut mit uns allen meinen, sei ihm ein Blick auf die Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlen. Diese Unterorganisation der Vereinten Nationen hat sich in den vergangenen Wochen mit allen Mitteln davor gedrückt, eine Pandemie zu verkünden. Warum?
Weil die Weltbank in den vergangenen Jahren an die Finanzelite Pandemie-Anleihen im Wert von ca. 100 Milliarden Dollar ausgegeben hat, über die man Folgendes wissen sollte:
Pandemie-Anleihen, auch catbonds genannt, können ab einem Betrag von 250.000 US-Dollar erworben werden, bringen zwischen 8 und 11 Prozent Zinsen und sind an folgende Bedingung geknüpft: Im Falle eines Pandemie-Ausbruches verlieren Investoren ihren kompletten Einsatz, weil er dann zur Linderung der Pandemiefolgen in armen Ländern eingesetzt werden soll.
Wie sehr diese armen Länder der WHO am Herzen liegen, konnte man schon bei der Ebola-Epidemie sehen: Damals wurde trotz Eintritts des Ernstfalles nicht ein einziger Cent an arme Länder gezahlt, weil der Ausbruch nicht die notwendige Opferzahl erreichte.
Kein Wunder also, dass die WHO sich diesmal über Wochen wie ein Wurm gewunden hat, den Eintritt des Pandemiefalles zu verkünden. Ob jemals auch nur ein Bruchteil des nun erhaltenen Geldes in den Gesundheitssystemen armer Länder ankommen wird, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.
Die Lehre, die man aus den Entwicklungen der vergangenen Tage und Wochen ziehen kann, ist schlicht und einfach und lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Rolle der Politik in der parlamentarischen Demokratie besteht nicht darin, dem Volk zu dienen und es im Notfall zu schützen, sondern ausschließlich darin, der Finanzelite zu helfen, ihre Macht zu erhalten und ihren bereits unermesslichen Wohlstand weiter zu mehren – wenn nötig, unter Missachtung aller ethischen und humanitären Grundwerte und durch Maßnahmen, die die Welt bisher nur von Militärregimes und faschistischen Diktaturen kannte.
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Und wenn man diese treffende Analyse von Ernst Wolff noch ein wenig weiterstrickt, kommt man zu dem Schluss, dass das Bargeldverbot und der RFID-Chip in naher Zukunft auch Realität sein wird. Es läuft alles nach Plan.
In diesem Kontext ein Auszug aus meinem Buch von 2014, „Steht uns das Schlimmste noch bevor?“:
„Die Pläne der westlichen Finanzoligarchen und deren Polit-Marionetten für einen Systemzusammenbruch sind längst geschmiedet. Die zukünftige Unter-drückung und Versklavung der Menschheit ist das Ziel einer „Neuen Weltordnung“. Um alles und jeden Menschen kontrollieren zu können, wird der bargeldlose Zahlungsverkehr eingeführt und jedem Individuum ein RFID-Chip unter die Haut implantiert.“
Alles schön der Reihe nach, und die Corona-Hysterie gehört auch dazu. Es ist ein Spiel der Hochfinanz, die bisher immer von Krisen profitiert hat. COVID-19 ist nichts anderes als ein initiierter Testballon, um festzustellen, inwieweit die Schattenmächte die Masse herausfordern können.
Bisheriges Fazit:
Mit Hilfe der Medien-Huren und den Polit-Marionetten war es für die Schattenmächte bisher ein leichtes Spiel, den Weg in die bevorstehende Sklaverei zu ebnen.
Dem gesagten kann ich mich voll inhaltlich anschließen, allerdings eine Lösung um das sogenannte Problem in den Griff zu bekommen wird leider nicht geboten. Schade denn die Lösung liegt ja nahe. Geht doch mal auf das ddbradio.org und informiert Euch. Hier kann man noch seine Meinung sagen und hören, wenn man denn will. Also seid ihr bereit Verantwortung für Euch zu übernehmen ?
To whom it concerns. Wer sich dafür interessiert, wie die Coronavirus-Gesetzgebung in Österreich lautet, sollte diese vielleicht als eventuelle Blaupause für die BRD lesen. "Die Verordnung tritt für eine Woche vom 16. bis zum 22. März 2020 in Kraft."
https://npr.news.eulu.info/2020/03/17/eine-analyse-der-covid-19-gesetze-fuer-oesterreich/
Eine Analyse der COVID-19-GESETZE für Österreich
Im Angesicht der globalen Pandemie des COVID-19-Coronaviruses (COVID-19) wurden am Wochenende des 14. und 15. März im Eilverfahren Gesetze beschlossen und Verordnungen erlassen. Als unabhängige Grundrechtsorganisation haben wir uns diese Maßnahmen angesehen und im Detail analysiert. Diese Analyse soll einen Beitrag zur Aufklärung der Bevölkerung leisten.
Vorwort und Kurzfassung
Die Maßnahmen bringen eine enorme Einschränkung für das Leben der Bevölkerung mit sich. Insbesondere dort wo in die Bewegungsfreiheit der Menschen eingegriffen wird, sehen wir eine besonders große Gefahr. Auf der Straße angehaltene Personen müssen vor der Polizei glaubhaft machen, dass sie sich gerade zu einem der gesetzlich erlaubten Szenarien im öffentlichen Raum aufhalten. Wir sehen diese Regelung problematisch, da sie der Polizei einen großen Ermessensspielraum lässt, ob eine Ausnahme vorliegt. Hier wäre es sinnvoll, würde es bereits die im Regierungsprogramm vorgesehene Beschwerdestelle geben, die sich um Misshandlungsvorwürfe gegen Polizist*innen kümmert, insbesondere, da es aufgrund der Ausgangssperre im öffentlichen Raum weniger Zeug*innen von Maßnahmen gibt. Vor dem Hintergrund dieser Maßgabe ist es absolut essentiell, dass die erlassenen Gesetze und Verordnungen mit einem fixen Ablaufdatum versehen und einem genau spezifizierten Zweck gewidmet sind.
Die beschlossenen Maßnahmen erscheinen uns notwendig anlässlich der enormen Gefahr für das Leben großer Teile der Bevölkerung. Die beschlossenen Maßnahmen sind nützlich, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren. Auch wenn hierbei in einzelne Grundrechte, wie die Versammlungs- und Berufsfreiheit, eingegriffen wird, erachten wir die getroffenen Maßnahmen in dieser Situation und mit den eingebauten Safeguards als verhältnismäßig.
Rechtliche Analyse der COVID-19-Gesetze
Zu Artikel 1 (COVID-19-FondsG)
Das Gesetz schafft einen COVID-19-Krisenbewältigungsfonds unter Zuständigkeit des Finanzministeriums mit einer Dotierung von vier Milliarden Euro. Die Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen im Einvernehmen des Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzlers Werner Kogler (Grüne), was wir im Sinne der politischen Ausgewogenheit begrüßen.
Die Gelder des Fonds werden in § 3 Abs 1 in einer nicht-taxativen Liste für Maßnahmen zu folgenden Zwecken gewidmet: Stabilisierung der Gesundheitsversorgung, Belebung des Arbeitsmarkts (vor allem Kurzarbeit), Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgaben für die Bildungseinrichtungen, Abfederung von Einnahmenausfällen in Folge der Krise, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz und zur Konjunkturbelebung.
Zu Art. 1 § 3 Abs. 4
Im Zusammenhang mit dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds müssen sämtliche Maßnahmen, die nach dem COVID-19-Gesetz gesetzt werden, in einem detaillierten monatlichen Bericht mit den finanziellen Auswirkungen durch den Bundesminister für Finanzen dem Budgetausschuss vorgelegt werden. Die Transparenz-Regelung schafft eine für die Demokratie wichtige parlamentarische Mitwirkung.
Zu Art. 1 § 4
Da die Maßnahmen für die derzeit bestehende, jedoch sicherlich nicht dauerhaft andauernde Corona-Krise getroffen werden, wird dieses Gesetz mit 31. Dezember 2020 außer Kraft treten. Diese Sunset-Klausel ist als Rechtsinstrument zu begrüßen, ist jedoch nicht auf die anderen Bestimmungen dieses Gesetzes anwendbar.
Zu Artikel 2, 3 (Budgetanpassungen)
Diese Artikel passen das Budgetprovisorium 2020 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 an die geänderte Situation an.
Artikel 4 (ABBAG-Gesetz)
Eine Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes wird zur technischen Abwicklung für das Ergreifen von finanziellen Maßnahmen zugunsten von Unternehmen eingesetzt.
Artikel 5, 6 und 7 (Arbeitsmarkt)
Kurzarbeit: Die Änderungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) treten mit 15. März 2020 in Kraft und erhöhen die Obergrenze für Kurzarbeits-Beihilfen bis 30. September 2020 auf bis zu EUR 400 Mio. Nach den Änderungen des Arbeitsmarktservicegesetzes sind nun wirtschaftliche Schwierigkeiten als Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) als vorübergehende nicht saisonbedingte wirtschaftliche Schwierigkeiten zu klassifizieren (rückwirkend mit 1. März 2020). Es können außerdem höhere Pauschalsätze vorgesehen werden und ab dem vierten Monat erhöht sich die Beihilfe um die Dienstgeberbeiträge der Sozialversicherung.
onderfreistellung: Hat ein*e Arbeitnehmer*in (eines nicht-versorgungskritischen Bereichs) einer aufgrund des Coronavirus geschlossenen Einrichtung keinen Anspruch auf Dienstfreistellung, so kann der/die Arbeitgeber*in einen Sonderurlaub von bis zu drei Wochen für ein unter 15-jähriges Kind, für das Betreuungspflichten vorliegen, gewähren. Arbeitgeber*innen können bis sechs Wochen nach der Aufhebung der Maßnahme vom Bund ein Drittel der Vergütung der*s Arbeitnehmer*in in der Sonderbetreuungzeit geltend machen.
Zu Artikel 8 (COVID-19-Maßnahmengesetz)
Zu § 1
Diese Bestimmung erlaubt Gesundheitsminister Anschober per Verordnung das Betreten von spezifischen Geschäften oder Geschäftsbranchen zu untersagen. Weiters wird dem Gesundheitsminister die Möglichkeit gegeben, per Verordnung Auflagen für Geschäfte zu erlassen, die die Personenanzahl oder Öffnungszeiten regeln. Nach bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen hätte für jede einzelne Betriebsstätte eine eigene Verordnung erlassen werden müssen.
Zu § 2
Diese Bestimmung schafft die Möglichkeit, einzelne von COVID-19 betroffene Regionen oder Orte abzusperren. Die Kompetenz für eine solche Verordnung hat bei Bezirken oder Teilen von Bezirken die Bezirksverwaltungsbehörde, bei ganzen Bundesländern die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann und beim gesamten Bundesgebiet (Ausgangssperre in ganz Österreich) der Gesundheitsminister. Das bedeutet, der Gesundheitsminister könnte zum Beispiel alle Parks oder Spielplätze in Österreich sperren, wenn dies zur Eindämmung des Virus geboten wäre.
Zu § 2a
Mit dieser Bestimmung wird die Polizei dazu ermächtigt, den zuständigen Behörden oder Organe bei der Umsetzung der Maßnahmen dieses Gesetzes zur Seite zu stehen. Die Polizei ist dabei auch zum Einsatz von Zwangsgewalt berechtigt. Das Bundesheer und die Justizwache können aufgrund dieser Bestimmung nicht hinzugezogen werden, um beispielsweise eine Quarantäne durchzusetzen.
Zu § 3
Wenn ein Geschäft sich nicht an die verordnete Ladenschließung hält und keine Maßnahmen setzt, den Betrieb einzustellen, ist mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 30.000,- zu rechnen. Wenn eine Person sich in einem geschlossenen Geschäft aufhält oder einen Ort unter Quarantäne betritt, ist mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 3.600,- zu rechnen. Diese Strafe erwartet auch einen Ladenbesitzer, der sich nicht an die Beschränkung der Öffnungszeit oder Personananzahl hält.
Zu § 4
Das Gesetz hat eine Sunset-Klausel und tritt mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Angesichts der gravierenden Einschnitte in das öffentliche Leben durch dieses Gesetz, halten wir eine solche Sunset-Klausel für eine notwendige Sicherheitsmaßnahme, durch die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wiederhergestellt wird.
95. Verordnung: Passagierflugzeuge aus vier Ländern dürfen in Österreich nicht mehr landen
Neben China, Südkorea, Iran und Italien werden Großbritannien, die Niederlande, Russland und die Ukraine in die Liste jener Länder aufgenommen, aus denen Passagierflugzeuge keine Landeerlaubnis mehr in Österreich haben.
96. Verordnung: Einschränkung des Geschäftslebens
Mit dieser Verordnung gemäß dem COVID-19 Maßnahmengesetz wird der Besuch von Geschäften und Dienstleistungsbetrieben weitgehend untersagt. Lediglich jene Sparten in einer taxativen Liste dürfen weiterhin aufgesucht werden. Dies umfasst: Apotheken, Lebensmittelhandel, Banken, Trafiken, Drogerien, Tierärzte, Verkauf von Tierfutter, Lieferdienste, Tankstellen, KFZ-Werkstätten, öffentlicher Verkehr, Post und Telekommunikation. Weiters ausgenommen sind Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, der Verkauf von Medizinprodukten, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Hygiene und Reinigungsdienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege, Agrarhandel, Gartenbaubetriebe und Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten. Die genaue Liste kann in der Verordnung eingesehen werden. Für Fragen, wie diese Liste auf einzelne Geschäfte angewendet werden kann, kann hoffentlich die Wirtschaftskammer Auskunft geben.
Der Besuch von Gastgewerbebetriebe wie Cafés, Restaurants, Bars und Clubs ist explizit verboten. Eine Ausnahme davon gibt es nur für Restaurants in Hotels oder Campingplätzen, die nur an Gäste verkaufen, oder für Restaurants und Cafes innerhalb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kuranstalten, Schul- und Kindergartenkantinen und Betriebskantinen. Lieferservices sind hiervon ebenfalls explizit ausgenommen und dürfen weiterhin geöffnet haben (oder liefern).
Die Verordnung ist vom 17. bis zum 22. März 2020 in Kraft. Der Gesundheitsminister hat jedoch die Möglichkeit, die Gültigkeit dieser Verordnung zu verlängern.
98. Verordnung: Ausgangsbeschränkungen
Diese Verordnung ist der mit Abstand größte Einschnitt in das Leben der Menschen in Österreich. Mit ihr wird das Betreten öffentlicher Orte generell untersagt, lediglich spezielle Szenarien werden von diesem Verbot ausgenommen. Dazu zählen Besorgungen für Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (Supermarkt, Drogerie, etc.), der Weg von und zur Arbeit und das Aufsuchen öffentlicher Orte im Freien alleine, mit Personen, die im selben Haushalt leben, oder Haustieren. Bei diesen drei Szenarien muss jedoch ein Mindestabstand von einem Meter z anderen Menschen eingehalten werden. Zwei gesonderte Szenarien behandeln Pflege- oder Hilfsleistungen für bedürftige Personen und zur „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“. Was im letzten Punkt alles umfasst sein soll, erscheint uns unklar, wenn damit nicht nur gemeint ist, ein brennendes Haus verlassen zu dürfen.
s Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln ist für alle Szenarien, bis auf den Spaziergang im Freien, erlaubt. Jedoch muss dabei immer ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden. Explizite Regelungen für das eigene Auto oder Carsharing Angebote fehlen leider.
Sollte man von der Polizei aufgehalten werden, muss man bei der unweigerlichen Kontrolle die Gründe glaubhaft machen, wieso man sich im Freien aufhält. Diese Diskussion kann sich durchaus sehr schwierig gestalten, da die Szenarien in dieser Verordnung durchaus Interpretationsspielraum ermöglichen. Besonders bei Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache könnte es in der Praxis leicht zu Problemen und Polizeiwillkür kommen.
Die Verordnung tritt für eine Woche vom 16. bis zum 22. März 2020 in Kraft. Der Gesundheitsminister hat jedoch die Möglichkeit, die Gültigkeit dieser Verordnung zu verlängern.
Strafprozessordnung
Zu § 174 Abs. 1, § 176 Abs. 3 und § 239
Die Änderungen erlauben es, Vernehmungen im Falle der Untersuchungshaft über den Weg der Videokonferenz abzuhalten. Angesichts der Situation erachten wir das als eine sinnvolle erste Maßnahme.
Im Hinblick auf die zentrale Funktion unseres Rechtssystems für die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung, wäre es wert anzudenken, weitere Abläufe im Justizsystems auf Video-Conferencing umzustellen (z.B. im Bereich der nicht-richterlichen Rechtspflege, Amtstag). Angesichts des bereits existierenden Personalnotstands an Österreichs Gerichten sollte eine Minimierung des Infektionsrisikos oberste Priorität haben. Video-Conferencing-Systeme dürfen nicht mit der Abhaltung und Veröffentlichung von Gerichtsverhandlungen per Live-Stream verwechselt werden. Ein derartiges System ist nicht empfehlenswert, da der Unmittelbarkeitsgrundsatz in Gerichtsverhandlungen gewährt bleiben muss.
Schulunterrichtsgesetz
Zu § 82l, § 72a und § 11d
Der Bildungsminister kann per Verordnung spezifische Regelungen für Reife- und Diplomprüfungen im Schuljahr 2019/2020 erlassen, die Ausnahmen zu anderen diesbezüglichen Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes festlegen. Die Verordnung des Bundesministers muss mindestens die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen, die Prüfungstermine und den Prüfungsvorgang festlegen. Diese Regelung gilt sowohl für den regulären Schulbetrieb, als auch für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge. Diese Maßnahme scheint die notwendige Flexibilität zu schaffen, um auf die aktuelle Situation eingehen zu können.
Wirtschaftskammergesetz
Zu § 76a
Die Änderungen am Wirtschaftskammergesetz schaffen eine neue Regelung, die es erlaubt, die Wirtschaftskammerwahlen in Ausnahmefällen zu verschieben. Diese Änderungen müssen von der Hauptwahlkommission in Form einer Novellierung der Wahlkundmachung bekannt gegeben werden. Bereits abgegebene Stimmen werden bei der Wahlbehörde bis zur Fortsetzung der Wahl unter Verschluss gehalten. Angesichts der Situation erachten wir dieses Vorgehen für sinnvoll.
Quelle Beitrag: CC BY 4.0 epicenter.works
Ganz sicher wird nach dem Tytler Zyklus die Freiheit weiter eingeschränkt werden und die Tyrannei weiter voranschreiten.
Ob es nun über Enteignung bei Banken und Finanzmärkten oder ganz real durch Kriegsrecht, Ausgangssperren, Zwangsimpfungen und Schießbefehl für solche, die sich nicht dran halten wollen, sein wird.
Offensichtlich ist da eine Menge fabriziert. Denn wenn das alles so gefährlich wäre, dann dürfte man die Sklaven auch 2-6 sechs Wochen nicht in die Neoliberalen Minen schicken…
Zu den Ausführungen des Herrn Wolff kann man unter dem Gesichtspunkt der Erkenntnistheorie (Theorie der Erkenntnis) folgendes sagen:
a) Entweder glaubt man, daß eine fürchterliche Pandemie existiert,
b) oder man glaubt, sie wurde vorsätzlich produziert, damit wir an sie glauben sollten.
Herr Wolff glaubt a), also die Pandemie würde tatsächlich bei uns existieren, weswegen er schreibt:
"Diese Unterorganisation der Vereinten Nationen (WHO) hat sich in den vergangenen Wochen mit allen Mitteln davor gedrückt, eine Pandemie zu verkünden. Warum? … Kein Wunder also, dass die WHO sich diesmal über Wochen wie ein Wurm gewunden hat, den Eintritt des Pandemiefalles zu verkünden."
Wer jedoch von b) ausgeht, wie ich, wundert sich gar nicht, daß die WHO sich windet, weil sie von diesem Katastrophenfall innerlich gar nicht überzeugt ist. Der BR5 sagte heute selbst, daß 4/5 der Infizierten gar keine großen Probleme mit dem Coronavirus hätten, nur ein Fünftel älterer und chronisch Kranker litten etwas stärker bis hin zum de vita decedere.
Meine Meinung ist, daß die Pandemie vorsätzlich zur Katastrophe gesteigert wird, um im Wege der Hyperinflation den Neubeginn des Geldsystems einzuleiten, dessen Instrumentarium sich mit Minuszinsen abgestumpft hat. Meine These ist auch, daß die Krise jetzt in den nächsten Tagen und Wochen unbedingt bis zum Kataklysmus gesteigert werden muß, weil die Coronavirus-Hysterie mit dem Beginn des Sommers auslaufen dürfte, ferner weil der zur Verstärkung der Corona-Hysterie parallel von den Saudis eingeleitete Ölpreisverfall nicht lange fortgeführt werden kann, weil die Saudis so ihren Haushalt nicht finanzieren können und recht eigentlich auch pleite gehen würden.
Meine Begründung durfte ich in diesem Forum schon vortragen:
https://krisenfrei.com/die-corona-hysterie-im-vergleich-zur-tuberkulose-wirklichkeit/#comment-158480
https://krisenfrei.com/grenzschliessung-oder-taeuschung-der-oeffentlichkeit/#comment-158511
Uneingeschränkt ist Herrn Wolff zuzustimmen mit der folgenden Schlußfolgerung, wobei mich allerdings wundert, daß er das Fehlen humanitärer Grundwerte nur bei faschistischen Diktaturen bemängelt, nicht aber bei marxistischen, also doch ein Linker!
"Die Lehre, die man aus den Entwicklungen der vergangenen Tage und Wochen ziehen kann, ist schlicht und einfach und lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Rolle der Politik in der parlamentarischen Demokratie besteht nicht darin, dem Volk zu dienen und es im Notfall zu schützen, sondern ausschließlich darin, der Finanzelite zu helfen, ihre Macht zu erhalten und ihren bereits unermesslichen Wohlstand weiter zu mehren – wenn nötig, unter Missachtung aller ethischen und humanitären Grundwerte und durch Maßnahmen, die die Welt bisher nur von Militärregimes und faschistischen Diktaturen kannte."
Und dann geht es lustig weiter …
ARD extra und ZDF spezial, und fast alle dritten Programme machen mit! Corooona ohne Ende!