Corona-Schutzgesetz: Eine Entscheidung von höchster Bedeutung – am Grundgesetz vorbei

Von Peter Helmes (conservo)

Ist „Stimmenthaltung“ eine akzeptable Entscheidung?

Die Entscheidung im Bundestag ist gefallen – wie erwartet, mit den Stimmen der Merkel stützenden Parteien und gegen das einstimmige Votum der AfD-Fraktion.

Den Zweiflern sei noch einmal in Erinnerung gerufen, daß alle Corona-Maßnahmen, die seit März 2020 getroffen wurden, offenkundig verfassungswidrig waren. Es gab keine parlamentarische Beratung, keine Mitwirkung und erst recht keine Zustimmung des eigentlichen Souveräns unseres Staates, des Deutschen Bundestages, dazu.

Stattdessen – ohne jeden verfassungsgemäßen Auftrag – haben Landesregierungen und die Bundesregierung zum Teil unter Umgehung von Grundrechten und des Grundgesetzes so gehandelt, als stehe die Bundesrepublik Deutschland unter Ausnahmezustand.Im bisher geltenden Infektionsschutzgesetz war ausdrücklich festgelegt, daß nur „Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige“ zur Infektionsbekämpfung staatlichen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit Grundrechtsbeeinträchtigungen verbunden sind. In den letzten Monaten haben Bundes- und Länderregierungen anders gehandelt, nämlich mit Eingriffen in die Gesamtbevölkerung.

Von den Eingriffen wurde das private und öffentliche Leben zum Teil erheblich betroffen, aber das hatte keinen Einfluß auf das Infektionsgeschehen und wirkte eher wie das Pfeifen im dunklen Keller.

„Notwendige Maßnahmen“

Das in der letzten Woche verabschiedete „3. Bevölkerungsschutzgesetz“ kann die Rechtsbrüche nicht nur nicht heilen, sondern macht sie nur noch schlimmer. Es handelt sich eher um einen weiteren eklatanten Verfassungsbruch! Denn durch das Gesetz wird ein neuer Paragraph 28 a in das Infektionsschutzgesetz (im Folgenden lfSG) eingefügt, der sämtliche verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen der letzten Monate als „notwendige Maßnahmen“ bezeichnet und sie zu beispielhaften Maßnahmen auch für die Zukunft erklärt.

Auch sämtliche Maßnahmen, die sich als völlig ungeeignet erwiesen haben oder von Gerichten als offenkundig rechtswidrig erkannt wurden, sollen in Zukunft zum Standard der Infektionsbekämpfung gemacht werden.

Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit soll durch diese Beispielmaßnahmen im Infektionsschutz weitgehend außer Kraft gesetzt werden. Der Verfassungsbruch wird somit zum Regelfall. Dazu „paßt“ auch die ungehörig kurze Zeit, die Bundespräsident Steinmeier zur Unterschrift unter das Gesetz benötigte – noch am selben Abend! Das ist nicht nur ein Affront gegenüber dem Parlament, sondern gegen das ganze deutsche Volk!

Sondervollmachten für den Gesundheitsminister – Entmachtung des Parlamentes

Damit nicht genug! Fachleute haben seit langem darauf hingewiesen, daß die Sonderbefugnisse, die Bundesgesundheitsminister Spahn eingeräumt wurden, das Rechtsstaatsprinzip und damit die Demokratie massiv verletzten. So darf z.B. der Gesundheitsminister bereits jetzt (mit Zustimmung des Bundesrates) anordnen, daß „bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“ (§ 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz).

All diese „Schutzmaßnahmen“ können angeordnet werden, solange es zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS Cov2 erforderlich ist (siehe § 28a Abs. 3 lfSG-Entwurf).

Das bedeutet in Klartext, daß letztlich die gesamte Bevölkerung geimpft werden darf („Durchimpfung“); denn wer glaubt ernsthaft, daß die Verbreitung eines Virus vollständig verhindert werden kann?! Also schweben die angedrohten „Zwangsmaßnahmen“ ab sofort dauerhaft über unseren Körpern.

Nach Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ist jedoch die Gesetzgebung „an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden“. Damit hat jeder Abgeordnete, der diesem Gesetz zugestimmt hat, gegen Art. 19 Abs. 2 GG verstoßen:

,,In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“.

Mit den geplanten Änderungen des § 28a lfSG werden auf Basis einer völlig willkürlichen Zahl und trotz des meist milden Verlaufs einer Corona­ Erkrankung wichtige Grundrechte für mehr als 99 % der gesunden Bevölkerung in ihrem Wesensgehalt eingeschränkt, wenn nicht sogar zeitweise vollständig ausgehöhlt:





Warum sich die CDU-Politikerin Pantel beim „Schutz“-Gesetz der Stimme enthielt

Die Düsseldorfer CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel hat sich am vergangenen Mittwoch der Stimme enthalten.

Ich kann ihre Entscheidung zwar verstehen, aber ich teile sie nicht.

Denn diese Abstimmung bzw. dieses Thema läßt kein Sowohl-als-auch und kein Einerseits-Andererseits zu. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß“ ist in einer Frage, die zutiefst die Würde und die Rechte eines Menschen berührt, keine akzeptable Grundhaltung. Ein klares NEIN oder JA wäre nach meinem Verständnis die einzige mögliche Entscheidung.

Der Fairness halber will ich aber die Begründung ihrer Stimmenthaltung durch die ansonsten von mir sehr geschätzten Frau Pantel hier veröffentlichen:

„Bei der Abstimmung zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (3. Bevölkerungsschutzgesetz) habe ich mich der Stimme enthalten. Dies hat vielerlei Gründe:

Zum einen erkenne ich an, dass wir die Krankenhäuser in der Pandemie finanziell stärken und Reha-Kliniken und Müttergenesungswerke finanziell entlasten.

Andererseits sehe ich mit Sorge, dass wir mit leider sehr kurzfristig erfolgten Änderungen, die das Infektionsschutzgesetz betreffen, viele Fragen im Hinblick auf die möglichen Eingriff in die Grundrechte nicht zufriedenstellend klären konnten.

Den vielen hilfreichen und notwendigen Ergänzungen für die Stärkung unseres Gesundheitssystems möchte ich meine Stimme nicht verweigern.

Allerdings kann ich angesichts der weiterhin unpräzisen Definition einer “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” in Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der immer noch im bestehenden Gesetz enthaltenen möglichen Impfung ohne Einwilligung in Paragraph 20 des IfSG und der ebenfalls bestehenden Möglichkeit der Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung über Paragraph 16 des IfSG, dem Gesetz auch nicht zustimmen.

Hier fehlen ausreichende Veränderungen, um die Eingriffsmöglichkeiten in die Grundrechte auf eine sichere verhältnismäßige, rechtliche Basis zu stellen. Vielmehr bin ich der Meinung, dass diese Teile des Gesetzes einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werden.

Ohne eine intensivere Beschäftigung, auch mit diesen offenen Fragen und einer verfassungskonformen Klärung der Änderungen der bestehenden problematischen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, bleibt das Bevölkerungsschutzgesetz ein Stückwerk, welches bedenkliche Möglichkeiten zur Einschränkung der Grundrechte bietet.

So sehr ich auch den Hinweis von Jens Spahn begrüßt habe, dass es mit ihm in der COVID19-Pandeme keine Zwangsimpfungen geben wird, bleibt die Möglichkeit dazu dennoch im Infektionsschutzgesetz beschrieben.

Auch die Feststellung einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag ist nicht auf ein zufriedenstellendes Fundament gestellt worden. Die beiden Kriterien für diese Feststellung bieten Interpretationsspielräume und sind nicht präzise genug.

Die Feststellung einer globalen Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mag da noch angehen, aber ein mehrere Bundesländer betreffendes, dynamisches Infektionsgeschehen kann doch zu Vieles bedeuten.“

(Quelle: http://sylvia-pantel.de/staerkung-des-gesundheitssystems-aber-auch-ungeklaerte-grundrechtseingriffe/ )

(Visited 341 times, 1 visits today)
Corona-Schutzgesetz: Eine Entscheidung von höchster Bedeutung – am Grundgesetz vorbei
2 Stimmen, 5.00 durchschnittliche Bewertung (99% Ergebnis)

20 Kommentare

  1. So sehr ich auch den Hinweis von Jens Spahn begrüßt habe, dass es mit ihm in der COVID19-Pandeme keine Zwangsimpfungen geben wird,

    Solche Versprechungen sind absolut nichts wert, denn sie beruhen auf dem Versprechen eines Quasi-Kriminellen, der sich immer wieder verleugnen lassen wird, wie schon allzuoft Frau Merkel, siehe die Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis und die dadurch hervorgerufene Schadenersatzforderung von RWE gegenüber der Hessischen Landesregierung.

    Ich habe einmal sehr bereut, dem Vorschlag eines Verwaltungsrichters zu folgen, eine Klage wegen doppelter Rechtsanhängigkeit zurückzunehmen.  Dadurch hat er mich reingelegt, und ich konnte niemals mehr die dadurch erfolgten Nachteile mit dem Hinweis auf sein Versprechen abwehren.

  2. ,,In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“.

    Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 setzte auch die folgenden Artikel der Weimarer Verfassung außer Kraft:

    Dazu Bernhard Schwertfeger 1947:

    Der Wortlaut des Ermächtigungsgesetzes

    Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 selbst, über dessen Inhalt sich das Reichskabinett schon am 20. März geeinigt hatte, lautete:

    „Artikel 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 , Absatz 2, und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

    Artikel 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.  

    Artikel 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.

    Artikel 4. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieses Gesetzes  nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

    Artikel 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.“

    Der Inhalt des Artikels 5, wonach das Ermächtigungsgesetz nur für vier Jahre in Kraft bleiben sollte, nahm dem geforderten Gesetz einen Teil seines bedrohlichen Charakters und hat sicherlich mit dazu beigetragen, die Sorgen der Parteien vor der Annahme zu beschwichtigen.

    Die Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 kam bereits einer völligen Entrechtung des deutschen Volkes und einer Außerkraftsetzung der wesentlichsten Staatsbürgerrechte der Weimarer Verfassung gleich. Sie fußte – ebenso wie die meisten Verordnungen der letzten Jahre – auf dem Artikel 48, Absatz 2, der Reichsverfassung, wenn sie „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung bis auf weiteres außer Kraft setzte. Auf „legalem“ Wege konnte Hitler – nur aus Fürsorge für das deutsche Volk und Reich, das war ja selbstverständlich! – nunmehr die Grundrechte der Deutschen völlig ausschalten, denn der Artikel 114 betraf die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit; der Wegfall des Artikels 115 setzte die Bestimmung außer Kraft, wonach die Wohnung jedes Deutschen für ihn eine Freistätte und unverletzlich sein sollte, und mit dem Artikel 117 verschwand nicht nur das Brief-‚ sondern auch das Post-‚ Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, die bis jetzt als unverletzlich gegolten hatten. Das Recht jedes Deutschen, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern, wurde ihm durch die Aufhebung des Artikels 118 genommen, ebenso das Recht des Artikels 123 auf friedliche und unbewaffnete Versammlungen ohne Anmeldung und besondere Erlaubnis. Die Bildung von Vereinen oder Gesellschaften (Artikel 124) war hinfort nicht mehr gestattet, und die Gewährleistung des Eigentums durch Artikel 153 hörte auf. Die Schwere der angekündigten Strafen und die sofortige Inkraftsetzung der Notverordnung ließ für die Zukunft nichts Gutes erwarten.

    • "US-Außenminister Pompeo: Am 75. Jahrestag der Nürnberger Prozesse erinnern wir uns an einen Prozess, der einen weltweiten Präzedenzfall dafür geschaffen hat, dass Einzelpersonen für Kriegsverbrechen und andere Gräueltaten zur Verantwortung gezogen werden. Gemeinsam kann eine internationale Koalition handeln, um die Täter weiterhin vor Gericht zu bringen."
      https://www.youtube.com/watch?v=Pgd5YkciH10&feature=youtu.be
      Beobachte mal das Flugradar…

      • Bei dem von dem Bundesuhu mit feierlichen Worten beschworenen Nürnberger Prozeß saßen über die kriminaliserten Hauptangeklagten auch die Sowjets, die 1940 12000 polnische Offiziere in Katyn durch Genickschuß viehisch ermordet hatten.  Dieses Verbrechen wurde natürlich auch den Deutschen in die Schuhe geschoben.  Als Göring zur Verteidigung auf die Morde von Katyn hinwies, griff der sowjetische Richter zu seiner Pistole und konnte nur mit Mühe daran gehindert werden, Göring auf der Stelle zu erschießen. 

        Daß wir seitdem weiter in der Irre wandern und kein bißchen weitergekommen sind, beweist die große Feier des Nürnberger Prozesses vorgestern als Meilenstein für internationalen Fortschritt. 

        Es ist für die meisten Menschen wohl besser, die falschen Gegebenheiten des Rundfunks und der Politik als Wahrheit anzuerkennen, um nicht in ihrem Leben ständig anzuecken, um nicht einsam wie Jakob an der Furt des Jabbok durchs Leben zu ziehen.

        • Nürnberg war ein Schauprozess…keine Frage Jürgen II. Lediglich 19 Typen angeklagt, von denen vermutlich alle entkommen oder entführt worden sind oder anschließend die Grünen gegründet haben. Soviel Wissen lässt man nicht exekutieren. Was geschah mit dem ganzen Rest? Darüber dürfen wir hier nicht reden.
          In der freiheitlich-demokratischen Grundornung! Dem Besten was wir je hatten, wie Daniel immer sagt.

  3. Am 23.11.2020 werden die Klagen von RA Fuellmich in Deutschland eingereicht und am 25.11.2020 in den USA. Sie haben ausreichend Beweise gesammelt. Hoffen wir das Beste und dass es nicht zu lange dauert.

    Bei uns im Main-Kinzig-Kreis werden demnächst die ersten Impfzentren in Hanau und Gelnhausen eingerichtet. Für einen Impfstoff, dessen Nebenwirkungen nicht ausreichend getestet wurde. Und die Maßnahmen werden höchstwahrscheinlich noch erweitert. Sie hatten es wohl deshalb so eilig mit diesem Gesetz, um jetzt schnell zuschlagen zu können.

    Wie ich diese Bande hasse! Denn es werden mit Sicherheit viele Menschen zum Impfen rennen, die nicht wissen, dass sie nur Laborratten sein werden. Denn die auftretenden Nebenwirkungen sollen erst richtig erfasst werden nach den Impfungen. Das hat so ein Professor letztens erst im Heute-Journal bestätigt. Hoffentlich haben die MSM-Gucker da genau hingehört! Wo bleibt der Aufschrei der Menge?

     

    •  Der Kabale läuft die Zeit davon!  Denen brennt der Kittel!  Die wissen genau, daß das Zeitfenster klein ist, bis in den USA "die Bomben" hochgehen werden!  Kein Grund zur Panik!  Es geht alles seinen Weg! 

      • Jürgen,

        ich habe keine Panik. Mich macht nur das Unwissen der Menschen fassungslos. Mein Mann darf sich nicht impfen lassen und ich werde mich nicht impfen lassen, da ich keinen Jobverlust zu befürchten habe. Viel schlimmer sind die Auswirkungen der Maßnahmen, die sie noch verschärfen werden. Die Menschen werden zunehmend aggressiv. Letztens ist mein Sohn vollkommen ausgerastet. Die jungen Leute haben nichts mehr, was ihnen Spaß gemacht hat. Man hat ihm sein liebstes Hobby genommen (Sport) und die damit verbundenen persönlichen Kontakte. Im Büro sitzt er fast alleine, weil viele Kollegen im Home Office sind und er sie nicht mehr sieht. Zum Billard und Dart kann er auch nicht mehr, weil alles zu ist. Die Menschen gehen nur noch einkaufen und arbeiten, sofern sie noch einen Job haben. Wegen der Maulwindel finden keine Gespräche mehr statt in den Läden. Die Nachbarn verkrümeln sich in ihre Häuser. Silvester haben wir uns immer alle auf der Straße getroffen und gefeiert. Dieses Jahr wird es wohl besonders traurig. Kein Treffen, kein Feuerwerk. Ich bin zwar kein besonderer Freund von Feuerwerk, aber ich stelle mir dieses Jahr Silvester gespenstisch vor. Punkt 12 Uhr und Totenstille? Zum ersten Mal in meinem Leben.

        Die Gesellschaft geht kaputt.

         
         

        • Hallo Angsthase,

          es geht immer wieder und wieder um den Abbau der sozialen Kontakte. Das ist einer der Hauptgründe für diese Maßnahmen. Denn die Keimzelle des Widerstands sind die sozialen Kontakte. Telefone werden abgehört. E-Mails werden mitgelesen. Aber die Kontakte in den Hotels, Restaurants, Lokalen allgemein,  in den Sportstätten, Wohnungen und draußen, die sind noch relativ abhörsicher. Allerdings ist da wohl Vorsicht geboten bei Handys und Smartphones.

          Das Problem könnte für diese Verbrecher werden, dass die Jugend dies natürlich nicht dauerhaft wird mit sich machen lassen. 

          • Hi Odonata,

            richtig, es geht um den Abbau und die Verhinderung der sozialen Kontakte. Und weil die Menschen dies zunehmend vermissen werden, laufen sie treu und brav zur Impfung, wenn sie denn kommen sollte, weil sie in dem Glauben gelassen werden, danach wird alles besser. Welch ein Trugschluss. Sie sprechen ja teilweise schon von einer dritten Welle. Sind das dann die Impfschäden, die die Praxen und Krankenhäuser füllen werden?

            Das Ganze ist ein schlechter Horrorfilm, der gerade hier abläuft. Und die Menschen merken das nicht.

            • Und weil die Menschen dies zunehmend vermissen werden, laufen sie treu und brav zur Impfung, wenn sie denn kommen sollte, weil sie in dem Glauben gelassen werden, danach wird alles besser. Welch ein Trugschluss. 

              —————————–

              Sehe ich auch so.

              Hier die neu geplanten Willkür-Maßnahmen:

              https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/beschlussvorlage-die-neuen-corona-massnahmen-wortlaut-li.120861

              Immer wenn die gewünschten Zahlen – wie R-Wert unter 1 – erreicht worden sind, wurden plötzlich neue Werte erfunden, um die Maßnahmen weiter zu rechtfertigen. Nun gilt plötzlich, dass alle diese Werte erreicht werden müssen. Und sollten die alle erreicht werden können (Gesundungsrate bei immer weniger Erkrankten wird natürlich immer niedriger) bzw. erreicht worden sein, fällt den Verbrechern noch ein neuer Wert ein der eingehalten werden muss. Wetten daß?

              Auszug:

               Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikant sinkende Tendenz und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden.

               

              •  Ist doch gut so! Nur so bringt man die Massen in´s Grübeln, was da eigentlich Sinn macht oder nicht!

                 Habe heute mit einem Bauhofmitarbeiter gesprochen und ihm mitgeteilt, wie es in Portugal aussieht. Der gute Mann hat mich angeguckt …  kam aber selbst zu der Mutmaßung, daß hier wohl ein Bürgerkrieg inszeniert werden könnte.

                 Auch wenn es viele, mangels Info, einfach noch nicht übersehen können, was hier mutmaßlich wirklich abläuft, es rumort ohne Ende!

        • Bewahre Deine Kraft, Angsthase. Auch für Deinen Jungen & Mann. Herbstlezeit ist Ruhezeit. Habe mich mich auch erstmal zurückgezogen und für einen dunklen Winter vorbereitet. Das ist dann nunmal so. Werde die Küche als letzten Raum neu renovieren. Können mich alle mal "im Arsche lecken!" (Götz von Berlichingen). Wenn wir alle 14 Tage im Lockdown sind, was wollen sie denn dann machen? Sind wir dann nicht kerngesund oder was?
          Kontakttagebuch: 0
          Sehen Sie?
          Der Spuk ist bald vorbei.

          • Zulu,

            ich hoffe auch, dass das bald alles vorbei ist, da sie es jetzt total überdrehen.

            Was würde denn passieren, wenn alle die Maulwindel wegwerfen, die Gastronomie einfach alles öffnen würden? Die Menschen sich einfach wieder treffen würden?

            Schade, dass die Bevölkerung so gespalten ist, sonst wäre der Spuk tatsächlich sofort vorbei und die da oben könnten schon mal ihre Zahnbürste einpacken.

            Ich gehe jetzt Plätzchen backen.

            • Oy Plätzchen…das ist eine gute Idee!
              Vorweihnachtlich oder nur so?
              Gebacken hoab i schon lange nix mehr,
              nur gestern lecker Bolognese, haha!
              Wenn Zulu nicht mal besser Koch geworden wäre…
              Maultaschen statt Maulwindeln?
              Joah, besser is das.

                • War ja klar, daß der Schwabe sich da zu Wort meldet, ahaha!
                  Nein, Maultaschen sind echt eine gute Erfindung.
                  Gar nicht so einfach…Teig kneten und alles einrollen…
                  aber ein bisschen wie Fondue oder Raclette.
                  Kann man reintun was man möchte.
                  Argh, jetzt hab ich aber Hunger bekommen.
                  Tschüßle mit Grüßle! 🙂

        • Angsthase,

           noch ist nicht aller Tage Abend! Letzten Donnerstagabend habe ich mich wieder mit zwei getreuen Schachfreunden getroffen und so ein Partyfässle geleert. Beim nächsten Treffen sind wir vermutlich zu viert …

           Am Samstag ist wieder Spieleabend angesagt mit Sohnemann und noch zwei anderen Haushalten! Konspiration ohne Ende! Ja und jetzt? Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!

           Was Sylvester angeht, die sinnlose Knallerei braucht es wirklich nicht, aber, so ein buntes Feuerwerk, das hat schon was! Wundert mich nur, daß die Klimajünger da noch nicht gegen angetreten sind? Wollen sich wohl auch nicht jeden Spaß verleiden lassen?

    • Die unsinnigen Willkürmaßnahmen der Plandemie.

      Ein Zweitwohnbesitzer ist gestern aus dem Ruhrpott hier in SH eingereist.

      Vor 3 Wochen hatte er bei der hier örtlichen Polizei angerufen und gefragt, was er tun müsse. Ihm ist gesagt worden, dass er sich sofort bei dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden habe und 10 Tage in Quarantäne müsse.

      1 Woche vor Anreise hat er bei dem zuständigen Gesundheitsamt angerufen. Dort wurde ihm gesagt,er könne, wenn er privat wohne problemlos einreisen, müsse sich nicht bei dem Gesundheitsamt vorstellen, müsse nicht in Quarantäne und müsse keinen negativen PCR-Test Befund vorlegen.

      Das passt doch wieder alles nicht zu den Lügen der "Pandemiker".

       

Schreibe einen Kommentar zu Odonata Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*