Corona-Masken-Beschaffung – Verhindert Karl Lauterbach eine Aufarbeitung?

In zwei Artikeln hat der Richter i.R. Dr. Manfred Kölsch akribisch nachgewiesen, dass der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von März bis Mai 2020 Milliarden von Steuergeldern verfassungs- und gesetzwidrig für die Beschaffung von Corona-Masken verschwendet hat.1 Sein Nachfolger im Amt Karl Lauterbach (SPD) hatte im August 2024 martialisch angekündigt, der Sache auf den Grund zu gehen. Der Prüfungsbericht sollte Ende 2024 vorliegen. Doch er fehlt bis heute. Und das Bundesgesundheits-Ministerium verweigert dazu jede Auskunft. Dr. Kölsch geht in einem weiteren Artikel der Sache nach. Bei der Weigerung des Gesundheits-Ministeriums sei nun der neue Bundestag gefragt.

Von Manfred Kölsch

Zahlreiche Medien haben in der Vergangenheit, gestützt auf zwei Veröffentlichungen bei den Kritischen Richtern und Staatsanwälten (KRiStA), darüber berichtet, dass Jens Spahn von März bis Mai 2020 in seiner damaligen Funktion als Bundesgesundheitsminister den von den Steuerzahlern gespeisten Bundeshaushalt verfassungs- und gesetzwidrig sinnfrei belastet hat. Die in dem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom März 2024 nachgewiesene Belastung des Bundeshaushalts ist zwischenzeitlich auf weit mehr als zehn Milliarden Euro angewachsen: Anschaffungskosten für Masken: 5,9 Milliarden Euro; Lagerkosten / sog. Logistikbetriebsführung: circa eine Milliarde Euro; Kosten für Vernichtung der Masken: neun Millionen Euro; Prozesskosten (einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Zinsen): bis zu 3,5 Milliarden Euro (bereits ausgeurteilt sind 1,1 Milliarden Euro); weitere circa hundert ähnlich gelagerte Verfahren sind noch rechtshängig.

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