Dieses Video zeigt eine genehmigte Veranstaltung (Artikel 8 des Deutschen Grundgesetz.) und spiegelt die Zeitgeschichte der Bundesrepublik Deutschland wider. Der Videotitel und der Inhalt diese Videos unterliegt dem Artikel 5 des Deutschen Grundgesetze.
Bei der Vorbereitung einer Pandemie bescheinigt Prof. Peter Dierich der Merkel-ReGIERung eine Schulnote von 6-. Schlechter geht es ja nun wirklich nicht mehr.
Wo er Recht hat, hat er Recht. Was soll denn auch schon dabei herauskommen, wenn Vollidioten an die Macht kommen? Nix, außer Chaos. wo wir gerade beim Chaos sind. Chaotischer Deutscher Unfug (cdu) oder Sozen plündern Deutsche (spd) braucht kein Mensch. Wer dieses „Pack“ ( nicht wahr, Herr Gabriel!) wählt, will wahrscheinlich gerne beschissen werden.
Der Lockdown, der völlig überflüssig wahr, wird Deutschland gigantische Schulden bescheren und Millionen Menschen in den Ruin treiben. Enteignungen und andere politische Schweinereien werden die Folge sein. Wer tatsächlich glaubt, dass irgendeine politische Partei eine Lösung finden wird, wird bitterböse enttäuscht werden.
Nicht nur Merkel muss weg, sondern das komplette korrupte Parteiensystem, sowie sämtliche gekaufte Medienanstalten. Beide Institutionen haben das gleiche Ziel: die Masse täglich belügen, betrügen und auszuplündern.
Danke Dieter. Ich denke es ist ein Offenkundigkeit, was diese "Historischen Gründe" sind.
😉
Trotzdem agieren die Protagonisten in der Politik immer irrer.
https://www.n-tv.de/panorama/Spahn-schlaegt-Gesundheits-Nato-vor-article21830293.html
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Damit entlarvt er sich eigentlich selbst. Denn was wir von dem Massenmörder-Verein NATO zu halten habe, wissen wir ja.
Da kann man nur noch davon ausgehen dass die Gesundheitsindustrie (sollte richtigerweise Krankheitsindustrie heißen) mit u. a. der Impfung als Instrument des Massenmords gedacht ist.
Parteien sind "nicht rechtsfähige Vereine" einfach mal auf der Seite des Buntentags lesen. Sie reiben es uns auf die Nase und keiner liest es.
🙂
ein Link wäre hilfreich. bundestag.de alleine reicht nicht
3.2.Rechtsform
"Auch von der Gründungsfreiheit umfasst, ist die Entscheidung der Partei, ob sie sich als nicht-rechtsfähiger Verein (§ 54 BGB) oder als rechtsfähiger eingetragener Verein (§ 21 BGB) organisieren möchte. Das PartG normiert viele Abweichungen von den allgemeinen zivilrechtlichen Vereins-regelungen im BGB.
Aus historischen Gründen sind Parteien überwiegend als nichtrechtsfähige Vereine organisiert (§54BGB). Trotzdem können sie unter ihrem Namen klagen und verklagt werden, §3PartG, sodass sie jedenfalls partiell rechtsfähig sind."
https://www.bundestag.de/resource/blob/503048/61ae042606d536c79b60ba63d8f52555/WD-3-025-17-pdf-data.pdf (Seite 6)