Cleanstate e.V. gegen Bundespräsidialamt

Nachdem Christian Wulff am 17. Februar 2012 (aus politischen oder persönlichen Gründen?) den Rücktritt aus seinem Amt als Bundespräsident erklärte, legte am 29.02.2012 das Bundespräsidialamt (Behörde des deutschen Bundespräsidenten) nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten den Ehrensold für Wulff fest. Das Bundespräsidialamt war der Meinung, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach Paragraph 1 des Gesetzes erfüllt seien. Der Chef des Bundespräsidialamtes ist der protokollarisch ranghöchste beamtete Staatssekretär des Bundes.

Der Professor für Verwaltungsrecht, Hans Herbert von Armin, ist jedoch ganz anderer Meinung und kommt nach Überprüfung des Gesetzes zu dem Ergebnis, dass Wulff keinen Ehrensold erhalten dürfe. Seiner Meinung nach liegen hier keine politischen Rücktrittsgründe vor, sondern persönliche Gründe. Begründung: „Würde Wulff wegen der Vorwürfe um kostenlose Urlaubsaufenthalte, günstige Kredite und andere Zuwendungen zurücktreten, wäre dies ein Rücktritt aus „persönlichen Gründen“.“ (SPIEGEL)

Wie unbefangen ist eigentlich der Chef, Lothar Hagebölling, des Bundespräsidialamtes? Dieser Frage ist der Anti-Korruptionsverein „Cleanstate e.V.“ nachgegangen und hat Strafanzeige wegen möglicher Untreue gegen den Chef des Bundespräsidialamtes gestellt. Hagebölling war ein enger Mitarbeiter Wulffs in Niedersachsen wie auch im Bundespräsidialamt. Der Vorstandssprecher des Anti-Korruptionsvereins, Hans-Joachim Selenz sagte: „Es hat offensichtlich keine objektive und unabhängige Prüfung bei der Entscheidung der Gewährung des Ehrensolds gegeben.“ (Focus)

Christian Wulff ist zwar kein Bundespräsident mehr, aber der Fall Wulff ist noch lange nicht abgeschlossen und wird die Wutbürger weiter beschäftigen. Lassen wir uns überraschen, wie die kommenden Wahlen zum politischen Establishment, dass nicht selten gegen die Meinungsmehrheit der Bürger (z. B. gegen Afghanistankrieg, gegen Rettungsschirme für Banken, gegen den Euro, ESM … usw.) entscheidet, ausfallen werden. Wählen bedeutet auch – abwählen!

Hier der Text der Strafanzeige:

Betreff: Strafanzeige gegen Herrn Dr. Lothar Hagebölling

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich im Namen des Vereins Cleanstate e. V., Fürstenauer Str. 17, 31224 Peine, Strafanzeige gegen Herrn Dr. Lothar Hagebölling. Die Strafanzeige erfolgt wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, insbesondere § 266 StGB (Untreue) sowie § 333 StGB (Vorteilsgewährung).

Beide bis dato vorliegenden Gutachten im Zusammenhang mit dem Ehrensold für Ex-Bundes-präsident Wulff, sowohl das des Bundestages als auch das von Prof . Dr. von Arnim, kommen zu dem Schluss, dass der Ehrensold im Sinne des § 1 BPRBezügeG nicht zu gewähren sei. Ohne auf diese Gutachten einzugehen, entschied Herr Dr. Hagebölling jedoch als Leiter des Bundes-präsidialamtes über die Gewährung des Ehrensolds an Herrn Wulff. Dabei ist er bewusst rechtswidrig zu der Entscheidung gelangt, dass der Ehrensold zu gewähren ist. Der Bundes-republik Deutschland können durch die unrechtmäßige Gewährung des Ehrensolds Schäden in Höhe mehrerer Millionen Euro entstehen.

Der Ehrensold ist im Sinne des § 1 BPRBezügeG nur zu gewähren, wenn ein Bundespräsident aus politischen oder gesundheitlichen Gründen zurücktritt. Unstreitig liegt ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen nicht vor. Auch politische Gründe im Sinne des Gesetzes sind nicht gegeben. Ausschlaggebend waren vielmehr die persönlichen Verfehlungen des Herrn Wulf in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident. Es mag daher sein, dass der zurückgetretene Bundespräsident Wulff politisch nicht mehr wirken konnte. Dies jedoch allein aufgrund seiner vorausgegangenen persönlichen Verfehlungen. Das gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren ist zudem noch nicht abgeschlossen.

Die Entscheidung durch Herrn Dr. Hagebölling ist bewusst übereilt getroffen worden, um Herrn Wulff ganz offensichtlich entgegen gesetzlicher Vorgaben in den Genuss des Ehrensoldes zu bringen. Mindestens der Ausgang des Ermittlungsverfahrens hätte abgewartet werden müssen.
Angesichts der Tatsache, dass Herr Dr. Hagebölling bereits in seiner Funktion als Leiter der Staatskanzlei in Niedersachsen und direkter Mitarbeiter des Ministerpräsidenten ein enges persönliches Verhältnis zu Herrn Wulff hatte und hat, ist die Entscheidung auf allen Ebenen zu überprüfen. Die Karriere von Herrn Dr. Hagebölling wurde von Herrn Wulff sowohl in der Staatskanzlei als auch im Bundespräsidialamt entscheidend gefördert. Herr Dr. Hagebölling will sich nun offensichtlich mit der illegalen Gewährung des Ehrensoldes dafür bedanken.

gez. Hans-Joachim Selenz

Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

Quelle: http://www.cleanstate.de

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