Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag: Auf juristischem Weg ist dem ÖRR-Zwangssystem wohl nicht beizukommen

Leipziger Bundesverwaltungsgericht: Der Staatsfunk kann erstmal zufrieden durchatmen, nichts ändert sich für das System (Foto:Imago)

von Theo-Paul Löwengrub (ansage)

Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zum Rundfunkbeitrag mutet auf den ersten Blick zwar so an, als hätte sei es spektakulärerweise geeignet, den öffentlich-rechtlichen Moloch ins Wanken zu bringen; in der Praxis wird es jedoch im Gegenteil eher darauf hinauslaufen, dass das finstere Zwangsgebühren-Propagandaimperium unangetastet bleibt. Die Klägerin, eine bayrische Gebührenzahlerin, hatte sich der Zahlung jeglicher Rundfunkgebühren für den Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 verweigert, da das Programm des ÖRR weder ausgewogen noch vielfältig sei und der „vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht als Erfüllungsgehilfe“ diene, mithin der Zweck des Rundfunkstaatsvertrags nicht erfüllt werde. Der ÖRR verfehle somit seinen gesetzlichen Auftrag. Auch wenn sich niemand, der die alltäglichen linken Indoktrinierungs- und Desinformationsabgründe von ARD und ZDF mitverfolgt, der objektiven Richtigkeit dieser Feststellung wird verweigern kann, so gehören Gerichte in Deutschland nicht zu jenen kritisch-distanzierten Analysten noch so eklatanter Fehlentwicklungen, sondern eher zu den Mächten, diese diese decken und schützen. Bis zu einem gewissen Grad jedenfalls war dies nun beim BVG wieder der Fall: War der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), vor dem die Frau zuvor geklagt hatte, zuvor noch zu dem Schluss gekommen, die bloße Möglichkeit, den ÖRR zu nutzen, reiche zur Begründung einer Beitragspflicht bereits aus, so stellte der BVG zumindest klar, dass die Gebührenzahler durchaus eine konkrete Gegenleistung verlangen dürften. Dies ist insofern immerhin bemerkenswert, als sogar das Bundesverfassungsgericht 2018 die Linie festgelegt hatte, Zwangsgebühren seien schon dadurch gerechtfertigt, dass man die Sender, die sie verlangen, überhaupt empfangen könne, und dass jeder, der etwas auszusetzen habe, ja Programmbeschwerde einreichen könne (unter ignoranter Ausblendung der Tatsache, dass diese der völligen Willkür der Sender ausgesetzt sind und in aller Regel völlig folgenlos bleiben).

Hier wich das BVG als zumindest tendenziell von der bisherigen Rechtsprechung ab und stellte in seinem Urteil fest, es fehle „an der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Beitragspflicht des § 2 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“. Es verwies den Fall zurück nach Bayern, wo nun entschieden werden muss, ob die Klägerin ihre Kritik an der Einseitigkeit des ÖRR über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren belegen kann. Legt ein Kläger dann „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ vor, muss das jeweils zuständige Verwaltungsgericht Beweise erheben. Erhärtet sich der Verdacht, wäre das Verfahren im Wege der konkreten Normenkontrolle beim Verfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Immerhin wird hier zumindest einmal ein – wenn auch steiniger – Weg vorgegeben, wie ein zielführendes juristisches Vorgehen aussehen muss.

Kaum Chancen, nach Karlsruhe vorzudringen

Allerdings ist der Wermutstropfen happig: Zunächst einmal legte das BVG auch an diese Strategie hohe Hürden und befand im Urteil: „Die Schwelle für eine Verletzung des Äquivalenzgebots ist jedoch hoch. Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus“, heißt es weiter. Im Klartext bedeutet dies, wer die Zahlung des Rundfunkbeitrages verweigert, muss über mindestens zwei Jahre Belege dafür vorlegen, dass das ÖRR-Programm seinen gesetzlichen Auftrag in eklatanter Weise missachtet. Dann könne das Thema Zwangsgebühren auch noch einmal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Aber selbst dann, wenn diese Tour de force absolviert und derart dicke Bretter erfolgreich gebohrt sind, ist es  aus politischen Gründen so gut wie ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht – erst echt mit seinem linksextremen Neuzugang Ann-Kathrin Kaufhold – eine derart systemrelevante Grundsatzentscheidung zum Nachteil des Staatsfunks fällen wird.

Doch ob Kläger gegen das ÖRR-Zwangssystem überhaupt bis nach Karlsruhe vordringen, ist schon fraglich, denn Beweise lassen sich natürlich kaum mit wissenschaftlicher Präzision präsentieren. Es erscheine „nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, stellte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft dann auch zur Zufriedenheit der ÖRR-Beklagtenvertreter fest. Denn ARD und ZDF können sich stets auf die Rundfunkfreiheit berufen, und ob Nachrichten und anderen Sendungen stark einseitig sind, bleibt oft Ansichts- und Auslegungssache. Unter “kreativen” Vorwänden können die Sender immer behaupten, dass man hier oder dort sehr wohl kritisch gewesen sei und die angebliche linke Indoktrinierung ja nicht „wissenschaftlich“ fundiert sei, et cetera. Der konkrete Nutzen des gestrigen Urteils für die gebeutelten Gebührenzahler, die es endgültig leid sind, dieses grotesk aus der Zeit gefallene Konstrukt in einer Zeit unendlicher Medienvielfalt bezahlen zu müssen und dafür auch noch nach Strich und Faden belogen, in die Irre geführt und beleidigt zu werden, bleibt also gering; die Deutschen haben auf juristischem Weg im Wege einer Bottom-Top-Beschwerdeführung de facto keine Chance, die Zwangsgebühren als verfassungswidrig einstufen zu lassen. Schon die Eingangsinstanzen werden dies zu verhindern wissen und die jeweiligen Belege für die zahllosen Verletzungen des Rundfunkstaatsvertrages relativieren und zurückweisen.  Damit ist alles Wesentliche gesagt. ARD und ZDF sitzen fest im Sattel und dürfen weiterhin ihr Unwesen treiben, der Rest des Urteils ist bloße Kosmetik. Die einzige echte Revolution kann nur auf politischem Wege erreicht werden – wenn die AfD in Regierungen gelangt und den Medienstaatsvertrag aufkündigt.

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1 Kommentar

  1. „Aber selbst dann, wenn diese Tour de force (Leistung, die fortwährende Anstrengungen [bis an die Grenze zum Unmöglichen] erfordert) absolviert und derart dicke Bretter erfolgreich gebohrt sind, ist es aus politischen Gründen so gut wie ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht – erst echt mit seinem linksextremen Neuzugang Ann-Kathrin Kaufhold – eine derart systemrelevante Grundsatzentscheidung zum Nachteil des Staatsfunks fällen wird.“

    Wie man sieht, kann man noch soviele dicke Bretter bohren, man kommt dem ÖRR nicht bei. Der Grund ist, daß die Exekutive und Justiz bei uns EINES ist, und die Legislative bei uns manipulierbar und deswegen unbedeutend ist, schon weil von den Parteioberen ausgesucht. Und beide (Exekutive und Justiz) wissen, daß sie gemeinsam stehen und fallen mit dem ÖRR, so daß sich NIEMALS was zum bessern ändern darf!

    Sich an unsere Gerichte zu wenden, ist normalerweise vergebliche Liebesmühe. Man spare sich das Geld für den Rechtsanwalt. Der kann es auch nicht ändern, sondern kostet nur noch Geld. Es wäre ganz leicht nachzuweisen, daß der ÖRR parteiisch ist, wenn man auf seine permanente Hetze gegen die AfD hinweist. Allerdings werden die Gerichte wieder sagen, die AfD-Hetze gilt nicht, weil sie eine gesichert rechtsextremistische Partei ist. Also werden wieder die Exekutive (Verfassungsschutz) und die Justiz (die Gerichte) zusammenarbeiten, um die verderbliche Narrenfreiheit des ÖRR zu schützen.

    Man kann das jetzt sehr gut bei der geplanten Wehrpflicht sehen. BR24 hat offensichtlich ein großes Interesse, daß eine Wehrpflicht für junge MÄNNER eingeführt wird und beschäftigt sich praktisch ununterbrochen damit, wobei er nur Befürworter der Wehrpflicht zu Wort kommen läßt, die natürlich wie der BR24 selbst einen Krieg gegen Rußland führen wollen. Merz sagte gestern wieder, wir sollten die stärkste konventionelle Armee in Europa haben gegen die Atommacht Rußland, was bedeutet, daß wir nur eine verachtenswerte Hilfstruppe für andere Atommächte abgeben und sterben sollen wie jetzt in der Ukraine.

    Interessant ist wieder, daß man die Weiber draußen vorläßt, obwohl es doch viele in der Bundeswehr gibt, die als gute Soldatinnen anerkannt sind. Es sind gerade wieder viele Weiber, die im ÖRR und in der Politik für die Wehrpflicht der Männer eintreten, weil sie persönlich nicht betroffen sind. Als ich in der Bundeswehr war, mußte ich 1 1/2 Jahre dienen mit minimalem Wehrsold, was sich später auch bei der Rente nachteilig auswirkte. Wöhrenddessen waren gleichaltrige Abiturientinnen an der Uni drei Semester weiter und konnten jede Woche sich auf Partys vergnügen, während ich mich in die Pfütze schmeißen mußte, wenn der Feldwebel sagte: „Atomblitz von rechts!“

    Das ganze System will die Männer unterdrücken, weil hauptsächlich sie das nationale Element darstellen, deswegen die zahlreichen Krokodilstränen von Arte und dem Rest des ÖRR über Hexenverfoglungen und die Nachteile der Frauen im allgemeinen. Daß in der Ukraine ganze männliche, statistisch gesehen, Kohorten, durch die Politik des ÖRR und seiner Weiber ausgelöscht wurden, interessiert keine Schwein!

    Vielen Dank an „Angsthase“ für:

    https://uncutnews.ch/technototalitarismus-teil-1-von-robert-gore/

    Das erklärt wohl alles!

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