Bundesverfassungsgericht gegen Gerichtshof

Redaktion politonline

d.a. Bekanntlich hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, gestellt, indem es die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und als teilweise verfassungswidrig eingestuft hat. Mit seinem Urteil hat Karlsruhe der Bundesbank die Teilnahme an einem älteren EZB-Aufkaufprogramm für Anleihen untersagt, sofern die EU-Notenbank die politischen Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einem »verhältnismäßigen« Vorgehen bei ihren Anleihekäufen nicht erfüllt. Der EuGH selbst war Ende 2018 in einer

Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Käufe nicht gegen EU-Recht verstoßen und hatte damit die Rechtmäßigkeit des Programms bestätigt.

Nun wird der Luxemburger Gerichtshof im allgemeinen als Garant für Ordnung und Rechtstaatlichkeit bezeichnet, als oberste juristische Instanz der EU macht er aber jeweils auch eine eigenwillige Politik. Fakt ist, dass sich der EuGH über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den EZB-Anleihekäufen verärgert geäußert hat und das deutsche Gericht als nicht zuständig ansieht. Nur ein europäisches Gericht sei befugt, Rechtsverstöße eines EU-Organs festzustellen, heißt es in einer Stellungnahme; Meinungsverschiedenheiten unter Gerichten könnten das Justizsystem der EU gefährden. Wie aus Brüssel verlautete, sei es eine Unverfrorenheit, dass ein nationales Höchstgericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs als objektiv willkürlich und methodisch nicht vertretbaranklage. [1]

Ein paar Tage hatte sich die EU-Kommission Zeit gelassen, um das Urteil aus Karlsruhe, das sich über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hinwegsetzt, zu verdauen. Umso deutlicher fiel die Reaktion aus. Die für Rechtsstaatlichkeit verantwortliche Vizepräsidentin Vera Jourova stellte klar, dass die Kommission für Deutschland keine Extrawurst braten wird. Der Vorrang des europäischen Rechts vor nationalem Recht gelte für alle Mitgliedstaaten.  [2]

Wie German Foreign Policy hierzu festhält, »weigert sich die EZB bislang, der Forderung der Karlsruher Richter nachzukommen und ihre Geldpolitik zu modifizieren. Tatsächlich, heißt es, gefährdet das Urteil des  Bundesverfassungsgerichts nicht nur die politische Stabilität der Union, es stellt letztlich auch die Durchführung der EU-Konjunkturmaßnahmen in Frage, die die Kommission im Kampf gegen die anschwellende Coronakrise plant und die der anschwellenden Wirtschaftskrise entgegenwirken könnten«. »Parallel zu dem beispiellosen Wirtschaftseinbruch«, so GFP ferner, »zeichnet sich um die Geldpolitik der Europäischen Union, die vom Bundesverfassungsgericht unter Beschuß genommen worden ist, indem dieses die Praxis der EZB, mit ihren Anleihekäufen die Zinslast der südlichen Euroländer zu senken, für verfassungswidrig erklärt und zugleich das anderslautende Urteil des Europäischen Gerichtshofs als willkürlich verworfen hat, eine Eskalation der Auseinandersetzungen ab. Karlsruhe hat damit de facto den Rechtsgrundsatz der EU ausgehebelt, dass europäisches Recht Anwendungsvorrang vor nationalem Recht genießt«. [3]

In ihrem Urteil sind die Karlsruher Richter zu der Auffassung gelangt, dass bei der Gutheißung des Vorgehens der EZB der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt worden sei. »In der Union«, schreibt hierzu der Leiter der Parlamentsredaktion in Berlin, Eckart Lohse, »die sich gerne als Hüterin der europäischen Werte darstellt, war allen schnell klar, dass es ein schwieriges Signal ist, wenn das höchste Gericht des größten Mitgliedstaates derart offen die Entscheidung des obersten europäischen Gerichts in Zweifel zieht«. [4]

Zu dem von der EU-Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – ein solches hatte Frau von der Leyen unmittelbar nach dem Karlsruher Urteilsspruch angekündigt, indem sie betonte, dass die Währungspolitik ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fiele, EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe und Urteile des EuGH für alle nationalen Gerichte bindend seien – liest man in dem Bericht von GFP:

»Vor allem konservative deutsche Kommentatoren, Politiker und Juristen warnen freilich nachdrücklich vor Rechtsschritten. Die EU-Kommission solle es nicht zum Äußersten treiben, heißt es etwa; ein Vertragsverletzungsverfahren werde von Berlin als eine Art Atomschlag angesehen, bei dem alle Beteiligten großen Schaden davontrügen. CDU-Europaabgeordnete stufen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar als Fundament für eine neue Rechtskultur in   Europa ein. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben ihr Urteil in Zeitungsinterviews als zwingend bezeichnet und den Vorrang des Europarechts abermals in Zweifel gezogen; jegliche rechtlichen Schritte Brüssels gegen den Karlsruher Urteilsspruch würden Europa bedrohen und schwächen«.

Kritik und Verteidigung

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen, stellte sich scharf gegen das Urteil aus Karlsruhe: »Das ist das erste Mal, dass ich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für fatal halte«. Er scheint die Hoffnung der Kanzlerin, dass der Konflikt mit ruhigem Vorgehen gelöst werden kann, nicht zu teilen. Seiner Meinung nach führen die Karlsruher Richter »Deutschland in einen Konflikt mit der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Union, der nicht lösbar ist«. Als Außen- und Europapolitiker sorgt   sich Röttgen, dass sich EU-kritische Länder sich auf das Urteil aus Deutschland berufen könnten. »Bezeichnenderweise kam ein Glückwunsch von der nationalkonservativen Regierung in Polen.« [4] Die europäische und internationale Resonanz sei verheerend, erklärte Röttgen ferner der Passauer Neuen Presse. »Das Gebot der Stunde muß jetzt Schadensbegrenzung lauten«. Es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass der EuGH in der Karlsruher Entscheidung eine Vertragsverletzung Deutschlands sehen würde. »Und dann? Es wäre ein weiterer Schritt in die Sackgasse, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet hat«. Er setze darauf, »dass das Bundesverfassungsgericht durch die äußerst kritische Rezeption und Diskussion dieser Entscheidung merkt, was es verursacht hat, und diesen Fehler in Zukunft nicht wiederholt«. In jeder Rechtsordnung müsse es eine Autorität geben, die das letzte Wort habe, erklärte Röttgen. »Für die Auslegung des europäischen Rechts kann das nur der EuGH sein«. [3]

Der ehemalige Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag – und wie Röttgen einer der Anwärter auf den CDU-Vorsitz mit festem Blick aufs Kanzleramt – Friedrich Merz, hat das umstrittene Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank verteidigt und Kommissionspräsidentin von der Leyen für ihre Reaktion auf den Karlsruher Richterspruch kritisiert. »Der Satz aus der EU-Kommission, dass nämlich europäisches Recht immer Vorrang vor nationalem Recht hat, ist in dieser apodiktischen Form einfach unzutreffend«, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. An seine Seite stellte sich Carsten Linnemann; er finde es plausibel, dass die EZB für ihr Vorgehen eine tiefer gehende Begründung liefern müsse. [4]  

Solange die Mitgliedstaaten die wesentlichen Träger des europäischen Staatenverbundes seien, hätten die nationalen Verfassungsgerichte das Recht und die Pflicht, »das Handeln der Organe und Institutionen ihres jeweiligen Mitgliedstaates an den Maßstäben des nationalen Verfassungsrechts zu überprüfen«, sagte Merz. Dazu gehöre auch deren Handeln im Rahmen der europäischen Institutionen. Merz erklärte, »dass der Konflikt zwischen Verfassungsgericht und EuGH viel tiefer reiche, als es auf den ersten Blick scheine. »Es geht um die Frage, ob der Europäische Gerichtshof auch dort ein Letztentscheidungsrecht hat, wo Kompetenzen nur gemeinsam von europäischen und nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten ausgeübt werden können«. Dies sei in der Währungspolitik der Fall. »Denn es gibt mit den Notenbanken der Mitgliedstaaten ja gerade diese nationalen Institutionen, die an europäisches Recht und an das Recht ihrer Herkunftsländer gebunden sind«, sagte Merz. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäge dies sorgfältig ab. »Sie bindet nicht die EZB als Ganzes, sehr wohl aber die Deutsche Bundesbank als Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken«. [5]

Der Verfassungsrichter Peter M. Huber erklärte hinsichtlich der Reaktion der Europäischen Zentralbank auf das Karlsruher Urteil: »Ich habe natürlich mit Kritik gerechnet. Was mich erstaunt, ist die Einseitigkeit und der eifernde Ton, der hier von manchen angeschlagen wird. Klar ist doch, dass der Europäische Gerichtshof zwar seit 50 Jahren einen schrankenlosen Vorrang des Europarechts reklamiert, fast alle nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte dem jedoch genauso lange widersprochen haben. Solange wir nicht in einem europäischen Staat leben, richtet sich die Mitgliedschaft eines Landes nach seinem Verfassungsrecht. Dieses muss zwar offen sein für den Anwendungsvorrang des Europarechts, kann aber auch Grenzen vorsehen, wie das bei uns in Art. 23 des Grundgesetzes der Fall ist. Im Übrigen haben, was die Empörung noch fragwürdiger macht, andere Gerichte wie das oberste Gericht Dänemarks oder das Tschechiche Verfassungsgericht Entscheidungen des EuGH schon für ultra vires, also offensichtlich für kompetenzwidrig gehalten. Das alles lassen Kritiker einfach unter den Tisch fallen«. [6]

Andreas Voßkuhle, der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat das Urteil zum Anleiheprogramm der EZB gerechtfertigt und seine globalistischen Feinde wegen ihrer ungesetzlichen Absichten frontal angegriffen. So hat Voßkuhle die Kritik an dem Urteil seines Gerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank in einem Interview mit der Zeit zurückgewiesen. »Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung für Europa eine gute Entscheidung ist, weil sie die Bindung an das Recht stärkt. Das wird sich mittelfristig und langfristig zeigen«. Ferner: »Wir sehen, dass unser Urteil viele bedrückt, und das freut uns nicht. Aber wir sind Gesetz und Recht verpflichtet«.

Voßkuhle widersprach der Auffassung, der Europäische Gerichtshof müsse in Fragen des Europarechts immer das letzte Wort haben. »Nach unserer gefestigten Rechtsprechung und der Rechtsprechung vieler andere Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten der EU sind die Verfassungsgerichte legitimiert und verpflichtet, in seltenen Ausnahmefällen bei besonders gravierenden Kompetenzverletzungen der europäischen Institutionen einzuschreiten«. Voßkuhle wollte auch keinen Autoritätsverlust des Europäischen Gerichtshofs erkennen: Es sei »völlig alltäglich, dass Gerichte nicht einer Meinung sind«, erklärt er. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei »ein Beitrag zum Dialog«, sagt Voßkuhle. »Einige Formulierungen darin, das Wort willkürlich‘ etwa, mögen dem Laien schroff erscheinen, Juristen wissen sie richtig einzuschätzen«. Er wies auch die Kritik zurück, von dem jüngsten Urteil könnten sich die Regierungen in Polen und Ungarn in ihrem Streit um die Rechtsstaatlichkeit bestärkt fühlen. »Die Polen tun, was sie tun, unabhängig davon, was wir tun«, sagt Voßkuhle. Das deutsche Verfassungsgericht dürfe sich nicht daran orientieren, »wie polnische oder sonstige Politiker möglicherweise auf eine Entscheidung reagieren könnten«. [7]





Zur Reaktion der Kommissionspräsidentin heißt es bei der AfD:

»Wir müssen unser Grundgesetz vor der EU schützen. Es kann nicht sein, dass unser Bundesverfassungsgericht von Brüssel entmachtet wird. Unsere Verfassung, unsere Demokratie und unsere Rechte müssen vor einer nur noch sich selbst kontrollierenden, hemmungslosen EU-Allmacht geschützt werden. Merkels EU-Phantasien zielen auf eine Schwächung Deutschlands ab und sollen durch von der Leyen umgesetzt werden. Die EU-Kommissionspräsidentin mißbraucht ihr Amt, wenn sie die Bundesregierung auffordert, das BVerfG zu ignorieren und damit den Verfassungsbruch verlangt. Von der Leyens Angriff auf das Bundesverfassungsgericht zeigt einmal mehr: Diese EU in der jetzigen Form widerspricht deutschen Interessen und muß an Kopf und Gliedern reformiert werden. Als AfD-Fraktion fordern wir mehr Rechte für den Nationalstaat und eine Beschränkung der EU und ihrer Organe, insbesondere von EZB und EuGH«.

»Frau von der Leyens Einlassung«, so Peter Boehringer, »ist ein mehrfacher Skandal: Sie stellt sich als Vertreterin eines Exekutivorgans des Nichtstaats EU gegen das höchste deutsche Gericht des größten Haftungsstaats des Euro-Systems. Zudem bezieht sie offenkundig ohne inhaltliches Wissen Stellung gegen die in Deutschland seit 10 Jahren stehende Rechtsprechung des   Bundesverfassungsgerichts, alle Euro-Urteile des EuGH auf   Kompetenzüberschreitung der europäischen Organe hin zu prüfen [ultra vires-Prüfung] und sich gegebenenfalls Maßnahmen dagegen vorzubehalten, was mit dem Urteil vom 5. Mai 2020 nun erstmals geschehen ist. Diese Ignoranz geltenden Verfassungsrechts durch die EU-Kommissionpräsidentin ist sogar noch skandalöser als die Tatsache, dass die Gerichtsschelte gegen das oberste deutsche Gericht ausgerechnet durch eine Deutsche erfolgte.

Haushalterisch geht es angesichts der vom Urteil umfaßten gigantischen Größenordnungen der Anleihekäufe der EZB um alles: Die laufenden billionenschweren Kauf-Programme der EZB sind eindeutig nicht nur unverhältnismäßig im Sinne des Urteils, sondern stellen auch eine unzulässige monetäre Staatsfinanzierung dar. Die Aufregung in der EU-Kommission und in linksgrünen Kreisen liegt genau hierin begründet: Karlsruhe hat mit dem überfälligen Urteil erstmals höchstrichterlich festgestellt, welche Kriterien zu monetärer Staatsfinanzierung führen und dass die jahrelange Rabulistik des EuGH um diese Frage im Rahmen der EU-Verträge nun nicht mehr nachvollziehbar sei, so dass der Freibrief zur Rettung des Euros, Koste es was es wolle, nun endlich zerrissen wurde. Die AfD-Fraktion wird im Falle der Fortführung der als illegal erkannten Programme auf Kosten vieler künftiger deutscher Haushalte eigene Klagen prüfen«. [8]

Nationalstaaten entscheiden

Der vormalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein hat das EZB-Urteil des Verfassungsgerichts verteidigt. Die Entscheidung der Karlsruher Richter »liegt voll auf den Linien des Maastricht-Urteils«“, sagte Klein am Donnerstag, 14. 5., der Rheinischen Post. Der Jurist war 1993 als Richter am sogenannten Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts beteiligt, das als Grundlage für die aktuelle Entscheidung über das Anleihekaufprogramm der EZB diente. Damals hieß es, Karlsruhe werde EU-Rechtsakte nur dann beanstanden, wenn diese ihre Kompetenzen überschreiten. Bezüglich der von dem EU-Parlamentsabgeordneten Sven Giegold (Grüne) an die EU-Kommissionschefin von der Leyen ergangene Aufforderung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, erklärte Klein, dass er für eine solche Position kein Verständnis zeigt. »Nicht nur der Europäische Gerichtshof, auch eine Reihe deutscher Politiker gibt sich der Illusion hin, dass die EU ist, was sie früher werden sollte, ein Staat, verdeutlichte der Jurist. Die EU ist aber kein Staat. Die Herren der Verträge seien weiterhin die Mitgliedstaaten. Die Kritik an dem Urteil läge an der Lebenslüge der EU. Der Staatenverbund glaube, über den Verträgen zu stehen«. [9]

»Die Europäische Zentralbank«, erklärt der Ökonom und Politiker Prof. Joachim Starbatty, »bürgt für Schulden einzelner Staaten, ohne sich um die Konsequenzen zu bemühen. Diese Liquiditätsschwämme hat das Bundesverfassungsgericht nun aufgedeckt«. Das sei ein großer Erfolg, denn künftig könne die EZB nicht mehr einfach schalten und walten, wie sie wolle. Dies sei besonders in Zeiten der Corona-Krise wichtig, in denen die EU-Kommission bereits die nächsten milliardenschwere Stützungsmaßnahmen plane. [10]

Die Bundeskanzlerin

Am Montag, den 11. Mai, hatte es seitens der Bundesregierung noch Bemühungen um eine Beruhigung des Konflikts und um eine möglichst pragmatische Beilegung gegeben. In der Sitzung des CDU-Präsidiums hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich gemacht, dass eine Erläuterung der Anleihekäufe durch die EZB als Reaktion auf den Urteilsspruch der Karlsruher Richter schon weiterführen könne. Hierzu auch die Stellungnahme des Regierungssprechers Steffen Seibert: »Es gilt nach wie vor, dass der Europäische Gerichtshof der sogenannte Hüter der europäischen Verträge ist«. Das habe das Bundesverfassungsgericht »nach unserer Auffassung« nicht angezweifelt, sagte Seibert. Es habe lediglich gemahnt, in diesem Fall eine sorgfältige Abwägung und Begründung vorzunehmen. »Den grundsätzlichen Auslegungsvorrang des Europäischen Gerichtshofs zweifelt das Bundesverfassungsgericht nach unserer Analyse des Urteils also nicht an«. [4]  

In Reaktion auf die Angriffe konservativer und EU-skeptischer Kräfte innerhalb der deutschen Funktionseliten ging Bundeskanzlerin jedoch dann am 13. Mai an die Öffentlichkeit, um in einer Grundsatzerklärung den EZB-Anleihekäufen demonstrativ den Rücken zu stärken. Dabei verwies Merkel auf die globalen Ambitionen der EU, die nur realisiert werden könnten, wenn der Euro international mehr Gewicht erhalte. Zudem stellte die Kanzlerin eine stärkere wirtschaftspolitische Koordination der Eurozone in Aussicht, um die EZB zu entlasten; Konjunkturpolitik solle durch Konjunkturprogramme realisiert werden und nicht durch Anleihekäufe der Notenbank. Zu den Instrumenten einer kraftvolleren EU-Wirtschaftspolitik solle auch der bereits erwähnte Wiederaufbaufonds der EU-Kommission zählen, der freilich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedroht sei. [3]

Laut GFP verweigert sich die EZB der Karlsruher Entscheidung und hat daher angekündigt, an ihrer expansiven Geldpolitik weiterhin festhalten zu wollen. Zudem hat sie ihre Anleihekäufe inzwischen erheblich auf einen neuen täglichen Höchstwert von durchschnittlich 6,8 Milliarden € ausgeweitet. [3] Wie mmnewsam 16. 5. berichtet hat, ignoriert EZB-Chefin Christine Lagarde »frech das deutsche Bundesverfassungsgericht, dies auf Druck von Italien und Frankreich, und geht offen auf Konfrontationskurs«. Die EZB will über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinweggehen; man wolle es der Bundesbank überlassen, die Öffentlichkeit und politische Institutionen in Deutschland besser über ihre Beschlüsse zu informieren, wie das der Spiegel unter Berufung auf Notenbankkreise berichtet hat. Zunächst habe EZB-Chefin Christine Lagarde noch vorgehabt, dem Bundesverfassungsgericht entgegenzukommen, doch unter dem Druck der Vertreter Italiens und Frankreichs sei sie auf einen konfrontativen Kurs eingeschwenkt, so der Spiegeldes weiteren. Das Bundesverfassungsgericht habe der EZB mangels Zuständigkeit nichts zu sagen, argumentiere sie; die Notenbank sei einzig dem Europäischen Gerichtshof unterworfen. Wie Ursula von der Leyen ihrerseits dem Spiegel gegenüber erklärte, »gehe es darum, dass wir nun in einen Dialog kommen, wie wir sicherstellen, dass von diesem Urteil mit Blick auf den Vorrang europäischen Rechts und europäischer Gerichtsbarkeit keine falschen Signale ausgehen«. [11]

George Soros – immer mit im Spiel

Der US-Milliardär und Strippenzieher diverser NGOs und supranationaler Organisationen hat sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unverhältnismäßigkeit der Staatsanleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank empört, denn alles, was in Richtung nationale Eigenständigkeit und Souveränität einzelner Länder geht, ist dem globalen Netzwerker ein Dorn im Auge – er bangt um seinen Einfluß. Die Destabilisierung nationalstaatlicher Souveränität und die Machtverlagerung hin zu internationalen Entscheidern ist die Hauptagenda des umstrittenen Unternehmers, der mit seinen Open Society Foundations aus diesem Grund auch die globale Migration fördert und die politische Regulierung in die Hände überstaatlicher Gremien und Organisationen legen möchte.

Ob UNO – oder: niederschwelliger – Europäische Union, auf diese bürokratischen Schaltzentren läßt sich für finanzstarke Politlobbyisten, die sich als Philanthropen und visionäre Idealisten verkaufen, viel leichter Einfluß nehmen als auf einzelne Regierungen. Also schimpft Soros, nach seiner Logik folgerichtig, über das Karlruher Urteil und nennt es eine politische Bombe, die die ganze EU zerfetzen kann. Die Spaltung Europas durch die verfassungsrechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank birgt das Risiko einer Stärkung eigenstaatlicher Tendenzen und Vorbehalte, dies zulasten der Brüsseler Zentralmacht.

Durch das Urteil, so Soros laut der Augsburger Allgemeinen sei »ein offener Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof entstanden, der in der Frage kulminiere, wer eigentlich das Sagen hat«. In Wahrheit will natürlich er, der 89-jährige Puppenspieler mit globalen Allmachtsphantasien, das Sagen haben. [12]

Die Konsequenzen des Karlsruher Urteils haben es in sich. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Bis dahin muß die EZB in einem neuen Beschluß in nachvollziehbarer Weise deutlich machen, dass das Kaufprogramm trotz aller Bedenken verhältnismäßig ist. Wenn nicht, darf die Bundesbank beim Kaufprogramm nicht mehr mitmachen.

 

[1] https://www.swr.de/swraktuell/eugh-urteil-100.html   8. 5. 20
resp. https://www.br.de/nachrichten/meldungen/nachrichten-bayerischer-rundfunk100.html#n3   12. 5. 20

[2] https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/bruesseler-reaktion-auf-karlsruhe-keine-extrawurst-16763151.html   10. 5. 20 Thomas Gutschker

[3] https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8267/   15. 5. 20
»Eine Beleidigung zu viel«

[4] https://www.faz.net/2.1652/in-der-union-ist-streit-ueber-das-ezb-urteil-ausgebrochen-16766865.html 12. 5. 20   Eckart Lohse
Streit über EZB-Urteil: Was Merz plausibel erscheint, findet Röttgen fatal

[5] https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.kritik-an-von-der-leyen-merz-verteidigt-umstrittenes-karlsruher-ezb-urteil.afedbc67-a511-434a-b914-441ade96a40f.html     12. 5. 20
Kritik an Von der Leyen – Merz verteidigt umstrittenes Karlsruher EZB-Urteil

[6] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/peter-huber-im-gespraech-das-ezb-urteil-war-zwingend-16766682.html 12. 6. 20
»Das EZB-Urteil war zwingend«– Reinhard Müller

[7] https://www.n-tv.de/politik/Vosskuhle-verteidigt-Karlsruher-EZB-Urteil-article21778548.html   13. 5. 20
»Recht und Gesetz verpflichtet« – Voßkuhle verteidigt Karlsruher EZB-Urteil

[8] https://www.afdbundestag.de/beatrix-von-storch-peter-boehringer-von-der-leyen-ruft-zum-verfassungsbruch-auf   11. 5. 20

[9] https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/nationalstaaten-entscheiden-ex-verfassungsrichter-verteidigt-ezb-urteil/   14. 5. 20
EU-Staat ist Illusion« – Nationalstaaten entscheiden: Ex-Verfassungsrichter verteidigt EZB-Urteil

[10] https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2020/grenzen-fuer-die-ezb/
JF-TV Interview mit Joachim Starbatty »Grenzen für die EZB!«

[11] https://www.mmnews.de/wirtschaft/144724-bricht-erst-der-euro-und-dann-die-eu  16. 5. 20  Bricht erst der Euro und dann die EU?

[12] https://www.journalistenwatch.com/2020/05/13/nach-karlsruher-urteil/
13. 5. 20
Nach Karlsruher Urteil: Soros fürchtet um seinen Einfluss auf Brüssels Eurokraten

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