Bundesinnenminister ordnete 2015 mündlich die dauerhafte rechtswidrige Grenzöffnung an

Was liegt dem zugrunde, dass die Grenzpolizei seit Herbst 2015 jeden, der das Zauberwort „Asyl“ ausspricht, entgegen entsprechender gesetzlicher Bestimmungen, noch immer täglich ungehindert ins Land lässt?

Das Bundesinnenministerium teilte kürzlich dem Schriftsteller Dr. Frank W. Haubold auf dessen Anfrage mit:

 „Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“

 Dr. Haubold machte dies in einem Offenen Brief an Seehofer bekannt, der in „Epoch Times“ am Samstag, 17.2.2018, veröffentlicht wurde.1

Damit ist dokumentiert, dass der Innenminister de Maizière (auch „de Misère“ genannt) im Einvernehmen mit der die Richtlinien der Politik bestimmenden Bundeskanzlerin Merkel oder auf ihre Weisung hin die nachgeordnete Grenzpolizei angewiesen hat, dauerhaft gegen das Grundgesetz und die geltenden Gesetze zu verstoßen.

Nach Art. 16a GG kann sich ein Ausländer auf das deutsche Asylrecht nicht berufen, wenn… >>> mehr bei fassadenkratzer

„Weichen wir zurück, so haben die Feinde der Freiheit schon gewonnen“ (de Maizière)

Wen meinte er wohl mit Feinde? Etwa die Psychopathen in Berlin und Brüssel? Und wen mit wir? Jedenfalls hat Frau Merkel ihn schon mal entsorgt. Vielleicht demnächst nach Brüssel, wo halt häufiger Loser landen?

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