Bundesgesundheitskiffer Lauterbach: „Was hat der Mann geraucht?”

Von Uwe G. Kranz (ansage)

Morgens ein Joint und der Karl ist dein Freund: Kiffen leicht & legal gemacht – dank der Ampel (Symbolbild:Imago)

Die rhetorische Frage der Überschrift stammt von Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU). Er stellte sie auf dem CSU-Bundesparteitag bezogen auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), was ihm tosenden Applaus einbrachte. Der Grund dafür war nicht etwa die Verkündung der Beendigung der Pandemie, des Endes der Ebbe in den Krankenkassen, irgendeine Klinikreform oder das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Es war das von Karl Lauterbach Mitte letzter Woche dem Bundeskabinett vorgeschlagene Eckpunktepapier zu einem „Cannabis-Legalisierungsgesetz“, bei dem es sich offenbar um den nächsten Detailvollzug des Koalitionsvertrages „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ handelte.

Dort wurde unter der Überschrift „Drogenpolitik“ als Koalitionsziel die „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“ vereinbart. Nach den Worten von „KL“ handele es sich aber zunächst nur um ein kontinentales „Interpretationsangebot“, das den „Jugendschutz stärken“ solle und ein „Modell für Europa werden“ könne (ich vermute dahinter eher- so wie bei der „Impfpflicht für alle”, einen weiteren, wahrhaft „berauschenden” Wahn, ein fulminantes politisches Ablenkungsmanöver… halt eine neue Sau, die es durchs Dorf zu jagen gilt).

Ein Papier voller Fragezeichen!

Nach diesem Eckpunktepapier sollen Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) rechtlich nicht länger als Betäubungsmittel (BTM) eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder drei Pflanzen pro volljährige Person in einem Haushalt zum Eigenkonsum/-bedarf werden straffrei, der Verkauf von Cannabis in „lizenzierten Fachgeschäften oder Apotheken“ gestattet, Werbung für Cannabisprodukte und Onlinehandel verboten und niedrigschwellige sowie flächendeckende Frühinterventionsprogramme für Jugendliche eingerichtet.
Die evidente Kollision mit UN- und EU-Recht (Single Convention und nachfolgende Suchtstoffübereinkommen, sowie der Rahmenbeschluss 2004/757/JI des EU-Rates) wird zunächst einmal ignoriert – ganz nach dem großen Maut-Vorbild des CSU-Ex-Verkehrsministers Andreas Scheuer. Dieser Akt der Missachtung bindenden Europarechts und Bagatellisierung von Drogen negiert alle Erkenntnisse, auf denen das Völkerrecht fußt.

Ausgeblendet werden auch alle älteren und jüngeren Erkenntnisse der Neurologie, insbesondere zu Kindern und Jugendlichen: Deutlich warnte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, vor dieser Drogen-Liberalisierung, forderte zwingend Nachbesserung der vorgelegten Pläne und machte nachdrücklich darauf aufmerksam, dass das menschliche Hirn bis zum 25. Lebensjahr noch gar nicht voll ausgereift ist. Das Bundesgesundheitsministeriums selbst schreibt ja schließlich, dass Cannabis die Gehirnleistung beeinträchtigen, das Hirn sogar schädigen, Psychosen und Schizophrenien auslösen, die intellektuellen Leistungsfähigkeit und die soziale Kompetenz dauerhaft reduzieren könne, und letztlich in die Drogen-Abhängigkeit führen werde (so Lauterbachs Ministerium  2017 in seiner CaPRis-Studie unter dem Titel „Cannabis: Potenzial und Risiken). Ungeklärt sind bis heute auch die Funktionen der körpereigenen Rezeptoren für THC, die bei äußerer Zuführung von zusätzlichem THC entweder überladen oder „arbeitslos“ werden. Und dafür also ein neues Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission oder eine EuGH-Klage eines EU-Nachbarstaates riskieren?

Drogenschlussverkauf?

Auch die praktischen, dem Eckpunktepapier immanenten Probleme bleiben unbeantwortet. Fragen über Fragen: Wer wird sich schon an die staatlichen Mengen halten? Wer soll all das, was auf diesem Eckpunktepapier geschrieben steht, kontrollieren und (wie) sanktionieren? Was tun, wenn bei einer Durchsuchung Cannabis gefunden wird, aber niemand belegen kann, dass es wann und wo legal erworben wurde? Züchten Eltern straffrei und „rechtstreu“ je drei Cannabispflanzen?Wie und von wem wird dann das Geschlecht der Pflanze bestimmt (nur weibliche Pflanzen sind bekanntlich geeignet)? Und wie der Jugendschutz im „Home-Labor“ gewährleistet, wie wird also verhindert, dass sich der Nachwuchs nicht mal eben drei Blätter für den Schul-Joint oder für den Kleindeal auf dem Schulhof mopst? Wer kann wie kontrollieren, wie viele Pflanzen im Gemüsebeet, im Gewächshaus oder in der Küche gezüchtet werden – gibt es dann Hausdurchsuchungen auf Hinweise „vorbildlicher“ (oder böswilliger) Nachbarn und petzender Familienangehörigen bei eigens eingerichteten Meldestellen hin? Kann man dafür dann auch die „Hass- und Hetze”-Meldestellen nach dem NRW-Modell hernehmen?

Der illegale Handel wird bei den ungeheuren, milliardenschweren Schwarzmarktaktivitäten und professionell organisierten „Lieferketten” ganz sicher nicht austrocknen, zumindest bis die Anbau- und Produktionsstaaten hier nicht in puncto Strafverfolgung und Prävention aktiver werden und Erfolge aufweisen können. Und das beschränkt sich nicht nur auf Anbau, Produktion und Transit der Drogen: Der Verkauf von Cannabis-Produkten in Deutschland liegt nach Schätzungen des Deutschen Hanfverbandes jährlich bei bis zu 400 Tonnen, was einem Marktwert von 1,2 Milliarden Euro entspricht. Wie soll verhindert werden, dass sich Dealer einem zumindest partiellen Wegfall der Käuferschicht der Erwachsenen fortan verstärkt an die Jugend wenden und dort den Absatz massiv zu pushen versuchen?

Milliarden-Märkte außer Rand und Band

Und: Wie werden die staatlichen Preise eigentlich festgelegt? Wie wird darauf reagiert, wenn der illegale Handel billiger wird als der lizenzierte? Staatliche Sonderangebote, Drogenschlussverkäufe, staatliche Schleuderpreise für die Einstiegsdroge, Drogeninflation? Droht eine Neuauflage des geplanten Cannabiskontrollgesetzes (CannKG), das 2017 endlich und vernünftigerweise in Gesundheitsausschuss und Bundestag beerdigt worden war? Droht die Gefahr, dass mit dem neuen Milliarden-Markt, trotz staatlicher Kontrolle, die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen und Lobby-Verbänden die gesundheits- und sicherheitspolitischen Aspekte „unterbuttern“ werden, so wie dies heute schon in der Pharma-, Alkohol- und Tabakbranche der Fall ist? Haben wir mit den legalen Drogen Alkohol und Tabak nicht schon genug Probleme in Deutschland? Nur ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein problematischer Alkoholkonsum liegt bei etwa neun Millionen Deutschen in der arbeitsaktiven Altersgruppe zwischen 18 und 64 Jahren vor, so der „Epidemiologische Suchtsurvey” (ESA) für 2021; mindestens rund drei Millionen von ihnen sind stark problematische oder abhängige Trinker (siehe hier).

Will man vielleicht (Vorsicht, Sarkasmus!) mit der Drogen-Entkriminalisierung den stetigen Schrumpfprozess der (alkoholbedingten) Verkehrstoten stoppen? Oder will man eine schöne neue Einnahmequelle für Staat und Wirtschaft erschließen? Die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren e.V. berechnete für das Jahr 2021 die Einnahmen aus der Alkoholsteuer auf 3,031 Milliarden Euro; wie viel mehr wird das bei der Drogenentkriminalisierung werden?

Millionenfache „Idiotenteste“

Was wird aus dem „Konsumenten“, wenn bei einer Verkehrskontrolle sein THC-Grenzwert über einem Nanogramm pro Milliliter Blut liegt? Richtig: Ein Straftäter. Denn das THC bleibt auch noch Tage und Wochen nach dem einmaligen Konsum im Blut und stellt bei einer Verkehrskontrolle immer einen Verstoß gegen § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz dar. In diesem Fall aber hat die kontrollierende Polizei keinen Ermessensspielraum mehr – es setzt Strafverfahren und Punkte. Eine zusätzliche Konsequenz ist die garantierte Vorladung zur „MPU“ (medizinisch-psychologischen Untersuchung), im Volksmund: zum Idiotentest. Dieser stellt schon heute – bei über 90.000 alkoholbedingten MPUs pro Jahr – eine höchst lukratives Beratungsgeschäft dar. Wie wird dieses dann künftig dank Cannabisfreigabe erst richtig boomen?! Und Punkte wird es regnen – zumindest in Flensburg. Auch so kommt man zur „autolosen Gesellschaft”.

Warum brauchen wir nach dem total vergeigten gesundheitspolitischen „Impfstoff“-Experiment nun auch noch dieses schon im Ansatz zum Scheitern verdammte rauschgiftpolitische Experiment? Warum wurde die Grenze bei unglaublich hohen 20 bis 30 Gramm festgelegt? In den Niederlanden sind nur 5 Gramm für den Konsum erlaubt und die Belieferung der Coffee-Shops ist nach wie vor illegal. In Luxemburg wurde die medizinische Verwendung erst 2018 zugelassen, ansonsten bleibt der Genuss illegal (ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung liegt seit Jahren in den Schubladen und setzt dort, bewusst und gewollt, Moos an). In Belgien ist nur der private Konsum von bis zu 3 Gramm Cannabis (oder eine Pflanze/Person) entkriminalisiert (Pflanze und Cannabis werden jedoch beschlagnahmt), und auch das nur unter der Voraussetzung, dass dabei kein öffentliches Ärgernis erregt wird; ansonsten ist die medizinische Verwendung nur bei Multipler Sklerose zulässig.

Europapolitische Isolation Deutschlands

In Österreich hält man den deutschen Sonderweg (!) für einen „völlig falschen Weg“. In der Schweiz wird der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis lediglich als Ordnungswidrigkeit mit 100 Franken Bußgeld geahndet. In Frankreich und Spanien sind nur einige wenige Pilotprojekte für die medizinischen Nutzung von Cannabis zugelassen worden. In Italien steht die neue Regierung eisern gegen eine Cannabis-Entkriminalisierung und wurde darin jüngst vom Verfassungsgericht bestätigt. In Tschechien sind Anbau und Besitz von Cannabis illegal, bei geringen Mengen zum Eigenkonsum (10 Gramm Marihuana oder 5 Gramm Haschisch, Anbau von bis zu fünf Cannabispflanzen) greift dort aber das Ermessen der Justiz nach Opportunitätsprinzip – was im Einzelfall eine bloße Behandlung als Ordnungswidrigkeit zur Folge haben kann. In Dänemark herrscht ein strenges Verbot, nur zu medizinischen Zwecken ist hier (synthetisches) THC zulässig; ein zeitweise geduldetes, aber illegales Pilotprojekt in Christiania wurde vergangenes Jahr rigide beendet.

Bisher hat in Europa nur Malta vollständig entkriminalisiert. Soll also schon wieder einmal  „am deutschen Wesen die Welt genesen“ – oder zumindest der Kontinent? Ringsum Deutschland verfolgen also alle Regierungen eine „normale“, eine evidenzbasierte, beständige und eine auf Dekaden der wissenschaftlichen Erfahrung beruhende Drogenpolitik. Nur unsere Regierung ist ideologisch vernagelt. Nur bei uns spielt diese „Holzköpfigkeit“ und Sturheit eine bemerkenswert übergroße Rolle (wie ja auch schon bei Covid). Das ist sie wieder, die Spielwiese für die kognitive Arroganz des grün-rot-polit-medialen Komplexes, wo sich das fakten- und evidenzbefreite Handeln nach ideologischen Wunschvorstellungen und Fantasien austoben lässt!

Kognitive Arroganz der Macht

Da hilft es nicht, den Gedanken des Jugendschutzes scheinbar in den Vordergrund zu stellen, wonach der kontrollierte Verkauf in Fachgeschäften durch „geschultes Personal” (haha!) das Risiko reduziere, verunreinigten Stoff zu erwerben, wie er angeblich auf dem Schwarzmarkt vertickt werde. Allzu viele Risiken anderer Art werden durch diese Drogenpolitik aufgetan, was auch die topaktuelle Studie von Professor Dr. Maximilian Gahr et al. vom Universitätsklinikum Ulm demonstriert: Demnach stieg die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen wegen cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen in der Zeit von 2000 bis 2018 von 3.392 auf 19.091 Fälle – ein Plus von sagenhaften 462,82 Prozent, was eine eindeutige Folge der Bagatellisierungskampagnen und einer verbesserten Verfügbarkeit dieser Drogen ist. Da also nochmals draufsatteln? Soll Deutschland ein Volk von Deppen und Debilen statt von Dichtern und Denkern werden? Nun ja; dann passte es sich wenigstens dem Niveau der Fernsehprogramme an.

Klarheit sollte übrigens darüber herrschen, was unter den Begriffen der „vollständigen” oder „teilweisen Legalisierung” zu verstehen ist (Herausnahme aus dem Betäubungsmittelrecht gegebenenfalls auch einzelner Drogen wegen der grundsätzlichen Straflosigkeit der Selbstbeschädigung), der partiellen oder vollständigen Entkriminalisierung (Straffreiheit des Eigenverbrauchs, Klassifizierung des Konsums als Ordnungswidrigkeit) und der Entpönalisierung (verstärktes Absehen von Strafe, Erleichterung der Einstellung des Verfahrens bei Besitz und Erwerb geringfügiger Mengen). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht hier nur den einen Weg, den weitestgehenden – den der Legalisierung. Er nennt ihn, so anspruchsvoll wie realitätsfern, den „Königsweg, um den Schwarzmarkt auszutrocknen”. Darunter macht er es nicht.

Bedeutet „Legalisierung” Arbeitserleichterung für die Kripo?

Trotz vieler Bedenken befürwortet leider auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) letztlich die Entkriminalisierungs-Pläne der Ampel-Regierung für alle (?) Betäubungsmittel (siehe das BDK-Positionspapier vom 13. Juli 2022 zu den „Bestrebungen der Bundesregierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis“). Kein Wunder, hatte doch der langjährige BDK-Vorsitzende André Schulz schon auf der Fachtagung „Kripo International“ am 10. und 11. September 2014 in Leipzig (Motto: „Der aussichtslose Kampf gegen die Drogen – Ist Legalisierung die Antwort?“) geklagt, dass man „neu denken und prüfen (müsse), ob unsere Drogenpolitik gescheitert“ sei. Schulz trat 2018 wegen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn im Zusammenhang mit angeblich betrügerisch erlangten Gehaltsüberzahlungen zurück und wurde im April 2020 von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Betruges in einem besonders schweren Fall angeklagt (bis dato gibt es keine Veröffentlichungen zum Ausgang des Verfahrens).

Der ihm im Amt nachfolgende BDK-Bundesvorsitzende Sebastian Fiedler rührte in der Verbandspolitik dann ebenfalls eifrig die Drogen-Entkriminalisierungs-Trommel und hat es damit – als zugleich bekennendes, aktives SPD-Mitglied – bei der letzten Wahl zum Abgeordneten des Bundestags geschafft, wo er erwartungsgemäß und todsicher diese Drogenpolitik fortsetzt: Das Eckpunktepapier trägt seine Handschrift und liest sich in Teilen wie eine Fortschreibung der BDK-Positionspapiere von 2019 und 2022. Und doch sind in diesen Papieren bemerkenswerte Bedenken untergebracht, die es zu bedenken gilt.

Die eierlegende und flugfähige Wollmilchsau

Ich bin von Haus aus Kriminalist mit über 50-jähriger Berufserfahrung, selbst BDK-Mitglied (sogar fast der ersten Stunde), war über 10 Jahre lang der Vorsitzende von dessen Landesverbandes Rheinland-Pfalz und führte endlose Drogen-Liberalisierungs-/Entkriminalisierungs-Diskussionen mit Politikern, Verbandsfunktionären, Juristen, Journalisten, Pädagogen et cetera. Von daher sind mir fast alle Argumente sattsam bekannt. Felsenfest steht leider, dass nirgends und niemals irgendwo auf der Welt, irgendwann in der Geschichte eine Liberalisierung der Drogenpolitik zu einem Sieg über das Verbrechen geführt hat. Dass vielmehr das Gegenteil der Fall ist, muss sogar der BDK nach einem Vergleich der internationalen Lage ernüchtert konstatieren. Ich lege das intensive Studium des Positionspapiers allen gutgläubigen und missionarischen Drogenliberalisierern ans Herz – aber bitte bis zum Schluss lesen!

Insoweit sind auch Aussagen wie diese hier von Benjamin Strasser, dem parlamentarischen FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium, „wir werden die kontrollierte Abgabe von Cannabis in dafür lizenzierten Geschäften einführen und damit nicht nur den Schwarzmarkt austrocknen, sondern auch den Jugendschutz stärken und die Polizei entlasten“ (Instagram, 12. Februar 2022) nichts anderes als politische Sprüche, hohle Phrasen, ja fast größenwahnsinnige Sprechblasen, wie ich sie seit Jahrzehnten kenne. Hier wird die eierlegende Wollmilchsau versprochen, aber bitte auch noch flugfähig! Vordergründig sollen auch durch diese Art der Entkriminalisierung der Konsumentenkriminalität personelle Ressourcen der Polizei freigesetzt werden, die für die Bekämpfung der großen, der organisierten Drogenkriminalität frei würden. Auch die manche geradezu blendende Aussicht gefällt ungemein, dass aus den Drogen-Steuermehreinnahmen eine intensivere Bildungs-, Aufklärungs- und Präventionsarbeit finanziert werden könne. Allein, mir fehlt der Glaube…

Legalitäts- und/oder Opportunitätsprinzip?

Wenn etwas hülfe, den Arbeitsdruck der Konsumentenkriminalität zu mindern, wäre das die Abkehr vom Legalitätsprinzips, das die Polizei zu eigentlich sinnlosen zeit-, kräfte- und motivationszehrenden strafrechtlichen Ermittlungen zwingt, an deren Ende sowieso nur die Einstellung des Verfahrens steht. Die Einführung eines Opportunitätsprinzips (wie etwa in den Niederlanden, in Belgien und einigen anderen Staaten), ermöglichte es hingegen „sozialadäquate“ staatliche Maßnahmen zu ergreifen wie beispielsweise Beschlagnahme der Drogen, Ermahnung, Meldung an soziale Dienste oder ähnliches, ohne gleich das scharfe strafprozessuale Schwert zu ergreifen. Alleine wenn die Regierung sich jetzt mehr auf den Entpönalisierungs-Gedanken zurückziehen würde, wäre schon viel geholfen. Ein cannabisbezogenes Opportunitätsprinzip in Erweiterung der bereits vorhandenen Opportunitätsvorschriften (§§ 153 ff. der Strafprozessordnung, 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz) würde den Stigmatisierungs- und Kriminalisierungseffekt für die Konsumenten mildern.

Das glaubt auch der neue BDK-Bundesvorsitzende, Dirk Peglow. Und ähnlich kritisch argumentiert sein Kollege von der Gewerkschaft der Polizei, der bayerische Landesvorsitzende Peter Pytlik, der in dem Koalitions-Eckpunktepapier die „Verharmlosung einer gefährlichen Droge“ sieht und davor warnt, diese „salonfähig“ zu machen. Auch der zitierte Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, postuliert: „Sollte die Bundesregierung aber eine Lösung für die europarechtlichen Hürden finden, braucht es zwingend Nachbesserungen der vorgelegten Pläne.

Wohin mit den Gewächshäusern?

Wenn tatsächlich die durch die Drogensteuer generierten staatlichen Mitteln gezielt und „zweckgebunden“ in die Prävention fließen würden, gliche das nach meiner jahrzehntelangen Erfahrung einem fiskalischen Wunder. Und an Wunder glaube ich schon lange nicht mehr. In aller Regel wandern derartige Mehreinnahmen „in den Haushalt“ und werden dort irgendwo “verwurstet“, sprich in Millionen- und Milliardengaben (direkt in den Ukraine-Krieg, in die militärische Aufrüstung, in die Pharma- und Energieindustrie, in die Rettungsschirme für die Banken und Wirtschaftsunternehmen oder in den Kanzleramtsumbau) umgeleitet.

Letztlich sind aber alle Bemühungen der Cannabis-Legalisierung „für die Katz“: Dem Vorhaben stehen nicht nur die UN- und EU-Richtlinien im Wege, sondern auch die aktuelle Lebenswirklichkeit, und zwar auf allen Kontinenten. Ebenso übrigens wie dringende Probleme der nahen Zukunft: Wo sollen überhaupt die gigantischen Treibhäuser hingebaut werden, die es braucht, um die nationale Nachfrage nach Cannabis zu befriedigen? Fachkräfte hätten wir ja inzwischen mehr als genug – aber wie sollen diese Gewächshäuser beheizt, beleuchtet und bewässert werden? Am Ende bleibt die bittere Erkenntnis: Die Gesundheitssphinx hat wieder mal zugeschlagen – ahnungslos wie eh und je durch die Nacht und durch den Tag.

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Bundesgesundheitskiffer Lauterbach: „Was hat der Mann geraucht?”
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1 Kommentar

  1. Wenn das mit den Drogen doch so ausschweifend werden kann, warum laufen dann noch die „Feinkosthändler“ öffentlich sichtbar vor den Augen der Firma POLIZEI© herum und lachen sich den Hintern ab, wie bescheuert das hier in der nst. BRD ist???
    Es drängt sich der Verdacht auf, daß US-BRD-Vasallen, angetan der süßen Düfte, Milde walten lassen wollen….

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