Bonner Landgericht: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Angeklagte wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.

Bei den Cum-Ex-Geschäften entstand dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe.

Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden: Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, begeht ein schweres Verbrechen und muss ins Gefängnis ohne Bewährung.

Für die Privatbank M.M. Warburg, die in die Geschäfte involviert war, gelten da wohl andere Maßstäbe.

Wahrscheinlich geht der Fall vor den Bundesgerichtshof. Ob sich der Bundesgerichtshof dann noch an das Urteil von 2012 (s.o.) erinnert?

Ein gerechtes Strafmaß bei Steuerhinterziehung wäre folgendes: Pro eine Million Euro Steuerhinterziehung ein Jahr Knast.

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3 Kommentare

  1. für die Warburgs gelten wohl andere Gesetzte. Die üblichen Verdächtigen (JENE) kommen i m m e r  ohne Nachspiel davon. Auch de BGH wird beide Augen zudrücken. (Soviel zu "unabhängigen" Gerichten)

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